Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Führerschein - Schlüsselzahl 196 Führen von Krafträdern der Klasse A1 mit Führerschein-Klasse B

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

  

Beantragungen von Führerscheinen

​​​​​​​

Fahrerlaubnis für Krafträder der Klasse A1 mit FE Klasse B, Erteilung

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
  • Das Mindestalter beträgt 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung
  • Der Zeitraum zwischen Abschluss der Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
  • Aktueller Führerschein
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung
  • Terminbestätigung

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Terminbuchung
Bitte buchen Sie einen Termin für die persönliche Beratung. Gehen Sie dort wie folgt vor: 

  1. Wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Änderung von Führerscheindaten.
  2. Wollen Sie sich die nächsten freien Termine abhängig vom Standort anzeigen lassen, wählen Sie Standortauswahl.
  3. Wählen Sie Datumsauswahl um sich die nächsten freien Termine unabhängig vom Standort anzeigen zu lassen.
  4. Wählen Sie im angezeigten Kalender nun einen freien Termin (Datum und Uhrzeit).
  5. Für die Buchung geben Sie nun ihren Namen und ihre E-Mail-Adresse ein.
  6. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
  7. Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss an die Buchung erhalten, nehmen Sie bitte unbedingt mit zum Termin.

Gebühren

Die Gebühren betragen 28,60 EUR für die Eintragung der Schlüsselzahl. Zusätzlich fallen 43,20 EUR - 62,30 EUR für die Ausfertigung und Versand des neuen EU-Kartenführerscheins an. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Stand der Information: 27.03.2024

Frag-den-Michel


Themenübersicht auf hamburg.de

*Über die Einbindung dieses mit *Sternchen markierten Angebots erhalten wir beim Kauf möglicherweise eine Provision vom Händler. Die gekauften Produkte werden dadurch für Sie als Nutzerinnen und Nutzer nicht teurer.