Fahrerlaubnis für Krafträder der Klasse A1 mit FE Klasse B, Erteilung
Allgemeine Informationen
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B dürfen Krafträder der Klasse A1 (125 ccm³) gefahren werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Führerschein wird in diesem Fall mit der Schlüsselzahl 196 versehen. Die Berechtigung gilt ausschließlich im Inland. Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 wird dadurch nicht erworben.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link "BMVI - Neue Roller-Berechtigung für Fahrzeuge bis 125 ccm / 11 kW" (Link siehe unten).
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
- Das Mindestalter beträgt 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung
- Der Zeitraum zwischen Abschluss der Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- Aktueller Führerschein
- Nachweis über die Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung
- Terminbestätigung
Formulare, Services & Links
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Gebühren betragen 28,60 EUR für die Eintragung der Schlüsselzahl. Zusätzlich fallen 43,20 EUR - 62,30 EUR für die Ausfertigung und Versand des neuen EU-Kartenführerscheins an. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Stand der Information: 23.05.2022, Eintrag: 23.05.2022