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Musik - Labelförderung Zusammenfassung - Häufige Fragen zur Hamburger Labelförderung

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Antworten auf Ihre Fragen können Sie hier finden.

Informationen rund um die Hamburger Labelförderung


Wer kann gefördert werden?

Anträge können von musikproduzierenden Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg gestellt werden. Es muss sich um Kleinstunternehmen im Sinne der Regelungen der EU handeln (weniger als zehn Beschäftigte, unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme). Verbundene Unternehmen sind als ein Unternehmen zu behandeln.

Was kann gefördert werden?

Konkrete Musikveröffentlichungen, und zwar hier der eigentliche Produktionsprozess (z. B. Studio-Aufnahme, Studio-Mix, Mastering) oder Marketing/Promotion (z. B. Artwork/Design, Fotos/Video, Print/Radio/TV/Flyer).

Nicht gefördert werden GEMA-Kosten und laufende Kosten (z. B. für Miete).

Kosten für die Fertigung (Herstellung von Tonträgern) können im Kontext einer beantragten Förderung des Produktionsprozesses bis maximal 1.000 Euro eingebracht werden.
Angemessene Personalkosten, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen, können angesetzt werden, sind aber detailliert auszuweisen.

In welcher Höhe kann Förderung beantragt werden?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 3.000 bis 10.000 Euro pro Förderfall. Die Eigenbeteiligung liegt bei mindestens 50 Prozent. Projekte mit einer beantragten Fördersumme von unter 3.000 Euro finden in der Regel keine Berücksichtigung. Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen demnach mindestens 6.000 Euro betragen. Produktion und Marketing/Promotion werden dabei als getrennte, eigenständige Vorhaben betrachtet. Da im Produktionsprozess die Herstellungskosten für Tonträger sowie die GEMA-Kosten nicht förderbar sind, dürfen sie den Gesamtkosten auch nicht zugerechnet werden.

Welche Unterlagen gehören zum Antrag?

Wesentliche Unterlagen sind der unterschriebene Antrag, die Darstellung des Vorhabens, Angaben zum Unternehmen und dem/der Künstler/in sowie Hörbeispiel(e). Das Antragsverfahren erfolgt bis auf den schriftlichen Antrag online. Die erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen ergeben sich im Einzelnen aus den im Rahmen des Online-Verfahrens durchzuführenden Schritten.

Wie wird entschieden?

Eingegangene Anträge werden nach formalen und inhaltlichen Gesichtspunkten geprüft.

Die Behörde für Kultur und Medien wird bei ihrer Entscheidung über die Förderung durch ein beratendes Fachgremium unterstützt. Die Mitglieder des Gremiums sind Branchenvertreter aus den Bereichen Vertrieb/Handel, Medien/Presse, Labels/VUT und dem Livebereich. Sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sofern die Anträge die Kriterien der Vorauswahl erfüllen, werden sie dem Fachgremium zur Beurteilung vorgelegt.

Das Fachgremium setzt sich zurzeit wie folgt zusammen:

  • Tanju Boerue, Veranstalter Tan U Sound
  • Stephanie Heinemann, Director of Operations, Sheffield Communications Publishing
  • Helmut Heuer, Inhaber Lounge Records/Légère Recordings
  • Stephan Rath, Soulsville Management + Marketing
  • Birgit Reuther, Kulturredakteurin
  • Anders Sjölin, Marketing & Verkaufsleitung Vertrieb Indigo GmbH

Die abschließende Entscheidung über die Förderung trifft die Behörde unter Beachtung der entsprechenden rechtlichen Regelungen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Das zu fördernde Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderentscheidung grundsätzlich noch nicht begonnen sein. Die Förderentscheidung erfolgt regelmäßig innerhalb 6 Wochen nach Abgabeschluss für die Förderrunde. Den Abgabeschluss erfahren Sie auf den Internetseiten zur Hamburger Labelförderung. Der Antrag muss also so rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, dass diese zeitlichen Eckpunkte eingehalten werden können.

Kann ein Label mehrere Anträge stellen?

Ja. Es werden jeweils einzelne Projekte gefördert.

Kann eine Veröffentlichung gefördert werden, die zugleich von anderen Stellen finanziell unterstützt wird?

Nein, eine Kumulierung mit anderen in Anspruch genommenen/beantragten Finanzierungshilfen/Förderprogrammen (insbesondere Bundesförderung der Initiative Musik gGmbH) ist nicht erlaubt.

Wie oft wird über Anträge entschieden?

Es gibt grundsätzlich zwei Förderrunden pro Jahr. Bei Bedarf kann hiervon abgewichen werden. Die Antragsfrist der laufenden Förderrunde (Abgabeschluss für Förderanträge) finden Sie auf den Internetseiten zur Hamburger Labelförderung bzw. auf der Startseite der Antragsdatenbank.

Wenn man gefördert wird - muss man auf die Förderung hinweisen?

Ja, der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, bei der Vermarktung des geförderten Vorhabens/Produkts mit dem Hamburg-Logo und dem Text „Gefördert durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien“ auf die Förderung hinzuweisen. Näheres regeln die Gestaltungsvorgaben, die im Rahmen des Online-Antragsverfahrens abgerufen werden können.

Wo finde ich die Förderbedingungen im Detail?

In den Förderrichtlinien, die hier als PDF-Datei heruntergeladen werden können. 

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Kontakt

Johannes Rösing

Musikwirtschaft

Behörde für Kultur und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
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