
1 Information zum Träger: Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist der staatliche Jugendhilfeträger der Freien und Hansestadt Hamburg. Der LEB ist ein rechtlich unselbstständiger Landesbetrieb gemäß § 106 LHO, über den die Sozialbehörde, Amt für Familie, die Aufsicht führt.
Seine Kernaufgabe ist die Sicherstellung der Krisenintervention zu jeder Zeit. Hierzu gehören:
der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) als Basis-Krisendienst in der Hamburger Jugendhilfe und hamburgisches Jugendamt außerhalb der Dienstzeiten der bezirklichen Jugendämter
von der Aufsicht führenden Behörde fachlich gewünschte, auf besondere Zielgruppen spezialisierte Einrichtungen als Ergänzung zum KJND
die Kinderschutzeinrichtungen als Tag und Nacht bereite Inobhutnahme- und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren sowie für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren
der Fachdienst Flüchtlinge als zentrales Jugendamt der Freien und Hansestadt Hamburg für die Inobhutnahme von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern und die Einrichtungen für die Erstaufnahme und Erstversorgung dieser Zielgruppe.
Außerdem betreibt der LEB neben den Angeboten der freien Träger der Jugendhilfe Einrichtungen und Dienste der Hilfen zur Erziehung und der gemeinsamen Wohnformen von Eltern und ihren Kindern, soweit diese wirtschaftlich betrieben werden können.
Darüber hinaus realisiert der LEB im Auftrag der Aufsicht führenden Behörde jugendpolitische Maßnahmen, die mit anderen Partnern nicht oder nicht in der gewünschten Weise umgesetzt werden können. Der LEB steht der Aufsicht führenden Behörde und anderen Dienststellen als sogenannter „Referenzträger der öffentlichen Jugendhilfe“ beratend zur Verfügung.
Als Teil der Freien und Hansestadt unterliegt der LEB allen dort geltenden Vorschriften und Prüfprozessen zur Wirtschaftsführung und Dokumentation. Den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung gemäß § 47 (2) SGB VIII wird damit entsprochen.
2 Konzeptionelle Grundlagen
2.1 Inhalt und Ziele des Angebots
Die Unterbringung des Kindes in der Kinderschutzgruppe dient der Krisenintervention und ist daher ausschließlich auf die Phase der weiteren Perspektivklärung und die Übergangsphase in Betreuungszusammenhänge begrenzt, die das Kindeswohl ausreichend wie auch dauerhaft sichern können. Oftmals waren bereits vor Aufnahme entsprechende Hilfen eingesetzt, die jedoch nicht angenommen oder nicht wirksam wurden.
In besonders gelagerten Einzelfällen kann eine Betreuung als Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII fortgesetzt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
Eine Hilfe nach § 34 SGB VIII ist rechtlich vertretbar, insbesondere im Hinblick auf die Mitwirkung der Sorgeberechtigten und die Schutzbedürfnisse des Kindes.
Die Klärung der Lebensperspektive für das Kind kann absehbar nicht in angemessener Zeit, in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten, abgeschlossen werden.
Die erforderliche erzieherische Hilfe ist im Setting der Kinderschutzgruppe leistbar. Hierfür ist es erforderlich, dass die Einrichtung in die Hilfeplanung einbezogen ist und ihr hinsichtlich der Umsetzbarkeit zustimmt.
Die Hilfeplanung berücksichtigt, dass die Betreuung in der Kinderschutzgruppe zeitlich begrenzt sein muss bis zur Klärung der Lebensperspektive und des Übergangs an einen neuen Lebensort.
Bei einer Aufnahmeanfrage wird dem Jugendamt das Angebot im Rahmen des Anfragemanagements dargestellt. Die in der Kinderschutzgruppe aufgenommenen Kinder haben in der Vergangenheit oftmals hohe Belastungen in ihrer Entwicklung erlebt. Diese sollen im Rahmen des Aufenthaltes durch eine pädagogische Betreuung soweit wie möglich aufgefangen werden.
Das vorrangige Hilfeziel ist es, dass die Eltern während des Aufenthaltes ihres Kindes in der Kinderschutzgruppe ihre Erziehungsfähigkeit insbesondere auch im Hinblick auf den besonderen Hilfebedarf ihrer Kinder soweit entwickeln, dass eine Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haushalt zu verantworten und möglich ist. Sie werden dabei durch die Elternarbeit der Einrichtung unterstützt.
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, dieses Ziel in einem absehbaren Zeitfenster zu erreichen, wird angestrebt, mit ihnen einvernehmlich eine andere, tragfähige Perspektive für ihr Kind zu erarbeiten. Dies kann eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Unterbringung des Kindes zum Beispiel bei anderen Familienangehörigen in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft, einer Pädagogisch Betreuten Wohngruppe oder einer therapeutischen Einrichtung sein.
2.2 Zielgruppe des Angebots
In der Kinderschutzgruppe werden Kinder in der Regel in einer Altersgruppe zwischen sechs und zwölf Lebensjahren und insbesondere bei Geschwisterverbünden gegebenenfalls ab drei Lebensjahren aufgenommen, die aufgrund einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 42 SGB VIII durch das Jugendamt in Obhut genommen worden sind oder deren Eltern aufgrund einer akuten Krisensituation beim Jugendamt eine Hilfe zur Erziehung gemäß §27 i.V. § 34 SGB VIII beantragt haben.
2.3 Pädagogische Handlungsansätze und Methoden im Betreuungsalltag
Die Kinderschutzgruppe orientiert sich am systemischen Ansatz als „Bezugsrahmen für das Denken und Handeln in der Sozialen Arbeit“. Die Hilfe wird planvoll an der Trias Anamnese/Diagnose, Hilfeplanung und Intervention prozessorientiert gestaltet.
Dabei geht es zunächst darum, den aufzunehmenden Kindern einen „sicheren Ort“ und Schutz vor Gewalt und eine Erstversorgung zu bieten. Die wesentlichen Elemente im Betreuungsalltag sind: Beziehungsarbeit, Soziale Gruppenarbeit, Bildungsarbeit und Familienarbeit.
3 Pädagogische Inhalte
3.1 Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Alltagskompetenz
Soziale und emotionale Unterstützung:
Die Kinder werden dabei unterstützt, die zur Inobhutnahme führenden Ursachen zu verstehen und zu bewältigen.
Die Kinder werden bei der Bewältigung traumatischer Erlebnisse unterstützt.
Die aktuelle Krisensituation und die oftmals mit der Herausnahme verbundenen Gefühle von Schuld und Kränkung werden mit dem Kind bearbeitet.
Die Kinder erfahren Akzeptanz ihrer Person und werden dabei unterstützt, erlerntes unangemessenes Verhalten zu verändern und sich individuelle Konfliktlösungs-kompetenzen zu erarbeiten.
Wichtige Ereignisse und Entscheidungen, die die aktuelle Lebenssituation oder die Zukunft des Kindes betreffen, werden altersgerecht und aktiv mit dem Kind besprochen.
Das Kind wird dabei unterstützt, tragfähige Beziehungen zu knüpfen, zu gestalten und zu halten.
Dem Kind wird beim Aufbau altersentsprechender Alltagskompetenzen geholfen und zwar insbesondere durch den Einbezug und die Übernahme von Aufgaben im Tagesablauf.
Den Kindern werden Rückzugsräume angeboten, damit sie sich vor einer Über-stimulierung im Gruppenalltag schützen können.
Bindungssicherheit:
Die Kinder erfahren, dass sich die pädagogischen Fachkräfte als Bindungspersonen anbieten und auf ihre Bedürfnisse authentisch, empathisch, feinfühlig und verlässlich reagieren.
Die Zuordnung einer Bezugsbetreuung im „Tandem“ ermöglicht eine intensive Befassung mit dem individuellen Bedarf des Kindes.
Das Kind erlebt einen strukturierten und sicherheitsbietenden Tagesablauf, feste Rituale und genügend Freiräume für individuelle Bedürfnisse und eine Selbst-erprobung.
Die Eltern-Kind-Bindung wird durch Aufklärung, Begleitung und Anleitung der Eltern in der Versorgung und Betreuung des Kindes während der Besuchszeit unterstützt.
Bindungen zu Geschwistern und Freunden werden nach Möglichkeit aktiv gefördert.
Das Kind wird altersentsprechend auf den Wechsel in die weiteren Betreuungs-zusammenhänge vorbereitet. Die Anbahnungs- und Überleitungsphase in neue Lebenszusammenhänge orientieren sich am Tempo des Kindes.
Förderung der motorischen und kognitiven Entwicklung:
Den Kindern wird individuell altersentsprechendes Spielzeug für die Förderung der Fein- und Grobmotorik angeboten.
Die Kinder werden zur Bewegung und dem Aufenthalt im Freien animiert. Mit der Aufnahme wird eine Erkundung des Einrichtungsumfeldes durchgeführt.
Bei regionalen Aufnahmen von Kindern aus dem Sozialraum wird, soweit sie dorthin auch zurückkehren sollen, eine Einbindung in sozialräumliche Angebote, wie zum Beispiel Sportvereine, Kindertreffs und so weiter, angestrebt.
Den Kindern werden altersentsprechende Bildungsmaterialien, wie zum Beispiel Spiele, Bücher, Zeitschriften, ausgesuchte Sendungen und Filme, angeboten.
Dem Kind wird interessiert und aktiv zugehört. Es erhält die Zeit, die es braucht, um sich auszudrücken. Mimik, Gestik und Körpersprache des Kindes werden feinfühlig erfasst, interpretiert und ihm gegenüber gespiegelt, um die Eigenwahrnehmung und Selbstwirksamkeit zu fördern.
Das Kind wird durch gezielte Anregung in der Erweiterung seines Sprachschatzes unterstützt und ein unangemessener Sprachgebrauch korrigiert.
Der Schulbesuch der Kinder wird sichergestellt. Gegebenenfalls findet eine sogenannte Gastbeschulung in einer Schule in der Nähe der Einrichtung statt. In den Fällen, in denen nur ein zeitlich begrenzter Schulbesuch stattfinden kann, werden einrichtungsintern ergänzende Lernangebote durch die pädagogischen Fachkräfte durchgeführt.
Die Sicherstellung des Besuches an der Heimatschule kann nicht gewährleistet werden. Dies ist abhängig von der Distanz des Schulwegs und der Möglichkeit, Fahrdienste externer Dienstleister zu finden und zu organisieren.
Die Kinder werden in ihren schulischen Belangen unterstützt.
3.2 Förderung der physischen, psychischen und geistigen Entwicklung und Gesundheit
Ernährung:
Die Mahlzeiten werden in der Regel zu festen Zeiten in der Gruppe und gemeinsam mit Fachkräften in einer ruhigen Atmosphäre eingenommen.
Die Abläufe rund um die Mahlzeiten erfolgen wiederkehrend, sind damit für die Kinder vorhersehbar und strukturieren den Tag.
Die Kinder werden entsprechend ihres Entwicklungsstandes an der Auswahl der Gerichte im Essensplan, am Einkauf und der Zubereitung der Speisen, aber auch den vor- und nachbereitenden Abläufen, wie dem Tisch auf- und abdecken und so weiter, beteiligt.
Die Auswahl der Lebensmittel ist vitamin- und nährstoffreich sowie ausgewogen.
Spezielle medizinisch-diätische sowie kulturelle Bedarfe werden berücksichtigt.
Pflege und Hygiene:
Der Pflegeumfang und die Pflegesituation orientieren sich am Alter, dem Bedarf und dem Tempo des Kindes.
Die Kinder werden regelmäßig bei der Körper- und Mundhygiene angeleitet und alters- und geschlechterentsprechend begleitet. Ihnen wird zudem die Notwendigkeit der Hygiene durch Erklärung und Aufklärung vermittelt.
Medizinische Betreuung:
Unmittelbar nach Aufnahme wird ein erster Gesundheitscheck durchgeführt.
Es wird im Pädagogischen Tagebuch eine „Gesundheitsliste“ geführt, in der alle Erkrankungen, Arzttermine, Behandlungen und der Genesungsprozess erfasst werden.
Die aufgenommenen Kinder werden im Verlauf der ersten Tage einem Kinderarzt vorgestellt, der eine Aufnahmeuntersuchung durchführt und gegebenenfalls zu weiteren Fachärzten überweist.
Die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten entsprechend des empfohlenen Altersfensters durch den Kinderarzt durchgeführt.
Ärztliche Folgetermine werden geplant und begleitet.
Im Bedarfsfall erfolgt eine Vorstellung in Fachinstituten für Kindesentwicklung.
Eine Medikamentengabe erfolgt entsprechend der ärztlichen Verordnung.
Ärztlich verordnete therapeutische Leistungen können im Haus durch externe Leistungsanbieter durchgeführt werden. Es wird unter anderem mit Logopädie, der Krankengymnastik sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder dem JPPD kooperiert. Empfehlungen zur Förderung im Alltags-Handling werden umgesetzt.
3.3 Partizipation der Klientinnen und Klienten
Das Kind wird entsprechend seines individuellen Entwicklungsstandes an allen ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt. Die Beteiligung des Kindes wird dabei aktiv eingefordert und gefördert. Die Beteiligung erfolgt auf verschiedenen Stufen der Beteiligungsskala und findet exemplarisch in folgenden Bereichen statt:
Mit Aufnahme erhalten die Kinder eine standardgemäße Information und Aufklärung über verbindliche Anregungs- und Beschwerdewege, ihre Rechte sowie Beteiligungsangebote. Diese Aufklärung wird auch im Verlauf des Hilfeprozesses situationsbezogen wiederholt.
Die Kinder werden an der Erziehungsplanung beteiligt und gestalten diese mit.
Die Kinder werden an der Auswahl von geeigneten Anschlusshilfen (§ 5 SGB VIIII) beteiligt. Sie können bei der Einrichtungsauswahl, auf der Grundlage eines persönlichen Besuches der Einrichtungen mitentscheiden, wo sie aufgenommen werden möchten.
Die Kinder werden regelhaft an der Vorbereitung und Durchführung des Hilfeplanverfahrens beteiligt. Ihre Anliegen werden bereits vorher aufgenommen und entweder von ihnen eingebracht oder von den pädagogischen Fachkräften vorgetragen. Die Kinder nehmen am Hilfeplangespräch teil.
Nach der Hospitation von Bewerberinnen und Bewerber wird die Rückmeldung der Kinder bei der Entscheidung zu Neueinstellungen, von der Leitung berücksichtigt.
Die Essenplanung (Vorschläge, Auswahl) erfolgt gemeinsam mit den Kindern.
Die Kinder werden an Essenseinkäufen, dem Kochen, dem Backen und so weiter beteiligt beziehungsweise können entsprechend ihrer Kompetenzen diese auch selbstständig durchführen.
Die Wünsche und Ideen der Kinder zu ihrer eigenen Freizeitplanung werden einbezogen und sofern pädagogisch nichts dagegen spricht umgesetzt.
Die Kinder werden in die Planung von Gruppenaktivitäten (auch Gruppenabenden) einbezogen und ihre Wünsche und Vorschläge werden berücksichtigt. Sie können bei der Auswahl von Angeboten mitentscheiden.
Die Wünsche der Kinder bei Anschaffungen (zum Beispiel bei Spielen, Sportgeräten) werden berücksichtigt und sie können bei der Auswahl geeigneter Anschaffungen mitentscheiden.
Kinder, die bereits mit den Regeln und Strukturen der Gruppe vertraut sind, vermitteln diese an neu aufgenommene Kinder weiter, so dass sie mitverantwortlich für die gelingende Einführung neuer Kinder sind.
Die Kinder nehmen 14-tägig an einem Kinderteam teil. Dort können sie wichtige Anliegen, die die Gesamtgruppe betreffen, einbringen. Dies betrifft auch Wünsche der Kinder zu Veränderungen von Regeln, die dort diskutiert, abgewogen, gegebenenfalls verändert und vereinbart werden.
Die Kinder sind für die dekorative Gestaltung der Gruppe und ihrer Zimmer verantwortlich und werden hierbei durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt.
Sollten die Kinder aufgrund unüberwindbarer und pädagogisch nicht klärbarer Konflikte einen Wechsel ihrer Bezugsbetreuerin beziehungsweise ihres Bezugsbetreuers wünschen, wird dieser Wunsch berücksichtigt und umgesetzt.
3.4 Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Klientinnen und Klienten
Eltern/Familienangehörige:
Zu Beginn des Aufnahmeprozesses wird die Gestaltung der Besuchskontakte und die Erwartungen an die Zusammenarbeit mit den Eltern oder gegebenenfalls anderen Familienangehörigen besprochen und im Verlauf des Hilfeprozesses gegebenenfalls aktualisiert.
Es werden ab Aufnahme regelmäßig zwei Besuchskontakte angeboten. Bei einer anstehenden Überleitung des Kindes an die Kindeseltern oder zu anderen Familienangehörigen oder in Fällen, in denen eine enge Bindung des Kindes an die Eltern oder zu anderen Familienangehörigen aufrechterhalten, gefördert oder intensiviert werden sollte, können nach Absprache in einem Fachgespräch oder in der Hilfeplanung auch individuelle Besuchskontakte geplant werden.
Es finden regelmäßige Elterngespräche oder Angehörigengespräche statt und es wird über die aktuelle Lebenssituation und daraus resultierende Bedarfe des Kindes informiert.
Die Besuchskontakte werden mit den Eltern oder Familienangehörigen und dem Kind vor- und nachbereitet.
Die Eltern oder Familienangehörigen werden bei der Kontaktgestaltung zu ihrem Kind angeleitet.
Sie erhalten Tipps und Empfehlungen zum altersgerechten Umgang mit ihrem Kind und zu anstehenden Entwicklungsfragen.
Wenn ein sicherer und altersentsprechender Umgang der Eltern oder Familienangehörigen mit ihrem Kind während der Besuchszeit zu erwarten ist, können sich diese ungestört mit ihrem Kind zurückziehen.
Im Ausnahmefall kann eine Begleitung des Besuchskontaktes durch eine Fachkraft der Einrichtung erfolgen.
Sollte eine regelhafte Begleitung der Eltern oder Familienangehörigen erforderlich sein, ist eine durch den ASD einzurichtende Umgangsbegleitung erforderlich. Sofern eine Umgangsbegleitung über das Jugendamt eingerichtet wurde, wird der Umgangsbegleiter an der Elternarbeit/Angehörigenarbeit beteiligt.
Nach der Eingewöhnungsphase wird ergänzend eine Genogrammdiagnostik erstellt, um familiengeschichtliche Zusammenhänge, Gesundheitsrisiken, Bindungen, Verstrickungen, Konflikte und Ressourcen des Familiensystems zu erkennen, zu analysieren und sowohl den Beteiligten als auch den pädagogischen Fachkräften dadurch bewusst, zugänglich und dadurch veränderbar zu machen. Zudem können das Fallverstehen gefördert und die gewonnenen Erkenntnisse in der Planung und Ausgestaltung des Betreuungsprozesses berücksichtigt werden.
Freundinnen und Freunde/Schulkameradinnen und Schulkameraden:
Bestehende oder sich im Rahmen der Betreuung anbahnende förderliche Kontakte zu Freundinnen/Freunden sowie Schulkameradinnen und Schulkameraden und so weiter werden unterstützt.
4 Strukturelle Merkmale des Angebots
4.1 Standort
Die Kinderschutzgruppe Neuwiedenthaler Straße befindet sich im Bezirk Harburg (Ortsteil Hausbruch). Das Einrichtungsumfeld zeichnet sich Ein- und Mehrfamilienhäuser aus.
Die Einrichtung befindet sich in einem großen Altbauhaus, an das ein schöner lichtdurchfluteter Anbau angeschlossen ist. Die Einrichtung liegt auf einem großen Grundstück mit Garten und einem abgegrenzten Spielplatz und bietet viel Spiel- und Freizeitfläche.
Fußläufig sind das Waldgebiet „Harburger Berge“ und etwas weiter entfernt die Fischbeker Heide erreichbar. Im Einrichtungsumfeld gibt es mehrere fußläufig erreichbare öffentliche Spielplätze, die regelmäßig von unseren Kindern genutzt werden. Vor der Einrichtung befindet sich eine Bushaltestelle, die eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV ermöglicht.
Das Neugrabener Hallenbad und Freibad sind ebenfalls fußläufig erreichbar und werden häufig von den Kindern genutzt. Zwei Schulen (Grundschule an der Haake) befinden sich in unmittelbarer Umgebung, in der Gastbeschulungen der Kinder stattfinden sind.
Die Einrichtung verfügt im Untergeschoß über einen großen Gruppenraum mit einer Terassentür und Zugang in den Garten. Ein Beschäftigtenbüro schließt sich an den Gruppenraum an. Über einige Stufen erreicht man einen Flur mit Zugang zur Küche mit angrenzender Essecke. Ein Kinderbad und ein Geschwisterkinderzimmer befinden sich ebenfalls auf diesem Flur. Im Obergeschoß befinden sich fünf weitere Kinderzimmer (zwei davon eignen sich für Doppelbelegung), ein Kinderbad, ein Personalbad und das Nachtbereitschaftszimmer.
Die Kinderschutzgruppe Elbgaustraße befindet sich im Bezirk Altona und dem dortigen Stadtteil Hamburg-Lurup.
Die Kinderschutzgruppe befindet sich im zweiten Obergeschoß eines Neubaus der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde der „12 Apostel“. Im Erdgeschoß und im ersten Obergeschoß des Neubaus befinden sich insgesamt zwei von der Kirchengemeinde betriebene Kindergartengruppen.
Das Einrichtungsumfeld zeichnet sich überwiegend durch Mehrfamilienhäuser aus. Die Einrichtung liegt auf einem Grundstück mit einem kleinen Gartenanteil. Im Einrichtungsumfeld gibt es mehrere fußläufig erreichbare öffentliche Spielplätze, die regelmäßig von den Kindern genutzt werden. Fußläufig befindet der Altonaer Volkspark der für ausgiebige Spaziergänge einlädt. In der Nähe gibt es ein „Jugend Café“, am Osdorfer Born das „Klick- Kindermuseum“, das „Klövensteen Wildgehege und Waldspielplatz“.
Vor der Einrichtung gibt es eine Bushaltestelle, die eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV ermöglicht. Die S-Bahn Elbgaustraße ist 400 Meter entfernt.
Die Einrichtung hat eine Fläche von ca. 320qm und zeichnet sich durch große, lichtdurchflutete und freundlich gestaltete Räume aus. Sie verfügt über einen großen Gruppenraum mit angrenzender Essecke. Über einen Flur erreicht man die Küche, mehrere Kinderbäder, 8 Kinderzimmer, das Teamzimmer, das Koordinationsbüro und das Nachtbereitschaftszimmer mit Personalbad.
Die Kinderschutzgruppe Rotenhäuser Damm befindet sich im Bezirk Mitte (Ortsteil Wilhelmsburg). Sie befindet sich in einer verkehrsberuhigten Straße. Das unmittelbare Einrichtungsumfeld zeichnet sich durch Ein- und Mehrfamilienhäuser aus. Wilhelmsburg ist geprägt durch eine hohe kulturelle Vielfalt. Die Einrichtung befindet sich in einem großen dreistöckigen Einfamilienhaus mit zusätzlichem Souterrain. Die Einrichtung liegt auf einem Grundstück mit einem kleinen Garten und einer sich daran anschließenden Terrasse.
Im Einrichtungsumfeld gibt es mehrere fußläufig erreichbare öffentliche Spielplätze, die regelmäßig von den Kindern genutzt werden. In der Nähe befindet sich die Inselarche (Kulturverein), das „Spielehaus“, die „Honigfabrik“. Diese Freizeiteinrichtungen werden ebenfalls häufig von den Kindern besucht. In Einrichtungsnähe gibt es eine Bushaltestelle, die eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV ermöglicht.
Zwei Schulen (Grundschule Rotenhäuser Damm und Stadtteilschule Wilhelmsburg) befinden sich in unmittelbarer Umgebung, in der auch Gastbeschulungen der Kinder stattfinden.
Die Einrichtung verfügt im Souterrain über ein Spielezimmer, einen Vorratsraum, einen Wäscheraum und ein Badezimmer. Im Erdgeschoß befindet sich ein großer Gruppenraum mit angrenzender Essecke, an die sich ein kleiner Balkon anschließt. Über den Flur erreicht man die Küche und zwei Beschäftigtenbüros sowie das Personalbadezimmer. Über einen Flur erreicht man ein Kinderbad, ein Kinderzimmer und das Betreuerbüro. Im ersten Obergeschoß befinden sich fünf Kinderzimmer (zwei davon eignen sich für Doppelbelegung) und ein Kinderbad. Im zweiten Obergeschoß befindet sich ein Kinderzimmer, das sich ebenfalls für Doppelbelegung eignet.
4.2 Betriebskonzept
Die Kinder werden in einer Gruppe von acht Kindern in einem Schichtdienstmodell mit Nachtbereitschaft im Gruppendienst betreut. In den Tagesstunden wird der Gruppendienst in der Regel durch eine zweite Person unterstützt und von Montag bis Freitag zusätzlich durch eine Hauswirtschaftliche Fachkraft und eine Koordination begleitet.
4.3 Personelle Ressourcen
Die Betreuung wird von pädagogischen Fachkräften, in der Regel mit sozialpädagogischer Qualifikation, wahrgenommen, die aufgrund ihrer Persönlichkeit und fachlichen Kompetenzen besonders für die Betreuung von Inobhut genommenen Kindern qualifiziert sind.
Die Funktion der Leitung und der Koordination ist mit pädagogischen Fachkräften, in der Regel mit sozialpädagogischen Fachkräften, besetzt, die zudem als „insoweit erfahrene Fachkraft“ qualifiziert sind beziehungsweise weiterqualifiziert werden.
Das Personal wird in folgendem Umfang eingesetzt:
Pädagogisches Personal im Gruppendienst Fachkräfte 5,75: 8 Plätze 1: 1,4
Hauswirtschaftliche Fachkräfte: Plätze 1: 5,3
Koordination: Plätze 1: 10,6
Leitung: Plätze 1: 20
Verwaltungspersonal: Plätze 1: 40
4.4 Kooperationsbeziehungen
Die Kinderschutzgruppen kooperieren eng mit den fallzuständigen Jugendämtern und anderen Verfahrensbeteiligten im Hilfeprozess und zwar durch:
Mitwirkung an Fachgesprächen und der Hilfeplankonferenz gemäß § 36 SGB VIII, die innerhalb der Einrichtung mit den Kindern und den Personensorgeberechtigten vorbereitet werden.
Regelmäßige telefonische Kooperation mit dem Jugendamt und den Personensorgeberechtigten stets zeitnah über relevante Entwicklungen und Ereignisse.
Mitwirkung bei Anfragen durch Verfahrenspfleger und durch das Familiengericht bestellter Gutachter.
Kooperation mit Umgangsbegleitern und Sozialpädagogischen Familienhilfen, die das Familiensystem betreuen.
Die Einrichtungen Kinderschutzgruppen Neuwiedenthaler Straße und Rohrammer Weg kooperieren eng mit der Grundschule an der Haake, in der Gastbeschulungen der Kinder stattfinden. Sie befindet sich in unmittelbarer Umgebung. Es wird mit der „Tierwiese e.V.“ (ehrenamtliches Angebot) im Bezirk Neugraben kooperiert.
Die Einrichtung Rotenhäuser Damm kooperiert eng mit zwei Schulen (Grundschule Rotenhäuser Damm und Stadtteilschule Wilhelmsburg), in der auch Gastbeschulungen der Kinder stattfinden. Sie befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
Eine Kooperation mit dem JPPD, dem Childhood-House (UKE), der Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKE oder dem KKH Wilhelmstift findet bedarfsorientiert statt.
Bei Bedarf findet eine Kooperation mit dem Kinderschutzzentrum Harburg statt, das uns auch in besonderen Fachfragen berät.
Mit weiteren Kooperationspartnern wird einzelfallbezogen kooperiert. Dies sind beispielhaft: ReBBZ (Harburg, Wilhelmsburg), Legato (IS-Aussteiger-Beratung), Allerleirauh e.V. (Beratung bei sexueller Gewalt), die Diakonie (Trauerbegleitung).
4.5 Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme in die Kinderschutzgruppen erfolgt zu den üblichen Dienstzeiten über das zentrale Anfragemanagement des Kinderschutzhausbereiches, in Ausnahmefällen außerhalb der regulären Dienstzeiten über den Kinder- und Jugendnotdienst. Die fallführende ASD-Fachkraft übermittelt vor beziehungsweise spätestens mit der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung alle erforderlichen Informationen, insbesondere die für den Hilfeprozess relevanten Diagnosen und Befunde, damit ein Fallverstehen sowie eine individuelle fachliche Betreuung sichergestellt werden kann und notwendige flankierende Maßnahmen zeitnah eingeleitet werden können.
Sofern es erforderlich ist, wird unmittelbar nach Aufnahme auf der Basis der vorliegenden Informationen in einem Gespräch mit der fallführenden Fachkraft des ASD, einem Gespräch mit dem Sorgeberechtigten und einem Gespräch mit dem Kind ein Ersteinschätzungsbogen bearbeitet, der sowohl dem pädagogischen Prozess dient, aber auch eine Grundlage für die kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik ist.
Sofern bereits vor der Aufnahme ein gewalttätiges Verhalten beim Kind bekannt ist, wird zeitnah nach Aufnahme in einem Gespräch mit der fallführenden Fachkraft des ASD, einem Gespräch mit dem Sorgeberechtigten und einem Gespräch mit dem Kind der Fragenbogen zur individuellen Einschätzung/Problemanalyse im Hinblick auf gewaltbereites Verhalten des Kindes bearbeitet.
4.6 Beendigung der Hilfe und Anschlussmaßnahmen
Die anstehende Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt oder die Anbahnung und Überleitung in andere Betreuungsverhältnisse werden am individuellen Bedarf des Kindes orientiert und so sanft gestaltet, dass nach Möglichkeit keine zusätzlichen Belastungen für das Kind entstehen. Die Eltern werden transparent an der weiteren Perspektivklärung ihres Kindes und an einer möglichen Anbahnung in andere Betreuungsverhältnisse beteiligt.
Die Eltern und das Kind werden gemeinsam auf eine geplante Rückkehr vorbereitet und der Wechsel in die Herkunftsfamilie wird behutsam begleitet. Im Rahmen von Anbahnungsphasen zur Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haushalt können die regulären Besuchskontakte noch einmal ausgeweitet werden.
Für die Hilfeplanung und Beendigung der Inobhutnahme ist das Jugendamt zuständig; es wird von den Fachkräften der Kinderschutzgruppe durch differenzierte Empfehlungen auf der Basis der gewonnenen fachlichen Einschätzung in der Entscheidungsfindung zum Beispiel für eine adäquate Anschlusshilfe unterstützt.
5 Qualitätsmanagement und -entwicklung
5.1 Dokumentation der pädagogischen Arbeit
Die zuständigen Fachkräfte legen für jede Klientin beziehungsweise jeden Klienten ein pädagogisches Tagebuch an und führen es regelmäßig. In diesem werden Beobachtungen über ihre beziehungsweise seine Entwicklung und Besonderheiten im Verlauf der Betreuung mit den jeweiligen Daten aufgenommen. Die Dokumentation erfolgt mit einer betriebsweit verwendeten Software.
In den ersten vier Wochen wird für das Jugendamt eine Aufnahmeinformation erstellt. In der gesamten Zeit der Betreuung werden in regelmäßigen Abständen Verlaufsberichte sowie Trägerbeiträge für anstehende Fachgespräche oder Hilfeplankonferenzen erstellt.
Die Fachkräfte holen bei den Sorgeberechtigten die erforderlichen Einverständniserklärungen für Arzt- und Facharztbesuche, Impfungen, Heil- und Fördermaßnahmen sowie alle Angelegenheiten ein, die nicht das tägliche Leben betreffen und damit einer Einwilligung bedürfen.
Besondere Vorkommnisse werden umgehend den Vorgesetzten und dem fallzuständigen Jugendamt mitgeteilt sowie entsprechend der Auflagen in der Betriebserlaubnis, schriftlich an die Trägeraufsicht übermittelt. Weitere Personen und Institutionen werden je Falllage informiert.
5.2 Allgemeines Qualitätsmanagement
Neben angebotsspezifischen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sind fallunabhängige Qualitätsziele und die zur Erreichung notwendigen Schlüssel- und Kernprozesse im Qualitätshandbuch des Landesbetriebs Erziehung und Beratung beschrieben.
Prozesse von besonderer Wichtigkeit werden in Dienstanweisungen und Fachkonzepten beschrieben und gelten in den Einrichtungen verbindlich. Für komplexe Vorgänge wird das Instrument der Fachstandards genutzt.
Die Leitungskräfte überwachen die Erreichung der Qualitätsziele und die Einhaltung der Prozesse und gewährleisten sie für den konkreten Einzelfall durch angebotsspezifische Maßnahmen. Die Bewertung der Qualität erfolgt in den Hilfeplangesprächen und in der kontinuierlichen Kommunikation mit der fallführenden Fachkraft, begleitet von angebotsspezifischen Maßnahmen, gemeinsamen Gesprächen mit den Klientinnen und Klienten und gegebenenfalls deren Sorgeberechtigten beziehungsweise Eltern und über Trägerberichte. Fallunabhängig ist im Besprechungswesen vorgesehen, dass Qualitätsziele und Prozesse ereignis- und anlassindiziert überprüft werden. Je nach Lage des Falles geht diesem eine Evaluation voran.
Hinweise auf bedeutende Qualitätsabweichungen werden intern bewertet und je nach Lage des Einzelfalls der Trägeraufsicht und der Aufsicht führenden Behörde mitgeteilt. Die zwischen den Verbänden und der Sozialbehörde verhandelten Qualitätsentwicklungs-vereinbarungen gelten verbindlich.
5.3 Maßnahmen zum Schutz von Klientinnen und Klienten / Beschwerdeverfahren
Die Verfahren und Handlungsabläufe beim Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind in der Dienstanweisung „Schutz bei Kindeswohlgefährdung“ (DA-KiSchutz) beschrieben. Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen sowie Handlungsvorgaben zur Klärung von Verdachtsfällen und zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten sind im „Schutzkonzept gemäß § 79a SGB VIII“ für alle Einrichtungen des LEB verbindlich normiert. Es stehen insoweit erfahrene Fachkräfte gemäß § 8a SGB VIII zur Verfügung.
Für den Schutz von Klientinnen und Klienten im Alltag ist eine im Schutzkonzept verankerte Risikoanalyse handlungsleitend, die mögliche Grenzverletzungen beschreibt, bewertet und Präventionsmaßnahmen aufzeigt.
Die „Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder und Jugendhilfe gemäß §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 1 u. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch“ gilt verbindlich. Die Eignung des Personals und die (erneute) Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses wird zentral veranlasst und überwacht. Nicht nur Beschäftigte des LEB, sondern auch Dritte, die einen nicht nur sporadischen Kontakt zu Klientinnen und Klienten haben, werden in der zu unterzeichnenden sogenannten „Selbstverpflichtungserklärung“ auf wesentliche Verhaltensweisen hingewiesen. Sie ist rechtsverbindlich und justiziabel.
5.4 Führungs- und Kommunikationskultur des Trägers
5.4.1 Führung
Die Anforderungen an Führungskräfte sind in Führungsleitlinien beschrieben, die wesentliche Aspekte des Führungsverhaltens ansprechen und anzuwendende Führungsinstrumente beschreiben. Sie dienen den Führungskräften als Orientierung und allen Beschäftigten als Maßstab, der an das Führungsverhalten von Vorgesetzten angelegt werden kann. Die Aufgaben von Führungskräften im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht sind in Stellenbeschreibungen und insbesondere in Dienstanweisungen beschrieben.
Dienstbesprechungen sind für den LEB verbindlich geregelt. Besprechungen der Abteilungsleitungen finden zweiwöchentlich statt. Eine Konferenz aller Führungskräfte wird zweimal im Jahr durchgeführt.
5.4.2 Personalmanagement
Maßnahmen zur Personalförderung und -entwicklung sowie Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz werden laufend überprüft, weiterentwickelt und betriebsweit umgesetzt. Hierzu zählen neben gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zum Beispiel zum Infektionsschutz oder zur Arbeitszeit auch die Schulung und Fortbildung der Beschäftigten sowie individuelle Fördermaßnahmen einschließlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Fachkräfte erhalten das Angebot, an themenbezogenen Fortbildungen beim Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum (SPFZ) und dem Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) der Freien und Hansestadt Hamburg und anderen Fortbildungsinstituten teilzunehmen. Die vom LEB entwickelte Beschreibung der „Basiskompetenzen für sozialpädagogische Fachkräfte“ stellt eine Basis für die generellen und individuellen fachlichen Entwicklungsmaßnahmen dar. Bei Bedarf werden neben der Supervision auch Beratungsleistungen für Fallbesprechung, Teamberatung, Teamsupervision sowie Coaching ermöglicht.
5.4.3 Information und Kommunikation
Die über das gesamte Stadtgebiet verteilten Arbeitsorte stellen eine besondere Herausforderung dar. Wichtiges Medium der betriebsweiten Information ist der SharePoint mit einem Newsticker, von dem Informationen zum aktuellen Geschehen, aber auch handlungsleitende Dokumente abgerufen werden können. Des Weiteren ermöglicht das Besprechungswesen (siehe oben) eine Information und Kommunikation „top-down“ wie auch „bottom-up“.
5.5 Spezielle Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung des Angebots
Einmal wöchentlich finden Dienstbesprechungen im Team, einmal monatlich im Einrichtungsverbund statt.
Die Koordinatoren und Einrichtungsleitungen nehmen mindestens dreimal jährlich an einer Kleinkinder-AG teil, um aktuelle und anstehende Themen im Bereich der Kleinkindbetreuung zu besprechen.
Die Verbundleitung und die Abteilungsleitung stehen den Fachkräften für Fallreflektion und Fallbesprechung, auch in Krisensituationen, zur Verfügung.
Strukturiertes Einarbeitungskonzept Kinderschutzbereich
Präventionskonzept „Schutz vor Gewalt“
Die Fachkräfte nehmen mindestens alle zwei Jahre an einer der fachspezifischen Fortbildungen teil. Dieses können beispielhaft sein:
Erste-Hilfe-Kurs am Kind
Systemisches Arbeiten
Deeskalationsstrategien
Traumata-Grundlagenfortbildung
Kinderschutz–Grundlagenfortbildung
Training in der Abwehr körperlicher Angriffe.
Bei Bedarf steht den Fachkräften eine traumatherapeutische Einzelsupervision zur Verfügung, im Rahmen derer belastende Situationen in den Arbeitszusammenhängen reflektiert und aufgearbeitet werden,
In besonders gelagerten Einzelfällen findet eine Fallbesprechung mit dem Jugendpsychologischen und –psychiatrischen Dienst (JPPD) statt.
Kontakt für den Inhalt
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Conventstraße 14, 22089 Hamburg
Tel.: + 49 (40) 428 15 3000
E-Mail: info@leb.hamburg.de
Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Konzept gern in Papierform zu.
Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03, E-Mail: Bettina.Bormann@leb.hamburg.de