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Fahrgastbeförderung Antrag Fahrgastbeförderungsschein

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Beantragungen von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung

Wichtiger Hinweis: Wegfall der Ortskundeprüfung

Seit dem 02. August 2021 ist die bisher nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorgeschriebene Ortskundeprüfung als Voraussetzung für den Erwerb eines Taxischeins entfallen.

Anstelle der Ortskundeprüfung ist zukünftig ein "Nachweis der Fachkunde" für alle Klassen der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gefordert. Der Gesetzgeber hat bisher noch keine konkreten Anforderungen an den "Nachweis der Fachkunde" geregelt. Ebenso ist noch nicht geregelt, welche Stellen diesen Nachweis bescheinigen werden.

Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausgestaltung des sog. Fachkundenachweises vorliegt, gilt für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vorläufig folgende Regelung:

  • Ab dem 02. August 2021 fällt der Nachweis der Ortskunde weg.
  • Wenn Ihnen ab dem 02. August 2021 eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr) neu erteilt wird, erfolgt dies zunächst ohne den entsprechenden Nachweis erst einmal für 3 Jahre und wird mit einem entsprechenden Hinweis versehen.
  • Mit der Einführung des Fachkundenachweises ist dieser verpflichtend, auch, wenn Ihnen nach dem 2. August 2021 eine Fahrgastbeförderung erteilt worden ist.
  • Sobald festgelegt ist, welche Stelle(n) in Hamburg für den Fachkundenachweis zuständig wird, finden Sie hierüber Informationen auf der LBV-Internetseite.
  • Der Nachweis der Fachkundeprüfung ist dann von Ihnen innerhalb eines Jahres dem LBV-Mitte oder LBV-Nord vorzulegen. Ansonsten wird die "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ungültig.


Führerschein, Personenbeförderung beantragen

Beschreibung der Leistung

Die sogenannte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist für die gewerbliche Beförderung von Personen erforderlich.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Antragstellung:
  • Führerschein der Klasse B im Format des neuen EU-Kartenführerscheins (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013). Sollte Ihr Führerschein vor diesem Datum ausgestellt worden sein, müssen Sie diesen vorher im LBV umtauschen.
  • Hauptwohnsitz in Hamburg
  • Mindestalter von 21 Jahren (für Krankenwagen 19 Jahre)
  • mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Kl. B) (bei Krankenwagen ist ein Jahr ausreichend)

Benötigte Unterlagen

Für die Antragsstellung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • EU-Kartenführerschein (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013)
  • muss der alte Führerschein in den EU-Kartenführerschein getauscht werden, ist zusätzlich ein biometrisches Passbild 35 x 45 Millimeter mitzubringen
  • bei Krankenwagen: Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung für Erste Hilfe
  • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr ist (Arbeits- oder Betriebsmediziner)
  • ein Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate ist (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen)
  • die Terminbestätigung

Arbeits- und Betriebsmediziner für die Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV können über die Ärztekammer erfragt werden.

Zu Beachten

Zuständig für die Beantragung sind nur die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
 

Gültigkeit des Personenbeförderungsscheins
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird bis zur Regelung über den Nachweis der Fachkundeprüfung nur für maximal drei Jahre erteilt. Sie sollte rechtzeitig (vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) verlängert werden.

Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Personenbeförderungsschein sofort erstellt und mitgenommen werden.

Gebühren

Die Beantragung kostet 44,20 EUR.

Wenn zusätzlich noch der alte Führerschein in den EU-Kartenführerschein getauscht werden muss, fallen zusätzlich Gebühren zwischen 25,30 EUR und 43,20 EUR an. Die genaue Summe der Umtauschkosten kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Stand der Information: 24.03.2023


Frag-den-Michel


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