Kfz, Beantragungen von E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
Allgemeine Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Das Fahrzeug hat ein Hamburger Kennzeichen oder wurde in Hamburg mit einem auswärtigen Kennzeichen registriert.
Das Fahrzeug muss ein elektrisch betriebenes Fahrzeug gemäß § 3 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sein (reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug).
Wenn Sie mit dem Elektro-Nummernschild parken, muss eine Parkscheibe immer gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden, um die Höchstparkdauer kontrollieren zu können.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die Kennzeichenschilder
- die Terminbestätigung
falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
- die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen müssen zusätzlich noch die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmennachweis (z.B. ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung oder bei eingetragenen Vereinen der Vereinsregisterauszug)
- lesbare Farbkopie des Ausweises des Zeichnungsbefugten der Firma
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Zu beachten
Bei der Kennzeichenauswahl ist zu berücksichtigen, dass auf dem Kennzeichen neben dem "HH" für Hamburg maximal entweder zwei Mittelbuchstaben und drei Ziffern bzw. ein Mittelbuchstabe und vier Ziffern sein dürfen. Nur dann kann das benötigte "E" ergänzt werden.
Es ist eine Terminvereinbarung mit dem Landesbetrieb Verkehr erforderlich.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den Landesbetrieb Verkehr (LBV). Gehen Sie hier wie folgt vor:
3. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
4. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
5. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
6. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Voraussetzung für gebührenfreies Parken:
- Auslage einer Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe, damit die Höchstparkdauer kontrolliert werden kann
- Kennzeichen an dessen Ende ein E geprägt ist
Fristen
Formulare, Services & Links
Ablauf, Dauer & Gebühren
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Die Gebührenhöhe beträgt zwischen 20,00 EUR und 25,00 EUR. Die genaue Gebühr kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Dazu kommen die Kosten für die Kennzeichenschild.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Stand der Information: 21.05.2022, Eintrag: 21.05.2022