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Konzept Babygruppe in einem Kinderschutzhaus

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In einer Babygruppe in einem Kinderschutzhaus werden Neugeborene und Säuglinge in einer Altersgruppe von null (nach einer erfolgten U 2 Vorsorgeuntersuchung) bis zu sechs Monaten aufgenommen, die aufgrund einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 42 SGB VIII durch das Jugendamt in Obhut genommen worden sind. Im Bedarfsfall kann auch eine Aufnahme bis zum Alter von rund einem Jahr erfolgen.

Konzept Babygruppe in einem Kinderschutzhaus

Konzept Babygruppe in einem Kinderschutzhaus


Die Unterbringung dient als Krisenintervention und ist daher zeitlich auf die Phase der weiteren Perspektivklärung und den Übergang des Kindes in Betreuungszusammenhänge begrenzt, die das Kindeswohl ausreichend wie auch dauerhaft sichern können. 
Im Rahmen des Anfragemanagements wird dem Jugendamt bei einer Aufnahmeanfrage das entsprechende Angebot dargestellt und die Umsetzungsmöglichkeiten in der Unterbringung in Bezug auf den individuellen Bedarf erörtert. 
Die aufgenommenen Kinder haben in der Regel vor- und nachgeburtliche Belastungen in ihrer Entwicklung erlebt. Diese werden im Rahmen des Aufenthaltes durch die pädagogische Betreuung aufgefangen und, so weit wie möglich, durch den Einsatz einer gezielten Förderung ausgeglichen.  
Das vorrangige Hilfeziel ist es, dass die Eltern während des Aufenthaltes ihres Kindes im Kinderschutzhaus ihre Erziehungsfähigkeit soweit entwickeln, dass eine Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haushalt zu verantworten und möglich ist. Sie werden darin durch Elternarbeit unterstützt. 
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, dieses Ziel in einem absehbaren Zeitfenster ggf. mit Inanspruchnahme weiterer Hilfen zu erreichen, wird angestrebt, mit Ihnen einvernehmlich eine andere, tragfähige Perspektive für ihr Kind zu erarbeiten. Dieses kann eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Unterbringung des Kindes, zum Beispiel in einer Pflegefamilie sein.
Die anstehende Rückführung in den elterlichen Haushalt oder die Anbahnung und Überleitung des Kindes in andere Betreuungsverhältnisse wird an dem individuellen Entwicklungsstand und Bedarf des Kindes orientiert und so sanft gestaltet, dass nach Möglichkeit keine zusätzlichen Belastungen für das Kind entstehen. 
Das Jugendamt ist für die Hilfeplanung und Beendigung der Inobhutnahme zuständig und wird durch die Fachkräfte des Kinderschutzhauses darin unterstützt. 

Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmeverfahren
Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII.
Die Aufnahme kann jederzeit über den Kinder- und Jugendnotdienst, den Fachdienst Flüchtlinge des KJND oder eines ASD der bezirklichen Jugendämter erfolgen.
In besonders gelagerten Einzelfällen kann eine Betreuung als Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII fortgesetzt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
Eine Hilfe nach § 34 SGB VIII ist rechtlich vertretbar, insbesondere im Hinblick auf die Mitwirkung der Sorgeberechtigten und die Schutzbedürfnisse des Kindes.
Die Klärung der Lebensperspektive für das Kind kann absehbar nicht in angemessener Zeit, i.d.R. innerhalb  von 3-6 Monaten, geklärt werden. 
Die erforderliche erzieherische Hilfe ist im Setting des Kinderschutzhauses leistbar. Hierfür ist es erforderlich, dass die Einrichtung in die Hilfeplanung einbezogen ist und ihr hinsichtlich der Umsetzbarkeit zustimmt.
Die Hilfeplanung berücksichtigt, dass die Betreuung im Kinderschutzhaus zeitlich begrenzt sein muss bis zur Klärung der Lebensperspektive und des Übergangs an einen neuen Lebensort.

Gestaltung des Betreuungsalltags

Ernährung
Die Kinder erhalten dann ihre Mahlzeiten, wenn sie zeigen, dass sie Hunger haben, wobei ein gewisser Rhythmus angestrebt wird.
Die Mahlzeiten erhalten sie in einer ruhigen Atmosphäre und in einem Zeitfenster, das ihnen eine entspannte und genussvolle Nahrungsaufnahme ermöglicht.
Die Abläufe rund um die Mahlzeiten erfolgen wiederkehrend und sind damit für die Kinder vorhersehbar.
Spezielle medizinisch-diätetische sowie kulturelle Bedarfe werden berücksichtigt.
Die Auswahl der Lebensmittel ist vitamin- und nährstoffreich sowie ausgewogen. 
Bei den verwendeten Nahrungsmitteln erfolgt eine Orientierung an qualitativ hochwertigen Muttermilch-Ersatzprodukten sowie saisonalen und regionalen Angeboten.
Die Kinder erhalten eine Assistenz, wenn sie ihre Mahlzeiten bereits selbstständig zu sich nehmen können.
Die Ernährung wird protokolliert, um gesundheitliche Einschränkungen rasch erkennen zu können. Für kleine Säuglinge und in Krankheitsphasen wird zusätzlich ein Wiegebuch mit Dokumentation geführt. 
Innerhalb der Besuchszeiten können die Eltern ihre Kinder ergänzend stillen, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt.

Ruhe
Das individuelle Ruhe- und Schlafbedürfnis der Kinder wird respektiert. 
Den Kindern werden Ruhezeiten und Rückzugsäume angeboten, um sie vor einer Überstimulation zu schützen.
Die Ruhezeiten sind so gestaltet, dass die Kinder das Gefühl haben, dass bei Bedarf eine Betreuungsperson prompt zur Verfügung steht. 
Ein Rhythmuswechsel des Kindes orientiert sich an der jeweiligen Altersphase und wird sanft begleitet.

Pflege
Die Pflegesituation orientiert sich am Entwicklungsstand und Tempo des Kindes.  
Das Kind wird mit langsamen, vorsichtigen Bewegungen gepflegt. 
Die pflegerischen Handlungen am Kind werden sprachlich begleitet, indem der jeweils nächste Schritt verbalisiert wird. 
Es wird auf die nonverbale Kommunikation des Kindes geachtet, diese sprachlich übersetzt, um damit die Eigenwahrnehmung und Selbstwirksamkeit des Kindes zu fördern und zu unterstützen. 
Die intensive Betreuung während der Pflege dient dem Aufbau einer stabilen und vertrauensvollen Beziehung zwischen dem Kind und der Betreuungskraft.
Die Pflege des Kindes wird dokumentiert.

Bindungssicherheit
Der Betreuungsschlüssel ist in einer Babygruppe etwas niedriger angesetzt als in einer altersgemischten Gruppe, um einen adäquaten Betreuungsstandard zu gewährleisten.
Die Kinder erfahren, dass sich die pädagogischen Fachkräfte als Bindungspersonen anbieten und auf ihre Bedürfnisse empathisch, feinfühlig und prompt reagieren.
Die Zuordnung zu einer Bezugsbetreuung im „Tandem“ ermöglicht eine intensive Befassung mit dem individuellen Bedarf des Kindes. 
Das Kind erlebt einen strukturierten und sicherheitsbietenden Tagesablauf, feste Rituale und genügend Freiräume für individuelle Bedürfnisse.
Die Kinder werden altersentsprechend auf den Schichtwechsel vorbereitet. 
Die Eltern-Kind-Bindung wird durch Aufklärung, Begleitung und Anleitung der Eltern in der Versorgung ihres Kindes während der Besuchszeit unterstützt.
In der Babygruppe besteht eine hohe Frequenz an Besuchszeiten, um die Bindung des Kindes zu seinen Eltern zu stärken. 
Bindungen zu Geschwistern, werden nach Möglichkeit aktiv gefördert.
Die biographische Entwicklung des Kindes wird während des Aufenthaltes durch ein Babytagebuch und Fotos dokumentiert und mit der Entlassung übergeben.
Das Kind wird auf den Wechsel in die weiteren Betreuungszusammenhänge altersentsprechend vorbereitet. Die Anbahnungsphase und der Übergang in neue Lebenszusammenhänge orientieren sich am Tempo des Kindes.
Unterstützung der motorischen und kognitiven Entwicklung
Liebevolle Berührungen, Streicheln, Babymassage und Fingerspiele unterstützen die Kinder dabei, ihren Körper zu spüren und ein gutes Körpergefühl zu entwickeln.
Wenn die Kinder wach sind, werden sie so oft wie möglich auf eine Krabbeldecke auf den Boden gelegt und in ihren Aktivitäten begleitet.
Sie werden dort abwechselnd in der Bauch- und der Rückenlage positioniert, um sie zu unterschiedlichen und freien Bewegungen zu animieren. 
Ihr Lieblingsspielzeug wird in Reichweite positioniert um sie anzuregen, sich zu drehen, zu rollen, zu krabbeln und zu tasten.
Den Kindern wird gezielt altersentsprechendes Spielzeug für die Förderung der Fein- und Grobmotorik angeboten.
Den Kindern werden Kontakte zu älteren Kleinkindern (insbesondere zu im gleichen Einrichtungsteil untergebrachten Geschwisterkindern) ermöglicht, um hierdurch modellhaftes Lernen zu ermöglichen.
Die Ausstattung der Aufenthaltsräume und des Außenbereiches bietet den Kindern Schutz und einen gefahrenlosen Erkundungsraum mit Überblick und hält verschiedene Stationen für Spielangebote zur Förderung von Gleichgewicht, Körperkoordination und zur taktilen Sensibilisierung bereit.
Sprache und Kommunikation
Dem Kind wird interessiert und aktiv zugehört, es erhält die Zeit, die es braucht, um sich auszudrücken.
Es wird mit Blickkontakt und auf Augenhöhe mit dem Kind kommuniziert. 
Sprache, Mimik und Gestik des Kindes werden feinfühlig erfasst, interpretiert und ihm gegenüber in vollständigen Sätzen erwidert. 
Der Spracherwerb wird durch das Benennen von Gegenständen, Singen, Reimen und Vorlesen aus Bilderbüchern unterstützt.
Wichtige Ereignisse und Entscheidungen, die die aktuelle Lebenssituation oder die Zukunft des Kindes betreffen, werden altersgerecht und aktiv mit dem Kind besprochen. Auch wenn das Kind die Inhalte nicht versteht, werden so, insbesondere atmosphärisch, emotional wichtige Botschaften vermittelt.

Elternarbeit
Zu Beginn des Aufnahmeprozesses wird die Gestaltung der Besuchskontakte und die Erwartungen an die Zusammenarbeit mit den Eltern besprochen und im Verlauf des Hilfeprozesses gegebenenfalls aktualisiert.
Es werden ab Aufnahme regelmäßige Besuchskontakte angeboten. Bei einer anstehenden Überleitung des Kindes an die Kindeseltern oder in Fällen in denen eine enge Bindung des Kindes an die Eltern aufrecht erhalten, gefördert oder intensiviert werden sollte, können nach Absprache in einem Fachgespräch oder in der Hilfeplanung auch individuelle Besuchskontakte geplant werden.      
Es finden regelmäßige Elterngespräche statt, in denen die Eltern über die aktuelle Lebenssituation und daraus resultierende Bedarfe des Kindes informiert werden.
Die Eltern werden bei der Kontaktgestaltung zu ihrem Kind angeleitet.
Die Besuchskontakte werden mit den Eltern und dem Kind vor- und nachbereitet.
Wenn ein sicherer und altersentsprechender Umgang der Eltern mit ihrem Kind während der Besuchszeit zu erwarten ist, können sich die Eltern ungestört mit ihrem Kind zurückziehen.
Im Ausnahmefall kann eine Begleitung des Besuchskontaktes durch eine Fachkraft  erfolgen.
Sollte eine regelhafte Begleitung der Eltern erforderlich sein, ist eine durch den ASD einzurichtende Umgangsbegleitung erforderlich. Sofern eine Umgangsbegleitung über das Jugendamt eingerichtet wurde, wird der Umgangsbegleiter an der Elternarbeit beteiligt. 
Die Eltern werden transparent an der weiteren Perspektivklärung ihres Kindes und an einer möglichen Anbahnung in andere Betreuungsverhältnisse beteiligt.
Die Eltern und das Kind werden gemeinsam auf eine geplante Rückkehr vorbereitet und der Wechsel in die Herkunftsfamilie wird behutsam begleitet.
Im Rahmen von Anbahnungsphasen zur Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haushalt werden die regulären Besuchskontakte noch einmal ausgeweitet.  

Medizinische Betreuung und spezielle Förderangebote
Es wird eine Gesundheitsliste geführt, in der alle Erkrankungen, Arzttermine, Behandlungen und der Genesungsprozess erfasst werden.
Die aufgenommenen Kinder werden im Verlauf der ersten Tage einem Kinderarzt vorgestellt, der eine Aufnahmeuntersuchung durchführt und gegebenenfalls zu weiteren Fachärzten überweist.
Die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten entsprechend der empfohlenen Altersfenster durch den Kinderarzt durchgeführt. 
Ärztliche Folgetermine werden geplant und begleitet.
Im Bedarfsfall erfolgt eine Vorstellung in Fachinstituten für Kindesentwicklung. 
Eine Medikamentengabe erfolgt entsprechend der ärztlichen Verordnung.  
Ärztlich verordnete therapeutische Leistungen können im Haus durch externe Leistungsanbieter durchgeführt werden. Es wird u.a. mit Hebammen, Logopäden, Fachkräften der Frühförderung, Krankengymnasten sowie der Kinder und Jugendpsychiatrie kooperiert. Empfehlungen zur Förderung im Alltags-Handling werden umgesetzt.

Tagestruktur

Flankierende Aufgaben
Berichtswesen und Dokumentation 

Mit der Aufnahme wird für jedes Kind eine Handakte angelegt und ein Datenbogen erstellt.
Es wird fortlaufend eine Pflegedokumentation und ein Ernährungsprotokoll geführt.
Es wird ein pädagogisches Tagebuch geführt. In diesem werden Beobachtungen über die Entwicklung des Kindes und Besonderheiten im Verlauf der Betreuung mit den jeweiligen Daten aufgenommen.
Es werden Gesundheitslisten geführt.
In den ersten Lebenswochen eines Neugeborenen oder bei Bedarf z.B. im Falle einer Erkrankung wird täglich ein Wiegebuch geführt.
In den ersten zwei bis vier Wochen wird für das Jugendamt eine Aufnahmeinformation erstellt.
In der gesamten Zeit der Betreuung werden in regelmäßigen Abständen Verlaufs- berichte sowie Trägerbeiträge für anstehende Fachgespräche oder Hilfeplankonferenzen erstellt.
Besondere Vorkommnisse werden schriftlich mitgeteilt.
Begleitende Verfahren
Die erforderlichen Einverständniserklärungen für Arzt- und Facharztbesuche, Impfungen, Heil- und Fördermaßnahmen sowie alle Einwilligungen, die nicht die Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen, werden bei den hierfür Berechtigten eingeholt.
Mitwirkung an Fachgesprächen und der Hilfeplankonferenz gemäß § 36 SGB VIII.
Regelmäßige telefonische Kooperation mit dem Jugendamt und - soweit bestellt - dem Vormund oder Pfleger.
Mitwirkung bei der Beantwortung von Anfragen durch Verfahrenspfleger und durch das Familiengericht bestellte Gutachter.
Kooperation mit Umgangsbegleitern und Sozialpädagogischen Familienhilfen, die das Familiensystem betreuen.
Dienstbesprechung, Fachberatung, Fortbildung und Supervision
Einmal wöchentlich finden Dienstbesprechungen und einmal monatlich Einrichtungsbesprechungen statt.
Die Koordinatoren und Einrichtungsleitungen nehmen mindestens dreimal jährlich an einer Kleinkinder-AG teil, um aktuelle und anstehende Themen im Bereich der Säuglings- und Kleinkindbetreuung zu besprechen.
Die Einrichtungsleitung und die Abteilungsleitung stehen den Fachkräften für eine Fallreflexion und Fallbesprechung, auch in Krisensituationen, zur Verfügung.
Die Fachkräfte nehmen mindestens alle zwei Jahre an einer der fachspezifischen Fortbildungen zu folgenden Themenbereichen teil:
Zustandsbeurteilung von Neugeborenen
Säuglingsentwicklung, Entwicklungspsychologie, Anzeichen einer Entwicklungsstörung und Behandlungskonzepte anderer Fachinstanzen
Säuglingspflege
Säuglingsernährung
Umgang mit Schreibabys, Einsatz von Beruhigungsstrategien
Prävention und Umgang mit Infektionskrankheiten
Maßnahmen der Notfall- Medizin, Prävention zum „sudden death infant syndrom“
Erste-Hilfe-Kurs am Kind
Babymassage.
Darüber hinaus wird den Fachkräften die Teilnahme an themenbezogenen Fortbildungen über das sozialpädagogische und das zentrale Fortbildungszentrum der Freien und Hansestadt Hamburg und andere Fortbildungsinstitute angeboten.  
In besonders gelagerten Einzelfällen, wird eine Fallbesprechung über den Jugendpsychologischen und-psychiatrischen Dienst (JPPD) initiiert. 
Bei Bedarf können darüber hinaus Beratungsleistungen für Fallbesprechung und Teamsupervision in Anspruch genommen werden.

Betriebsstruktur

Dienstplanung
Die Kinder werden in Gruppen mit sechs Plätzen in einem Drei-Schichtmodell rund um die Uhr im Gruppendienst betreut. In den Tagesstunden wird der Gruppendienst durch eine zweite Person unterstützt. 
Montag bis Sonntag 
Von Montag bis Freitag wird der Gruppendienst zusätzlich durch Hauswirtschaftliche Fachkräfte und eine Sozialpädagogische Koordination begleitet.

Personal und Stellenplan
Die Betreuung wird durch Erzieherinnen bzw. Erzieher und Heilerziehungspflegerinnen bzw. Heilerziehungspfleger wahrgenommen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit und fachlichen Kompetenzen besonders für die Betreuung von Säuglingen qualifiziert sind. 
Die pädagogischen Fachkräfte werden in spezifischen Aufgaben der Haushaltsführung, durch Hauswirtschaftliche Fachkräfte unterstützt.
Die Funktion der Leitung und der Koordination ist mit sozialpädagogischen Fachkräften besetzt, die als „insoweit erfahrene Fachkraft“ gem. § 8a SGB VIII qualifiziert sind.

Das Fachpersonal wird gem. folgender Betreuungsschlüssel (Fachkräfte: Platz) eingesetzt:
 
Pädagogisches Personal im Gruppendienst (bei 7,75 Fachkräften je Gruppe mit 6 Plätzen)    1: 0,8       
Hauswirtschaftliche Fachkräfte    1: 6       
Koordination    1: 20       
Leitung    1:26       
Verwaltung    1:40     
Die Finanzierung erfolgt durch die für Jugendhilfe zuständige Fachbehörde in Form einer Vollfinanzierung auf der Basis eines abgestimmten Tages-Entgeltes.

Kontakt für den Inhalt
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Conventstraße 14, 22089 Hamburg
Tel.: + 49 (40) 428 15 3000 
Email: info@leb.hamburg.de


Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Konzept gern in Papierform zu.  
Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03, E-Mail: Bettina.Bormann@leb.hamburg.de 

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