Kfz, Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge
Beschreibung der Leistung
Fahrzeuge, die nicht in Serie gefertigt werden, bedürfen einer Einzelbetriebserlaubnis, damit sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Dies gilt auch für Fahrzeuge aus dem Ausland. Mit der Einzelbetriebserlaubnis wird festgestellt, dass das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Der Umfang der Unterlagen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist von Fall zu Fall unterschiedlich, mindestens aber werden benötigt:
- ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 13 EG-FGV
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- ein Handelsregisterauszug bei Unternehmen
- gegebenenfalls eine Handlungsvollmacht
- ein gegebenenfalls reserviertes Kennzeichen
- ein formloser Antrag
Zu Beachten
Es wird immer nur im Einzelfall entschieden und über die Erteilung der Einzelbetriebserlaubnis kann erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen entschieden werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
39,80 EUR, sofern keine weiteren Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Beantragung einer Einzelbetriebserlaubnis ist in § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung niedergeschrieben.
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
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Stand der Information: 20.03.2023