
Das Angebot richtet sich an junge Menschen ab 16 Jahren, bei denen ein erzieherischer Bedarf gem. §§ 27 / 34 SGB VIII festgestellt wurde und die Verselbstständigung im Vordergrund steht. Aufgenommen werden vorrangig Jugendliche aus der Region bzw. dem Stadtteil. Dies folgt dem Grundsatz, dass Bezüge zur Lebenswelt und zum Stadtteil möglichst beibehalten werden, um auf diese Weise persönliche Bindungen und Beziehungen weiter zu pflegen und entwickeln zu können. Gleichwohl steht das Angebot auch für eine Unterbringung von jungen Menschen aus anderen Stadtteilen und Regionen zur Verfügung (überregionale Belegung). Bei individuellem Bedarf kann die Hilfe nach der Volljährigkeit gem. § 41 SGB VIII fortgesetzt werden.
Die Jugendwohnung ist eingerichtet als ein auf längere Zeit angelegter Lebensort. Pädagogische Maßnahmen und Leistungen knüpfen an den individuellen Biografieverläufen und Sozialisationserfahrungen der Jugendlichen an, sie werden dementsprechend lebensnah und alltagsorientiert gestaltet. Die jungen Menschen werden auf ein selbstständiges Leben vorbereitet und insbesondere in Fragen der allgemeinen Lebensführung sowie der Ausbildung und Beschäftigung beraten und unterstützt. Die Hilfe soll nachhaltig wirken, das heißt: Fähigkeiten und Kompetenzen der jungen Menschen in deren Lebensmöglichkeiten verbessern. Dazu bedarf es des Zugangs zu der Teilnahme an Regelangeboten wie Schule, Sport, Freizeit und Kultur.
Das Angebot kommt insbesondere in Betracht für junge Menschen, die
zu ihrer Verselbständigung eine mit mehr Eigenverantwortung verbundene Hilfeform benötigen
ohne Unterstützung in der Familie oder im sozialen Umfeld und in prekären Wohnverhältnissen eine Unterstützung bei der Schaffung eines eigenständigen Lebens benötigen
als unbegleitete, minderjährige Ausländer erste Integrationsschritte vollzogen haben.
Das Angebot richtet sich somit an Jugendliche und junge Volljährige, die über ein notwendiges Maß an Selbstständigkeit verfügen und die betreuungsfreie Zeiten grundsätzlich eigenverantwortlich gestalten können. Die Jugendlichen sind bereit, an ihrer Lebensplanung aktiv mitzuarbeiten. Zum Zeitpunkt der Aufnahme sind sie bereits in der Lage, für sich Ziele zu formulieren. Sie verfügen jedoch noch nicht über ausreichende Kompetenzen, sich sicher in ihrem gesellschaftlichen Umfeld zu bewegen, Ihre Rechte wahrzunehmen, Pflichten zu übernehmen und ihre Ziele zu verfolgen und benötigen bei der eigenständigen Lebensführung im Alltag noch Hilfe und Anleitung.
Weiterhin gilt, dass die jungen Menschen die Unterbringung in der Jugendwohnung als Hilfe für sich annehmen können und wollen und bereits begonnene therapeutische, schulische oder berufliche Maßnahmen fortführen.
Junge Menschen mit einer akuten Suizidgefährdung, schwerwiegenden psychischen Erkrankungen sowie akuter Suchtmittelabhängigkeit können in diesem Hilfeangebot nicht aufgenommen werden.
Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmeverfahren
Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27/34 SGB VIII. Die Aufnahme kann jederzeit durch Verfügung der vorstehend genannten Hilfen des zuständigen Jugendamtes erfolgen.
Pädagogische Ziele und Inhalte der Betreuung
Das Ziel jeder Erziehungshilfe ist die Deckung des in der Hilfeplanung festgestellten individuellen Bedarfs. Die Ziele der leistungsberechtigten jungen Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten sind im Hinblick auf Realisierbarkeit im Rahmen der Hilfeplanung mit den Fachkräften der Leistungserbringer und der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes konkret zu formulieren.
In der Grundausrichtung der Betreuung soll das Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sichergestellt werden, und zwar durch
die Förderung ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Alltagsbewältigung, Problemlösungsfähigkeit, Umgang mit den Sorgeberechtigten und Angehörigen sofern sich diese in Hamburg oder zumindest Deutschland aufhalten
einen Beitrag, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, insbesondere in den Bereichen Bildung (Schule, berufliche Qualifikation), Gesundheit (z.B. verantwortungsbewusster Umgang mit dem eigenen Körper), soziale Integration
Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter bei der Erziehung, insbesondere durch die Verbesserung der Beziehung zum Kind und durch die Stärkung der Selbsthilfekräfte, Erziehungskompetenz und Verantwortung (z. B. durch wertschätzende Kommunikation und respektvollen Umgang)
die Beteiligung am Schutz von Jugendlichen und jungen Volljährigen vor Gefahren für ihr Wohl (z.B. im Hinblick auf ein straf- und suchtfreies Leben),
einen Beitrag, positive Lebensbedingungen für Jugendliche und junge Volljährige zu schaffen, insbesondere durch die Erschließung sozialräumlicher Ressourcen, z.B. durch Nutzung weiterer Hilfeangebote.
Für junge Flüchtlinge gilt im Besonderen, dass sie am Ende ihres Aufenthaltes in der Einrichtung,
im Rahmen des Asylverfahrens oder sonstiger ausländerrechtlicher Aufenthalts-bestimmungen orientiert sind und ihre Rechte und Pflichten unter Zuhilfenahme von Anwälten oder Beratungsstellen wahrzunehmen wissen;
ausreichend Wissen über kulturelle, strukturelle und politische Zusammenhänge in ihrem Gastland erhalten haben,
weiterführende Hilfestellen aufsuchen und nutzen können,
im Rahmen ausländerrechtlicher Möglichkeiten an Bildungsangeboten partizipieren,
sowohl Organisationen des eigenen Kulturkreises als auch Angebote deutscher oder interkultureller Organisationen kennen und in der Lage sind, dort Kontakte zu knüpfen
Optionen einer Rückkehr in ihr Heimatland durchdacht haben und in der Lebensplanung gegenwärtig sind.
Ziel der Hilfe ist es,
- die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu erreichen oder
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform zu bieten und auf ein selbständiges Leben vorzubereiten. Hier gilt es, den jungen Menschen auf ein Leben im eigenen Haushalt und die damit verbundenen Aufgaben der Lebensbewältigung, die rechtlichen Pflichten und die gesellschaftlichen Anforderungen vorzubereiten. Hierzu zählen insbesondere
- Klärung des Einkommens für eine selbständige Lebensführung in der Zukunft
- Vermittlung einer realistischen Einschätzung der angestrebten Lebenssituation
- Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Lebensort mit eigener Haushaltsführung
- bei Bedarf: Organisation von Unterstützung im Übergang und in der Zeit danach; Unterstützung bei der Verstetigung tragfähiger sozialer Kontakte
- Unterstützung bei der Fortführung der begonnenen Bildungsmaßnahmen; Schaffen von nachhaltiger Motivation und Organisation von Unterstützungsmaßnahmen.
Die Zusammenarbeit mit den Betreuten im Bezugsbetreuersystem soll ihnen die Erfahrung vermitteln, sich auf eine professionelle Beziehung einlassen zu können und über den gesamten Zeitraum der Hilfe auf einen verlässlichen Ansprechpartner zurückgreifen zu können. In Einrichtungen mit Unterbringungen gem. §§ 34 / 30 innerhalb einer Einrichtung, können die Jugendlichen, um eine konstante Beziehungsarbeit zu gewährleisten, aus der Jugendwohnung in eine ambulant betreute Wohnform umziehen. Auf diesem Weg bleiben Beziehungen und Vertrauenspersonen bestehen, während die Jugendlichen mit reduzierter Betreuung auf ein selbstständiges Leben vorbereitet werden.
Die Beendigung des Aufenthalts in der Jugendwohnung durch Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder Wechsel an einen anderen Lebensort wird möglichst langfristig und nachvollziehbar für alle Beteiligten geplant und organisiert.
Methodische Grundlagen
Die Hauptaspekte pädagogischer Einflussnahme in einer Einrichtung, die auf ein hohes Maß an lebenspraktischer Selbständigkeit setzt, sind Einzel- bzw. Beratungs- und Gruppengespräche. Pädagogische Fachkräfte bedienen sich hierbei partizipativer Methoden der Gesprächsführung, um die Akzeptanz entwickelter Lösungen zu erhöhen.
Für die gemeinsame Hilfeplanung mit den Jugendlichen werden Methoden der Zielfindung und Perspektivplanung eingesetzt. Unser pädagogisches Handeln orientiert sich u.a. an ganzheitlichen und systemischen Ansätzen. Des Weiteren werden Methoden der Alltags- und Gruppenpädagogik genutzt.
Tagesstruktur / Alltagskompetenzen
Junge Menschen in diesem Lebensabschnitt verlassen die Rolle des Kindes und eignen sich eine erwachsenenorientierte Rolle an. In diesem Spannungsfeld sind sie mit Erwartungen und Ansprüchen konfrontiert. Die parallel einhergehende Phase der Verselbständigung und Lebensplanung, insbesondere außerhalb des Elternhauses, ist geprägt durch vielfältige Einflüsse und elementare Fragestellungen (z.B. Schule, Berufswahl und Partnerschaft). Im Besonderen ist der junge Mensch gefordert, seine Identität zu entwickeln und mit den übernommenen Rollen und getroffenen Entscheidungen in Einklang zu bringen. Minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge können in ihrer Lebensplanung und Verselbstständigung neben traumatischen Erlebnissen, massiven kulturellen Veränderungen und dem Verlust familiärer Strukturen, auch durch die Prozesse des Asylverfahrens zusätzlich beeinträchtigt sein. Eventuell anhängige Verfahren zum Erhalt von Aufenthaltsgenehmigungen bieten nur kurzfristige Sicherheiten. Der empfundene unsichere Aufenthaltsstatus kann, insbesondere wenn er länger anhält, zu Frustrationen, Orientierungs- und Perspektivlosigkeit.
Eine zur Orientierungslosigkeit gegensteuernde stringente Alltagspädagogik vermag deshalb für Jugendliche generell und für Flüchtlinge im Besonderen, durch wiederkehrende und sinnstiftende Handlungsmuster dem Bedürfnis nach Sicherheit und Orientierung Rechnung tragen. Verbindliche Strukturen stabilisieren und stärken den Jugendlichen in seiner persönlichen Alltagskompetenz und Lebensführung. Dies trägt zu einer realistischen und zielorientierten Alltagsgestaltung bei.
Alltagspädagogik umfasst in dieser Einrichtung:
- Einhalten von Tag – und Nachtrhythmus
- Beachten der körperlichen Hygiene
- Einnahme regelmäßiger Mahlzeiten (Selbstverpflegung)
- Regelmäßige Teilnahme in der Schule, an einer Beschäftigung, Ausbildung oder Arbeit
- Erledigung von behördlichen Angelegenheiten
- Beteiligung an der Gestaltung des Lebens in der Jugendwohnung
- Durchführen von Tätigkeiten im häuslichen Bereich und Übernahme von organisierten Aufgaben und Pflichten
- Gestaltung und Pflege des persönlichen Bereichs
- Erledigung von Einkäufen
- Erlernen eine selbstbestimmten Mobilität, Benutzung von Verkehrsmitteln
- Umgang mit dem eigenen Geld
- Teilhabe an freizeitpädagogischen Angeboten
- Beteiligung an Einzel-/Gruppengesprächen
- Begehen von Ritualen / Festen / jahreszeitlichen Besonderheiten.
Bildung, Schule und berufliche Orientierung
Die Unterstützung und Sicherung von Schulbesuch, Praktika, Förderlehrgängen und Ausbildung ist für die weitere Entwicklung der Jugendlichen von großer Bedeutung und nimmt in der Einrichtung einen hohen Stellenwert ein.
Um möglichen Leerläufen im Rahmen der Alltagsgestaltung entgegenzutreten, gibt es die Möglichkeit, Honorarmittel für Bildungszwecke einzusetzen. Diese werden im Einzelfall nach Bedarf eingerichtet und können für Betreute ohne Regelangebote verpflichtend sein.
Gesundheitsfürsorge
Das körperliche, geistige und seelische Wohl der jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert in der Betreuung ein. Die Gesundheitsfürsorge sensibilisiert sie für das eigene Körpergefühl und fördert den eigenständigen Umgang mit Fragen ihrer Gesundheit. Aufgrund der Möglichkeit umfassender ärztlicher Versorgung, achten die Fachkräfte darauf, dass die jungen Menschen diese nutzen. Im Einzelfall werden die Betreuten beraten und bei Bedarf begleitet. Die Beratung und Begleitung umfasst im Wesentlichen:
- Beachtung des gesundheitlichen Befindens
- Wahrnehmung notwendiger Arztbesuche
- die Verständnisüberprüfung ärztlicher Anweisungen und ggf. eine damit einhergehenden Kontrolle
- Förderung eines angemessenen gesundheitsbewussten Umgangs mit dem eigenen Körper
- Aufklärung und Unterstützung zur medizinischen und gesundheitlichen Versorgung
Die Gesundheitsfürsorge umfasst ggf. auch die Anbindung an externe Beratungsstellen in Bezug auf folgende Themen:
- Physische und psychische Erkrankungen: Adipositas, Anorexie etc.
- Aufklärung über die im Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch stehenden Gefahren
- Sexualerziehung: Aufklärung, Schutz vor Geschlechtskrankheiten und Aids, Kenntnisse im Umgang mit Sexualität und Verhütung.
Standort und Ausstattung
Die Jugendwohnungen werden auf der Grundlage einer Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII betrieben. Die Einrichtungen haben je nach Standort eine unterschiedliche Raumstruktur:
- Einzelne Wohnungen mit bis zu drei Plätzen in Wohnhäusern mit anderen Mietern
- Einzelwohnungen in komplett angemieteten Wohnhäusern
- Modulhäuser mit einzelnen Appartements für zwei bis drei Jugendliche
Alle Jugendwohnungen verfügen über Einzelzimmer, Küchen sowie Sanitäranlagen und Gruppenräumen für gemeinsame Aktivitäten
Von den Betreuten wird erwartet, dass sie ihren Wohnbereich einschließlich Sanitäranlagen und Küche selbst reinigen. Auf diese Weise üben und erlernen sie eine eigenständige Haushaltsführung. Um die Hygiene sicherzustellen, wird eine wöchentliche Kontrolle durch das pädagogische Personal durchgeführt und im Einzelfall eine enge Anleitung vorgenommen. Bei Bedarf wird eine professionelle Reinigung bzw. Nachreinigung vorgenommen.
Betriebsstruktur
Die Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte findet im Schwerpunkt an den Werktagen zwischen 12 und 22 Uhr statt. Für die Zeit von 8 bis 12 Uhr ist eine sozialpädagogische Fachkraft nur bedarfsorientiert im Dienst. Bedarfsbetreuungszeiten schließen daher betreuungsfreie Zeiten mit ein.
An Wochenenden und Feiertagen richtet sich die Anwesenheit einer sozialpädagogischen Fachkraft nach dem pädagogischen Bedarf der Betreuten. Für Notfälle stehen Ansprechpartner zur Verfügung.
In einem Angebot von mehr als 15 Plätzen führt an 365 Tagen im Jahr eine nicht pädagogische Kraft (Sicherheitsdienst) die Nachtaufsicht. Diese hat die Aufgabe, die Ordnung im Haus und den Schutz aller Betreuten sicherzustellen und als Ansprechpartner in Notsituationen zu dienen. Die Nachtaufsicht übt keine pädagogischen Aufgaben aus und kann bei Bedarf die Nachtbereitschaft (pädagogisches Personal) kontaktieren.
Die Aspekte
- Teamarbeit
- Dokumentation
- Ergebnissicherung
- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt / ASD / Vormund und
- Qualitätsentwicklung
können der umfassenden Leistungsbeschreibung in der Leistungsvereinbarung nach § 78b SGB VIII entnommen werden.
Personal
Um dem dargestellten Betreuungs- und Förderbedarf dieser Zielgruppe sowie der Aufgabenstellung in der Jugendwohnung gerecht werden zu können, entspricht die Personalausstattung einem Schlüssel von 1:2,4 für Minderjährige und 1:2,83 für Volljährige. Die Personalausstattung wird entsprechend dieser Schlüssel und der durchschnittlichen Belegung dieser beiden Gruppen vorgehalten.
Fortbildung und Supervision ist für das Team gewährleistet.
Entgelt
Das Entgelt wird im Rahmen einer Entgeltvereinbarung nach § 78b SGB VIII mit der zuständigen Behörde vereinbart. Es umfasst die pädagogischen Leistungen und die dafür erforderlichen sächlichen Mittel.
Kontakt für den Inhalt
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Conventstraße 14, 22089 Hamburg
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