
Die aufgenommenen Kinder und Jugendlichen haben in der Regel hohe Belastungen und Beziehungsabbrüche in ihrer Entwicklung erlebt. Diese werden im Rahmen des Aufenthaltes durch pädagogische Betreuung soweit wie möglich aufgefangen und bearbeitet. Bei Bedarf wird durch den Einsatz einer gezielten Förderung eine Entwicklungsverzögerung ausgeglichen.
Das vorrangige Hilfeziel ist es, dass die Eltern während des Aufenthaltes ihres Kindes in der Pädagogisch betreuten Wohngruppe ihre Erziehungsfähigkeit so weit entwickeln, dass eine Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haushalt zu verantworten und möglich ist. Sie werden dabei durch die Elternarbeit der Einrichtungen unterstützt. Die Rückführung in die Herkunftsfamilie wird behutsam und am individuellen Bedarf des Kindes orientiert, so dass nach Möglichkeit keine zusätzlichen Belastungen für das Kind entstehen.
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, dieses Ziel zu erreichen, bedeutet das in der Regel den langfristigen Verbleib ihres Kindes in der Wohngruppe. Dort werden sie dann auf ein eigenständiges Leben vorbereitet.
Die Dauer des Aufenthalts richtet sich insofern nach der in der Hilfeplanung entwickelten Perspektive. Bei einer Aufnahmeanfrage wird dem Jugendamt das Angebot im Rahmen des Anfragemanagements dargestellt und die Umsetzung der Hilfeplanung in Bezug auf den individuellen Bedarf in der Unterbringung erörtert.
Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmeverfahren
Bei diesem Angebot handelt es sich um eine stationäre Hilfe zur Erziehung gemäß § 34 SGB VIII. In geeigneten Einzelfällen ist auch eine Unterbringung im Rahmen einer Inobhutnahme möglich.
In den Pädagogisch betreuten Wohngruppen werden Minderjährige in der Regel in einer Altersgruppe zwischen 6 bis 12 Lebensjahren aufgenommen, Abweichungen im Einzelfall sind möglich. In der auf Jugendliche und junge Volljährige mit entsprechendem Bedarf ausgerichteten Wohngruppe Kiesbarg ist eine Aufnahme ab 14 Jahren vorgesehen und auch über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus möglich.
Die Aufnahme kann über den Allgemeinen Sozialen Dienst eines Jugendamts, den Kinder- und Jugendnotdienst oder anderen Stellen mit jugendamtlicher Funktion erfolgen.
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
Eine Hilfe gem. § 34 SGB VIII ist vom Jugendamt bewilligt worden.
Die erforderliche erzieherische Hilfe ist im Betreuungssetting der Wohngruppe leistbar. Hierfür ist es erforderlich, dass die Einrichtung in die Hilfeplanung einbezogen ist und ihr hinsichtlich der Umsetzbarkeit zustimmt.
Die Hilfeplanung berücksichtigt, dass die benannten Ziele der Hilfe mit dieser Hilfeform erreichbar sind. In der Regel schließt dies junge Menschen mit einer akuten Suizidgefährdung, schwerwiegenden psychischen Erkrankungen sowie akuter Suchtmittelabhängigkeit aus.
In Fall einer Inobhutnahme muss der Schutz- und Betreuungsbedarf in der Einrichtung gedeckt werden können.
Gestaltung des Betreuungsalltags
Soziale und emotionale Unterstützung
Die Betreuten werden dabei unterstützt, die zur Unterbringung führenden Ursachen zu verstehen und zu bewältigen.
Die Betreuten werden bei der Bewältigung traumatischer Erlebnisse unterstützt.
Die aktuelle Krisensituation und die oftmals mit der Herausnahme verbundenen Gefühle von Schuld und Kränkung werden mit dem Kind bearbeitet.
Die Betreuten erfahren Akzeptanz ihrer Person und werden dabei unterstützt, erlerntes unangemessenes Verhalten zu verändern und sich individuelle Konfliktlösungskompetenzen zu erarbeiten.
Wichtige Ereignisse und Entscheidungen, die die aktuelle Lebenssituation oder die Zukunft des Betreuten betreffen, werden altersgerecht und aktiv mit dem Kind besprochen.
Die Betreuten werden dabei unterstützt, tragfähige Beziehungen zu knüpfen, zu gestalten und zu halten. Dies schließt die Beziehungen zur Herkunftsfamilie mit ein.
Den Betreuten wird beim Aufbau von altersentsprechenden Alltagskompetenzen geholfen, und zwar insbesondere durch den Einbezug und die Übernahme von Aufgaben im Tagesablauf.
Die Betreuten leben in Einzelzimmern, damit sie sich vor einer Überstimulierung im Gruppenalltag schützen können.
Die Betreuten werden im Bezugsbetreuungssystem betreut.
Bindungssicherheit
Die Betreuten erfahren, dass sich die pädagogischen Fachkräfte als Bindungspersonen anbieten und auf ihre Bedürfnisse authentisch, empathisch, feinfühlig und verlässlich reagieren.
Die Zuordnung einer Bezugsbetreuung ermöglicht eine intensive Befassung mit dem individuellen Bedarf der Betreuten.
Die Betreuten erleben einen strukturierten und sicherheitsbietenden Tagesablauf, feste Rituale und genügend Freiräume für individuelle Bedürfnisse und eine Selbsterprobung.
Die Eltern-Kind-Bindung wird je nach Alter des Kindes und Schwere der Beziehungsstörung durch Aufklärung, Begleitung der Elternbesuche und Nachbesprechung der Besuche bei den Eltern unterstützt, es sei denn, dass ein Umgang mit dem Kind nicht erlaubt ist.
Bindungen zu Geschwistern und Freunden werden aktiv gefördert.
Im Jugendlichenalter wird auf einen anstehenden Wechsel in eine Betreuungsform mit weniger Betreuung vorbereitet. Die Verselbstständigung orientiert sich an der individuellen Entwicklung.
In einigen Angeboten werden für die Verselbstständigung Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, die an das Angebot angrenzen, jedoch weniger Betreuung vorhalten. Dies ermöglicht den Jugendlichen das Einüben erster Schritte in ein selbstständiges Leben, bis sie im eigenen Wohnraum leben können.
Förderung der motorischen und kognitiven Entwicklung
Den Betreuten wird altersentsprechendes Spielzeug für die Förderung der Fein- und Grobmotorik angeboten.
Die Betreuten werden zur Bewegung und dem Aufenthalt im Freien animiert.
Bei regionalen Aufnahmen von Betreuten aus dem Sozialraum wird grundsätzlich eine Einbindung in sozialräumliche Angebote, wie Sportvereine, Kindertreffs usw., angestrebt.
Den Betreuten werden altersentsprechende Bildungsmaterialien wie zum Beispiel Spiele, Bücher, Zeitschriften, ausgesuchte Sendungen und Filme angeboten.
Den Betreuten wird interessiert und aktiv zugehört.
Die Betreuten werden durch gezielte Anregung in der Erweiterung ihres Sprachschatzes unterstützt und ein ggf. unangemessener Sprachgebrauch korrigiert.
Der Schulbesuch wird ermöglicht und gefördert.
Die Betreuten werden in ihren schulischen Belangen unterstützt.
Ernährung
Die Mahlzeiten werden nach Möglichkeit in der Gruppe und in einer ruhigen Atmosphäre eingenommen.
Die Abläufe rund um die Mahlzeiten erfolgen wiederkehrend, um den Betreuten einen vorhersehbaren und strukturieren Tag zu bieten.
Die Betreuten werden entsprechend ihres Entwicklungsstandes an der Auswahl der Gerichte im Essensplan, am Einkauf und der Zubereitung der Speisen, aber auch den vor- und nachbereitenden Abläufen wie dem Tischauf- und abdecken, dem Einkaufen usw. beteiligt.
Die Auswahl der Lebensmittel ist vitamin- und nährstoffreich sowie ausgewogen.
Spezielle medizinisch-diätische sowie kulturelle Bedarfe werden berücksichtigt.
Pflege und Hygiene
Die Betreuten werden regelmäßig bei der Körper- und Mundhygiene angeleitet und altersentsprechend begleitet. Ihnen wird zudem die Notwendigkeit durch Erklärung und Aufklärung vermittelt. Der Pflegeumfang und die Pflegesituation orientieren sich am Alter, am individuellen Bedarf und am Entwicklungsstand.
Medizinische Betreuung
Es erfolgt eine Dokumentation über die Entwicklung der Betreuten, Erkrankungen, Arzttermine, Behandlungen und der Genesungsprozesse.
Die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten entsprechend des empfohlenen Altersfensters durch den Kinderarzt durchgeführt.
Ärztliche Folgetermine werden geplant und bei Bedarf begleitet.
Im Bedarfsfall erfolgt eine Vorstellung in Fachinstituten für Kindesentwicklung.
Eine Medikamentengabe erfolgt entsprechend der ärztlichen Verordnung.
Ärztlich verordnete therapeutische Leistungen werden bei Bedarf durch externe Leistungsanbieter durchgeführt. Dabei kann z. B. eine logopädische Therapie, Physiotherapie oder auch die Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie erforderlich sein.
Verselbstständigung
Für ältere Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr kann der Prozess der Verselbstständigung beginnen. Ziel ist die spätere Überleitung in eigenen Wohnraum oder in eine andere Hilfeform, die mehr Eigenständigkeit ermöglicht, aber auch erfordert. Für diesen Prozess kommen unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und der darauf abgestimmten Hilfeplanung folgende Leistungen in Betracht:
Soziale Kompetenz
Förderung des Bildens von Lösungs- und Konfliktbewältigungsstrategien des Jugendlichen
Unterstützung bei der der Rollenfindung als Junge/Mann bzw. Mädchen/Frau als Individuum und in einer Partnerschaft
Bildungsförderung
Hilfestellung bei der Berufsfindung und Eingliederung in eine Ausbildung
Einüben eines strukturierten Tagesablaufes, inkl. rechtzeitigen Aufstehens für Schule/Ausbildung
Hilfe zur Konfliktlösung am Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sowie einzelfallbezogene Kontakte zur Berufsberatung in den Jugendberufsagenturen
Unterstützung bei BAföG-, BAB-, ALG I- oder ALG II- Anträgen
Gesundheitserziehung
Förderung der regelmäßigen Gesundheitskontrollen und Anbindung an einen Haus- und Zahnarzt
Aufklärung über und Unterstützung bei der Körperhygiene und -pflege
Vermittlung von Kenntnissen gesunder Ernährung und Unterstützung bei der Zubereitung ausgewogener Mahlzeiten
Unterstützung bei der Entwicklung von Akzeptanz des eigenen Körpers
Vermittlung von Kenntnissen über Sexualität und Verhütung
Unterstützung beim Wahrnehmen von Angeboten der Drogenprävention
Erziehung zur Alltagsbewältigung
Anleitung zum selbstständigen Wirtschaften und Einkaufen
Unterstützen beim Einüben von Vertragsabschlüssen (z.B. für Strom/Wasser, Versicherungen und Handy)
Anleitung bei der Kleidungs-/Wäschepflege
Zukunftsplanung
Ermutigung zur weiteren Verselbstständigung in einem weniger dicht betreuten Setting oder dem Auszug in eigenen Wohnraum
Unterstützung und Begleitung bei der Wohnungssuche
Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Projekten wie „Jugend und Wohnen“, „Home Support“ und „Jugend Aktiv Plus“
Elternarbeit
Zu Beginn des Aufnahmeprozesses werden den Eltern der Betreuungsort und die Grundsätze der pädagogischen Arbeit sowie die Hausordnung bekannt gemacht. Es wird ihnen angeboten, eine Erziehungsvereinbarung abzuschließen, in der sie auch Wünsche bezüglich der Erziehungsinhalte einbringen können.
Die Gestaltung der Besuchskontakte und die Erwartungen an die Zusammenarbeit werden mit den Eltern besprochen und im Verlauf des Hilfeprozesses gegebenenfalls aktualisiert.
Der Rhythmus der Besuchskontakte zwischen Eltern und Kind können im Rahmen des Hilfeplangesprächs miteinander geplant und besprochen werden.
Es finden regelmäßige Elterngespräche statt, in denen über die aktuelle Lebenssituation und daraus resultierende Bedarfe des Kindes informiert wird.
Die Besuchskontakte werden mit den Eltern und dem Kind vor- und nachbereitet.
Die Eltern erhalten Empfehlungen zum altersgerechten Umgang mit ihrem Kind und zu anstehenden Entwicklungsfragen.
Die Eltern werden transparent an der Entwicklung ihres Kindes beteiligt.
Die Eltern und ihr Kind werden gemeinsam auf eine etwaige geplante Rückkehr vorbereitet. Der Wechsel in die Herkunftsfamilie wird behutsam begleitet. Im Rahmen von Anbahnungsphasen zur Rückkehr ihres Kindes in den elterlichen Haushalt können die regulären Besuchskontakte ausgeweitet werden.
Die Elternarbeit folgt nach einem für den Landesbetrieb Erziehung und Beratung gesetzten Fachstandard. Eine Arbeitshilfe unterstützt die Fachkräfte in der Elternarbeit.
Flankierende Leistungen
Berichtswesen und Dokumentation
Mit der Aufnahme wird für jeden Fall ein pädagogisches Tagebuch in der elektronischen Klientenverwaltung angelegt und regelmäßig geführt. In diesem werden Beobachtungen über die Entwicklung der Betreuten einschließlich der und Besonderheiten im Verlauf der Betreuung mit den jeweiligen Daten aufgenommen.
In den ersten vier Wochen erhält das Jugendamt eine Aufnahmeinformation über die ersten Beobachtungen in der Gruppe.
In der gesamten Zeit der Betreuung werden in regelmäßigen Abständen Trägerbeiträge für anstehende Fach-/Hilfeplangespräche erstellt.
Vorkommnisse werden schriftlich mitgeteilt.
Begleitende Verfahren
Einholen der erforderlichen Einverständniserklärungen für Arzt- und Facharzt-besuche, Impfungen, Heil- und Fördermaßnahmen sowie alle Einwilligungen, die nicht die Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen, bei den hierfür Verantwortlichen
Mitwirkung an Fachgesprächen und dem Hilfeplangespräch gemäß § 36 SGB VIII
Regelmäßige telefonische Kooperation mit dem Jugendamt und dem Vormund
Bei Bedarf Mitwirkung bei Anfragen durch Verfahrenspfleger und durch das Familiengericht bestellte Gutachter
Kooperation mit Umgangsbegleitungen und sozialpädagogischen Familienhilfen, die das Familiensystem betreuen.
Dienstbesprechung, Fachberatung, Fortbildung und Supervision
Einmal wöchentlich finden Dienstbesprechungen im Team, einmal monatlich im Einrichtungsverbund statt.
Die Verbundleitungen nehmen in der Regel zweimal monatlich an der Teamsitzung teil, um aktuelle und anstehende Themen im Bereich der Betreuung zu besprechen.
Die Verbundleitung und die Abteilungsleitung stehen den Fachkräften für Fallreflexion und Fallbesprechung, auch in Krisensituationen, zur Verfügung.
Die Fachkräfte nehmen regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen teil: Diese können z. B. sein:
Erste-Hilfe-Kurs am Kind
Systemisches Arbeiten
Deeskalationstraining
Traumata-Grundlagenfortbildung.
Darüber hinaus werden den Fachkräften die Teilnahme an themenbezogenen Fortbildungen über das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) und das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) der Freien und Hansestadt Hamburg und andere Fortbildungsinstitute angeboten.
In besonders gelagerten Einzelfällen wird in Rücksprache mit dem Jugendamt eine Fallbesprechung mit dem Jugendpsychologischen und -psychiatrischen Dienst (JPPD) initiiert.
Bei Bedarf können darüber hinaus Beratungsleistungen für Fallbesprechung, Teamberatung und Teamsupervision in Anspruch genommen werden.
Betriebsstruktur
Dienstplanung
Die Betreuung erfolgt in der Regel in einer Gruppe (9 bis 11 Plätze) in einem Rund-um-die Uhr-Schichtmodell mit Nachtbereitschaft. Zusätzlich ist von Montag bis Freitag eine hauswirtschaftliche Fachkraft vor Ort.
Personal und Stellenplan
Die Betreuung wird durch pädagogische Fachkräfte, in der Regel mit sozialpädagogischer Qualifikation, wahrgenommen. Jede Einrichtung verfügt über eine hauswirtschaftliche Fachkraft.
Die Verbundleitung ist eine sozialpädagogische Fachkraft, die zudem als „insoweit erfahrene Fachkraft“ gem. § 8a SGB VIII qualifiziert ist.
Das Personal wird entsprechend der Leistungsvereinbarung nach § 78b SGB VIII in folgendem Umfang eingesetzt:
Pädagogische Fachkräfte : Plätze/Betreute Minderjährige 1 : 1,73
Pädagogische Fachkräfte : Plätze/Betreute Volljährige 1: 2,28
Hauswirtschaftliche Fachkräfte : Plätze 1: 9
Leitung : Plätze 1: 20,76
Verwaltungspersonal : Plätze 1: 40
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt durch den fallzuständigen Jugendhilfeträger auf der Basis eines gem. § 78b SGB VIII vereinbarten Tages-Entgelts pro Platz.
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung
Neben den im Abschnitt 6 beschriebenen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sind fallunabhängige Qualitätsziele und die zur Erreichung notwendigen Schlüssel- und Kernprozesse im Qualitätshandbuch beschrieben. Prozesse von besonderer Wichtigkeit werden in Dienstanweisungen und Fachkonzepten beschrieben und gelten in den Einrichtungen des Landesbetriebs verbindlich. Für komplexe Vorgänge nutzt der Landesbetrieb das Instrument der Fachstandards.
Die Erreichung der Qualitätsziele und die Einhaltung der Prozesse werden durch die Leitungskräfte überwacht und durch die Maßnahmen des Abschnitts 6 für den konkreten Einzelfall gewehrleistet. Die Bewertung der Qualität erfolgt im konkreten Einzelfall in den Hilfeplangesprächen, begleitet von den Maßnahmen des Abschnitts 6, gemeinsamen Gesprächen mit den Klientinnen und Klienten und Trägerberichten. Fallunabhängig hält der Landesbetrieb ein Besprechungswesen vor, indem Qualitätsziele und Prozesse ereignis- und anlassindiziert überprüft werden. Je nach Falllage geht diesem eine Evaluation voran.
Hinweise auf bedeutende Qualitätsabweichungen berichtet der Landesbetrieb der Aufsichtsführenden Behörde und bewertet diese in den jeweils zuständigen Strukturen des Landesbetriebes. Für den Schutz von Betreuten hält der Landesbetrieb gesonderte Maßnahmen vor (vgl. 12.5 dieses Konzeptes). Ein Verfahren zur Beschwerde ist im Schutzkonzept beschrieben.
Die jeweils zwischen den Verbänden und der Sozialbehörde verhandelten Qualitätsentwicklungsvereinbarungen gelten für den Landesbetrieb verbindlich.
Maßnahmen zum Schutz und zur Beteiligung
Die Verfahren und Handlungsabläufe beim Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind in der Dienstanweisung des LEB „Schutz bei Kindeswohlgefährdung“ (DA-KiSchutz) beschrieben. Ferner sind präventive Maßnahmen und Handlungsvorgaben zur Klärung von Verdachtsfällen und zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten im „Schutzkonzept gem. § 79a SGB VIII“ für alle Einrichtungen des Landesbetriebes verbindlich normiert.
Die „Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder und Jugendhilfe gem. §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 1 u. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch“ gilt für den Landesbetrieb verbindlich. Die Eignung des Personals und die (erneute) Vorlage des Führungszeugnisses für das Personal, Dienstleister mit Kontakt zu Klient*innen und ehrenamtlich tätige Personen werden im Landesbetrieb zentral überwacht.
Kontakt für den Inhalt
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Conventstraße 14, 22089 Hamburg
Tel.: + 49 (40) 428 15 3000
Email: info@leb.hamburg.de
Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Konzept gern in Papierform zu.
Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03, E-Mail: Bettina.Bormann@leb.hamburg.de