Was lag da näher, als unter dem Motto „Ein Gewerbegebiet für zwei Länder“, ein ländergrenzenübergreifendes Gewerbegebiet im Hamburger Stadtteil Rahlstedt und der angrenzenden Gemeinde Stapelfeld (Schleswig-Holstein) zu realisieren. Ein gemeinsam finanziertes Gutachten – inklusive Förderung durch die Metropolregion –, begleitet durch einen intensiven Planungsprozess, ergab Ende 2015 als Vorzugsvariante eine Gewerbegebietserweiterung auf beiden Seiten der Landesgrenze (östlich des bestehenden Merkurparks) im Umfang von über 30 ha. Mit Unterzeichnung des Letters of Intent (Kooperationsvereinbarung) am 13. November 2017 durch die Kommunen und die beteiligten Länder (Bau- und Wirtschaftsbehörden) begann der eigentliche Planungsprozess, der in Hamburg in der Verantwortung des Bezirksamtes Wandsbek liegt. Der entsprechende Bebauungsplan für den Hamburger Teil des Gewerbegebietes Rahlstedt 131 ist am 20. Dezember 2019 in Kraft getreten, so dass die Realisierung beginnen kann.
Parallel zur Schaffung des Gewerbegebietes erfolgt auf beiden Seiten der Landesgrenze ein Prozess der Landschaftsaufwertung durch eine Reihe von konkreten Projekten. Dazu gehören u.a. die naturgerechte Gestaltung des Umfeldes des Stapelfelder Moores und die weitere Verbesserung der Naherholungsinfrastruktur (Wegebau, Ergänzung der verloren gegangenen typischen Heckenlandschaft, Errichtung eines Aussichtsturms).