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Faltblatt: Kinderschutzeinrichtungen Kurzfristige Inobhutnahmen von Kindern in akuten Krisen

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In unseren Kinderschutzeinrichtungen betreuen wir Kinder über Tag und Nacht. Dazu gehören Kinderschutzhäuser und Kinderschutzgruppen. Diese Angebote dienen der kurzfristigen Inobhutnahme von Kindern in akuten Notsituationen.

Wir machen Zukunft möglich Schutz vor Gewalt Tag und Nacht Beratung und Hilfe kurzfristige Inobhutnahme von Kindern in akuten Krisen Patenschaften für junge Flüchtlinge

Kinderschutz Kinderschutzeinrichtungen des LEB. 


Kinderschutzhäuser und Kinderschutzgruppen

Zu unseren Kinderschutzeinrichtungen gehören Kinderschutzhäuser und Kinderschutzgruppen. In diesen Einrichtungen betreuen wir Kinder der jeweiligen Altersgruppe über Tag und Nacht. Diese Angebote dienen der
kurzfristigen Inobhutnahme von Kindern in akuten Notsituationen. Unsere Fachkräfte stellen die dem Alter entsprechende Betreuung und Förderung der Kinder sicher. Die Kinder erfahren in unseren Einrichtungen eine verlässliche und individuelle Zuwendung, die ihnen Sicherheit, Halt und Geborgenheit vermittelt. Im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten machen die Kinder ihrem Alter entsprechende Entwicklungsschritte und holen versäumte auf. Sie erhalten aber auch – altersabhängig – Einsicht in den Übergangscharakter der Betreuung.

Unsere Arbeitsweise

Wir ermöglichen eine umfassende Pflege und gesundheitliche Versorgung des Kindes

Wir gestalten einen kindgerechten und strukturierten Tagesablauf, der Sicherheit und Orientierung bietet

Wir unterstützen die Kinder dabei, die Herausforderungen ihrer jeweiligen Entwicklungsphase zu bewältigen

Wir fördern den Kontakt des Kindes zu seiner Familie, sofern dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht

Wir kooperieren mit allen Beteiligten zur weiteren Perspektivklärung für das Kind; dabei steht für uns eine mögliche Rückkehr in eine verbesserte Familiensituation im Vordergrund

Aufnahmen können jederzeit erfolgen, auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen. Dabei werden regionale Aspekte berücksichtigt.

Die Inobhutnahme nach §42 SGB VIII erfolgt durch das Jugendamt oder den Kinder- und Jugendnotdienst (KJND)

Zielgruppe

Säuglinge und Kleinkinder im Alter bis sechs Jahre, in deren Familie die für eine gesunde Entwicklung erforderliche Betreuung und Förderung nicht sichergestellt werden kann, finden Obhut in unseren Kinderschutzhäusern.

In unserer Kinderschutzgruppe Neuwiedenthaler Straße nehmen wir Kinder im Alter von drei bis acht Jahren auf. Diese Einrichtung steht insbesondere auch für Geschwisterverbände zur Verfügung.

Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren nehmen wir in unseren Kinderschutzgruppen Rohrammerweg und Rotenhäuser Damm in Obhut.

Ziele

Das uns anvertraute Kind findet Schutz vor Gefährdung

Die individuellen Stärken unserer Betreuten werden gefördert

Zusammen mit allen Beteiligten entwickeln wir die Voraussetzungen für eine dauer­hafte Perspektive für das Kind


Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Faltblatt gern in Papierform zu. 

Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03.

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