
Zusätzlich steigt auch die Anzahl von jungen Schwangeren und Müttern, die einen Migrations- oder Flüchtlingshintergrund haben. Sie sind durch ihre spezielle Situation, Neuorientierung, ausländerrechtliche Verfahren, Sprachbarrieren, traumatisierende Fluchterfahrungen und der Trennung von Familie und dem Kulturkreis ohnehin belastet. Die Versorgung eines Kindes und die Entwicklung einer wertschöpfenden Mutter-Kind-Bindung sind unter diesen Umständen, ohne kontinuierliche Unterstützung, kaum zu leisten.
Die Erwartung an und der Anspruch von Familien, die Erziehung von einem oder mehreren Kindern zu gewährleisten, sind gesellschaftlich verankert und rechtlich geschützt. Für junge Schwangere und junge Alleinerziehende ist dieser Anspruch kulturell und sozial bindend, selbst wenn bereits vorhandene besondere Problemlagen in der eigenen Entwicklung durch die Geburt eines Kindes eher potenziert werden.
Für die Kinder ist, vor jedem familiären Hintergrund, eine sichere Bindung die Grundlage für eine spätere kompetente Lebensbewältigung, insbesondere in Bezug auf das eigene Bindungsverhalten und damit auf die soziale Kompetenz. Zusätzlich wirkt die Bindungssicherheit als Schutzfaktor gegen eventuelle negative Auswirkungen späterer emotionaler, traumatischer Belastungen.
Im Zentrum für Alleinerziehende am Standort Hohe Liedt 67 wird in der Einrichtung Mutter-Kind-Betreuung eine stationäre Anlaufstelle gem. § 19 SGB VIII mit 28 Plätzen vorgehalten. Mit der Erweiterung des Zentrums für Alleinerziehende am Standort Berner Chaussee 32 wurde Anfang 2014 den gestiegenen Anfragen nach einer Unterbringung gem. § 19 SGB VIII mit 14 weiteren Plätzen Rechnung getragen.
Zielsetzung und Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an minderjährige und volljährige schwangere Frauen (ab 14 Jahren) und an alleinerziehende Mütter, die aufgrund ihrer persönlichen Lebenslage in der Pflege und Erziehung ihrer Kinder (unter 6 Jahren) sowie ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung und in Fragen schulischer und beruflicher Orientierung Hilfe und Unterstützung benötigen.
Das Angebot richtet sich auch an junge Mütter mit Migrationshintergrund und an Frauen die aus ihrem Heimatland geflohen sind und sich aufgrund der Umstände ihrer Flucht allein um ihr Kind bzw. ihre Kinder kümmern müssen. Hier sind Inobhutnahmen im Zuge der Vermittlung des „Fachdienst Flüchtlinge“ (FDF) eingeschlossen. Damit vermacht ist ein hohes Aufkommen von Begleitung und direkter Unterstützung im Rahmen der ausländerrechtlichen Verwaltungsabläufe sowie direkte Unterstützung zur Aufhebung von Sprachbarrieren und Trauma-Bearbeitung.
Die jungen Mütter sind in der Lage, sich mit Unterstützung der sozialpädagogischen Fachkräfte zu versorgen, ihren Lebensbereich sauber zu halten und mit ihren finanziellen Mitteln zu wirtschaften. Einschränkend gibt es bei den werdenden Müttern unter 18 Jahren Ausnahmen, da diese sich im Rahmen ihrer Persönlichkeitsentwicklung zumeist noch nicht mit einer eigenständigen Lebensführung auseinander gesetzt haben.
Die Situation der Mütter und Väter ist häufig von folgenden Problemlagen gekennzeichnet:
mangelnde Unterstützung aus der Herkunftsfamilie
drohende Obdachlosigkeit
Bruch ihrer bisherigen Lebenskontinuität und die Trennung von Eltern und Familie
Herkunft aus einem schwierigen und belastenden Umfeld
Erleben einer problematischen Partnerbeziehung
Identitäts- und Rollenkonflikte
Abhängigkeitserfahrungen
Gewalterfahrungen
fehlende berufliche und schulische Perspektiven
Unsicherheit bis Unkenntnis in der Versorgung, Pflege und Erziehung des Kindes
Störungen in der Mutter-Kind-Bindung.
Für Flüchtlingsfrauen gilt darüber hinaus:
ungeklärter Aufenthaltsstatus
Orientierungslosigkeit im Gastland
Überforderung bei der Organisation des alltäglichen Lebens
ausländerrechtliche Schwierigkeiten
ein instabiler, gesundheitlicher Zustand, insbesondere auch in Bezug auf Schwangerschaft und Geburtsvorbereitung
Traumatisierung
Ambivalenz zum Partner und/oder zur Geburt.
Die Einrichtung arbeitet eng mit dem KJND zusammen. Anfragen von dort, für Mädchen, Schwangere und/oder junge Alleinerziehende mit Kindern, die im Zuge einer Krise an einen anderen Ort in Obhut genommen werden sollen, werden vorrangig bearbeitet. Eine Betreuung bis zur Klärung einer geeigneten Unterbringung nach § 42 SGB VIII ist regelhaft zu gewährleisten.
Junge Mütter mit akuter Suizidgefährdung, akuter Drogenabhängigkeit oder einem alltagsbestimmenden Drogenkonsum oder mit diagnostizierten, psychischen Erkrankungen können nicht aufgenommen werden.
Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmeverfahren
Bei diesem Angebot handelt es sich um eine stationäre Hilfe im Rahmen der Förderung der Erziehung in der Familie nach §§ 16-21 SGB VIII. Das Angebot ist eine Betreuung in einer Gemeinsamen Wohnform für Mutter und Kind gemäß § 19 SGB VIII.
Das Verfahren zur Gewährung, Durchführung und Ausstattung der Hilfen nach § 19 SGB VIII, ist analog den Bestimmungen der stationären Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII durchzuführen.
Die Aufnahme kann jederzeit durch Verfügung der vorstehend genannten Hilfe des ASD der bezirklichen Jugendämter oder der fallzuständigen Abteilung des Fachdienstes Flüchtlinge des KJND erfolgen. Im Zuge dessen werden für die Alleinerziehenden und ihre Kinder auch Hilfen im Rahmen des § 42 SGB VIII, als Inobhutnahme am anderen Ort durchgeführt.
Pädagogische Ziele und Inhalte der Betreuung
Das Ziel jeder Erziehungshilfe ist die Deckung des in der Hilfeplanung festgestellten individuellen Bedarfs. Die Ziele der leistungsberechtigten jungen Mütter und ihrer Personensorgeberechtigten sind im Hinblick auf Realisierbarkeit im Rahmen der Hilfeplanung mit den Fachkräften der Leistungserbringer und der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes konkret zu formulieren.
In der Grundausrichtung der Betreuung setzen wir uns zum Ziel, das Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sicherzustellen. Gleichzeitig ist die Betreuung darauf ausgerichtet, dass die jungen Mütter sich diese Grundausrichtung in Bezug auf die Erziehung des eigenen Kindes aneignen und geeignete Handlungen zur Förderung des eigenen Kindes entwickeln.
Dies beinhaltet:
die Förderung ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Alltagsbewältigung, Problemlösungsfähigkeit, Umgang mit dem Partner, Angehörigen und dem eigenen Kind
einen Beitrag, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, insbesondere in den Bereichen Bildung (Schule, berufliche Qualifikation), Gesundheit (z.B. verantwortungsbewusster Umgang mit dem eigenen Körper), soziale Integration und Einbindung des Kindes in ein soziales Netzwerk
die Beteiligung am Schutz von jungen Müttern und ihren Kindern vor Gefahren für ihr Wohl (z.B. im Hinblick auf ein straf- und suchtfreies Leben)
Unterstützung und Begleitung der jungen Mutter, insbesondere mit dem Ziel einer qualitativen Verbesserung der Mutter–Kind-Beziehung und einer gedeihlichen Entwicklung des Kindes
einen Beitrag, positive Lebensbedingungen für junge Frauen zu schaffen, insbesondere durch die Erschließung sozialräumlicher Ressourcen, z.B. durch Nutzung weiterer Hilfeangebote.
Insbesondere für minderjährige Schwangere und Mütter sind die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:
Unterstützung und Training von Haushaltsführung und Hygiene; Gesundheit und Säuglingspflege
Kontakt zum Eltern-/Großelternhaus
Bildungsförderung, Unterstützung in schulischen Belangen
Unterstützung bei Identitätskonflikten und der Rollenfindung.
Für junge Flüchtlingsfrauen gilt darüber hinaus,
dass nach Möglichkeit versucht wird, den Kontakt zum Kindesvater oder zu Verwandten herzustellen, um gegebenenfalls eine Zusammenführung zu erreichen, wenn dies dem Wohle des Kindes nicht entgegensteht
dass die jungen Frauen an, für sie notwendigen und angemessenen, Bildungsangeboten partizipieren
dass sie sowohl Organisationen des eigenen Kulturkreises als auch Angebote deutscher oder interkultureller Organisationen kennenlernen und in der Lage sind, dort Kontakte zu knüpfen
dass sie im Rahmen des Asylverfahrens oder sonstiger ausländerrechtlicher Aufenthaltsbestimmungen orientiert sind und ihre Rechte und Pflichten unter Zuhilfenahme von Anwälten oder Beratungsstellen wahrzunehmen wissen
dass sie ausreichend Wissen über kulturelle, strukturelle und politische Zusammenhänge in ihrem Gastland erhalten haben
dass sie weiterführende Hilfsangebote aufsuchen und nutzen können
dass sie Optionen einer Rückkehr in ihr Heimatland durchdacht haben und diese in der Lebensplanung gegenwärtig sind.
Methodische Grundlagen
Die Arbeit in einer stationären Einrichtung für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder bezieht sich nicht ausschließlich auf die Verbesserung der Mutter-Kind-Bindung. Sie bezieht sich auf viele Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung der Mutter, der Integration in soziale Systeme, der Zukunftsplanung und der Entwicklung des Kindes. Die methodischen Ansätze sind demnach vielfältig und ergänzen einander. Ausschlaggebend für die allgemeine Arbeit im LEB ist eine systemische Betrachtungsweise von Menschen. Diesem Ansatz entsprechend wird der Mensch als ein System verstanden, das im Rahmen seiner Möglichkeiten in seinem Denken und Handeln entwicklungsfähig ist und in Beziehung zu anderen Systemen seiner Umwelt steht: Er ist eingebunden in eine Gesellschaft mit sozialen Systemen wie der Familie und anderen sozialen Gruppen sowie Institutionen auf unterschiedlichen Ebenen und wird in seiner Entwicklung durch diese Systeme beeinflusst.
Hinsichtlich dieses Verständnisses werden Methoden der Systemischen Arbeit (z.B. Genogramm, Familienbrett, zirkuläres Fragen) in unterschiedlichen Situationen genutzt und ergänzen die Methoden der sozialen Praxis.
Weiterhin sind die folgenden Arbeitsmethoden für die Arbeit relevant:
Bindungsarbeit – früh gelingende Bindungsbeziehungen sind eine wichtige Grundlage für die spätere Entwicklung des Kindes und wirken deutlich gegen negative Einflüsse und Belastungen. Zum Einsatz kommen Arbeitsinhalte, die dem STEEP™ Programm entnommen sind und sich z.B. auf Verhalten (Video), Repräsentation (Vergegenwärtigung der eigenen Kindheit) und Kognition (Wissensvermittlung) beziehen.
Beziehungsarbeit - hat das Ziel, Vertrauen zu ermöglichen, Abstimmung und offenen Austausch zu erreichen und gleichzeitig reflektiert neue Erfahrungen in der Annahme und dem Umgang mit emotionalen Zuständen zu machen.
Alltagspädagogik - zielt auf die Vermittlung und Verfestigung von Alltagswissen und trainiert zwischenmenschliches Verhalten und Kommunikation, zusätzlich helfen geregelte Abläufe und Rituale dabei, den Tag für die Betreuten zu strukturieren.
Einzelfallarbeit - ist eine auf das Individuum zugeschnittene, kommunikative Auseinandersetzung unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Gesprächsmethoden zur Förderung der persönlichen Entwicklung.
Unterstützung bei der Bewältigung traumatischer Erfahrungen – Erkennen von problematischen Zuständen, Vertrauen zu therapeutischen Maßnahmen entwickeln, Ängste durch direkte Begleitung vertrauter Personen nehmen.
Fachberatung zu Themen der Gesundheit, Bindung und des Kinderschutzes – gibt den Müttern die Möglichkeit, gezielt Fragestellungen zu formulieren und außerhalb des regulären Betreuungssettings Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern zu entwickeln.
Gezielte Gruppen- und Einzelförderung – durch unterschiedliche Angebote und Methoden wie z.B. STEEP™ oder PEKiP bieten die Chance, individuelle Entwicklungsziele zu erreichen.
Für die gemeinsame Hilfeplanung mit den jungen Müttern werden Methoden der Zielfindung und Perspektivplanung eingesetzt.
Tagesstruktur / Alltagskompetenzen
Junge Mütter erleben eine für sie gänzlich neue Tagesstruktur. Diese ist in erster Linie an den Bedürfnissen ihres Kindes ausgerichtet. Das Einüben dieser Tagesstruktur, die sowohl regelhafte Verlässlichkeit als auch Flexibilität und Anpassung erfordert, bedarf einer regelmäßigen Unterstützung und Kontrolle durch die pädagogischen Fachkräfte.
Der Kompetenzerwerb in den Bereichen Gesundheit, Wachstum und Ernährung, Hygiene steht genauso im Zentrum der Betreuung wie die Vermittlung von entwicklungspsychologischem Grundwissen und der Vermittlung von Methoden im Umgang mit Säuglingen und Kleinkindern.
Gleichsam wird die Persönlichkeitsentwicklung der Mutter über die Mutterrolle hinaus gefördert und deren Unterstützungsnetzwerk außerhalb der Betreuungseinrichtung gestärkt oder entwickelt. Dazu ist es notwendig, dass die jungen Frauen auch ihren Partner oder Verwandte und Bekannte in die Einrichtung einladen oder auch übernachten lassen können. In der Einrichtung sind die Besuchszeiten begrenzt, um keine Überlastung im Zusammenleben zu erzeugen. Sie lassen aber genug Spielraum für regelmäßige Kontakte im eigenen Wohnbereich.
Die Vermittlung von Kindern entweder in die Krippe oder in eine Kindertagesstätte wird, gleichgültig ob die Mutter an einer Bildungsmaßnahme teilnimmt, von Seiten der Einrichtung empfohlen und unterstützt. Der Freiraum gibt den Müttern die Möglichkeit, sich auf die persönlichen Entwicklungsaufgaben zu konzentrieren. Für Kinder ist die Unterbringung in eine Kindertagesbetreuung eine gute Form, informelle Bildungsangebote zu nutzen, sich in sozialen Gruppen zu orientieren und Freunde zu finden.
In der täglichen pädagogischen Arbeit werden beispielhaft folgende Ziele mit den Müttern erarbeitet:
die Entwicklung eines Tag-/Nachtrhythmus mit dem Kind
das Beachten der körperlichen Hygiene
die Einnahme regelmäßiger Mahlzeiten inkl. Still- bzw. Fütterzeiten
der regelmäßige Besuch einer Schule, einer Beschäftigung oder Arbeit
die Kindertagesbetreuung sicher stellen
die Erledigung von behördlichen Angelegenheiten
die Beteiligung an der Gestaltung des Lebens in der Gruppe
das, je nach Kompetenz unterschiedliche, eigenverantwortliche Wirtschaften und das Durchführen hauswirtschaftlicher Tätigkeiten im eigenen Wohnbereich
die Gestaltung und Pflege des persönlichen Bereiches, insbesondere des Kinderzimmers, unter dem Aspekt der maximalen Sicherheit für das Kind
die Teilnahme an freizeitpädagogischen Angeboten
die verbindliche Teilnahme an internen Kursen (z.B. Erste Hilfe am Kind / Babymassage)
Einzel-/Gruppengespräche
Netzwerkerkundung
Kontaktpflege mit Verwandten und Freunden
Rituale / Feste / Jahreszeiten.
Die alltäglichen Belange der jungen Frauen, anteilig die Betreuung von Kindern, die Aufsichtspflicht und die Verwaltungsabläufe nehmen einen großen Teil der Arbeitszeit des pädagogischen Personals ein. Um die Verlässlichkeit von Angeboten dennoch zu gewährleisten, werden zusätzliche Angebote und Kurse, z.B. zur Weiterentwicklung der Eigenständigkeit, Bindung und Alltagskompetenz von dem Fachpersonal angeboten, das nicht direkt im Alltagsgeschäft involviert ist.
Bildung, Schule und berufliche Orientierung
Da sich in der Gesellschaft Lebensentwürfe nicht nur auf eine Rolle beschränken, bedürfen junge alleinerziehende Frauen auch die Möglichkeit, sich trotz Versorgungs- und Erziehungsaufgaben weiter zu bilden, um so Selbstwert, Teilhabe und Entwicklungschancen neben der Mutterrolle zu wahren.
Die Unterstützung und Sicherung von Schulbesuch, Praktika, Förderlehrgängen und Ausbildung ist für die weitere Entwicklung der jungen Mütter und für eine spätere Unabhängigkeit von großer Bedeutung. Zugang zu sozialen und beruflichen Chancen hängen von der Beherrschung kultureller Grundtechniken und von Schul- und Berufsabschlüssen ab.
Um möglichen Leerläufen im Rahmen der Alltagsgestaltung entgegenzutreten, werden Honorarmittel auch für Bildungszwecke über eine reine Freizeitgestaltung hinaus eingesetzt. Diese werden nach Bedarf eingerichtet und sind für alle betreuten Mütter zugänglich.
Zur Stabilisierung der Mutter-Kind-Bindung wird in Zusammenarbeit mit der Mutter und dem ASD darauf geachtet, dass Schul- oder Ausbildungsmaßnahmen nicht zu früh nach der Geburt beginnen oder fortgeführt werden. Absatz 2 des § 19 SGB VIII gebietet darauf hinzuwirken, dass junge Mütter in der Zeit der Hilfe Schule oder Ausbildung beginnen oder fortführen. Die Diskrepanz zwischen dem Anspruch der Fortführung formeller Bildungsmaßnahmen und eines optimalen Beziehungsaufbaues ist nicht bei allen betroffenen Müttern gleichermaßen groß.
Nur durch die individuelle Betrachtung des Entwicklungstandes, der gesicherten Bindung, der Bildungsaffinität, der Belastbarkeit und der Leistungsbereitschaft der Mutter und einem funktionierenden Unterstützungsnetzwerk ist zu ermitteln, wann die Aufnahme von möglichen Bildungsmaßnahmen erfolgversprechend ist. Neben der Erörterung dieser Inhalte bei den Hilfeplangesprächen, sind sie Themen in den Einzelgesprächen mit der Mutter und Beobachtungsschwerpunkt in der Betreuung.
Angebote zur Weiterbildung in Hauswirtschaft und Kinderbetreuung, sind im pädagogischen Alltag durch die für das ZfA zur Verfügung stehenden Fachkräfte zu gewährleisten.
Gesundheitsfürsorge
Das körperliche, geistige und seelische Wohl der Mütter und ihrer Kinder nimmt einen hohen Stellenwert in der Betreuung ein. Die Gesundheitsfürsorge sensibilisiert die Mütter für das eigene Körpergefühl und fördert den eigenständigen Umgang mit Fragen der eigenen Gesundheit und der Gesundheit ihres Kindes. Aufgrund der Möglichkeit umfassender ärztlicher Versorgung und kontinuierlichen U-Untersuchungen der Kinder, achten die Fachkräfte darauf, dass diese auch genutzt werden. Die jungen Frauen werden hinsichtlich der persönlichen Gesundheitsfürsorge und der ihres Kindes von den pädagogischen Fachkräften beraten und nach Bedarf auch zu Terminen begleitet. Die Einnahme von Medikamenten und die Einhaltung ärztlicher Anweisungen werden auf ihr Verständnis überprüft und gegebenenfalls kontrolliert.
Dazu gehören für Mutter und Kind:
Beachtung des gesundheitlichen Befindens
Zahnpflege
Terminierung und Wahrnehmung notwendiger Arztbesuche
Führen von Impfpässen und Wahrnehmen der Termine der U-Untersuchungen
Fiebermessen und Gabe von Medikamenten durch die Mütter bei deren Kindern
Erste Hilfe am Kind
Förderung eines angemessenen gesundheitsbewussten Umgangs mit dem eigenen Körper
Aufklärung und Unterstützung zur medizinischen und gesundheitlichen Versorgung
Aufklärung über die im Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch stehenden Gefahren
Sexualerziehung: Aufklärung, Schutz vor Geschlechtskrankheiten und Aids, Kenntnisse im Umgang mit Sexualität, Verhütung.
Schwangere Frauen werden hinsichtlich der Abläufe der Geburtsvorbereitung und der besonderen gesundheitlichen Anforderungen beraten und zur Teilnahme an Kursen bewegt. Die Unterstützung bei der Suche und der Vermittlung einer Hebamme und die Nutzung ihrer Fachkenntnisse sind obligatorisch. Zum einen ist aufgrund des Fachkräftemangels nicht gewährleistet, dass jede Mutter vor und nach der Entbindung zusätzlich durch eine Hebamme betreut wird. Zum anderen sind die Hebammentermine nicht bei allen Müttern ausreichend. Die Inhalte werden dann im betreuerischen Alltag wiederholt und die Internalisierung überprüft.
Gerade in den ersten Monaten nach der Geburt wird es neben den Kontakten und den Gesprächen mit der Hebamme auch vermehrte Gespräche mit den Fachkräften geben. Kontrollen des Kindes sind vorgesehen und können je nach Einzelfall bis hin zu regelhaftem Wiegen, Erstellen von Trinktabellen und mehrfache, auch nächtliche, Überprüfungen des körperlichen Gesamtzustandes gehen. Dieser Aspekt steht im Focus und nimmt einen großen Anteil der Betreuungszeit ein, da vor allem jüngere Mütter Schwierigkeiten mit der Selbstwahrnehmung haben und sich im Zuge ihrer persönlichen Entwicklung nicht immer an Vereinbarungen und Regeln halten.
Ähnlich aufwendig ist die kulturell bedingt unterschiedliche Haltung zur Pflege, Erziehung, Entwicklung und Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Säuglingen und Kindern bei Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen. Hinzu kommen die sprachlichen Barrieren, die ein Wiederholen, Einüben und Kontrollieren von Standards unabdinglich machen, um die gesunde Entwicklung des Kindes einschätzen zu können.
Um dies fachlich versiert zu leisten, hält das ZfA eine Fachkoordination für Gesundheit und Pflege vor, die neben der Einzelberatung und Kontrolle auch Kurse anbietet, um das Wissen der jungen Mütter um die Gesunderhaltung ihrer Kinder zu erweitern.
Die Klientel in den Zentren für Alleinerziehende ist teilweise als Hochrisiko-Gruppe zum Vorhandensein und zur Entwicklung psychiatrischer Krankheitsbilder einzuordnen. Kinder psychisch kranker Eltern haben ihrerseits ein erhöhtes Risiko, ebenfalls psychische Erkrankungen zu entwickeln.
Im Sinne einer Prävention wird die Aufmerksamkeit der Betreuerinnen auf psychiatrische Auffälligkeiten geschult und ein professioneller Umgang in Zusammenarbeit mit dem KJP Wilhelmstift abgestimmt. Derart frühe Interventionen können den Ausbruch von psychiatrischen Erkrankungen zum Teil sogar verhindern.
Standorte und Ausstattungen
Übergreifend
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Bedürfnisse der Zielgruppen nachweislich insoweit verändert haben, dass der Anteil an Begleitung, Kontrolle und Einzelfallarbeit erheblich zugenommen hat, stehen beiden Einrichtungsteilen Fachkräfte außerhalb des Schichtdienstes zur Verfügung. Die Aufgaben dieser Fachkräfte sind Unterstützung der Kollegen, Angebote für Betreute und verbindliche Mitwirkung in besonderen Fallkonstellationen. Darüber hinaus bieten sie in beiden Einrichtungsteilen Gruppen und Einzelberatung in Fragen des Kinderschutzes und der Gesundheit, der Entwicklung und der Mutter/Kind Bindung an.
Beide Standorte beteiligen sich an der Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Wilhelmstift. Im Zuge der Kooperation, erhalten die Teams Beratung zu unterschiedlichen Fallkonstellationen oder Informationen zu mehrfach auftretenden psychischen Auffälligkeiten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten (Kurz-)Interventionen an den Klientinnen selbst, sowohl im Einzel- als auch im Paar- oder Familiensetting. In diesem Rahmen ist Beratung, einschätzende Diagnostik, niedrigschwelliges Kennenlernen von (Familien-)Therapie oder überbrückende Stabilisierung bis zum Beginn einer Psychotherapie oder einer Behandlung im (teil-)stationären Rahmen möglich. Von den Betreuern der Einrichtung wird in diesem Zusammenhang die Vorbereitung sowie Begleitung und Nachbereitung geleistet.
Standort Hohe Liedt
Die Einrichtung befindet sich in der Hohen Liedt 67 im Stadtteil Langenhorn und steht auf einem 4000 qm großen parkähnlichen Grundstück. Sie wurde im Jahr 2004 in Betrieb genommen und ist Eigentum des Landesbetriebs Erziehung und Beratung. Es handelt sich um 5 Flachdachbauten im Bauhausstil, die alle miteinander verbunden sind. Die Einrichtung befindet sich in einem Wohngebiet und wurde im Jahr 2014 aufwändig renoviert. Ein Gebäude wurde vermietet. Hier befinden sich eine Schularzt- und Mütterberatungsstelle. Auf dem Gelände der Einrichtung befindet sich ein Spielplatz, der auch von älteren Kindern genutzt werden kann. Das parkähnliche Gelände bietet ausreichende Möglichkeiten zum Aufenthalt im Freien und zum Spielen.
Insgesamt werden im Zentrum für Alleinerziehende 28 Betreuungsplätze vorgehalten. 20 Plätze befinden sich in den Haupthäusern, 8 im so genannten „Verselbständigungsbereich“. Alle Räume sind mit einer Grundausstattung versehen. Die Betreuten in den Haupthäusern teilen sich je ein Appartement mit einer gemeinsamen Küche. Jedes Zimmer ist mit einem Duschbad ausgestattet. Für das Kind wird entweder ein eigenes oder ein Zimmer gemeinsam mit einem anderen Kind zur Verfügung gestellt. Die Unterbringung einer Mutter mit 2 Kindern ist in einem 48 qm großen Appartement möglich.
Neben den Wohnungen zur Unterbringung gibt es drei Betreuerbüros und einen Nachtbereitschaftsraum. Ein Gruppenraum, in dem sich die Mütter auch außerhalb ihrer Wohnung begegnen und aufhalten können, befindet sich zentral neben einem der Betreuerbüros. Für Gruppenangebote wird ein separater Gruppenraum genutzt. Finden Gruppenangebote statt, können die Alleinerziehenden ihre Kinder in einer hausinternen Kinderbetreuung unterbringen. Diese wird zu den Gruppenangeboten eröffnet, um eine Teilnahme an den Gruppenangeboten zu ermöglichen. Der Kinderbetreuungstrakt hat einen eigenen Außenbereich, damit die Kinder zum einen in der Nähe ihrer Mutter zum anderen aber auch draußen beaufsichtigt werden können.
Die jungen Mütter haben die Pflicht, ihren Wohnbereich einschließlich der Sanitäranlagen und Küche selbst zu reinigen und damit eine eigenständige Haushaltsführung zu erlernen bzw. einzuüben. Um sie bei der Haushaltsführung anzuleiten steht der Einrichtung eine Hauswirtschaftsleiterin zur Verfügung, die Hauswirtschaftsmodule anbietet. Hier lernen die Mütter etwas über gesunde Ernährung für sich und ihr Kind, preisgünstiges Einkaufen und Kochen, Haushaltsführung, Wäsche waschen und weitere hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Während der Hauswirtschaftsschulungen werden die Kinder der Mütter durch die Pädagogen betreut, um den Müttern eine Teilnahme daran zu ermöglichen. Die Hygiene in den Wohnbereichen wird durch eine regelmäßige Kontrolle gewährleistet und in festgelegten Abständen bzw. bei Bedarf eine professionelle Reinigung bzw. Nachreinigung vorgenommen.
Die Mütter, die bereits die Hauswirtschaftsmodule erfolgreich durchlaufen haben und so selbstständig sind, dass sie sich im Alleinleben erproben können, stehen 8 Appartements zur Verfügung. Hier leben die Alleinerziehenden mit ihrem Kind in Einzelappartement. Jedes Appartement ist mit einem Duschbad, einer Küche und einem Wohn- und Schlafraum sowie einem Kinderzimmer und einem Wintergarten ausgestattet. Ziel ist es, von hier aus in einen eigenen Wohnraum ziehen zu können.
Um nachts das Gelände vor Unbefugten zu schützen wird ein Sicherheitsdienst in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr eingesetzt. In dieser Zeit steht darüber hinaus eine pädagogische Fachkraft für die nächtlichen Belange aller Betreuten zur Verfügung.
Standort Berner Chaussee
Das Haus befindet sich in der Berner Chaussee 32 im Bezirk Hamburg-Wandsbek in Bramfeld. Es liegt mitten in einem Wohngebiet. Die Einrichtung wurde im Jahr 2013 neu errichtet und ist in Gänze vom Landesbetrieb Erziehung und Beratung angemietet. Es ist ein dreistöckiges Haus mit insgesamt 11 Wohnungen in dem 14 Betreuungsplätze vorhanden sind. Pro Etage stehen 2 Wohngemeinschaften für je zwei Mütter sowie eine Einzelwohnung für eine Mutter zur Verfügung. Im Dachgeschoss befindet sich eine weitere Wohnung für eine Mutter mit ihrem Kind. Die Wohnungen beinhalten je eine Küche und ein Vollbad, die Räume sind mit einer Grundausstattung versehen. Neben den Wohnungen zur Unterbringung gibt es zwei Wohnungen die als Büro, Bereitschaftsraum und als Gruppen- und Besprechungsräume genutzt werden. Den Bewohnern steht im Erdgeschoss ein gemeinsames Wohnzimmer zur Verfügung. Im hinteren Bereich des Hauses gibt es einen großen Garten, der ausreichende Möglichkeiten zum Aufenthalt im Freien und Spielmöglichkeiten für die Kinder bietet.
Die jungen Mütter haben die Pflicht, den Wohnbereich einschließlich Sanitäranlagen und Küche selbst zu reinigen und damit eine eigenständige Haushaltsführung zu erlernen bzw. einzuüben. Um sie bei der Haushaltsführung anzuleiten steht der Einrichtung eine Hauswirtschaftsleiterin zur Verfügung, die Hauswirtschaftsmodule anbietet. Hier lernen die Mütter etwas über gesunde Ernährung für sich und ihr Kind, preisgünstiges Einkaufen und Kochen, Haushaltsführung, Wäsche waschen und weitere hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Um die Hygiene sicher zu stellen, wird eine Kontrolle durchgeführt und in festgelegten Abständen bzw. bei Bedarf eine professionelle Reinigung bzw. Nachreinigung vorgenommen.
Betriebsstruktur
Die Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte findet Rund-um-die-Uhr an allen Tagen des Jahres statt. Das Angebot beinhaltet einen täglichen Nachtbereitschaftsdienst in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr, der durch die pädagogischen Fachkräfte geleistet wird. Diese hat die Aufgabe, in besonderen Fällen auf die jeweiligen Gegebenheiten zu reagieren oder als Ansprechpartner in Notsituationen zu dienen. Des Weiteren übernimmt sie bei Bedarf das morgendliche Wecken der Mütter.
Tagsüber und während der üblichen Büroöffnungszeiten sind zwei Mitarbeiterinnen im Dienst.
Die Aspekte
Teamarbeit
Dokumentation
Ergebnissicherung
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt / ASD und
Qualitätsentwicklung
können der umfassenden Leistungsbeschreibung in der Leistungsvereinbarung nach § 78b SGB VIII entnommen werden.
Personal
Das Verhältnis von pädagogischen Fachkräften zu Betreuten beträgt 1:1,8.
Das Verhältnis von Leitung/Koordination zum Betreuten beträgt 1:21,6.
Das Verhältnis von Hauswirtschaftspersonal zu den Betreuten beträgt 1:6.
Fortbildung und Supervision ist für das Team gewährleistet.
Entgelt
Das Entgelt ist in einer Entgeltvereinbarung geregelt.
Kontakt für den Inhalt
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Conventstraße 14, 22089 Hamburg
Tel.: + 49 (40) 428 15 3000
Email: info@leb.hamburg.de
Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Konzept gern in Papierform zu.
Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03, E-Mail: Bettina.Bormann@leb.hamburg.de