Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen
Kfz Anmeldung innerhalb von Hamburg
Beschreibung der Leistung
Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.
Wie Sie Ihr Fahrzeug zulassen können und was Sie darüber hinaus noch beachten müssen, erfahren Sie hier.
Zulassung auf gleiche Halterin bzw. Halter: Soll das gleiche Fahrzeug auf die gleiche Halterin bzw. den gleichen Halter zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung. Alle Informationen dazu finden Sie unter „Links“.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) oder eine Abmeldebescheinigung
- die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn neue Kennzeichen ausgestellt werden sollen oder müssen
- eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen/nicht voll geschäftsfähigen Personen
- ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV) und gegebenenfalls ein Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung und Abgasuntersuchung
- ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich. - eine Verfügungsberechtigung (z.B. Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag), wenn der neue Halter noch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist
- die Terminbestätigung
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbare Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Zu Beachten
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Umschreibung eines Fahrzeuges. Soll gleichzeitig ein altes Fahrzeug abgemeldet werden, wählen Sie bitte Umschreibung eines Fahrzeuges und Abmeldung.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Fristen
Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Gebühren belaufen sich auf eine Summe zwischen 19,20 EUR und 60,00 EUR. Die exakte Gebührenhöhe kann erst vor Ort nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Stand der Information: 05.06.2023
Frag-den-Michel