Förderung
Für Aktivitäten, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft vor Ort stärken, stehen pro Jahr insgesamt 100.000 zur Verfügung. Gefördert werden niedrigschwellige Projekte zur Stärkung der Zivilgesellschaft, die Rechtsextremismus sowie religiös begründetem Extremismus präventiv begegnen.
Dies können beispielsweise Projekte sein, die sich öffentlich gegen extremistische Haltungen und menschenfeindliche Äußerungen positionieren, nachbarschaftliche Projekte zum Umgang mit vorurteilsbezogenen Konflikten oder Bildungsangebote zur Demokratieförderung.
„Häufig sind es vermeintlich kleine Projekte, die Großes bewirken“, erklärt Senatorin Dr. Melanie Leonhard. „Wir stellen Geld für kleine Projekte zur Verfügung, die sich für mehr Toleranz und gegen Vorurteile engagieren. Damit wollen wir jene unterstützen, die mit klugen und kreativen Ideen unsere demokratische und freiheitliche Gesellschaft stärken.“
Grundlagen
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogrammes gegen Rechtsextremismus „Hamburg - Stadt mit Courage” sowie des Senatskonzeptes zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus. Nähere Informationen enthält die Förderrichtlinie, die unten zum Herunterladen zur Verfügung steht.
Antrag
Antragsteller können Vereine, Verbände, Betriebe oder einzelne Personen sein. Entsprechende Aktionen können mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden.
Die Antragsunterlagen sowie die dazugehörigen Nebenbestimmungen stehen ebenfalls unten zum Herunterladen zur Verfügung. Der Antrag ist mit Originalunterschrift einzureichen bei der
Sozialbehörde
Amt für Arbeit und Integration
-AI 44-
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg
Kontakt und Information
Für nähere Auskünfte bezüglich der Förderrichtlinie nehmen Sie gern Kontakt mit der Sozialbehörde auf:
- Telefon: (040) 428 63-3669 oder (040) 428 63-3644
- E-Mail: referatai44@soziales.hamburg.de