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Konzept Tagesgruppe

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Die Tagesgruppe ist ein lebensweltorientiertes teilstationäres Angebot der Jugendhilfe für Kinder und deren Familien, bei denen die Perspektiven hinsichtlich ihrer weiteren Entwicklung und des familiären Hintergrundes noch so günstig sind, dass eine vollstationäre Unterbringung verhindert werden kann.

Tagesgruppe

Konzept Tagesgruppe


Information zum Träger: Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist der staatliche Jugendhilfeträger der Freien und Hansestadt Hamburg. Der LEB ist ein rechtlich unselbstständiger Landesbetrieb gemäß § 106 LHO, über den die Sozialbehörde, Amt für Familie, die Aufsicht führt.
Seine Kernaufgabe ist die Sicherstellung der Krisenintervention zu jeder Zeit. Hierzu gehören:
der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) als Basis-Krisendienst in der Hamburger Jugendhilfe und hamburgisches Jugendamt außerhalb der Dienstzeiten der bezirklichen Jugendämter
von der Aufsicht führenden Behörde fachlich gewünschte, auf besondere Zielgruppen spezialisierte Einrichtungen als Ergänzung zum KJND
die Kinderschutzeinrichtungen als Tag und Nacht bereite Inobhutnahme- und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren sowie für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren
der Fachdienst Flüchtlinge als zentrales Jugendamt der Freien und Hansestadt Hamburg für die Inobhutnahme von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern und die Einrichtungen für die Erstaufnahme und Erstversorgung dieser Zielgruppe.
Außerdem betreibt der LEB neben den Angeboten der freien Träger der Jugendhilfe Einrichtungen und Dienste der Hilfen zur Erziehung und der gemeinsamen Wohnformen von Eltern und ihren Kindern, soweit diese wirtschaftlich betrieben werden können.
Darüber hinaus realisiert der LEB im Auftrag der Aufsicht führenden Behörde jugendpolitische Maßnahmen, die mit anderen Partnern nicht oder nicht in der gewünschten Weise umgesetzt werden können. Der LEB steht der Aufsicht führenden Behörde und anderen Dienststellen als sogenannter „Referenzträger der öffentlichen Jugendhilfe“ beratend zur Verfügung.
Als Teil der Freien und Hansestadt unterliegt der LEB allen dort geltenden Vorschriften und Prüfprozessen zur Wirtschaftsführung und Dokumentation. Den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung gemäß § 47 (2) SGB VIII wird damit entsprochen.


Konzeptionelle Grundlagen

Inhalt und Ziele des Angebots

Die Betreuung der Kinder in der Tagesgruppe Harburg im Eißendorfer Pferdeweg erfolgt nach § 27 i.V.m. § 32 SGB VIII in einem intensiven sozialpädagogischen Rahmen. Die Betreuung ist vorrangig darauf ausgerichtet, den Verbleib des Kindes im Elternhaus zu sichern. 

Das Kind soll durch die Betreuung eine Stärkung der Ich- und Sozialkompetenz erreichen und Entwicklungsrückstände abbauen sowie adäquate Rollen- und Handlungsmuster entwickeln, die ihm ein angemessenes Interaktions- und Konfliktverhalten ermöglichen. 

Oftmals waren bereits vor Aufnahme andere Hilfen eingesetzt, die jedoch nicht angenommen oder nicht wirksam wurden und/oder zu niedrigschwellig waren und daher nicht ausreichten. 

Die Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung nach § 28 und § 37 SGB VIII ist wesentlicher Bestandteil der Hilfe und soll dazu beitragen, die Erziehungsfähigkeit der Eltern im Hinblick auf den besonderen Hilfebedarf ihres Kindes weiterzuentwickeln.

Aufgrund der komplexen Problemlagen der Kinder ist in der Regel von einem zweijährigen Entwicklungsprozess in der Hilfe auszugehen. Dieser wird individuell am jeweiligen Bedarf orientiert, gegebenenfalls verkürzt oder verlängert.
In einigen Fällen wird die Betreuung der Kinder in der Tagesgruppe von den Jugendämtern auch als „Clearingprozess“ genutzt, das heißt, es wird geprüft, ob ein Verbleib des Kindes im Elternhaus überhaupt möglich ist. Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, dieses Ziel in einem vorher definierten Zeitfenster zu erreichen, wird mit ihnen und dem Jugendamt angestrebt, eine andere, einvernehmliche tragfähige Perspektive für ihr Kind zu erarbeiten.
Dies kann eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Unterbringung des Kindes zum Beispiel bei anderen Familienangehörigen, in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft, einer Intensiv Pädagogisch Betreuten Wohngruppe oder einer therapeutischen Einrichtung sein. 


Zielgruppe des Angebots
In der Tagesgruppe werden schulpflichtige Mädchen, Jungen und Diverse in der Altersgruppe zwischen acht und zwölf Lebensjahren aufgenommen, die sehr komplexe Problemlagen aufweisen.
Dies sind zum Beispiel Einschränkungen in der sozialen Kompetenz, Schulschwierigkeiten sowie problematische Familienverhältnisse mit dysfunktionalen Familienstrukturen.
Häufig werden auch Kinder mit kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnosen nach ICD 10/MAS nach einem vorangegangenen Psychiatrieaufenthalt aufgenommen. Es handelt sich bei diesen Kindern in der Regel um Kinder mit manifesten Störungen des Sozialverhaltens oder einer Aufmerksamkeitsdefizitstörung mit Hyperaktivität.
Oftmals müssen die begonnenen Hilfeprozesse bedingt durch die oben genannten komplexen Problemlagen über das zwölfte Lebensjahr hinaus fortgeführt werden.
Darüber hinaus können bei einzelnen Kindern im Rahmen der pädagogischen Ziel- und Prozessplanung weitere unterstützende Angebote im Hilfeprozess eingesetzt werden.


Pädagogische Handlungsansätze und Methoden im Betreuungsalltag
Die Tagesgruppe orientiert sich am systemischen Ansatz als „Bezugsrahmen für das Denken und Handeln in der Sozialen Arbeit“. Die Hilfe wird planvoll an der Trias Anamnese/Diagnose, Hilfeplanung und Intervention prozessorientiert gestaltet.
Es erfolgt eine Einordnung des herausfordernden Verhaltens des Kindes in die aktuellen Belastungen und die lebensgeschichtlichen Zusammenhänge, um das Verhalten in seiner Entwicklung und etwaige „Trigger“ (Auslöser) zu verstehen.
Das Kind wird mit seinem zunächst herausfordernden Verhalten ausgehalten, beschäftigt und parallel dazu läuft die Suche nach „Ressourcen“. Im Betreuungsalltag werden psychoedukative Elemente, positive Verstärker sowie sport- und erlebnispädagogische Angebote eingesetzt, um das Kind zu stabilisieren. Dabei finden diese Interventionen eingerahmt in Soziale Gruppenarbeit, Beziehungsarbeit, Bildungsarbeit und Elternarbeit statt.
Die Hilfe in der Tagesgruppe ist ein lebensweltorientiertes und teilstationäres Angebot, das in räumlicher Nähe zum Wohnumfeld des Kindes angeboten wird. Lebensbezüge des Kindes werden in die Gestaltung des Betreuungsalltages einbezogen. Dadurch wird die Integration in den Stadtteil unterstützt und dient auch einer gelingenden Ablösephase.

Pädagogische Inhalte 

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Alltagskompetenz
Soziale und emotionale Unterstützung und Förderung von Handlungskompetenz:
Die Kinder erfahren Akzeptanz ihrer Person und werden im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit durch anlassbezogene Reflektionsgespräche dabei unterstützt, erlerntes unangemessenes Verhalten zu verändern und sich individuelle Konfliktlösungskompetenzen zu erarbeiten.
Es findet täglich eine individuelle Tagesreflektion und wöchentlich ein Gruppengespräch statt. Hier wird das Interaktionsverhalten, Sozialverhalten, Gesprächs- und Zuhörverhalten reflektiert. Es werden zum Beispiel lösungsorientierte Veränderungsvorschläge in der Gruppe und mit Einzelnen erarbeitet, positive Veränderung gewürdigt und gelobt.
Die Kinder werden durch gezielte Anregung in der Erweiterung ihres Sprachschatzes unterstützt und ein unangemessener Sprachgebrauch korrigiert.
Wichtige Ereignisse und Entscheidungen, die die aktuelle Lebenssituation oder die Zukunft der Kinder betreffen, werden altersgerecht und aktiv mit den Kindern besprochen.
Die Kinder werden dabei unterstützt, tragfähige Beziehungen zu knüpfen, zu gestalten und zu halten.
Die Kinder werden beim Aufbau altersentsprechender Alltagskompetenzen unterstützt und zwar insbesondere durch den Einbezug und die Übernahme von Aufgaben im Tagesablauf. Dies sind zum Beispiel Tischdienst, Aufräumdienste und andere die Verselbstständigung vorbereitende Tätigkeiten.
Es erfolgt ein Einsatz von erlebnispädagogischen Elementen: Kletterpark, Barfußparcour, Waldspaziergänge, um die Kinder bei der Steigerung von Mut und dem Aufbau von Verantwortungs- und Selbstbewusstsein zu unterstützen.
Den Kindern werden Rückzugsräume angeboten, damit sie sich vor einer Überstimulierung im Gruppenalltag schützen können.


Bindungssicherheit:
Die Kinder erfahren, dass sich die pädagogischen Fachkräfte als Bindungspersonen anbieten und auf ihre Bedürfnisse authentisch, empathisch, feinfühlig und verlässlich reagieren.
Die Kinder erleben einen strukturierten und sicherheitsbietenden Tagesablauf. In diesen sind feste Rituale (Würdigung der Zeugnisse, Geburtstage, Feiertage, persönliche Erfolge) eingebettet. Es bestehen darüber hinaus auch genügend Freiräume für die individuellen Bedürfnisse und eine Selbsterprobung.
Die Eltern-Kind-Bindung wird durch moderierte Beratungsgespräche von Eltern und Kind und/oder durch Anleitung der Eltern unterstützt.
Bindungen zu Geschwistern und Freunden werden nach Möglichkeit aktiv gefördert.
Das Kind wird altersentsprechend auf die Ablösephase und/oder einen Wechsel in weitere Betreuungszusammenhänge vorbereitet.

Förderung der motorischen und kognitiven Entwicklung durch Sport und Bewegung:
Die Kinder werden täglich zur Bewegung und dem Aufenthalt im Freien animiert.
Ein Sporttraining wird in der Regel täglich angeboten. Es findet bedarfsorientiert in einem Einzel- oder Gruppensetting statt. Dabei steht folgende Zielsetzung im Vordergrund:
die Stressbewältigung und eine verbesserte Verhaltensregulation sowie der Abbau überschüssiger Energien durch Sport- und Ausdauertraining
der Erwerb von Konfliktfähigkeit, Frustrationstoleranz und Problemlösungsfähigkeit durch Fairnesstraining (zum Beispiel im Gruppenballsport)
eine Verbesserung im Bereich körperlicher Koordination, Kraft, Beweglichkeit, Ausdauer, verbunden mit dem Abbau von Bewegungsmangel und Reduktion von Übergewicht
eine Steigerung von Mut, Willenskraft und Widerstandsfähigkeit, mehr Disziplin und Selbstkontrolle sowie Verantwortungs- und Selbstbewusstsein
eine Stärkung des Teamgeistes und der Teamfähigkeit durch das Gruppentraining mit hoher Integrationskraft sowie das Erlernen von Akzeptanz und Respekt anderen gegenüber
Bei Kindern aus dem Sozialraum wird eine Einbindung in sozialräumliche Angebote, wie zum Beispiel Sportvereine, Kindertreffs und so weiter, angestrebt.
Den Kindern werden altersentsprechende Bildungsmaterialien wie zum Beispiel Spiele, Bücher, Zeitschriften, ausgesuchte Sendungen und Filme, angeboten.


Förderung der Gesundheit
Ernährung:

Die Mahlzeiten werden in der Regel zu festen Zeiten in der Gruppe und gemeinsam mit Fachkräften in einer ruhigen Atmosphäre eingenommen.
Die Abläufe rund um die Mahlzeiten erfolgen wiederkehrend, sind damit für die Kinder vorhersehbar und strukturieren den Tag.
Die Auswahl der Lebensmittel ist vitamin- und nährstoffreich sowie ausgewogen.
Spezielle medizinisch-diätische sowie kulturelle Bedarfe werden berücksichtigt.


Gesundheitsbezogene Maßnahmen:
Beratung der Eltern bei der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung ihres Kindes
Ärztlich verordnete therapeutische Leistungen können bei externen Leistungsanbietern durchgeführt werden. Empfehlungen von dort zur Förderung im Alltags-Handling werden in der Tagesgruppe umgesetzt.


Schule und Bildungsarbeit
Förderung der Arbeitshaltung durch täglich strukturierte Hausaufgabenbegleitung
Wöchentliche Kontrolle des Lernerfolgs
Kontakt zur Schule (in Absprache mit den Eltern)
Aufarbeitung schulischer Defizite in der Einzel- oder Kleingruppenbetreuung
Besuch von Kulturveranstaltungen, zum Beispiel Tierpark, Museum, Musicals
Altersgerechte Thematisierung tagesaktueller Themen
Förderung der Psychomotorik durch Sportangebote und damit Aktivierung neuronaler Prozesse im Frontalkortex 


Partizipation und Beteiligung
Die Kinder werden entsprechend ihres individuellen Entwicklungsstandes an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt. Die Beteiligung der Kinder wird dabei aktiv eingefordert und gefördert. Die Beteiligung erfolgt auf verschiedenen Stufen der Beteiligungsskala und findet exemplarisch in folgenden Bereichen statt:
Mit Aufnahme erhalten die Kinder eine standardgemäße Information und Aufklärung über verbindliche Anregungs- und Beschwerdewege, ihre Rechte sowie Beteiligungsangebote. Diese Aufklärung und Information wird auch im Verlauf des Hilfeprozesses situationsbezogen wiederholt.
Die Kinder werden durch die Mitarbeiter der Einrichtung an der Erziehungsplanung beteiligt und gestalten diese mit.
Die Kinder werden in der Regel an der Vorbereitung und Durchführung des Hilfeplanverfahrens beteiligt. Ihre Anliegen werden bereits vorher aufgenommen und entweder von ihnen eingebracht oder von den pädagogischen Fachkräften vorgetragen. Die Kinder nehmen in der Regel am Hilfeplangespräch teil.
Die Essensplanung (Vorschläge, Auswahl) erfolgt gemeinsam mit den Kindern in der wöchentlichen Gruppenrunde.
Die Kinder werden drei- bis viermal jährlich bei anstehenden Veranstaltungen an Essenseinkäufen, dem Kochen, dem Backen, der Tischdekoration beteiligt beziehungsweise können entsprechend ihrer Kompetenzen diese auch selbstständig durchführen.
Die Wünsche und Ideen der Kinder zu ihrer eigenen Freizeitplanung werden einbezogen und sofern pädagogisch nichts dagegen spricht auch umgesetzt.
Die Kinder werden in die Planung von Gruppenaktivitäten einbezogen und ihre Wünsche und Vorschläge werden berücksichtigt. Sie können bei der Auswahl von Angeboten mitentscheiden.
Die Wünsche der Kinder bei Anschaffungen (zum Beispiel bei Spielen, Sportgeräten) werden berücksichtigt und sie können bei der Auswahl geeigneter Anschaffungen mitentscheiden.
Kinder, die bereits mit den Regeln und Strukturen der Gruppe vertraut sind, vermitteln diese in einer Art „Patensystem“ an neu aufgenommene Kinder weiter, sodass sie mitverantwortlich für die gelingende Einführung neuer Kinder sind.
Die Kinder nehmen einmal in der Woche an einer Gruppenrunde teil. Dort können sie wichtige Anliegen, die die Gesamtgruppe betreffen einbringen. Dies betrifft auch Wünsche der Kinder zu Veränderungen von Regeln, die dort diskutiert, abgewogen, gegebenenfalls verändert und vereinbart werden.
Die Kinder werden an der dekorativen Gestaltung der Gruppenräume beteiligt und werden dabei von pädagogischen Fachkräften unterstützt.

Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Klientinnen und Klienten
Eltern/Familienangehörige:

Vor einer Aufnahmezusage des Kindes in die Tagesgruppe, werden die gegenseitigen Erwartungen in der Zusammenarbeit mit den Eltern oder anderen Sorgeberechtigten besprochen und im Verlauf des Hilfeprozesses gegebenenfalls aktualisiert.
Es finden regelmäßige Elterngespräche statt und es wird über den aktuellen Hilfeprozess und gegebenenfalls daraus resultierende Bedarfe für das häusliche Umfeld des Kindes informiert.
Im Rahmen des Hilfeprozesses wird eine Problem- und Ressourcenanalyse mit dem Kind und den Eltern durchgeführt und die dort erhobenen Ergebnisse im Hilfeprozess berücksichtigt.
Mit dem Soziogramm wird die Familiensituation und das familiäre Umfeld der Kinder grafisch erfasst.
Die Eltern oder Familienangehörigen werden bei der Gestaltung der Interaktion zu ihrem Kind angeleitet.
Sie erhalten Tipps und Empfehlungen zum altersgerechten Umgang mit ihrem Kind und zu anstehenden Entwicklungsfragen.
Die Eltern-Kind-Bindung wird durch Beratung und Anleitung der Eltern in der Versorgung und Betreuung des Kindes unterstützt.
Die Eltern werden in Gruppenaktivitäten einbezogen, zum Beispiel Spieleabend, Grillnachmittag, Adventsfrühstück.
Nach der Eingewöhnungsphase wird ergänzend eine Genogrammdiagnostik1 erstellt, um familiengeschichtliche Zusammenhänge, Gesundheitsrisiken, Bindungen, Verstrickungen, Konflikte und Ressourcen des Familiensystems zu erkennen, zu analysieren und sowohl den Beteiligten als auch den pädagogischen Fachkräften dadurch bewusst, zugänglich und veränderbar zu machen. Zudem können das Fallverstehen gefördert und die gewonnenen Erkenntnisse in der Planung und Ausgestaltung des Betreuungsprozesses berücksichtigt werden.


Freundinnen und Freunde/Schulkameradinnen und Schulkameraden:
Bestehende oder sich im Rahmen der Betreuung anbahnende förderliche Kontakte zu Freundinnen/Freunden, Schulkameradinnen und Schulkameraden werden unterstützt. 


Strukturelle Merkmale des Angebots

Standort
Die Tagesgruppe liegt im Bezirk Harburg im Stadtteil Eißendorf. Die Tagesgruppe befindet sich in einem Teil des ersten Obergeschoßes einer denkmalgeschützten Villa. Die Räume der Tagesgruppe umfassen eine große Spiel- und Gemeinschaftsfläche, einen Gruppenraum, zwei Funktionsräume, eine Küche mit integriertem Essbereich, Sanitärräume und ein Büro für die pädagogischen Fachkräfte.
Die Villa liegt auf einem großen Grundstück. In der Villa befindet sich der Verwaltungsbereich der Jugendhilfeabteilung Süd, ein Ambulantes Team, ein Kinderschutzhaus und drei Büros der Leitungskräfte.
Dadurch können zum Beispiel für die Familie erforderliche Unterstützungsleistungen (SPFH) als Anschlussmaßnahmen durch das Ambulante Team vorbereitet werden.
Auf dem Grundstück befinden sich zwei weitere Häuser. In einem ist das Kinderschutzzentrum Harburg untergebracht, mit dem wir in speziellen Falllagen kooperieren. In dem anderen befindet sich die Kinderschutzgruppe Plus.
Das Grundstück bietet viel Spiel- und Rasenfläche mit einem Sportplatz mit Fußballfeld, Basketballkorb und Tischtennisplatte. Fußläufig gibt es ein großes Waldgebiet, die „Haake“, den „Meyers Park“ und einen öffentlichen Spielplatz, der regelmäßig von unseren Kindern genutzt wird.
Einrichtungsnah gibt es zwei Bushaltestellen, die eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV ermöglichen.


Betriebskonzept
Die Tagesgruppe ist geöffnet in der Zeit von 10 bis 18 Uhr. Die Kinder werden in einer Gruppe von acht Kindern von Montag bis Freitag mindestens in der Kernzeit zwischen 12 bis 16 Uhr zum Teil auch schon früher und auch länger, im Gruppendienst betreut. Bei Aktivitäten läuft die Betreuung der Gesamtgruppe bis 19 Uhr.


Personelle Ressourcen
Die Betreuung wird durch pädagogische Fachkräfte, in der Regel mit sozialpädagogischer Qualifikation, wahrgenommen, die aufgrund ihrer Persönlichkeit und fachlichen Kompetenzen besonders für die Betreuung von Kindern mit herausforderndem Verhalten qualifiziert sind.
Die Funktion der Leitung ist in der Regel mit einer sozialpädagogischen Fachkraft besetzt, die zudem als „insoweit erfahrene Fachkraft“ qualifiziert ist.
Das Personal wird in folgendem Umfang eingesetzt:
Pädagogisches Personal im Gruppendienst Fachkräfte VZÄ: Plätze 1: 4,5
Leitung 1: 20 


Kooperationsbeziehungen
Die Einrichtung kooperiert eng mit den fallzuständigen Jugendämtern und anderen Verfahrensbeteiligten im Hilfeprozess und zwar durch:
Mitwirkung an Fachgesprächen und der Hilfeplankonferenzen gemäß § 36 SGB VIII, die innerhalb der Einrichtung mit den Kindern und den Personensorgeberechtigten vorbereitet werden.
Es findet eine regelmäßige telefonische Kooperation mit dem Jugendamt und den Personensorgeberechtigten statt, so dass stets zeitnah über relevante Entwicklungen und Ereignisse informiert wird.
Verbindliche Kooperationspartner sind:
ReBBZ Harburg
Kinderschutzzentrum Harburg (Fachberatung der pädagogischen Fachkräfte) sowie Diagnostik und Therapien (der Eltern und Kinder)
Museumsklasse und andere schulische Projekte von ReBBZ und Gangway
Stadtteilschulen und Grundschulen im Bezirk
„Hakiju“ (SPFH)
„Die Fähre“ (SPFH/Erziehungsbeistand)
Ambulantes Team (LEB). 


Aufnahmeverfahren

Der Zugang zum Hilfeangebot Tagesgruppe erfolgt über eine Feststellung des individuellen Hilfebedarfs durch das jeweils zuständige Jugendamt und eine Hilfebewilligung. 

Voraussetzung für die Aufnahme und den Hilfeprozess ist:

Dass die erforderliche erzieherische Hilfe im Setting der Tagesgruppe leistbar ist. Hierfür ist es notwendig, dass die Tagesgruppe bei der Aufnahmeanfrage den hilfebegründenden Bericht nebst allen relevanten Diagnosen und Befunden erhält, damit ein Fallverstehen sowie eine individuelle fachlich angemessene Betreuung sichergestellt werden kann.

Dass die Kinder und deren Familiensystem über ausreichende Ressourcen verfügen, die durch eine Betreuung des Kindes stabilisiert und ausgeweitet werden können. Dafür erstellt das Jugendamt zunächst eine Problem- und Ressourcenanalyse. 

Dass ein Kennenlernen mit den Eltern stattfindet, in dem die gegenseitigen Erwartungen formuliert werden. 

Dass das Kind an zwei Probetagen teilnimmt.

Auch ist es erforderlich, dass die Tagesgruppe in die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII mit einbezogen ist und ihr hinsichtlich der Umsetzbarkeit zustimmt.

Die bereits betreuten Kinder der Tagesgruppe werden über das neu hinzukommende Kind vorher informiert, so dass sich die Kinder auf die Aufnahme innerlich einstellen und die Aufnahme gemeinsam mit den Fachkräften vorbereiten können.

Die Aufnahme wird durch ein besonderes Ritual begleitet, zum Beispiel einen Gruppenausflug oder Ähnliches, sodass dem neu aufgenommenen Kind die Integration in die Gruppe erleichtert wird. 


Beendigung der Hilfe und Anschlussmaßnahmen
Die Beendigung des Hilfeprozesses beziehungsweise der Verbleib der Kinder im elterlichen Haushalt ohne Tagesgruppe oder die Anbahnung und Überleitung in andere Betreuungsverhältnisse wird am individuellen Bedarf des Kindes orientiert und so sanft gestaltet, dass nach Möglichkeit keine zusätzlichen Belastungen für das Kind entstehen.
Bei dem in der Regel üblichen Verbleib bei den Eltern wird die infrastrukturelle Einbindung des Kindes in Regelangebote im Stadtteil bereits während Hilfeprozesses initiiert.
Sofern im Ausnahmefall eine Fremdunterbringung des Kindes vom Jugendamt angedacht ist, werden die Eltern transparent an der weiteren Perspektivklärung ihres Kindes über das Jugendamt informiert und an einer möglichen Anbahnung in andere Betreuungsverhältnisse durch die Tagesgruppe beteiligt.
Für die Hilfeplanung und Beendigung der Hilfe ist das Jugendamt zuständig; es wird von den Fachkräften der Tagesgruppe durch differenzierte Empfehlungen auf der Basis der gewonnenen fachlichen Einschätzung in der Entscheidungsfindung zum Beispiel für eine adäquate Anschlusshilfe unterstützt. 


Qualitätsmanagement und -entwicklung

Dokumentation der pädagogischen Arbeit
Die pädagogischen Fachkräfte legen für jedes Kind ein pädagogisches Tagebuch an und führen es regelmäßig. In diesem werden Beobachtungen über ihre Entwicklung und Besonderheiten im Verlauf der Betreuung mit den jeweiligen Daten aufgenommen. Die Dokumentation erfolgt mit einer betriebsweit verwendeten Software. Die „Face to Face“-Kontakte werden täglich dokumentiert.
In den ersten vier Wochen wird für das Jugendamt eine Aufnahmeinformation erstellt. In der gesamten Zeit der Betreuung werden in regelmäßigen Abständen Verlaufsberichte sowie Trägerbeiträge für anstehende Fachgespräche oder Hilfeplankonferenzen erstellt.
Besondere Vorkommnisse werden umgehend den Vorgesetzten, dem fallzuständigen Jugendamt und den Personensorgeberechtigten mitgeteilt sowie entsprechend der Auflagen in der Betriebserlaubnis schriftlich an die Trägeraufsicht übermittelt. Weitere Personen und Institutionen werden je Falllage informiert. 


Allgemeines Qualitätsmanagement
Neben angebotsspezifischen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sind fallunabhängige Qualitätsziele und die zur Erreichung notwendigen Schlüssel- und Kernprozesse im Qualitätshandbuch des Landesbetriebs Erziehung und Beratung beschrieben. Prozesse von besonderer Wichtigkeit werden in Dienstanweisungen und Fachkonzepten beschrieben und gelten in den Einrichtungen verbindlich. Für komplexe Vorgänge wird das Instrument der Fachstandards genutzt.
Die Leitungskräfte überwachen die Erreichung der Qualitätsziele und die Einhaltung der Prozesse und gewährleisten sie für den konkreten Einzelfall durch angebotsspezifische Maßnahmen. Die Bewertung der Qualität erfolgt in den Hilfeplangesprächen und in der kontinuierlichen Kommunikation mit der fallführenden Fachkraft, begleitet von angebotsspezifischen Maßnahmen, gemeinsamen Gesprächen mit den Klientinnen und Klienten und gegebenenfalls deren Sorgeberechtigten beziehungsweise Eltern und über Trägerberichte. Fallunabhängig ist im Besprechungswesen vorgesehen, dass Qualitätsziele und Prozesse ereignis- und anlassindiziert überprüft werden. Je nach Lage des Falles geht diesem eine Evaluation voran.
Hinweise auf bedeutende Qualitätsabweichungen werden intern bewertet und je nach Lage des Einzelfalls der Trägeraufsicht und der Aufsicht führenden Behörde mitgeteilt. Die zwischen den Verbänden und der Sozialbehörde verhandelten Qualitätsentwicklungsvereinbarungen gelten verbindlich.


Maßnahmen zum Schutz von Klientinnen und Klienten / Beschwerdeverfahren
Die Verfahren und Handlungsabläufe beim Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind in der Dienstanweisung „Schutz bei Kindeswohlgefährdung“ (DA-KiSchutz) beschrieben. Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen sowie Handlungsvorgaben zur Klärung von Verdachtsfällen und zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten sind im „Schutzkonzept gemäß § 79a SGB VIII“ für alle Einrichtungen des LEB verbindlich normiert. Es stehen insoweit erfahrene Fachkräfte gemäß § 8a SGB VIII zur Verfügung.
Für den Schutz von Klientinnen und Klienten im Alltag ist eine im Schutzkonzept verankerte Risikoanalyse handlungsleitend, die mögliche Grenzverletzungen beschreibt, bewertet und Präventionsmaßnahmen aufzeigt.
Die „Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder und Jugendhilfe gemäß §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 1 u. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch“ gilt verbindlich. Die Eignung des Personals und die (erneute) Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses wird zentral veranlasst und überwacht. Nicht nur Beschäftigte des LEB, sondern auch Dritte, die einen nicht nur sporadischen Kontakt zu Klientinnen und Klienten haben, werden in der zu unterzeichnenden sogenannten „Selbstverpflichtungserklärung“ auf wesentliche Verhaltensweisen hingewiesen. Sie ist rechtsverbindlich und justiziabel.


Führungs- und Kommunikationskultur des Trägers
Führung
Die Anforderungen an Führungskräfte sind in Führungsleitlinien beschrieben, die wesentliche Aspekte des Führungsverhaltens ansprechen und anzuwendende Führungsinstrumente beschreiben. Sie dienen den Führungskräften als Orientierung und allen Beschäftigten als Maßstab, der an das Führungsverhalten von Vorgesetzten angelegt werden kann. Die Aufgaben von Führungskräften im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht sind in Stellenbeschreibungen und insbesondere in Dienstanweisungen beschrieben.
Dienstbesprechungen sind für den LEB verbindlich geregelt. Besprechungen der Abteilungsleitungen finden zweiwöchentlich statt. Eine Konferenz aller Führungskräfte wird zweimal im Jahr durchgeführt.


Personalmanagement
Maßnahmen zur Personalförderung und -entwicklung sowie Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz werden laufend überprüft, weiterentwickelt und betriebsweit umgesetzt. Hierzu zählen neben gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zum Beispiel zum Infektionsschutz oder zur Arbeitszeit auch die Schulung und Fortbildung der Beschäftigten sowie individuelle Fördermaßnahmen einschließlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Fachkräfte erhalten das Angebot, an themenbezogenen Fortbildungen beim Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum (SPFZ) und dem Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) der Freien und Hansestadt Hamburg und anderen Fortbildungsinstituten teilzunehmen. Die vom LEB entwickelte Beschreibung der „Basiskompetenzen für sozialpädagogische Fachkräfte“ stellt eine Basis für die generellen und individuellen fachlichen Entwicklungsmaßnahmen dar. Bei Bedarf werden neben der Supervision auch Beratungsleistungen für Fallbesprechung, Teamberatung, Teamsupervision sowie Coaching ermöglicht.

Information und Kommunikation
Die über das gesamte Stadtgebiet verteilten Arbeitsorte stellen eine besondere Herausforderung dar. Wichtiges Medium der betriebsweiten Information ist der SharePoint mit einem Newsticker, von dem Informationen zum aktuellen Geschehen, aber auch handlungsleitende Dokumente abgerufen werden können. Des Weiteren ermöglicht das Besprechungswesen (siehe oben) eine Information und Kommunikation „top-down“ wie auch „bottom-up“.


Spezielle Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung des Angebots
Einmal wöchentlich finden Dienstbesprechungen im Team, einmal monatlich im Einrichtungsverbund statt.
Die Verbundleitung und die Abteilungsleitung stehen den Fachkräften für Fallreflektion und Fallbesprechung, auch in Krisensituationen, zur Verfügung.
Die Fachkräfte nehmen bedarfsorientiert an Fallsupervision teil.
Die Fachkräfte nehmen mindestens alle zwei Jahre an einer der fachspezifischen Fortbildungen teil, zum Beispiel:
Erste-Hilfe-Kurs am Kind
Systemisches Arbeiten
Deeskalationsstrategien
Gesprächsführung (nach Rogers)
Kollegiale Fallberatung (zum Beispiel mit dem Kinderschutzzentrum Harburg)
Traumata-Grundlagenfortbildung.


Bei Bedarf steht den Fachkräften eine traumatherapeutische Einzelsupervision zur Verfügung, im Rahmen derer belastende Situationen in den Arbeitszusammenhängen reflektiert und aufgearbeitet werden können.
In besonders gelagerten Einzelfällen findet eine Fallbesprechung mit dem Jugendpsychologischen und –psychiatrischen Dienst (JPPD) statt.


Kontakt für den Inhalt
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Conventstraße 14, 22089 Hamburg
Tel.: + 49 (40) 428 15 30 00
Email: info@leb.hamburg.de


1 Angelehnt an die Symbole von Mc Goldrick und Gerson 1985



Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Konzept gern in Papierform zu.  
Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03.

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