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Export Antrag Ausfuhrkennzeichen

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Beantragungen von Ausfuhrkennzeichen

Wichtiger Hinweis: Bitte buchen Sie aktuell IMMER einen Termin.

Kfz Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen beantragen

Beschreibung der Leistung

Das Kennzeichen ist nur im beantragten Zeitraum gültig. Dieses kann für einen Zeitraum von einem Monat oder im begründeten Ausnahmefall länger beantragt werden. Der Zeitraum ist aber auch abhängig von der Dauer der abgeschlossenen Fahrzeugversicherung und der Gültigkeit der letzten Hauptuntersuchung (HU-Plakette). Ab Beginn des beantragten Zeitraums muss auch die Kfz-Steuer gezahlt werden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Für Antragssteller mit Wohnsitz innerhalb Deutschlands
Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens ist ein Wohnsitz innerhalb Deutschlands erforderlich.

Für Antragssteller mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Sollten Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie einen Empfangsbevollmächtigten, der in Hamburg gemeldet sein muss. Der Empfangsbevollmächtigte (natürliche Person) kann stellvertretend für Sie Bescheide des LBV entgegennehmen. Er muss bei der Antragstellung des Ausfuhrkennzeichens persönlich anwesend sein.

Benötigte Unterlagen

Um ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original (mit aktueller Meldebestätigung, sofern der Wohnsitz in Deutschland ist)
  • eine Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (wird nur in Papierform ausgegeben)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • die gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war, siehe dazu gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I;
  • wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist: die amtlichen Kennzeichen (Nummernschilder)
  • eine EC-Karte
  • die Terminbestätigung
zusätzlich, wenn der Fahrzeughalter den Antrag nicht persönlich stellt:
  • eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original und eine lesbare Farbkopie des Ausweises (vom Personalausweis oder Reisepass) des Vollmachtgebers
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
  • SEPA-Mandat des Vollmachtgebers im Original zur Erhebung der Kfz-Steuer, gegebenenfalls mit vom Antragsteller abweichenden Kontoinhaber (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)

zusätzlich für Firmen:

  • Firmennachweis in Form von Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszugs (bei Vereinen)
zusätzlich bei Neufahrzeugen:
  •  CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

Zu Beachten

Ausfuhr ins Ausland
Wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, empfiehlt sich vorher die Abmeldung in Deutschland. Alle weiteren Informationen zur Ausfuhr ins Ausland finden Sie unter „Links“.
Terminbuchung
  1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten)
  2. Wählen Sie die unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Ausfuhrkennzeichen.
  3. Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen
  4. Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden
  5. Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit)
  6. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.

Wenn keine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) für die Zahlung der Kfz-Steuer möglich ist, kann keine Zulassung erfolgen. Ein SEPA-Kombimandat für das Lastschriftverfahren ist seit dem 1. Februar 2014 aber auch für ausländische Konten zulässig.
Außerdem behält sich der Landesbetrieb Verkehr (LBV) vor, im Einzelfall eine Identitätsprüfung des Fahrzeuges vorzunehmen. In diesem Fall ist das Fahrzeug beim LBV vorzuführen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Die Gebühren betragen zwischen 30,00 EUR bis 70,00 EUR. Der genaue Betrag kann erst vor Ort nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ermittelt werden. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Stand der Information: 04.10.2023

Frag-den-Michel


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