Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Konzept Ambulant Betreutes Wohnen für junge Menschen

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Persönlichkeitsentwicklung und die Verselbstständigung junger Menschen verlaufen individuell unterschiedlich. Sie sind abhängig von den tatsächlichen Lebens- und Sozialisationsbedingungen, denen junge Menschen unterworfen sind, aber auch von der persönlichen Wahrnehmung dieser Bedingungen und dem Vermögen, diese zu bewältigen. Im Einzelfall bedarf es daher einer pädagogischen Begleitung im späteren Jugendalter, aber auch über die Volljährigkeit hinaus. Eine Grundlage für die pädagogische Arbeit sind stabile Wohnverhältnisse, so dass die Gestellung von Wohnraum im Rahmen der Jugendhilfemaßnahme ein wesentlicher Baustein ist. Die Hilfen nach § 27 und 41 SGB VIII sehen diese Begleitung explizit vor.

Verselbstständigung Betreuung

Konzept Ambulant Betreutes Wohnen für junge Menschen


Das Angebot richtet sich an junge Menschen ab einem Alter von 16 Jahren, bei denen ein erzieherischer Bedarf gem. § 27 SGB VIII einschließlich einer Versorgung mit Wohnraum festgestellt wurde. Bei individuellem Bedarf kann die Hilfe nach der Volljährigkeit gem. § 41 SGB VIII fortgesetzt werden. Das Angebot kommt insbesondere in Betracht für junge Menschen,
die sich bereits in einer stationären Hilfe zur Erziehung befinden und zu ihrer Verselbständigung eine mit mehr Eigenverantwortung verbundene Hilfeform benötigen
die ohne Unterstützung in der Familie oder im sozialen Umfeld und in prekären Wohnverhältnissen eine Unterstützung bei der Schaffung eines eigenständigen Lebens benötigen
die als unbegleitete, minderjährige Ausländer erste Integrationsschritte vollzogen haben.
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die über ein für die ambulante Betreuung notwendiges Maß an Selbstständigkeit verfügen und die betreuungsfreie Zeiten grundsätzlich eigenverantwortlich gestalten können. Die Jugendlichen sind bereit, an ihrer Lebensplanung aktiv mitzuarbeiten. Zum Zeitpunkt der Aufnahme sind sie bereits in der Lage, für sich Ziele zu formulieren. Sie verfügen jedoch noch nicht über ausreichende Kompetenzen, sich sicher in ihrem gesellschaftlichen Umfeld zu bewegen, ihre Rechte wahrzunehmen, Pflichten zu übernehmen und ihre Ziele zu verfolgen, und benötigen bei der eigenständigen Lebensführung im Alltag noch Hilfe und Anleitung. 
Weiterhin gilt, dass die jungen Menschen die Unterbringung im Ambulant Betreuten Wohnen als Hilfe für sich annehmen können und bereits begonnene therapeutische, schulische oder berufliche Maßnahmen fortführen.
Eine Aufnahme von jungen Menschen, mit akuter Suizidgefährdung, schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, akuter Suchtmittelabhängigkeit oder manifestem delinquenten Verhalten ist ausgeschlossen.

Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmeverfahren
Das Angebot ABW ist als Hilfe nach § 30 SGB VIII (Betreuungshelfer) angelegt. Damit ist nur die pädagogische Leistung des LEB abgedeckt. Die Finanzierung des Wohnraums und der Lebenshaltung erfolgt durch Sozialleistungen (SGB II, SGB XII oder AsylbLG) oder eigenes Einkommen (Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung). 
Zu Beginn der Betreuung ist im Einzelfall oft noch nicht klar, ob ein Sozialleistungsanspruch besteht. Auch ist noch nicht sicher, ob die jungen Menschen bereits über die ausreichende Fähigkeit verfügen, ihre finanziellen Mittel für die Selbstversorgung über einen Zeitraum von einem Monat sachgerecht zu verwalten.
Für diese Fälle ist für den Beginn der Betreuung in einer ABW-Einrichtung ein Baustein „Jugendwohnung – Verselbständigung“ nach § 34 SGB VIII vorgesehen: 
Im Rahmen des stationären Bausteins wird nach der Aufnahme zügig die Klärung vorgenommen, ob Sozialleistungsansprüche bestehen bzw. welche Finanzierung des Wohnraums und des Lebensunterhaltes in Betracht kommt. Ziel dieser stationären Hilfe ist es, diese Frage zu klären und diese Hilfeform innerhalb eines Zeitraums von max. 6 Monaten gegen eine nach § 30 SGB VIII abzulösen. Soweit Sozialleistungsansprüche nicht geltend gemacht werden können und keine anderen Einkommensquellen bestehen, soll diese stationäre Hilfe bei Bedarf weiter geführt werden. 
Der Personalschlüssel und die Leistungen sind in der Hilfe nach § 30 SGB VIII und dem Baustein nach § 34 SGB VIII identisch.
Die Aufnahme kann jederzeit durch Verfügung der vorstehend genannten Hilfen des zuständigen Jugendamtes erfolgen. 

Pädagogische Ziele und Inhalte der Betreuung
Das Ziel jeder Erziehungshilfe ist die Deckung des in der Hilfeplanung festgestellten individuellen Bedarfs. Die Ziele der leistungsberechtigten jungen Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten sind im Hinblick auf Realisierbarkeit im Rahmen der Hilfeplanung mit den Fachkräften der Leistungserbringer und der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes konkret zu formulieren.
In der Grundausrichtung der Betreuung setzen wir uns zum Ziel, das Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sicherzustellen, und zwar durch
die Förderung ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Alltagsbewältigung, Problemlösungsfähigkeit, Umgang mit den Sorge-berechtigten und Angehörigen, sofern sich diese in Hamburg oder zumindest Deutschland aufhalten
einen Beitrag, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, insbesondere in den Bereichen Bildung (Schule, berufliche Qualifikation), Gesundheit (z.B. verantwortungs-bewusster Umgang mit dem eigenen Körper), soziale Integration
die Beteiligung am Schutz von Jugendlichen und jungen Volljährigen vor Gefahren für ihr Wohl (z.B. im Hinblick auf ein straf- und suchtfreies Leben)
einen Beitrag, positive Lebensbedingungen für Jugendliche und junge Volljährige zu schaffen, insbesondere durch die Erschließung sozialräumlicher Ressourcen, z.B. durch Nutzung weiterer Hilfeangebote.
Für junge Flüchtlinge gilt im Besonderen, dass sie am Ende ihres Aufenthaltes in der Einrichtung,
im Rahmen des Asylverfahrens oder sonstiger ausländerrechtlicher Aufenthaltsbestimmungen orientiert sind und ihre Rechte und Pflichten unter Zuhilfenahme von Anwälten oder Beratungsstellen wahrzunehmen wissen
ausreichend Wissen über kulturelle, strukturelle und politische Zusammenhänge in ihrem Gastland erhalten haben
weiterführende Hilfestellen aufsuchen und nutzen können
im Rahmen ausländerrechtlicher Möglichkeiten an Bildungsangeboten partizipieren
sowohl Organisationen des eigenen Kulturkreises als auch Angebote deutscher oder interkultureller Organisationen kennen und in der Lage sind, dort Kontakte zu knüpfen
Optionen einer Rückkehr in ihr Heimatland durchdacht haben und in der Lebensplanung gegenwärtig sind.
Ziel im lebenspraktischen Sinn ist es, den jungen Menschen auf ein Leben im eigenen Haushalt und die damit verbundenen Aufgaben der Lebensbewältigung, die rechtlichen Pflichten und die gesellschaftlichen Anforderungen vorzubereiten. Hierzu zählen insbesondere
Klärung des Einkommens für eine selbständige Lebensführung
Vermittlung einer realistischen Einschätzung der angestrebten Lebenssituation
Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Lebensort mit eigener Haushaltsführung
bei Bedarf: Organisation von Unterstützung im Übergang und in der Zeit danach; Unterstützung bei der Verstetigung tragfähiger sozialer Kontakte
Unterstützung bei der Fortführung der begonnenen Bildungsmaßnahmen; Schaffen von nachhaltiger Motivation und Organisation von Unterstützungsmaßnahmen.
Die Teilnahme an dieser Maßnahme erfordert ein eigenes Einkommen. Soweit dies nicht durch Erwerbseinkommen oder eine Ausbildungsvergütung gedeckt werden kann, ist die Heranführung an das Sozialleistungssystem erforderlich, und zwar insbesondere an die Leistungsbereiche des SGB II, des SGB XII oder des AsylbLG, damit die Finanzierung der Lebenshaltungskosten und des Wohnraums aus diesen Leistungen erfolgt.

Methodische Grundlagen
Methodisch werden vornehmlich Einzel- bzw. Beratungs- und Gruppengespräche genutzt. Pädagogische Fachkräfte bedienen sich hierbei partizipativer Methoden, um die Akzeptanz entwickelter Lösungen zu erhöhen. 
Für die gemeinsame Hilfeplanung mit den Jugendlichen werden Methoden der Zielfindung und Perspektivplanung eingesetzt. Unser pädagogisches Handeln orientiert sich u.a. an ganzheitlichen und systemischen Ansätzen. Des Weiteren werden Methoden der Alltags- und Gruppenpädagogik genutzt.

Tagesstruktur / Alltagskompetenzen 
Junge Menschen in diesem Altersabschnitt verlassen die Rolle des Kindes und eignen sich eine erwachsenenorientierte Rolle an. In diesem Spannungsfeld sind sie mit unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüchen konfrontiert. Die parallel einhergehende Phase der Verselbständigung und Lebensplanung, insbesondere außerhalb des Elternhauses, ist geprägt durch vielfältige Einflüsse und elementare Fragestellungen (z.B. Schule, Berufswahl und Partnerschaft). Im Besonderen ist der junge Mensch gefordert seine Identität zu entwickeln und mit den übernommenen Rollen und getroffenen Entscheidungen in Einklang zu bringen. Minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge können in ihrer Lebensplanung und Verselbstständigung neben traumatischen Erlebnissen, massiven kulturellen Veränderungen und dem Verlust familiärer Strukturen, auch durch die Prozesse des Asylverfahrens zusätzlich beeinträchtigt sein. Eventuell anhängige Verfahren zum Erhalt von Aufenthaltsgenehmigungen bieten nur kurzfristige Sicherheiten. Der empfundene unsichere Aufenthaltsstatus kann, insbesondere wenn er länger anhält, zu Frustrationen, Orientierungs- und Perspektivlosigkeit.
Eine zur Orientierungslosigkeit gegensteuernde stringente Alltagspädagogik vermag deshalb für Jugendliche generell und für Flüchtlinge im Besonderen, durch wiederkehrende und sinnstiftende Handlungsmuster dem Bedürfnis nach Sicherheit und Orientierung Rechnung zu tragen. Verbindliche Strukturen stabilisieren und stärken den Jugendlichen in seiner persönlichen Alltagskompetenz und Lebensführung. Dies trägt zu einer realistischen und zielorientierten Alltagsgestaltung bei.
Alltagspädagogik umfasst in dieser Einrichtung:
Einhalten des Tag-/Nachtrhythmus
Beachten der körperlichen Hygiene
Einnahme regelmäßiger Mahlzeiten
Regelmäßige Teilnahme in der Schule, an einer Beschäftigung, Ausbildung oder Arbeit
Erledigung von behördlichen Angelegenheiten
Beteiligung an der Gestaltung des Lebens in der Wohngruppe
Durchführen von Tätigkeiten im häuslichen Bereich und Übernahme von organisierten Aufgaben und Pflichten
Gestaltung und Pflege des persönlichen Bereiches
Erledigung von Einkäufen
Erlernen eine selbstbestimmten Mobilität, Benutzung von Verkehrsmitteln
Umgang mit dem eigenen Geld
Teilhabe an freizeitpädagogischen Angeboten
Beteiligung an Einzel-/Gruppengesprächen
Begehen von Ritualen / Festen / jahreszeitlichen Besonderheiten.

Bildung, Schule und berufliche Orientierung
Die Unterstützung und Sicherung von Schulbesuch, Praktika, Förderlehrgängen und Ausbildung ist für die weitere Entwicklung der Jugendlichen von großer Bedeutung und nimmt in der Einrichtung einen hohen Stellenwert ein.
Um möglichen Leerläufen im Rahmen der Alltagsgestaltung entgegenzutreten, gibt es in Einzelfällen auch die Möglichkeit Honorarmittel für Bildungszwecke einzusetzen. Diese werden nach Bedarf eingerichtet und können für Betreute ohne Regelangebote verpflichtend sein.

Gesundheitsfürsorge
Das körperliche, geistige und seelische Wohl der Betreuten nimmt einen hohen Stellenwert in der Betreuung ein. Die Gesundheitsfürsorge sensibilisiert die Jugendlichen für das eigene Körpergefühl und fördert den eigenständigen Umgang mit Fragen ihrer Gesundheit. Aufgrund der Möglichkeit umfassender ärztlicher Versorgung in Deutschland, achten die Fachkräfte auch darauf, dass die jungen Menschen diese auch nutzen und im Einzelfall beraten und begleitet werden. Die Beratung und Begleitung umfasst im Wesentlichen: 
Beachtung des gesundheitlichen Befindens
Wahrnehmung notwendiger Arztbesuche
die Verständnisüberprüfung ärztlicher Anweisungen und ggf. eine damit einhergehenden Kontrolle
Förderung eines angemessenen gesundheitsbewussten Umgangs mit dem eigenen Körper
Aufklärung und Unterstützung zur medizinischen und gesundheitlichen Versorgung.

Die Gesundheitsfürsorge umfasst ggf. auch die Anbindung an externe Beratungsstellen in Bezug auf folgende Themen:
Physische und psychische Erkrankungen: Adipositas, Anorexie etc.
Aufklärung über die im Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch stehenden Gefahren
Sexualerziehung: Aufklärung, Schutz vor Geschlechtskrankheiten und Aids, Kenntnisse im Umgang mit Sexualität, Verhütung. 
Soweit junge Frauen aufgenommen werden, wird auch Schwangerschaftsberatung angeboten.

Standorte und Ausstattung
Die Hilfe wird in Einrichtungen mit einer Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII erbracht. Die Einrichtungen haben je nach Standort eine unterschiedliche Raumstruktur, und zwar:
einzelne Wohnungen mit bis zu 3 Plätzen in Wohnhäusern mit anderen Mietern,
Einzelwohnungen in komplett angemieteten Wohnhäusern,
Gruppenbereiche mit bis zu 8 Einzelzimmern und Gemeinschaftsküche und Sanitär-anlagen in entsprechenden Gebäuden.
Der Wohnbereich wird den Betreuten durch den Träger gegen Entgelt zur Nutzung überlassen. Die Betreuten haben die Pflicht, den Wohnbereich einschließlich Sanitäranlagen und Küche selbst zu reinigen und damit eine eigenständige Haushaltsführung zu erlernen bzw. einzuüben. Um die Hygiene sicher zu stellen, wird eine wöchentliche Kontrolle durchgeführt und bei Bedarf eine professionelle Reinigung bzw. Nachreinigung vorgenommen.

Betriebsstruktur
Die Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte findet im Schwerpunkt an den Werktagen statt, bei Bedarf auch mit zusätzlichen Angeboten am Wochenende. 
In Einrichtungen mit einer hohen Anzahl an Betreuten  beinhaltet das ambulante Angebot außerdem eine tägliche Nachtaufsicht. Diese hat die Aufgabe, die Ordnung im Haus und den Schutz aller Betreuten sicherzustellen und als Ansprechpartner in Notsituationen zu dienen. Die Nachtaufsicht übt keine pädagogischen Aufgaben aus. 
Die Aspekte 
Teamarbeit
Dokumentation 
Ergebnissicherung
Zusammenarbeit mit dem  Jugendamt / ASD und 
Qualitätsentwicklung
können der umfassenden Leistungsbeschreibung in der Leistungsvereinbarung nach § 78b SGB VIII entnommen werden.

Personal
Um dem dargestellten Betreuungs- und Förderbedarf dieser Zielgruppe sowie der besonderen Aufgabenstellung in dieser Einrichtung gerecht werden zu können, entspricht die Personalausstattung einem Schlüssel von 1:5,33.
Leitungspersonal ist im Verhältnis von 1:63,96 bereitgestellt.
Verwaltungspersonal ist im Verhältnis von 1:50 vorgesehen.
Fortbildung und Supervision ist für das Team gewährleistet.

Entgelt
Das Entgelt wird im Rahmen einer Entgeltvereinbarung nach § 78b SGB VIII mit der zuständigen Behörde vereinbart. Es umfasst die pädagogischen Leistungen und die dafür erforderlichen sächlichen Mittel.

Kontakt für den Inhalt
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Conventstraße 14, 22089 Hamburg
Tel.: + 49 (40) 428 15 3000 
Email: info@leb.hamburg.de


Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Konzept gern in Papierform zu.  
Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03, E-Mail: Bettina.Bormann@leb.hamburg.de 

Themenübersicht auf hamburg.de

Empfehlungen

Anzeige
Branchenbuch