Bitte beachten Sie die Antragsfristen:
Für Teil I:
- für mehrmonatige Maßnahmen im Folgejahr ist die Einreichungsfrist der 30. Juni des Vorjahres
- für Maßnahmen, die einen Monat oder weniger andauern, gilt eine Frist von acht Wochen vor Beginn der Maßnahme
Für Teil II:
- für mehrmonatige Maßnahmen im Folgejahr ist die Frist der 1. Oktober des Vorjahres
- für andere Maßnahmen: mindestens vier Wochen vor Beginn
Bei bestimmten Förderpositionen gelten abweichende Fristen, die Sie bitte dem Landesförderplan 2023-2027 entnehmen.