
Bild: © LEB
Stabilisierende Betreuung und strukturierter Alltag
Die Jugendgerichtliche Unterbringung im Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) bietet den Jugendrichtern eine Betreuungsform über Tag und Nacht für Jugendliche und Heranwachsende mit erheblichen dissozialen Auffälligkeiten zur Abwendung oder Verkürzung von Untersuchungshaft. Die – ausschließlich im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes aufgenommenen – jungen Menschen werden gemäß richterlicher Weisungen betreut. Bei groben Regelverstößen oder bei erneuten Straftaten kann der Richter die Betreuung aufheben; in dem Fall erfolgt eine Rückführung in Untersuchungshaft.
Zielgruppe der JGU
Das Angebot richtet sich an
- Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren (§1 Abs. 2 JGG) nach einer richterlichen Anordnung von stationärer Jugendhilfe als vorläufige Anordnung über die Erziehung (§ 71 Abs 2 JGG)
oder
- einer richterlichen Anordnung zur Vermeidung der Untersuchungshaft (§§ 72 Abs. 4 in Verbindung mit 71 Abs. 2 JGG)
sowie
- an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren im Rahmen der Aussetzung des Vollzugs der Untersuchungshaft (§116 StPO)
und
- an Jugendliche und Heranwachsende, denen eine aufenthaltsbezogene Weisung nach Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe (sog. „Vorbewährung“,
§§ 61 ff JGG) erteilt worden ist.
Verbindliche Regeln geben Orientierung und Halt
Im Vordergrund der Betreuung steht ein Leben ohne Straftaten. Die jungen Menschen sollen lernen, auch in angespannten Situationen sozial angemessen zu reagieren, eine Tagesstruktur einzuhalten und den Anforderungen gerecht zu werden. Sie sollen lernen, ihre Stärken zu erkennen und sie sollen motiviert werden, diese zu entwickeln. Ferner sollen sie lernen, ihren Tagesablauf eigenverantwortlich zu planen und zu gestalten, ihr Verhalten zu reflektieren und sich mit den Folgen begangener Straftaten auseinanderzusetzen. Es gilt für sie, eine Lebensplanung zu entwickeln und Schritte zur Umsetzung zu unternehmen.
Mit dieser bis zur Hauptverhandlung angelegten Unterbringungsform schafft der Landesbetrieb Erziehung und Beratung ein Entwicklungsumfeld für Jugendliche und Heranwachsende. Enge Tagesstrukturen und ein verbindliches Regelwerk sollen die notwendige Orientierung geben. Pädagogische Maßnahmen und Leistungen knüpfen an den individuellen Biographieverläufen an und werden lebensnah und alltagsorientiert gestaltet. Die jungen Menschen werden auf ein selbstständiges Leben vorbereitet und insbesondere in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt.
Kontakt
Jugendgerichtliche Unterbringung (JGU)
Leitung: Ali Seied-Berenji, Telefon 428 15 45 13,
E-Mail: amirali.seiedberenji@leb.hamburg.de
Sie erreichen die pädagogischen Fachkräfte der JGU unter:
Telefon 737 21-36/-52, E-Mail: jgu@leb.hamburg.de
Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Faltblatt gern in Papierform zu.
Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03.