
Die Trennung vom Partner, eine prekäre wirtschaftliche Situation, kaum Unterstützung durch die Familie (Eltern, Großeltern, und Verwandte), mangelnde Bildung und Defizite in der persönlichen Entwicklung der Frauen, können in Zusammenhang mit den zusätzlichen Ansprüchen an die Versorgung und Erziehung eines oder mehrerer Kinder zu Überforderungen führen. Die dann nötigen Unterstützungen und Hilfen können neben Beratung, ambulanten Angeboten oder vollstationären Einrichtungen auch teilstationäre Angebote sein, welche auf den bisher erreichten Fähigkeiten der Mutter aufbauen und sie in der neuen Lebenssituation maßgeblich unterstützen.
Die Erwartung an und der Anspruch von Familien, die Erziehung von einem oder mehreren Kindern zu gewährleisten, sind gesellschaftlich verankert und rechtlich geschützt. Für Schwangere und Alleinerziehende ist dieser Anspruch kulturell und sozial bindend, selbst wenn bereits vorhandene besondere Problemlagen in der eigenen Entwicklung durch die Geburt eines Kindes potenziert werden können.
Für die Kinder ist, vor jedem familiären Hintergrund, eine sichere Bindung die Grundlage für eine spätere kompetente Lebensbewältigung, insbesondere in Bezug auf das eigene Bindungsverhalten und damit auf die soziale Kompetenz. Zusätzlich wirkt die Bindungssicherheit als Schutzfaktor gegen eventuelle negative Auswirkungen späterer emotionaler, traumatischer Belastungen.
Wenn junge Mütter vor der Geburt bereits selbstständig und eigenverantwortlich gelebt haben, sich im Kontext von Geburt und Verantwortung für ihr Kind überlastet fühlen, benötigen sie vor allem Kontinuität und Hilfe in emotionalen Ausnahmezuständen sowie Entlastungen bei der Betreuung des Kindes. Behalten sie die Errungenschaften des selbstständigen Lebens und erhalten sie schnellstmöglich die Selbstständigkeit in Bezug auf die Verantwortung für das eigene Kind, stärkt dies Selbstbewusstsein und Handlungsfähigkeit.
Ein teilstationäres Angebot für Mutter und Kind unterstützt den Prozess der Verselbstständigung. Das Zentrum für Alleinerziehende bietet am Standort Kathenkoppel 27 ein Mietshaus mit 11 Wohnungen für Mütter mit einem Kind gem. § 19 SGBVIII.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an volljährige, alleinerziehende Mütter mit einem Kind in einem Alter ab sechs Monaten, die aufgrund ihrer persönlichen Lebenslage in der Pflege und Erziehung ihrer Kinder und in Fragen schulischer und beruflicher Orientierung Hilfe und Unterstützung benötigen. Sie sind dabei in der Lage, sich hinsichtlich der persönlichen Belange des Alltags selbst zu versorgen, Hilfen anzunehmen und aktiv an der Lebensgestaltung und Persönlichkeitsentwicklung mitzuwirken.
Das Angebot ist insbesondere geeignet für Überleitungen von Müttern aus vollstationären Mutter/Kind-Gruppen, um deren Selbstständigkeit weiter zu entwickeln oder zu stärken, bevor der Auszug in den eigenen Wohnraum erfolgt.
Es besteht die Möglichkeit, Mütter mit psychischen Erkrankungen nach einer erfolgreichen Therapie aufzunehmen, soweit eine therapeutische Nachsorge vorhanden ist. Die Mutter muss dabei in der Lage sein, tageweise ohne Hilfen den Alltag und die Sorge für ihr Kind verantwortlich zu übernehmen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Therapieangebot, z.B. wie in einer stationsäquivalenten Behandlung (STÄB), ist hierbei Grundvoraussetzung.
Die jungen Mütter sind in der Lage, sich innerhalb eines eigenen Wohnraums verantwortlich und selbstständig zu versorgen und sich um Routinen des Alltags eigenständig zu kümmern oder hinsichtlich dessen, um Unterstützung zu bitten. Angebote und Hilfen zur Pflege, Versorgung und zur seelischen und kognitiven Entwicklung des Kindes können und wollen sie annehmen und umsetzen. Hilfen mit dem Aspekt einer regelhaften, engmaschigen Kontrolle des Kindes zur Sicherung des Kindeswohls, können in dieser Einrichtung nicht gewährleistet werden.
Die Situation der Mütter kann von folgenden Problemlagen gekennzeichnet sein:
mangelnde Unterstützung aus der Herkunftsfamilie
drohende oder bestehende Obdachlosigkeit
Bruch ihrer bisherigen Lebenskontinuität und die Trennung vom Partner
Herkunft aus einem schwierigen und belastenden Umfeld
Erleben einer problematischen Partnerbeziehung
Identitäts- und Rollenkonflikte
Abhängigkeitserfahrungen
Gewalterfahrungen
fehlende berufliche und schulische Perspektiven
Unsicherheit in der Pflege und Erziehung des Kindes
Störungen in der Mutter-Kind-Bindung
Ambivalenz zum Partner und damit verbundene Zukunftsängste.
Für Flüchtlingsfrauen gilt darüber hinaus:
ausländerrechtliche Schwierigkeiten
ein instabiler, gesundheitlicher Zustand, insbesondere auch der des Kindes
durch Flucht oder Fluchtbedingungen entstandene Traumatisierung.
Mütter mit akuter Suizidgefährdung, akuter Drogenabhängigkeit oder einem alltagsbestimmenden Drogenkonsum können nicht aufgenommen werden.
Mütter, deren Hilfebedarf eine regelhafte, engmaschige Überprüfung und Kontrolle des Kindeswohls durch pädagogische Fachkräfte einschließt, können nicht aufgenommen werden.
Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmeverfahren
Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Hilfe im trägereigenen Wohnraum im Rahmen der Förderung der Erziehung in der Familie nach §§ 16-21 SGB VIII. Das Angebot ist eine Betreuung in einer Gemeinsamen Wohnform für Mutter und Kind gemäß § 19 SGB VIII. Im Falle einer Aufnahme nach einer therapeutischen Maßnahme kommt ggf. eine Finanzierung nach anderen Sozialleistungsansprüchen (§53 SGB XII) in Betracht.
Das Verfahren zur Gewährung, Durchführung und Ausstattung der Hilfen nach § 19 SGB VIII ist analog den Bestimmungen für stationäre Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII durchzuführen.
Die Aufnahme kann jederzeit durch Verfügung der vorstehend genannten Hilfe des ASD der bezirklichen Jugendämter oder der fallzuständigen Abteilung des Fachdienstes Flüchtlinge des KJND erfolgen.
Pädagogische Ziele und Inhalte der Betreuung
Das Ziel jeder Erziehungshilfe ist die Deckung des in der Hilfeplanung festgestellten individuellen Bedarfs. Die Ziele der leistungsberechtigten jungen Mütter sind im Hinblick auf Realisierbarkeit im Rahmen der Hilfeplanung mit den Fachkräften der Leistungserbringer und der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes konkret zu formulieren.
Die Betreuung ist darauf ausgerichtet,
das Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sicherzustellen
dass die jungen Mütter sich diese Grundausrichtung in Bezug auf die Erziehung des eigenen Kindes aneignen und geeignete Maßnahmen zu dessen Förderung entwickeln und anwenden.
Dies beinhaltet:
die Förderung ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Problemlösungsfähigkeit, Umgang mit dem Partner, Angehörigen und dem eigenen Kind
die Leistung eines Beitrags dazu, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, insbesondere in den Bereichen Bildung (Schule, berufliche Qualifikation), Gesundheit (z.B. verantwortungsbewusster Umgang mit dem eigenen Körper), soziale Integration und Einbindung des Kindes in ein soziales Netzwerk
die Beteiligung am Schutz von jungen Müttern und ihren Kindern vor Gefahren für ihr Wohl (z.B. im Hinblick auf ein straf- und suchtfreies Leben)
Unterstützung und Begleitung der jungen Mutter, insbesondere mit dem Ziel einer qualitativen Verbesserung der Mutter–Kind-Beziehung und einer gedeihlichen Entwicklung des Kindes
die Leistung eines Beitrags dazu, positive Lebensbedingungen für junge Frauen zu schaffen, insbesondere durch die Erschließung sozialräumlicher Ressourcen, z.B. durch Nutzung weiterer Hilfeangebote.
Zusätzlich sind – je nach Entwicklungsstand der jeweiligen Mutter - die folgenden Aspekte in der Betreuung zu berücksichtigen:
Bildungsförderung, Unterstützung in schulischen Belangen
Unterstützung bei Identitätskonflikten und der Rollenfindung.
Für junge Flüchtlingsfrauen gilt darüber hinaus, dass
nach Möglichkeit versucht wird, den Kontakt zum Kindesvater oder zu Verwandten herzustellen, um gegebenenfalls eine Zusammenführung zu erreichen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht entgegensteht
die jungen Frauen an für sie notwendigen und angemessenen Bildungsangeboten partizipieren
sie sowohl Organisationen des eigenen Kulturkreises als auch Angebote deutscher oder interkultureller Organisationen kennenlernen und in der Lage sind, dort Kontakte zu knüpfen
sie im Rahmen des Asylverfahrens oder sonstiger ausländerrechtlicher Aufenthalts-bestimmungen orientiert sind und ihre Rechte und Pflichten unter Zuhilfenahme von Anwälten oder Beratungsstellen wahrzunehmen wissen
sie ausreichend Wissen über kulturelle, strukturelle und politische Zusammenhänge in ihrem Gastland erhalten haben
sie weiterführende Hilfsangebote aufsuchen und nutzen können
sie Optionen einer Rückkehr in ihr Heimatland durchdacht haben und diese in der Lebensplanung gegenwärtig sind.
Methodische Grundlagen
Die Arbeit in einer Einrichtung für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder bezieht sich nicht ausschließlich auf die Verbesserung der Mutter-Kind-Bindung. Sie bezieht sich auf viele Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung der Mutter, der Integration in soziale Systeme, der Zukunftsplanung und der Entwicklung des Kindes. Die methodischen Ansätze sind demnach vielfältig und ergänzen einander. Ausschlaggebend für die allgemeine Arbeit im LEB ist eine systemische Betrachtungsweise von Menschen. Diesem Ansatz entsprechend wird der Mensch als ein System verstanden, das im Rahmen seiner Möglichkeiten in seinem Denken und Handeln entwicklungsfähig ist und in Beziehung zu anderen Systemen seiner Umwelt steht: Er ist eingebunden in eine Gesellschaft mit sozialen Systemen wie der Familie und anderen sozialen Gruppen sowie Institutionen auf unterschiedlichen Ebenen und wird in seiner Entwicklung durch diese Systeme beeinflusst.
Hinsichtlich dieses Verständnisses werden Methoden der Systemischen Arbeit (z.B. Genogramm, Familienbrett, zirkuläres Fragen) in unterschiedlichen Situationen genutzt und ergänzen die Methoden der sozialen Praxis.
Weiterhin sind die folgenden Arbeitsmethoden für die Arbeit relevant:
Bindungsarbeit: Früh gelingende Bindungsbeziehungen sind eine wichtige Grundlage für die spätere Entwicklung des Kindes und wirken deutlich gegen negative Einflüsse und Belastungen. Zum Einsatz kommen Arbeitsmethoden, die dem STEEP™ Programm entnommen sind und sich z.B. auf Verhalten (Video), Repräsentation (Vergegenwärtigung der eigenen Kindheit) und Kognition (Wissensvermittlung) beziehen.
Einzelfallarbeit: Sie ist eine auf das Individuum zugeschnittene, kommunikative Aus-einandersetzung unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Gesprächsmethoden zur Förderung der persönlichen Entwicklung.
Unterstützung bei der Bewältigung traumatischer Erfahrungen: Hinwirken auf das Erkennen von problematischen Zuständen, Vertrauen zu therapeutischen Maßnahmen entwickeln, Ängste durch direkte Begleitung vertrauter Personen nehmen.
Fachberatung zu Themen der Gesundheit, Bindung und des Kinderschutzes: Sie gibt den Müttern die Möglichkeit, gezielt Fragestellungen zu formulieren und außerhalb des regulären Betreuungssettings Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern zu entwickeln.
Für die gemeinsame Hilfeplanung mit den jungen Müttern werden Methoden der Zielfindung und Perspektivplanung eingesetzt.
Alltagskompetenzen
Mütter erleben durch ihre Kinder neue Anforderungen an die eigene Tagesstruktur. Diese ist in erster Linie an den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet. In der teilbetreuten Einrichtung müssen Mütter diesen Herausforderungen gewachsen sein, da es keine Rund-um-die-Uhr- Betreuung gibt und tageweise auch keine direkte Betreuung vorhanden ist.
Der Kompetenzerwerb in den Bereichen Gesundheit, Wachstum, Ernährung und Hygiene steht genauso im Zentrum der Aufmerksamkeit wie die Vermittlung von entwicklungspsychologischem Grundwissen und die Vermittlung von Methoden im Umgang mit Säuglingen und Kleinkindern. Selbstwahrnehmung und Selbstfürsorge der Mütter werden in diesem Kontext mitbearbeitet.
Gleichsam wird die Persönlichkeitsentwicklung der Mutter über die Mutterrolle hinaus gefördert und deren Unterstützungsnetzwerk außerhalb der Betreuungseinrichtung gestärkt oder entwickelt. Dazu ist es notwendig, dass die jungen Frauen auch ihren Partner oder Verwandte und Bekannte in die Einrichtung einladen oder übernachten lassen können. Mütter in dieser Betreuungsform entscheiden selbstständig über die Art ihrer Gäste und die Dauer des Besuches. Sollte dies für die Hausgemeinschaft zu einer Belastung werden, sind die pädagogischen Fachkräfte aufgefordert, vermittelnd einzugreifen.
Unabhängig davon, ob die Mutter an einer Bildungsmaßnahme teilnimmt, wird die Vermittlung von Kindern in eine Kindertagesstätte seitens der Einrichtung empfohlen und unterstützt. Der Freiraum gibt den Müttern die Möglichkeit, sich auf die persönlichen Entwicklungsaufgaben zu konzentrieren. Für Kinder ist die Unterbringung in einer Kindertagesbetreuung eine gute Form, informelle Bildungsangebote zu nutzen, sich in sozialen Gruppen zu orientieren und Freunde zu finden.
In der täglichen pädagogischen Arbeit werden beispielhaft folgende Ziele mit den Müttern erarbeitet:
das Beachten der körperlichen Hygiene und gesundheitlicher Aspekte
der regelmäßige Besuch einer Schule, einer Beschäftigung oder Arbeit
die Kindertagesbetreuung sicherstellen
die Erledigung von behördlichen Angelegenheiten
das eigenverantwortliche Wirtschaften im familiären Kontext
Aspekte der optimalen Sicherheit des Kindes im Wohnbereich
die Teilnahme an extern angebotenen Kursen (z.B. Erste Hilfe am Kind/Babymassage)
die Teilnahme an Einzel-/Gruppengespräche
die Netzwerkerkundung.
Die alltäglichen Belange der jungen Frauen, die Sicherung der Aufsichtspflicht und die Verwaltungsabläufe nehmen einen großen Teil der Arbeitszeit des pädagogischen Personals ein. Für die darüber hinausgehenden pädagogischen Bedarfe werden gegebenenfalls Angebote außerhalb der Einrichtung aufgesucht oder Kurse von Anbietern in der Einrichtung durchgeführt, soweit dies im Rahmen der räumlichen Voraussetzungen möglich ist.
Bildung, Schule und berufliche Orientierung
Da sich in der Gesellschaft Lebensentwürfe nicht nur auf eine Rolle beschränken, bedürfen junge, alleinerziehende Frauen auch der Möglichkeit, sich trotz Versorgungs- und Erziehungsaufgaben weiter zu bilden, um so Selbstwert, Teilhabe und Entwicklungschancen neben der Mutterrolle zu wahren.
Die Unterstützung und Sicherung von Schulbesuch, Praktika, Förderlehrgängen und Ausbildung ist für die weitere Entwicklung der jungen Mütter und für eine spätere Unabhängigkeit von großer Bedeutung. Zugang zu sozialen und beruflichen Chancen hängen von der Beherrschung kultureller Grundtechniken und von Schul- und Berufsabschlüssen ab.
Zur Stabilisierung der Mutter-Kind-Bindung wird in Zusammenarbeit mit der Mutter und dem ASD darauf geachtet, dass Schul- oder Ausbildungsmaßnahmen nicht zu früh nach der Geburt beginnen oder fortgeführt werden. Absatz 2 des § 19 SGB VIII gebietet darauf hinzuwirken, dass junge Mütter in der Zeit der Hilfe, Schule oder Ausbildung beginnen oder fortführen. Die Diskrepanz zwischen dem Anspruch der Fortführung formeller Bildungsmaßnahmen und eines optimalen Beziehungsaufbaues ist nicht bei allen betroffenen Müttern gleichermaßen groß.
Nur durch die individuelle Betrachtung des Entwicklungstandes, der gesicherten Bindung, der Bildungsaffinität, der Belastbarkeit und der Leistungsbereitschaft der Mutter und einem funktionierenden Unterstützungsnetzwerk ist zu ermitteln, wann die Aufnahme von möglichen Bildungsmaßnahmen erfolgversprechend ist. Neben der Erörterung dieser Inhalte bei den Hilfeplangesprächen, sind sie Themen in den Einzelgesprächen mit der Mutter und Beobachtungsschwerpunkt in der Betreuung.
Gesundheitsfürsorge
Das körperliche, geistige und seelische Wohl der Mütter und ihrer Kinder nimmt einen hohen Stellenwert in der Betreuung ein. Die Gesundheitsfürsorge sensibilisiert die Mütter für das eigene Körpergefühl und fördert den eigenständigen Umgang mit Fragen der eigenen Gesundheit und der Gesundheit ihres Kindes. Die pädagogischen Fachkräfte achten darauf, dass die Möglichkeit umfassender ärztlicher Versorgung und der kontinuierlichen Untersuchungen der Kinder genutzt wird. Die jungen Frauen werden hinsichtlich der persönlichen Gesundheitsfürsorge und der ihres Kindes von den pädagogischen Fachkräften beraten und nach Bedarf auch zu Terminen begleitet. Die Einnahme von Medikamenten und die Einhaltung ärztlicher Anweisungen werden auf ihr Verständnis überprüft und gegebenenfalls kontrolliert. Dazu gehören für Mutter und Kind:
Beachtung des gesundheitlichen Befindens
Zahnpflege
Terminierung und Wahrnehmung notwendiger Arztbesuche
Führen von Impfpässen und Wahrnehmen der Termine der U-Untersuchungen
Fiebermessen und Gabe von Medikamenten durch die Mütter bei deren Kindern
Erste Hilfe am Kind
Aufklärung über die im Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch stehenden Gefahren
Sexualerziehung: Aufklärung, Schutz vor Geschlechtskrankheiten und Aids, Kenntnisse im Umgang mit Sexualität und Verhütung.
Die kulturell bedingt unterschiedliche Haltung zur Pflege, Erziehung, Entwicklung und Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Säuglingen und Kindern bei Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen werden abgeglichen und angepasst. Hinzu kommt die sprachliche Barriere, die ein Wiederholen, Einüben und Kontrollieren von Standards unabdinglich machen, um die gesunde Entwicklung des Kindes einschätzen und fördern zu können.
Standorte und Ausstattungen
Die teilbetreute Wohneinrichtung in der Kathenkoppel 27 ist ein modernes Mietshaus in ruhiger Wohnlage mit 3 Stockwerken und insgesamt 13 Wohnungen mit jeweils zwei Zimmern. Neben einer Bürowohnung gibt es eine weitere Wohnung, die als Gemeinschaftsraum genutzt wird.
Im hinteren Bereich des Hauses gibt es einen Garten mit Rasenfläche und Baumbestand, der allen Betreuten zur Nutzung offen steht.
Betriebsstruktur
Die Betreuung durch pädagogische Fachkräfte findet in der Regel wochentags von 8:00 – 21:00 Uhr statt. Das Angebot beinhaltet am Wochenende und nachts von 20:30 – 8:30 Uhr eine Nachtwache durch einen Sicherheitsdienst. Diese hat die Aufgabe, in besonderen Fällen auf die jeweiligen Gegebenheiten zu reagieren oder als Ansprechpartner in Notsituationen zu dienen und ggf. Hilfe zu leisten oder zu organisieren.
Angepasst an den jeweiligen Bedarf der Mütter in schwierigen Situationen oder bei wichtigen Terminen kann die Betreuung der Kinder stundenweise übernommen werden.
Rufbereitschaften werden situationsbedingt gewährleistet.
Die Aspekte
Teamarbeit
Dokumentation
Ergebnissicherung
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt/ASD und
Qualitätsentwicklung
können der umfassenden Leistungsbeschreibung in der Leistungsvereinbarung nach § 78b SGB VIII entnommen werden.
Personal
Das Verhältnis von pädagogischen Fachkräften mit der Qualifikation „Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge“ zu Betreuten beträgt 1 : 3,20.
Leitungspersonal ist im Verhältnis von 1 : 55,0 bereitgestellt.
Verwaltungspersonal ist im Verhältnis von 1 : 37 vorgesehen.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden im Verhältnis von 1:47 eingesetzt (insbes. technischer Service, Gebäudereinigung). Teilweise erfolgt eine Vergabe an externe Dienstleister.
Einsatz von Sicherheitspersonal an allen Kalendertagen in den Nachtstunden.
Fortbildung und Supervision ist für das Team gewährleistet.
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung
Berichtswesen und Dokumentation
Mit der Aufnahme wird für jeden Fall ein pädagogisches Tagebuch in der elektronischen Klientenverwaltung angelegt und regelmäßig geführt. In diesem werden Beobachtungen über die Entwicklung der Mutter und des Kindes und Besonderheiten im Verlauf der Betreuung mit den jeweiligen Daten aufgenommen.
In den ersten vier Wochen wird für das Jugendamt eine Aufnahmeinformation erstellt.
In der gesamten Zeit der Betreuung werden Verlaufsberichte sowie Trägerbeiträge für anstehende Fachgespräche oder Hilfeplangesprächen erstellt.
Besondere Vorkommnisse werden schriftlich mitgeteilt.
Fallbegleitende Verfahren
Mitwirkung an Fachgesprächen und der Hilfeplangesprächen.
Regelmäßige telefonische Kooperation mit dem Jugendamt und dem Vormund.
Mitwirkung bei Anfragen durch Verfahrenspfleger und durch das Familiengericht bestellter Gutachter.
Kooperation mit weiteren Institutionen bzw. Helfenden am Fall.
Sicherung der Qualität des Personals
Einmal wöchentlich finden Dienstbesprechungen im Team, einmal monatlich im Einrichtungsverbund statt.
Die Verbundleitung und die Abteilungsleitung stehen den Fachkräften für Fallreflexion und Fallbesprechung, auch in Krisensituationen, zur Verfügung.
Die Fachkräfte nehmen mindestens alle zwei Jahre an einer der fachspezifischen Fortbildungen teil:
Erste-Hilfe-Kurs am Kind
Systemisches Arbeiten
Darüber hinaus werden den Fachkräften die Teilnahme an themenbezogenen Fortbildungen über das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) und das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) der Freien und Hansestadt Hamburg und andere Fortbildungsinstitute angeboten.
In besonders gelagerten Einzelfällen wird eine Fallbesprechung mit externer, kinder- und jugendpsychiatrischer Expertise arrangiert.
Bei Bedarf werden darüber hinaus Beratungsleistungen für Fallbesprechung, Teamberatung und Teamsupervision in Anspruch genommen.
Maßnahmen zum Schutz- und zur Beteiligung
Die Verfahren und Handlungsabläufe beim Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind in der Dienstanweisung des LEB „Schutz bei Kindeswohlgefährdung“ (DA-KiSchutz) beschrieben. Ferner sind präventive Maßnahmen und Handlungsvorgaben zur Klärung von Verdachtsfällen und zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten im „Schutzkonzept gem. § 79a SGB VIII“ für alle Einrichtungen des Landesbetriebes verbindlich normiert.
Die „Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder und Jugendhilfe gem. §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 1 u. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch“ gilt für den Landesbetrieb verbindlich. Die Eignung des Personals und die (erneute) Vorlage des Führungszeugnisses für das Personal, Dienstleister mit Kontakt zu Klient*innen und ehrenamtlich tätige Personen werden im Landesbetrieb zentral überwacht.
Qualitätsmanagement
Neben den vorstehend beschriebenen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und –sicherung sind fallunabhängige Qualitätsziele und die zur Erreichung notwendigen Schlüssel- und Kernprozesse im Qualitätshandbuch beschrieben. Prozesse von besonderer Wichtigkeit werden in Dienstanweisungen und Fachkonzepten beschrieben und gelten in den Einrichtungen des Landesbetriebs verbindlich. Für komplexe Vorgänge nutzt der Landesbetrieb das Instrument der Fachstandards.
Die Erreichung der Qualitätsziele und die Einhaltung der Prozesse werden durch die Leitungskräfte überwacht und durch die Maßnahmen der Abschnitte 12.1-12.3 für den konkreten Einzelfall gewehrleistet. Die Bewertung der Qualität erfolgt im konkreten Einzelfall in den Hilfeplangesprächen, begleitet von den Maßnahmen der Abschnitte 12.1-12.3, gemeinsamen Gesprächen mit den Klientinnen und Klienten und Trägerberichten. Fallunabhängig hält der Landesbetrieb ein Besprechungswesen vor, indem Qualitätsziele und Prozesse ereignis- und anlassindiziert überprüft werden. Je nach Falllage geht diesem eine Evaluation voran.
Hinweise auf bedeutende Qualitätsabweichungen berichtet der Landesbetrieb der Aufsichtsführenden Behörde und bewertet diese in den jeweils zuständigen Strukturen des Landesbetriebes. Für den Schutz von Betreuten hält der Landesbetrieb gesonderte Maßnahmen vor (vgl. 12.5 dieses Konzeptes). Ein Verfahren zur Beschwerde ist im Schutzkonzept beschrieben.
Die jeweils zwischen den Verbänden und der Sozialbehörde verhandelten Qualitätsentwicklungsvereinbarungen gelten für den Landesbetrieb verbindlich.
Entgelt
Das Entgelt wird im Rahmen einer Entgeltvereinbarung nach § 78b SGB VIII mit der zuständigen Behörde vereinbart. Es umfasst die pädagogischen Leistungen und die dafür erforderlichen sächlichen Mittel.
Kontakt für den Inhalt
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Conventstraße 14, 22089 Hamburg
Tel.: + 49 (40) 428 15 3000
Email: info@leb.hamburg.de
Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Konzept gern in Papierform zu.
Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03, E-Mail: Bettina.Bormann@leb.hamburg.de