Strategische Lärmkartierung Aktualisierung der Lärmkarten 2017
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten, die Belastung der Bevölkerung anhand von strategischen Lärmkarten zu ermitteln. Die neuen aktualisierten Lärmkarten für die Bereiche Straßen- und Luftverkehr sowie für den Hamburg eigenen Schienenverkehr, Industrie- oder Gewerbegelände einschließlich Hafen liegen nun vor.
Lärmkarten 2017
Erläuterung zu den Lärmkarten 2017
Die strategischen Lärmkarten 2017 sind unten im Downloadbereich als PDF-Datei bereitgestellt.
Für die jetzt vorliegende dritte Lärmkartierung wurden neue Eingangsdaten zu Grunde gelegt, die einen direkten Vergleich der Lärmkarten 2017 mit 2012 oder 2007 nur sehr eingeschränkt zulassen. So konnte aus datenschutzrechtlichen Gründen weniger über die Verteilung der Anwohner auf die einzelnen Gebäude gesagt werden. Auch der Gebäudebestand in der Hansestadt hat in den vergangenen fünf Jahren zugenommen, die Zahl der Einwohner ist gestiegen sowie die Eingangsdaten hinsichtlich des vorhandenen Straßen- und Schienennetzes sind präziser als noch 2012. Daneben wurde beim Gewerbelärm die Anzahl der zu kartierenden Betriebe erhöht.
Pressemitteilung vom 28.11.2017
Die neuen Lärmkarten für den Straßenverkehr zeigen, dass 362.000 Hamburgerinnen und Hamburger von einem durchschnittlichen 24-Stunden-Umgebungslärm (LDen) von >55 dB (A) betroffen sind – das sind weniger als 2012 – allerdings sind die Erhebungsgrundlagen nicht direkt mit der damaligen Planung aus den Jahren 2012 oder 2007 vergleichbar. Der Wert ergibt sich aus einem jahresdurchschnittlichen Mittelwert, der zwölf Tagesstunden (von 6 Uhr bis 18 Uhr), vier Abendstunden (von 18 Uhr bis 22 Uhr) und acht Nachtstunden (von 22 Uhr bis 6 Uhr) umfasst. Nachts (Lnight) sind 251.000 Menschen von Umgebungslärm >50 dB (A) durch Straßenverkehr betroffen – ebenfalls etwas weniger Menschen als 2012. Dieser Wert bezieht sich nur auf die acht Nachtstunden (von 22 Uhr bis 6 Uhr), die aber aus Sicht der Gesundheitsvorsorge (Vermeidung von Schlafstörungen) besonders bedeutsam sind.
Interaktive Lärmkarte Hamburg
Tabelle 1: Anzahl von Lärm Betroffene
LDEN in dB(A) | >55-60 | > 60-65 | > 65-70 | > 70-75 | > 75 |
Straßenverkehr | 140.000 | 114.600 | 82.200 | 24.900 | 300 |
Schienenverkehr(ohne DB) | 18.800 | 10.300 | 6.400 | 3.500 | 2.000 |
Flugverkehr | 41.100 | 12.800 | 3.800 | 200 | 0 |
Industrie / Hafen | 3.000 | 800 | 500 | 100 | 0 |
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Lnight in dB(A) | > 50-55 | > 55-60 | > 60-65 | > 65-70 | > 70 |
Straßenverkehr | 121.100 | 93.300 | 35.900 | 800 | 0 |
Schienenverkehr(ohne DB) | 11.700 | 7.000 | 3.600 | 2.000 | 100 |
Flugverkehr | 7.900 | 1.600 | 200 | 0 | 0 |
Industrie / Hafen | 1.900 | 300 | 200 | 0 | 0 |
Tabelle 2: Geschätzte Zahl der vom Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Flächen der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
LDEN | Fläche in km2 | Anzahl | Anzahl | Anzahl |
> 55 dB(A) | 178 | 180.100 | 271 | 34 |
> 65 dB(A) | 67 | 53.400 | 20 | 3 |
> 75 dB(A) | 11 | 100 | 0 | 0 |
Grundlagen zur Berechnung der Lärmkarten
Mit dem "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vom 24. Juni 2005 wurde die EG-Richtlinie im nationalen Recht umgesetzt. Einzelheiten zur Lärmkartierung sind mit der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV vom 06. März 2006 festgelegt.
Für den Ballungsraum Hamburg waren erstmals 2007 und dann 2012 strategische Lärmkarten zu erstellen. Diese Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
Für Hamburg ist das mit Ausnahme der Eisenbahnstrecken des Bundes durch die zuständige Behörde für Umwelt und Energie erfolgt. Für die Eisenbahnstrecken des Bundes ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig.
Die Berechnung des Umgebungslärms erfolgt nach den „Vorläufigen Berechnungsmethoden zum Umgebungslärm“ für die jeweiligen Quellen, womit eine Vergleichbarkeit der einzelnen Mitgliedstaaten der EU erreicht werden soll. Allerdings unterscheiden sich die Berechnungsergebnisse von denen, die sich bei Anwendung der Methoden ergeben, die die bundesdeutsche Rechtsetzung für die Bewertung und Beurteilung von Lärmquellen wie z.B. die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vorschreibt. Eine vollständige Übertragbarkeit ist daher grundsätzlich nicht gegeben.
In den Karten werden die Lärmindizes als sogenannte A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel in Dezibel und Klassen mit einer Klassenbreite von 5 dB(A) zusammengefasst dargestellt:
LDEN = Tag-Abend-Nacht-Lärmindex und
LNight = Nachtlärmindex
Der LDEN ist ein jahresdurchschnittlicher, gewichteter 24h-Mittelwert, der 12 Tagesstunden (von 6 Uhr bis 18 Uhr), 4 Abendstunden (von 18 Uhr bis 22 Uhr) und 8 Nachstunden (von 22 Uhr bis 6 Uhr) umfasst. Der LNight bezieht sich nur auf die 8 Nachtstunden, die aber aus Sicht der Gesundheitsvorsorge (Vermeidung von Schlafstörungen) besonders bedeutsam sind.
Die Ermittlung der Belastetenzahlen innerhalb der Isophonen Bänder erfolgt entsprechend der Vorgaben der "Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm" (VBEB).
Folgende Lärmquellen sind zu betrachten:
Straßenverkehr
Die Belastung durch den Straßenverkehrslärm ergibt sich insbesondere aus der durchschnittlichen Anzahl der Fahrzeuge pro Tag, ihrer zulässigen Höchstgeschwindigkeit, dem LKW-Anteil und der jeweiligen Straßenoberfläche sowie der Steigung der Straße. Die Berechnung der Pegel erfolgt unter Berücksichtigung der künstlichen und natürlichen Hindernisse. Die Berechnungsmodalitäten sind in der Vorschrift „Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen VBUS“ vom 10.05.2006 festgelegt. Die Ergebnisse sind in Form von Pegelbändern in Klassen mit einer Klassenbreite von 5 dB(A) als strategische Lärmkarten (Schallimmissionspläne) dargestellt.
Lärmkarte LDen 2017 Straßenverkehr (PDF, 12,3 MB)
Lärmkarte LNight 2017 Straßenverkehr (PDF, 11,6 MB)
Schienenverkehr
Beim Schienenverkehrslärm werden insbesondere Zugart, Zuglänge, Geschwindigkeit, Häufigkeit, Aufbau des Gleisbettes, Schienenzustand sowie topographische und bauliche Gegebenheiten auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt. Für die Berechnung wird die „Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen VBUSch“ vom 10.05.2006 angewendet.
Lärmkarte LDen 2017 Schienenverkehr (PDF, 13,6 MB)
Lärmkarte LNight 2017 Schienenverkehr (PDF, 13,5 MB)
Flugverkehr
Die Berechnung des Fluglärms erfolgte nach der „Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)“ vom 10.05.2006.
Lärmkarte LDen 2017 Flugverkehr (PDF, 9 MB)
Lärmkarte LNight 2017 Flugverkehr (PDF, 9MB)
Hinweis: Die Fluglärmschutzzonen nach dem Fluglärmschutzgesetz, die nach der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) bestimmt werden, unterscheiden sich grundsätzlich von den strategischen Lärmkarten aufgrund der unterschiedlichen Betrachtungsweisen.
Industrie- oder Gewerbegelände einschließlich Häfen
In der EG-Umgebungslärmrichtlinie ist die Erstellung von strategischen Lärmkarten für die Quellen Industrie/Gewerbe und Häfen gefordert. Bei der Umsetzung in nationales Recht ist sie auf bestimmte Anlagentypen begrenzt, die in der „Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie, seit 2010 integriert in die Richtlinie über Industrieemissionen, IE-Richtlinie)“ genannt sind. Grundlage sind flächenbezogene Schallleistungspegel der jeweiligen Anlagen einschließlich der Hafenbereiche.
Lärmkarte LDen 2017 Industrie und Gewerbe (PDF, 13 MB)
Lärmkarte LNight 2017 Indurstrie und Gewerbe (PDF, 12,9 MB)
Die Karten für 2007 und 2012 finden sich im Archiv.
Aufgrund aktualiserter Eingangsdaten und einer teilweisen Änderung in der Methodik zur Erhebung der Datengrundlage ist eine Eins zu Eins Vergleichbarkeit der Karten und Ergebnisse 2007, 2012 und 2017 nicht gegeben.
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