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Einzelbetriebserlaubnis Beantragungen von Einzelbetriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge

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Beantragungen von Einzelbetriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge

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Kfz, Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge

Beschreibung der Leistung

Fahrzeuge, die nicht in Serie gefertigt werden, bedürfen einer Einzelbetriebserlaubnis, damit sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Dies gilt auch für Fahrzeuge aus dem Ausland. Mit der Einzelbetriebserlaubnis wird festgestellt, dass das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Der Umfang der Unterlagen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist von Fall zu Fall unterschiedlich, mindestens aber werden benötigt:
  • ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 13 EG-FGV
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • ein Handelsregisterauszug bei Unternehmen
  • gegebenenfalls eine Handlungsvollmacht
  • ein gegebenenfalls reserviertes Kennzeichen
  • ein formloser Antrag

Zu Beachten

Es wird immer nur im Einzelfall entschieden und über die Erteilung der Einzelbetriebserlaubnis kann erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen entschieden werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

39,80 EUR, sofern keine weiteren Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung einer Einzelbetriebserlaubnis ist in § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung niedergeschrieben.

Formulare, Services & Links

Weitere Dienstleistungen

Links auf hamburg.de

Stand der Information: 20.03.2023

Frag-den-Michel


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