Newsletter 01-2021

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29.03.2021

Ein herzliches Moin!

Mit dem Frühling hält auch eine wichtige Neuerung Einzug in der Landesvertretung Hamburg: Ab sofort informieren wir Sie mit einem Newsletter über wichtige Themen aus dem Bundesrat, Neuigkeiten aus der Landesvertretung und interessante Nachrichten aus Hamburg.

Im Bundesrat stand in der Plenarsitzung vor Ostern ein umfangreiches Programm auf der Tagesordnung. Über 80 Vorlagen wurden beraten, davon allein 48 Entwürfe aus dem Bundeskabinett, 7 Gesetze aus dem Bundestag und 8 Initiativen der Länder. Eine dieser Initiativen geht auf Hamburg und Nordrhein-Westfalen zurück und soll den Rechtsstandort Deutschland für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten stärken.

Mehr zu diesem und anderen Bundesratsthemen erfahren Sie in diesem Newsletter ebenso wie die Antworten auf diese Fragen: Welche Architekturstile vereinen die Gebäude der Landesvertretung Hamburg? Warum wehen ab Donnerstag 16 großformatige Flaggen an der Südfassade der Landesvertretung Niedersachsen? Und wie will Hamburg die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen?

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.

Herzliche Grüße

Ihre Almut Möller

Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, der Europäischen Union und für auswärtige Angelegenheiten



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Aus dem Bundesrat


Die Grundrechte von Kindern sollen im Grundgesetz besser sichtbar werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Im Grundgesetz sollen das Kindeswohl und das Anhörungsrecht von Kindern betont und die rechtliche Stellung von Kindern und Familien unterstrichen werden. Der Bundesrat diskutierte diesen Gesetzentwurf in der vergangenen Plenarsitzung. Hamburg sah daran aber noch Nachbesserungsbedarf. So sieht der Entwurf beispielsweise vor, das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, „angemessen“ zu berücksichtigen. Hamburg geht diese Formulierung nicht weit genug, um die Bedeutung der Rechte von Kindern so zum Ausdruck zu bringen, wie sie die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vorsieht. Stattdessen soll das Kindeswohl „wesentliche“ Berücksichtigung finden. Zudem fehlt Hamburg ein im Gesetz festgelegter Anspruch auf Anhörung der Kinder und Jugendlichen bei sie betreffenden Angelegenheiten ­- wie zum Beispiel Stadtplanung oder Gerichtsverhandlungen - entsprechend ihres Alters und ihres Reifegrades und soll daher ergänzt werden.

Foto: © Colourbox.de

Mit einer Änderung des Jugendschutzgesetzes will die Bundesregierung einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz sicherstellen. Hierbei soll einer Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch einschlägige Inhalte in den Medien vorgebeugt werden. Das Gesetz führt zum Beispiel das Konzept der Anbietervorsorge ein: Das bedeutet, Internetdienste müssen wirksame Vorsorgemaßnahmen treffen, die Kinder und Jugendliche besonders vor Mobbing, sexualisierter Ansprache, Hass im Netz und Kostenfallen schützen. Darüber hinaus sollen die Persönlichkeitsrechte und Daten der jungen Internetnutzer geschützt und Instrumente zur Stärkung der Medienkompetenz weiterentwickelt werden. In einer Entschließung forderte der Bundesrat am Freitag, das Gesetz bereits vor der geplanten systematischen Überprüfung in einem konstruktiven Dialog mit den Ländern fortzuentwickeln. In Deutschland sind neben dem Bund auch die Bundesländer für den Jugendmedienschutz zuständig.

Foto: Bundesrat | Sascha Radke

Eine Modernisierung des Urheberrechts soll die Rechte von Kreativen stärken, Rechteinhaber fair an finanziellen Erlösen beteiligen und gleichzeitig die Kommunikations- und Meinungsfreiheit von Internetnutzerinnen und -nutzern wahren. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll eine Richtlinie der EU in nationales Recht umsetzen. Das Ziel ist es, den Upload von Inhalten, an denen der Nutzer keine hinreichenden Rechte hat, möglichst zu verhindern und bereits hochgeladene Inhalte wieder zu entfernen. Bestimmte Plattformen wie YouTube sollen dafür verantwortlich sein, wenn die Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke hochladen. Die Plattformbetreiber werden verpflichtet, Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe solcher Werke zu erwerben. Gleichzeitig soll die Kommunikations- und Meinungsfreiheit im Internet gewahrt werden, indem das automatisierte Filtern und Blockieren von Beiträgen in sozialen Medien durch Upload-Filter („over-blocking“) verhindert werden soll. Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt der Entwurf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur und Parodie. Hamburg fordert, den Gesetzentwurf insbesondere mit Blick auf die Belange der Medien-und Kreativbranche an einigen Stellen noch zu verbessern. 

Foto: © Colourbox.de

Das Sterben von Insekten und der Rückgang ihrer Artenvielfalt in Deutschland sind besorgniserregend. „Rettet die Bienen“ lautet das Motto, unter dem Volksinitiativen in Bayern und Baden-Württemberg ihre Landesregierungen bereits erfolgreich zum Handeln aufgefordert haben. Die Bundesregierung hat 2019 ein Programm zum Insektenschutz vorgelegt. Nun unternimmt sie mit dem „Insektenschutzgesetz“ – genaugenommen eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – den ersten konkreten Schritt zu dessen Umsetzung. So sollen zum Beispiel Rückzugsgebiete für Insekten wie Streuobstwiesen und Trockenmauern geschützt und der Einsatz gewisser Schädlingsbekämpfungsmittel in bestimmten Schutzgebieten verboten werden. In der vergangenen Plenarsitzung hat der Bundesrat das Engagement der Bundesregierung begrüßt, aber auch deutlich mehr Ehrgeiz angemahnt. In einer Entschließung fordern Hamburg und zehn andere Bundesländer den Bund auf, neben der Landwirtschaft weitere Akteure in den Blick zu nehmen. So sollen  Konsumenten und Konsumentinnen und die öffentliche Hand dazu beitragen, den Insektenschutz auch im urbanen Raum zu stärken. Die ehrgeizigen Regelungen einzelner Länder zum Insektenschutz sollen durch Änderungen im Bundesrecht nicht in Frage gestellt werden. Für die bislang schwachen Strafmöglichkeiten bei Verstößen gegen das Naturschutzrecht wünscht sich der Bundesrat eine deutlich strengere Ausgestaltung.

Foto: © Colourbox.de

Die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen, um Kosten zu sparen und Ressourcen zu schonen, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Deshalb bekommen neue Mobilitätsangebote wie digital vermitteltes „Ride-Pooling“, also die gemeinsame Nutzung von professionellen Fahranbietern, nun einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Teilnahme am Straßenverkehr. Vergangenen Freitag hat der Bundesrat der Reform des Personenbeförderungsgesetzes mit den Stimmen Hamburgs zugestimmt. Das Gesetz reformiert außerdem die Regeln für den Taxi- und Mietwagenmarkt, so dass beispielsweise eine flexiblere Preisgestaltung im Taxiverkehr möglich wird. Gleichzeitig erhalten Länder und Kommunen neue Eingriffsmöglichkeiten, falls sich der Beförderungsmarkt in eine ökologisch oder sozial bedenkliche Richtung entwickelt. Durch intensive Verhandlungen in Bundesrat und Bundestag konnte ein guter Kompromiss gefunden werden, der den Ansprüchen an moderne Mobilität entspricht und auch in Hamburg einen großen Beitrag zur Verkehrswende leisten wird.

Foto: © Colourbox.de

Die vorläufigen Ergebnisse des Hamburger Abstimmungsverhalten in der 1002. Plenarsitzung des Bundesrates finden Sie hier. Die endgültigen Abstimmungsergebnisse werden zeitnah auf dieser Seite veröffentlicht.

Foto: Bundesrat | Sascha Radke

Aus der Landesvertretung


Vormittags ein Arbeitsgespräch mit einem Botschafter, dann ein Grußwort zur Eröffnung einer Veranstaltung in der Landesvertretung und nachmittags eine Sitzung des Ständigen Beirats des Bundesrates. So vielfältig ist der Arbeitsalltag von Staatsrätin Almut Möller.
Seit 1. Oktober 2019 ist sie die Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, der Europäischen Union und für auswärtige Angelegenheiten. Sie vertritt Hamburgs politische Interessen in der Bundesrepublik Deutschland und in der EU. Mit ihrem Mitarbeiterstab koordiniert und bereitet sie die Hamburger Bundesratsangelegenheiten vor und pflegt über das Hanse-Office in Brüssel die Kontakte zur EU und anderen europäischen Institutionen. Darüber hinaus koordiniert Almut Möller die internationalen Angelegenheiten des Hamburger Senats und repräsentiert den Standort Hamburg in seiner ganzen Vielfalt. Erfahren Sie hier mehr über die Aufgaben von Almut Möller.
Foto: © Senatskanzlei Hamburg / Daniel Reinhardt

An der Südfassade der Landesvertretung Niedersachsen werden ab Donnerstag 16 großformatige Flaggen wehen, die zusammen ein großes Himmelsbild ergeben. Jugendliche aus allen Bundesländern haben bei dem Kunstprojekt „One Sky Flags. Deutschland“ ihren persönlichen Blick in den Himmel fotografisch festgehalten. Wir haben die zuständige Künstlerin Yvonne Lee Schultz zu dieser Kunstinstallation befragt, die mit Unterstützung aller sechzehn Landtagsvertretungen in Berlin entstanden ist.

Wie kamen Sie auf die Idee für das Projekt „One Sky Flags“?

Die Idee kam mir, als ich nach einer Möglichkeit gesucht habe, als Künstlerin und mit meiner Arbeit ein Zeichen für eine globale und offene Weltgemeinschaft zu setzen. Eine Gemeinschaft, die vom Miteinander geprägt ist. Ein Verbund, der vom Wissen bestimmt ist, das wir alle voneinander abhängig sind, um in Zukunft in Frieden, gleichberechtigt und gut zu leben. Dazu zählen für mich auch ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ressourcen und das noch nicht verankerte Recht auf frische Luft. Wie also meine Botschaft transportieren und das Gehör und die Aufmerksamkeit der Entscheider*innen erzielen? So kam ich zur Flagge, als nationalem Symbol und zugleich als ein den Elementen ausgesetzten Bildträger. Dann, 2019, konnte ich endlich „One Sky Flags. Europe“ vor dem Europäischen Parlament in Straßburg realisieren: einen Tag lang wehten 28 Himmelsflaggen anstelle der Nationalflaggen.

Was macht das aktuelle Projekt in Kooperation mit den Landesvertretungen so besonders?

Als Künstlerin brauche ich Betrachtende, aber eben immer wieder auch UnterstützerInnen. Denn wo ich meine Bilder zeige und wer diese sieht, ist entscheidend: Die vereinten Himmelsflaggen aus Deutschland inmitten der Landesvertretungen und in unmittelbarer Nachbarschaft des Bundesrates zu zeigen, ist für mich eine wunderbare Möglichkeit, mit den Mitteln der Kunst für ein gesellschaftliches und verantwortungsvolles Miteinander zu werben. Ein Traum, dort, wo bis 1989 die Berliner Mauer stand, mit einer luftigen und leichten Installation ein optimistisches Zeichen für die Einigkeit eines ehemals geteilten Landes zu setzen. Ich danke daher allen Ländervertretungen, dass Sie das Projekt so wohlwollend und kurzfristig aufgenommen und begleitet haben. Auch Hamburg, wo ja Luft, Licht und Wetter eine wichtige Rolle spielen, so wie auch bei meinen „One Sky Flags“ und bei vielen meiner künstlerischen Projekten. 

Sie beschäftigen sich in Ihren Kunstwerken oft mit dem Himmel und seiner Phänomene wie Wolken oder Lichtverhältnisse. Was fasziniert Sie besonders daran?

Begonnen habe ich damit bereits in den 1980er Jahren als das Internet noch jung war und ungeahnte Möglichkeiten versprach. Alles schien möglich, die globale Kommunikation, digitale Zusammenkünfte – all das, was aktuell und spätestens mit der Pandemie unser aller Wirklichkeit geworden ist. Damals aber war ich fasziniert von den Daten, die für mich unsichtbar nahezu spielerisch Distanzen überwinden und Leute verbinden konnten – world wide und ohne Grenzen. So wie Wolken, so wie der Wind und die Luft, die wir alle zum Atmen brauchen und die ich oft für meine Werke nutze.

Die Kunstinstallation ist vom 1. bis 15. April 2021 zu sehen.
Adresse: Landesvertretung Niedersachsen, Südfassade, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin

Foto: Yvonne Lee Schultz, privat

…dass in der Landesvertretung Hamburg drei verschiedene Architekturstile aufeinandertreffen? Die historischen Gebäude der Jägerstraße 1–3 vereinen Merkmale des Neobarock, der Neorenaissance und der Moderne in sich.
Die reich verzierte Fassade des Hauptgebäudes Jägerstraße 2–3 (erbaut 1892–93) mit den dekorativen Säulen und Ziergiebeln aus schlesischem Sandstein ist ein typisches Beispiel des Neobarock. Das weiße Eckgebäude Jägerstraße 1 (erbaut 1871–75) weist dagegen Elemente der Renaissance auf: Eingemauerte Säulen, klare rechtwinklige Gliederungen, einfache geometrische Grundformen und harmonische Proportionen. Von 1998–2000 wurden die Gebäude der Landesvertretung Hamburg von dem Hamburger Architektenbüro Dinse, Feest, Zurl umgebaut und renoviert. Elemente der historischen Architektur wie stuckverzierte Decken, Kronleuchter und das historische Treppenhaus aus Marmor mit schmiedeeisernem Geländer vereinen sich nun mit einer funktionalen, modernen Innenarchitektur in einer hellen, freundlichen Farbgebung und mit lichtdurchfluteten Räumen. 

Foto: © Senatskanzlei Hamburg 

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Grafik: © Landesvertretung Hamburg

Aus Hamburg


„Nicht über uns ohne uns!“: Unter diesem Leitgedanken der Behindertenrechtskonvention entwickelt Hamburg den Hamburger Landesaktionsplan unter Beteiligung Betroffener weiter. Einen Schwerpunkt bildet eine Online-Befragung vom 22. März bis 3. Mai 2021 unter www.hamburg.de/mit-uns. Ergänzt wird das Beteiligungsverfahren mit Workshops für Menschen mit Behinderungen und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Für Kinder und Jugendliche wird ein eigenes Beteiligungsformat entwickelt. Alle Ergebnisse fließen in die Bewertung und Neugestaltung von Maßnahmen ein. 

Bild: © Sozialbehörde

Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ ist gestartet. Wer sein Unternehmen digital auf den neuesten Stand bringen möchte, hat jetzt die beste Gelegenheit dazu: Mit „Hamburg Digital“ bietet der Senat ein weiteres Förderpaket als Teil der laufenden Corona-Hilfsprogramme an. Insgesamt stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen kleine und mittelgroße Unternehmen ihre Digitalisierung voranbringen und die Informationssicherheit erhöhen können.

Foto: © IFB Hamburg

Der 7. Nationale Radverkehrskongress (NRVK) findet am 27. und 28. April 2021 in Hamburg statt – in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie erstmals komplett digital. Anmeldungen sind ab sofort auf www.nationaler-radverkehrskongress.de möglich. Das Bundesverkehrsministerium richtet den deutschlandweit größten Radverkehrskongress gemeinsam mit der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) aus. Auf Einladung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, Hamburgs Erstem Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, und Verkehrssenator Anjes Tjarks, erwartet die Gäste ein vielfältiges Programm. Zu den Highlights zählen die Vorstellung des Nationalen Radverkehrsplanes 3.0 für den Radverkehr der Zukunft sowie die Verleihung des Deutschen Fahrradpreises 2021.

Bild: © Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Gut ein Jahr nach dem Start der Corona-Unternehmenshilfen zieht der Hamburger Senat eine positive Bilanz. Mit direkten Förderungen, unterschiedlichen Beteiligungen, günstigen Krediten sowie Steuer- und Miethilfen wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Programme auf den Weg gebracht – jeweils angepasst an die Ansprüche der unterschiedlichen Branchen und Unternehmensgrößen. Das geschah stets abgestimmt auf die Hilfen des Bundes. Zusätzlich hat der Senat die erneute Aufstockung und Verlängerung des Corona Recovery Fonds beschlossen. Das neue Angebot ist die passgenaue Verzahnung mit dem Hamburger Stabilisierungsfonds (HSF) und erweitert den möglichen Empfängerkreis im Hamburger Mittelstand. Standen bisher 800.000 Euro als maximaler Förderbetrag für ein mittelständisches Unternehmen unter der Kleinbeihilfenregelung zur Verfügung, können Hamburgs Mittelständler nun bis zu 1,8 Millionen Euro beantragen. Die Laufzeit des Programms wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Grafik: © Senatskanzlei Hamburg

Schluss mit Papieranträgen: Deutschlands Behörden sollen „digitaler“ werden. Damit dies gelingt, stimmen sich Bund und Länder regelmäßig über alle rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Fragestellungen im IT-Planungsrat ab. In diesem Jahr führt Hamburg den Vorsitz dieses zentralen Steuerungsgremiums zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Am 17. März 2021 hat der IT-Planungsrat zum 34. Mal getagt und über die Nutzung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket, den länderübergreifenden Einsatz von Online-Diensten der Verwaltung und die Modernisierung der Register in Deutschland beraten. 

Foto: © Colourbox.de

Impressum

Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerstraße 1-3
10117 Berlin
E-Mail: presse@lv.hamburg.de
Web: https://www.hamburg.de/landesvertretung/

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