Wichtiger Hinweis: Bitte buchen Sie aktuell IMMER einen Termin.
Kfz Ummeldung, innerhalb von Hamburg ohne Halterwechsel, Privatperson, Adressänderung
Allgemeine Informationen
Bei einem Umzug muss die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Der melderechtliche Hauptwohnsitz ist Hamburg.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit letzter Meldebestätigung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- sind noch keine Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgefertigt worden, so sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorzulegen
- gültige HU-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Terminkunden zusätzlich die Terminbestätigung
- eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Zu beachten
Anschriftenänderungen, soweit sie sich auf Privatfahrzeuge beziehen, die bereits ein Hamburger Kennzeichen haben und es sich um die erste Anschriftenänderung handelt, werden größtenteils auch in den Kundenzentren der Bezirksämter vorgenommen.
Terminbuchung
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Namensänderung/Adressänderung.
2. Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen
3. Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden
4. Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit)
5. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.
Fristen
Eine Kfz-Ummeldung hat unverzüglich zu erfolgen.
Formulare, Services & Links
Ablauf, Dauer & Gebühren
Bearbeitungsdauer
keine
Gebühren
12 bis 15,60 EUR gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
Stand der Information: 21.05.2022, Eintrag: 21.05.2022
Frag-den-Michel