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Konzept Kinderschutzhäuser

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In den Kinderschutzeinrichtungen des Landesbetriebs Erziehung und Beratung werden Säuglinge und Kleinkinder vorübergehend betreut, für die eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII erforderlich ist.

Kinderschutz Kinderschutzhaus Konzept

Konzept Kinderschutzhäuser


In den  Kinderschutzhäusern des Landesbetriebs Erziehung und Beratung werden an sechs Standorten Null- bis Sechsjährige in altersgemischten Gruppen mit jeweils sieben Plätzen von Fachkräften im rund-um-die-Uhr Wechselschichtdienst betreut, die für die besonderen Anforderungen von Säuglingen und Kleinkindern entsprechend qualifiziert sind. Die Einrichtungsleitung oder die Koordination unterstützen die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) bei der weiteren, möglichst zügigen Perspektivklärung. Die Kinderschutzhäuser Altona, Harburg und  Wandsbek  stehen vorrangig für die Aufnahme aus dem jeweiligen Bezirk zur Verfügung, die anderen - überregional ausgerichteten - Einrichtungen berücksichtigen weitestgehend regionale Aspekte. Die Aufnahme kann jederzeit durch Verfügung des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) oder des ASD der bezirklichen Jugendämter erfolgen. Die unmittelbare Aufnahme wird garantiert.
Die Säuglinge und Kleinkinder erfahren in den Kinderschutzhäusern durch regelmäßige, individuelle Zuwendung und verlässliche Versorgung Sicherheit und Geborgenheit.

Zielgruppe und Zielsetzung
Für die aufgenommenen Säuglinge und Kleinkinder kann zum Zeitpunkt der Aufnahme in deren Familie keine für eine gesunde Entwicklung erforderliche Betreuung und Förderung sichergestellt werden. Das Kindeswohl ist durch körperliche, geistige oder seelische Vernachlässigung gefährdet - zum Beispiel Suchtproblematik und/oder Überforderung der Eltern sowie Gewalt in der Familie. Bei den aufgenommenen Säuglingen handelt es sich auch um suchtabhängig geborene Säuglinge, erhöht Infekt anfällige Säuglinge und bzw. oder vernachlässigte Säuglinge. Die Unterbringung ist für die Dauer der Krise bis zur Rückkehr in die Familie oder in eine andere Familie bzw. Betreuungs- oder Lebensform angelegt.
Säuglinge und Kleinkinder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die eine ständige Überwachung benötigen, können nicht betreut werden.

Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmeverfahren
Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII.
Die Aufnahme kann jederzeit über den Kinder- und Jugendnotdienst, den Fachdienst Flüchtlinge des KJND oder eines ASD der bezirklichen Jugendämter erfolgen.
In besonders gelagerten Einzelfällen kann eine Betreuung als Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII fortgesetzt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
Eine Hilfe nach § 34 SGB VIII ist rechtlich vertretbar, insbesondere im Hinblick auf die Mitwirkung der Sorgeberechtigten und die Schutzbedürfnisse des Kindes.
Die Klärung der Lebensperspektive für das Kind kann absehbar nicht in angemessener Zeit, i.d.R. innerhalb  von 3-6 Monaten, geklärt werden. 
Die erforderliche erzieherische Hilfe ist im Setting des Kinderschutzhauses leistbar. Hierfür ist es erforderlich, dass die Einrichtung in die Hilfeplanung einbezogen ist und ihr hinsichtlich der Umsetzbarkeit zustimmt.
Die Hilfeplanung berücksichtigt, dass die Betreuung im Kinderschutzhaus zeitlich begrenzt sein muss bis zur Klärung der Lebensperspektive und des Übergangs an einen neuen Lebensort.

Ziele und Inhalte der Betreuung
Die Betreuung ist von folgenden Grundsätzen getragen:
Wertschätzung der Kinder
Würdigung der Eltern / Herkunftsfamilie
Vorbildfunktion für die  Kinder 
Orientierung an der Gender Mainstreaming – Strategie
Gemeinwesen Orientierung
Sozialraumorientierung
Ökologieorientierung
Ausrichtung an etablierten Methoden und Instrumenten
Seitens der Einrichtung wird gewährleistet, dass
eine umfassende Versorgung und Betreuung stattfindet, so dass die Voraussetzungen gegeben sind, damit die Kinder sich sicher, geborgen sowie persönlich auf- und angenommen fühlen,
es eine adäquate Vorbereitung gibt in Bezug auf den Wechsel in eine andere Betreuungsform oder Pflegefamilie oder die Rückkehr zu den Eltern,
zukünftige Betreuungspersonen Kenntnis haben von allen Fragen, die das Kind betreffen, und sie sich vor dem Wechsel mit ihm bzw. ihr persönlich haben vertraut machen können.
Die nachfolgend beschriebenen Ziele sind solche, die die Kinder am Ende eines Hilfeprozesses möglichst erreicht haben sollen. Es sind Ziele, die für die pädagogische Arbeit in der Einrichtung handlungsleitend sind und die von ihr verfolgt werden sollen in Bezug auf außen stehende Personen bzw. Institutionen.
Entsprechend ihren Fähigkeiten werden die Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung in Richtung auf die nachstehend formulierten Ziele hingeführt, begleitet und gefördert, der Zielerreichungsgrad wird dementsprechend individuell variieren.
Die Betreuungsziele werden im Einzelnen mit den Personensorgeberechtigten, den Kindern sowie dem Jugendamt abgestimmt, im Hilfeplan festgehalten und im Prozess umgesetzt. Der Prozess wird dokumentiert und reflektiert. Die Zielerreichung ist Gegenstand der Beratung in Hilfeplangesprächen. Zum Teil erfolgt auch eine Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Berichtswesen im Rahmen der Qualitätsentwicklungsvereinbarung.
Identität / Biographie
Sicherung der Biografie durch Fotos
Soziale und persönliche Kompetenz
Das Kind hat soziale Kompetenzen entwickelt und
macht im Rahmen der individuellen Möglichkeiten altersgerechte Entwicklungsschritte und holt Versäumtes auf.
Ernährung / Körper / Gesundheit
Das Kind wird ausgewogen, gesundheits- und entwicklungsförderlich ernährt,
ist vertraut mit einem differenzierten Nahrungsangebot und nimmt es an und
erhält die notwendige medizinische Versorgung und stabilisiert den eigenen Gesundheitszustand.
Alltagskompetenz
Das Kind bildet aufgrund eines strukturierten Tagesablaufs Alltagsgewohnheiten aus
Vorschule / Kindertagesstätte
Eine entsprechende Einbindung wird im Einzelfall angestrebt
Umgang mit Angehörigen
Beziehungen zur Herkunftsfamilie werden aufrechterhalten und gefördert.
Betreuung und Lebensort
Das Kind hat altersabhängig Einsicht in den Übergangscharakter der Betreuung und fühlt sich in die Planung des Übergangs mit einbezogen und
ist auf einen Wechsel zurück zu den Eltern oder zu anderen Betreuungspersonen vorbereitet.
Ziele in Bezug auf die Angehörigen
Die Eltern verstehen und akzeptieren die Unterbringung des Kindes.
Die Eltern halten den Kontakt zu ihrem Kind aufrecht.
Die Eltern stellen sich auf die Rückkehr ihres Kindes und seine Bedürfnislage ein.
Ziele in Bezug auf das Jugendamt
Der ASD im Jugendamt ist über die Entwicklung und alle wichtigen den Säugling oder das Kleinkind betreffenden Fragen informiert.
Der ASD erhält Unterstützung bei der Hilfeplanung und verfügt damit über Empfehlungen für die Auswahl einer anschließenden Betreuung oder für die Unterstützung der Eltern.

Leistungen 


Aufnahme-, Integrations- und Ablöseprozess
Aufnahmeverfahren
Aufnahmeberatung: bei der Platzierung beraten, das Angebot darstellen, Umsetzungsmöglichkeiten prüfen
Information der Kooperationspartner über die zur Verfügung stehenden freien Plätze
Aufnahmeverfahren; Willkommensrituale
Inobhutnahme
Kooperation mit dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND)
Anamnese
Erfassung aller für die Entwicklung  des Kindes und  die Hilfeplanung erforderlichen Daten
Erfassung des gesundheitlichen Status des Kindes 
Gestaltung von Ablöseprozessen und Übergängen
Abschiedsrituale
Vorbereitung und Begleitung des Lebensortwechsels
Planung und Strukturierung der Rückführung und Begleitung des Kindes in die Herkunftsfamilie
Zur Vorbereitung einer geplanten Rückkehr des Kindes zu den Eltern Gestaltung einer Anbahnungsphase in der Hilfekonferenz
Intensivierte Zusammenarbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten vor geplanter Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie
Begleitung des Säuglings oder Kleinkindes in der Anbahnungsphase für eine Adoption oder Inpflegenahme


Erziehung zur sozialen und persönlichen Kompetenz
Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenz
Werte und Normen aufzeigen
Befähigung, die eigenen Bedürfnisse zu erkennen sowie sie angemessen durchzusetzen
Alternative Erwachsenenbilder leben und vermitteln
Hilfe bei der Orientierung in der eigenen Lebenswelt
Bewältigungsstrategien bei Gewalt, Aggressionen, Konflikten und Frustrationen entwickeln, erproben und umsetzen
Förderung der Kompetenz, Situationsrisiken einzuschätzen
Hilfen zur Krisenbewältigung
Emotionale Sicherheit vermitteln, Förderung emotionaler Ausdrucksfähigkeit, Auseinandersetzung und Umgang mit den eigenen Emotionen
Gewalt und Missbrauch sowie  psychosomatische Auffälligkeit erkennen und bearbeiten, Unterstützung zur Verarbeitung von traumatischen Erlebnissen
Hilfen zur Vermeidung von Straffälligkeit / Sucht- und Suizidgefährdung
keine Leistungen für diese Zielgruppe notwendig
Bildungsförderung
Altersgemäße kognitive Förderung 
Gesundheitserziehung

Sicherung der Gesundheit
Ernährung
Mehrfach täglich Zubereiten der Säuglingsnahrung
Füttern entsprechend dem individuellen Rhythmus der Säuglinge
ärztlich verordnete diätische Mahlzeiten zubereiten und die Ernährung kontrollieren
Gesunde, ausgewogene abwechslungsreiche Ernährung
Innerhalb der Besuchszeiten können die Eltern ihre Kinder ergänzend stillen, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt.
Leistungen im medizinischen Bereich
Gesundheitscheck nach der Aufnahme
Führen der Gesundheitscheckliste
Gründliche kinderärztliche Aufnahmeuntersuchung sichern und ggf. Vorstellung bei weiteren Fachärzten
Vorstellung in Fachinstituten für Kindesentwicklung im Bedarfsfall
Planung von und bedarfsbedingte Begleitung zu ärztlichen Terminen
Begleitung der ärztlich verordneten therapeutischen Leistungen von externen Therapeuten im Haus, z.B. Ergotherapie, Krankengymnastik, logopädische Behandlung
Erkennen von körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen, ihre Behandlungsnotwendigkeit klären, präventive Maßnahmen
Medikamentengabe nach individueller Verordnung
Einhaltung der Vorsorgeuntersuchungen und des Impfplans
Hygieneerziehung und gesundheitsbezogene Prävention
Unterweisen und Anhalten zur Zahnhygiene mehrfach täglich
Körperpflege und Hygiene
Anleitung zur Sauberkeitserziehung
Anleitung und Anhalten zur täglichen Körperpflege, bzw. durchführen der Körperpflege bei Säuglingen
saubere Kleidung und sauberes äußeres Erscheinungsbild
Sorge für ausreichende Entspannungs-, Ruhe- und Schlafenszeiten

Erziehung zur Alltagsbewältigung
Wohnen
Altersgerechte Gestaltung des Wohnumfeldes und der Gruppenatmosphäre
Strukturierung des Tagesablaufes
Frühstück mit derselben Betreuungsperson, die am Vortag das Kind ins Bett gebracht hat
Anleitung zum Spielen und zur eigenständigen Beschäftigung 
Gemeinsames Mittagessen, geregelte gemeinsame Mahlzeiten, individuelles Füttern 
Essen entsprechend individueller religiöser Vorgaben
Ins Bett bringen von der Person, die am folgenden Tag weckt, mit Ritualen entsprechend der persönlichen Beziehung und den täglichen Bedürfnissen, individuellen Wünschen und der aktuellen Situation
Einübung von Regeln für den Alltag
Anleitung zur Freizeitgestaltung / Ferienmaßnahmen
Altersangemessene Angebote für Kleingruppen nach Interessen

Arbeit mit der Herkunftsfamilie / den Vormündern bzw. Pflegern / dem sozialen Umfeld
Regelmäßige Elterngespräche 
Es werden ab Aufnahme regelmäßige Besuchskontakte angeboten. Bei einer anstehenden Überleitung des Kindes an die Kindeseltern oder in Fällen in denen eine enge Bindung des Kindes an die Eltern aufrecht erhalten, gefördert oder intensiviert werden sollte, können nach Absprache in einem Fachgespräch oder in der Hilfeplanung auch individuelle Besuchskontakte geplant werden.
Organisation der Aufgabenverteilung/Beteiligung der Eltern mit ansteigender Anforderung im Zeitablauf, gemeinsame Regeln der Zusammenarbeit aufstellen und aktualisieren
Bearbeitung der Erfahrungen aus den Kontakten zu den Eltern oder der Herkunftsfamilie (Vor- und Nachbereitung)
Bearbeitung von Erfahrungen des Kindes aus seinem Leben bei den Eltern zur Neugestaltung und Entwicklung der Kontakte und Beziehung
Einbeziehung und Information der Eltern über die aktuelle Lebenssituation des Kindes
Beteiligung der Eltern an Entscheidungen für das Kind
Bereitstellung von Räumlichkeiten, die einen ungestörten Kontakt zwischen Eltern und Kindern ermöglichen
Begleitung des Besuchskontakts im Ausnahmefall
Unterstützung der Eltern bei der Kontaktgestaltung zum Kind
Einbeziehung der Eltern in die Perspektivklärung und Anbahnung bei anderer Unterbringung
Vorbereitung und Begleitung bei geplanter Rückkehr des Kindes
Unterstützung und Anleitung der Eltern im Umgang mit dem Kind

Sonstige Leistungen
Förderung im spielerischen, künstlerischen, sportlichen, und bzw. oder lebens-praktischen Bereich, Körpererfahrungen ermöglichen
Förderung im Bereich der Grob- und Feinmotorik, Förderung von Geschicklichkeit
Berücksichtigung unterschiedlicher kultureller und religiöser Feiertage und Feste
Gemeinsame Vorbereitung und Gestaltung besonderer Ereignisse und Aktivitäten in größeren Zeitabständen und im Jahresablauf (z.B. Fasching, Weihnachten usw.)
Gestaltete Geburtstage

Interne Dokumentation
Handakten der Säuglinge/Kleinkinder führen
Führen von Übergabebüchern
Führen des Beobachtungsbogen
Sichern von Daten über Betreute und den Verlauf der Betreuung
Datenbogen ausfüllen
Gesundheitsliste führen 

Hilfeplanung
Erstellung einer Aufnahmeinformation
Mitwirkung bei der Hilfekonferenz und der Erstellung des Hilfeplanes, Trägerbeitrag zur Hilfekonferenz erstellen
Empfehlungen für weitere Hilfeplanung
Verlaufsberichte über den je aktuellen Stand des Hilfeverlaufs 
Berichte über die Entwicklung des Säuglings/Kindes auf Anforderung
Regelmäßige telefonische  Kontakte zum Jugendamt 
Besondere Vorkommnisse melden
Organisierte und institutionelle Gespräche, Reflexion der Arbeit

Zusammenarbeit mit externen Fachkräften und Institutionen
Regelmäßige telefonische Kooperation mit dem Jugendamt und - soweit bestellt - dem Vormund oder Pfleger. 
Mitwirkung bei der Beantwortung von Anfragen durch Verfahrenspfleger und durch das Familiengericht bestellte Gutachter. 
Kooperation mit Umgangsbegleitern und Sozialpädagogischen Familienhilfen, die das Familiensystem betreuen. 
Kooperation mit dem Medizinsystem 
Standorte und Ausstattung
Die Kinderschutzhäuser befinden sich an folgenden Standorten:
Kinderschutzhaus Südring, Südring 32
Kinderschutzhaus Wandsbek, Pulverhofsweg 24
Kinderschutzhaus Nord, Feuerbergstraße 43
Kinderschutzhaus Harburg, Eißendorfer Pferdeweg 40
Kinderschutzhaus Altona, Osdorfer Landstraße 22
Kinderschutzhaus Lerchenfeld, Lerchenfeld 4
Die Einrichtungen sind mit Schlafräumen für je zwei Kinder, Spielräumen, Außenspielflächen, Sanitäranlagen, Küchen und Räumen für das Personal sowie Gespräche mit Besuchern ausgestattet.

Betriebsstruktur
Die Betreuung erfolgt in Gruppen mit jeweils 7 Plätzen für Säuglinge bzw. Kleinkinder. Die Betreuung erfolgt 24 Stunden rund-um-die Uhr im Wechselschichtbetrieb.
Fachpersonal wird entsprechend der folgenden Betreuungsschlüssel eingesetzt:
 
Pädagogisches Personal : Platz    1 : 0,85       
Wirtschaftspersonal (HWF) : Platz    1 : 4,6       
Leitung und Koordination : Platz    1 : 14       
Verwaltungspersonal : Platz    1 : 40     

Personal
Die Betreuung wird durch Erzieherinnen bzw. Erzieher oder Personal mit vergleichbarer Qualifikation eines pflegerischen Berufsfeldes wahrgenommen. Leitungs- und Koordinationsfunktionen werden mit Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen besetzt. 
Dienstbesprechungen werden einmal wöchentlich, Einrichtungsbesprechungen einmal monatlich durchgeführt. Fachspezifische und Team-Supervision sowie sonstige Beratungsleistungen werden nach Bedarf angeboten.
Mindestens alle 2 Jahre werden betriebliche bzw. überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt. Darüber hinaus werden regelmäßige interne Fortbildungsmaßnahmen für kleinkinderspezifische Themen angeboten.

Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt durch die für Jugendhilfe zuständige Fachbehörde in Form einer Vollfinanzierung auf Basis eines abgestimmten Tages-Entgeltes. 

Kontakt für den Inhalt
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Conventstraße 14, 22089 Hamburg
Tel.: + 49 (40) 428 15 3000 
Email: info@leb.hamburg.de

Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Konzept gern in Papierform zu.  
Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03, E-Mail: Bettina.Bormann@leb.hamburg.de 

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