
Die Einrichtung hat eine Kapazität von zwölf Plätzen und wird vom LEB als Clearingstelle mit sieben Plätzen betrieben, die regelhaft Klienten aus dem Kinder- und Jugendnotdienst bzw. dem Familieninterventionsteam aufnehmen und niedrigschwellig anbinden und betreuen. Die übrigen fünf Plätze stehen für Jugendliche und junge Erwachsene zur Verfügung, die längerfristig in der Einrichtung verbleiben wollen und für die keine adressatengerechte Anschlussunterbringung gefunden wurde.
Zielgruppe und Zielsetzung
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich in der Regel an junge Menschen zwischen 14 und 17 Jahre, in begründeten Fällen bis 21 Jahre, mit nachhaltigen Störungen des Sozialverhaltens und bei fehlender bzw. geringer sozialer Bindungsfähigkeit, einhergehend mit Störungen der Impulskontrolle bzw. dysfunktionalem Verhalten, das sich vor allem darstellt durch:
- Missachtung von Gemeinschaftsregeln und Störungen des alltäglichen Zusammenlebens
- äußerst geringe Empathie, Intoleranz
- äußerst geringe Frustrationstoleranz
- Schulverweigerung
- Delinquenz
- nächtliche Absenz; Verweigerung von Pflichten am Tag
- manipulatives Sozialverhalten in der Peergroup
- Selbstverletzungen
- Konsum von Betäubungsmitteln
- Ablehnung von Hilfsangeboten
Zielsetzung
Die Maßnahme findet in der Regel im Kontext eines Clearings (siehe Clearing Konzept des LEB) statt. Ziel ist es festzustellen, welcher Hilfebedarf besteht und welche Hilfe auch umgesetzt werden kann. Die Klienten sind meist durch langjährige negative Jugendhilfe-Karrieren vorbelastet. Die Zielsetzung ist niederschwellig und umfasst folgende Grundsätze:
- Im Falle fehlender Mitwirkungsbereitschaft der Klienten sollen die körperliche Unversehrtheit, ein Schutzraum und die Grundversorgung sichergestellt werden.
- Die Klienten sollen durch verlässliche Strukturen und Beziehungsangebot dazu befähigt werden, Vertrauen zu Erwachsenen bzw. anderen Menschen zu entwickeln und nachhaltige, tragfähige Beziehungen zu gestalten.
- Die Klienten sollen lernen
- sich mit biografischen Erlebnissen auseinanderzusetzen
- Hilfe anzunehmen und alternative Handlungsstrategien in Konfliktsituationen wahrzunehmen und zu adaptieren
- Alkohol und Drogen in angemessener, unschädlicher Weise zu konsumieren bzw. zu vermeiden
- es sich schön zu machen, lernen auszuhalten, dass es schön sein darf
- dass sich Legalverhalten lohnt.
Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmeverfahren
Bei diesem Angebot handelt es sich im um eine zeitlich begrenzte Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII. Das Jugendamt teilt der Einrichtung den Grund der Inobhutnahme und ggf. den genauen Clearingauftrag schriftlich mit. Ein Clearingauftrag wird nach dem Clearing-Konzept des LEB durchgeführt.
Bei Klienten, die längerfristig in der Einrichtung verbleiben, kann die Hilfe nach § 27 i. V. m. § 34 SGB VIII oder § 41 AGB VIII (in Ausführung nach § 34 SGB VIII) erbracht werden.
Die Vermittlung einer Aufnahme findet regelhaft über das Familieninterventionsteam (FIT), den Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) sowie, in besonderen Einzelfällen, die Hamburger bezirklichen Jugendämter statt.
Das Verfahren für die Aufnahme wird in jedem Einzelfall mit der aufnehmenden Einrichtung und den beteiligten Akteuren abgestimmt.
In der Regel wird bei Aufnahmegesprächen eine psychiatrische oder therapeutische Fachkraft der kooperierenden KJP mit einbezogen.
Grundhaltung
In allen Aspekten der Arbeit stehen die Akzeptanz, die Würde des Klienten und der Respekt ihm gegenüber im Mittelpunkt. Die Fachkräfte der Einrichtung sind durchgehend in der Haltung der wachsamen Sorge gegenüber den Betreuten. Dies eröffnet ihm die Möglichkeit, eine Referenzerfahrung zu seinen bisherigen Erfahrungen und zu seinem Selbst- und Weltbild zu machen.
Der wesentliche Aspekt der pädagogischen Arbeit ist das verlässliche Beziehungsangebot und das Angebot einer niedrigschwelligen Tagesstruktur. Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen, einen offenen Austausch zu erreichen und gleichzeitig reflektiert neue Erfahrungen in der Annahme und dem Umgang mit emotionalen Zuständen zu ermöglichen.
Pädagogische Methoden und Angebote
Die pädagogische Einflussnahme dieser Einrichtung basiert auf einer Rund-um-die-Uhr Betreuung im Wechselschichtdienst, inklusive der materiellen, gesundheitlichen und seelischen Versorgung sowie Bildung und Erziehung.
- Es wird mit einem Bezugsbetreuungssystem gearbeitet, um die Bildung von Vertrauen als Voraussetzung für das Knüpfen einer Beziehung zu fördern. In der Beziehungsarbeit wird mit der Verstärkung positiver Erfahrungen gearbeitet.
- Das pädagogische Vorgehen besteht aus Setzen von niedrigschwelligen Grenzen einerseits und Hilfsangeboten anderseits.
- Zur Erreichung der im Hilfeplan festgehaltenen Ziele wird insbesondere Wert auf die Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit gelegt. Es werden gemeinsam mit den Jugendlichen individuelle Ziele zur Tagesstrukturierung erarbeitet.
- Alltagspädagogik zielt in der Einrichtung auf die Vermittlung und Verfestigung von Alltagswissen und trainiert zwischenmenschliches akzeptiertes Verhalten und Kommunikation. Zusätzlich wirken dabei verlässliche Strukturen, wiederkehrende Abläufe und Rituale.
Das Erlernen von hauswirtschaftlichen Fähigkeiten und das damit verbundene Erkennen des Nutzens und der Notwendigkeit dieser Tätigkeiten nehmen einen hohen Stellenwert in der Tagesstruktur der Einrichtung ein.
- Niedrigschwellige Gruppenangebote werden genutzt, um ein Wir-Gefühl zu initiieren, das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und unterstützt damit die mögliche, spätere Einbindung und Orientierung in Gruppen der Folgeeinrichtung.
- In der Einzelfallarbeit findet eine auf das Individuum zugeschnittene, kommunikative Auseinandersetzung unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Gesprächsmethoden zur Förderung der persönlichen Entwicklung statt.
- Beratung wird eingesetzt, um den Prozess der Entwicklung von Perspektiven zur Lösung von Problemen durch den Jugendlichen selbst zu initiieren und zu unterstützen.
- Soweit möglich, soll das Umfeld außerhalb der Einrichtung erkundet und entsprechende Informationen einbezogen werden. Das Einbinden von Personen, die eine positive Ressource darstellen, wird angestrebt (aufsuchende Sozialarbeit).
- Vorhandene Netzwerke werden genutzt und nach Bedarf ausgebaut und stehen dem Betreuten bestenfalls auch nach der Maßnahme zur Verfügung.
- Für eine Hilfeplanung mit den Betreuten werden Methoden der Zielfindung und Perspektivplanung eingesetzt.
- Komplementäres Fachwissen, wie beispielsweise durch die enge Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, fließt ebenfalls in die Perspektivplanung mit ein.
Bildung
Die Vermittlung eines Schulplatzes oder die Unterstützung und Sicherung von Schulbesuch, Praktika, Förderlehrgängen und Ausbildung sind für die weitere Entwicklung der Betreuten von großer Bedeutung. Zugang zu sozialen und beruflichen Chancen hängen von der Beherrschung kommunikativer bzw. kultureller Grundtechniken und von Schul- und Berufsabschlüssen ab.
Wenn die Klienten nicht in der Lage sind, an einem Unterricht in der Schule regelmäßig teilzunehmen, dann steht das Wecken der Motivation zur Bildung im Vordergrund und erfolgt durch spezielle pädagogische Angebote, siehe unter Punkt 5.
Es wird für jeden Klienten individuell versucht, tagesstrukturierende Angebote zu entwickeln. Neben praktischen Angeboten in handwerklichen und hauswirtschaftlichen Bereichen sowie das Vorhalten von Sport- und Freizeitangeboten, soll über eine interne Beschulung im Rahmen der Schulpflicht sichergestellt werden, dass die Jugendlichen ein angemessenes Bildungsangebot erhalten.
Aufgrund der individuellen Problemlagen der Jugendlichen ist bei der internen Beschulung darauf zu achten, dass die Maßnahme niedrigschwellig und flexibel angelegt sein muss, so dass die Klienten nicht schnell wieder überfordert werden und mit Rückzug reagieren. Von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung der Jugendlichen ist, dass sie schulische Erfolgserlebnisse spüren und darüber ihr Selbstbewusstsein stärken können.
Die interne Beschulung mit Lehrkräften wird durch einen externen Kooperationspartner sichergestellt.
Die Beschäftigten des LEB und die kooperierenden Lehrkräfte/Pädagogen verstehen sich als ein Kooperationsteam. Hierzu gehören regelmäßige gemeinsame Besprechungen, Fall-besprechungen und auch die Möglichkeit, gegenseitig aktuelle Anliegen und Gesprächs-bedürfnisse einzubringen. So können Informationen zeitnah übermittelt und Krisen ohne Aufschub bearbeitet werden.
Die konkreten Angebote für die Jugendlichen müssen vor Ort mit den Lehrkräften/Pädagogen und den Beschäftigten des LEB in regelmäßigen Besprechungen, je nach Situation und Belegung, abgestimmt werden.
Gesundheitsfürsorge
Das körperliche, geistige und seelische Wohl der Klienten nimmt einen hohen Stellenwert in der Betreuung ein. Die Gesundheitsfürsorge sensibilisiert für das eigene Körpergefühl und fördert den eigenständigen Umgang mit Fragen der Gesundheit. Die Einnahme von verschriebenen Medikamenten und die Einhaltung ärztlicher Anweisungen werden auf ihr Verständnis überprüft und gegebenenfalls kontrolliert, ebenso der Missbrauch von Medikamenten und anderer Substanzen.
Zur Gesundheitsfürsorge gehören:
- Beachtung des gesundheitlichen Befindens und ggf. Beratung bei Auffälligkeiten
- Unterstützung bei der Wahrnehmung notwendiger Arztbesuche
- Förderung eines angemessenen, gesundheitsbewussten, emotionalen, geistigen und seelischen Umgang mit sich selbst
- Hygieneerziehung
- gesunde Ernährung durch abwechslungsreiche Vollversorgung und begleitete Mahlzeiten zu festen Zeiten; wenn möglich: Anleitung zur Nahrungszubereitung (verlässliches Angebot)
- Aufklärung zur medizinischen und gesundheitlichen Versorgung und Unterstützung
- Aufklärung über die im Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch stehenden Gefahren
- Sexualerziehung: Aufklärung, Schutz vor Geschlechtskrankheiten und Aids, Kenntnisse im Umgang mit Sexualität und Verhütung
- Diejenigen Klienten, die Rauschmittel konsumieren und ggf. Symptome der Abhängigkeit aufweisen, werden aufmerksam begleitet. Es wird ihnen eine Beratung in einer Drogenberatungsstelle angeboten. Ziel ist die Einsicht in den schädlichen Konsum und in die Abhängigkeit als Voraussetzung für eine qualifizierte Entgiftung.
Es gibt eine regelhafte Kooperation mit dem Universitätsklinikum Eppendorf. Über die Kooperation kann die Einrichtung folgende Leistungen einer kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkraft abrufen:
- Fallsupervision
- Beratung zu kinder- und jugendpsychiatrischen Fragen im Zusammenhang mit der pädagogischen Arbeit
- Vorstellen einzelner Klienten, Fortsetzung von Klientengesprächen aus vorherigen Sitzungen; Nachschau nach Klinikaufenthalt. Der LEB schafft hierfür - wenn notwendig -die Unterstützung durch einen Dolmetscherdienst.
Standort und Ausstattung
Die Einrichtung befindet sich auf einem geeigneten Gelände in Hamburg-Langenhorn.
Das Gelände ist sehr großzügig angelegt und bietet durch mehrere Nebengebäude viele Möglichkeiten der Beschäftigung. Es gibt eine kleine Turnhalle mit einem angeschlossenen Fitnessraum, eine Werkstatt, ein Gewächshaus sowie einen Beschulungsraum. Das Gelände verfügt zusätzlich einen Bolzplatz, einen Basketballplatz sowie viele Möglichkeiten des Verweilens, wie z.B. für Grillfeste oder einfach nur Rückzugsmöglichkeiten im Grünen.
Die Unterbringung erfolgt im Hauptgebäude in Einzelzimmern. Innerhalb des Gebäudes befinden sich alle Versorgungspunkte wie Sanitäranlagen, Kochmöglichkeiten, Aufenthalts-räume.
Das Haupthaus besteht aus 2 Wohnbereichen, die unabhängig voneinander aufgebaut sind.
Ein Raum für die interne Beschulung ist in einem anderen Gebäudeteil eingerichtet. Das Büro des Wachdienstes befindet sich im Eingangsbereich.
Betriebsstruktur
Die Einrichtung ist als Wechselschichtbetrieb mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung konzipiert, um eine niederschwellige Begleitung und Betreuung dieser Klienten mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie der Aufgabenstellung gerecht zu werden. Es wird ein multikulturelles Team, bestehend aus einer Einrichtungsleitung, einer Koordination, einer Hauswirtschaftsleitung, pädagogischen Fachkräften und Beschäftigten zur Unterstützung
der pädagogischen Arbeit mit speziell auf die Zielgruppe ausgerichteten Fähigkeiten, eingesetzt. Sofern es sich um junge Flüchtlinge handelt, werden bei Bedarf Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen. Weiter ist eine enge Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) vereinbart.
Die Einrichtungsleitung übernimmt die Dienst- und Fachaufsicht über das Personal und stellt sicher, dass die Beschäftigten über alle relevanten Themen für den betrieblichen Arbeitsalltag informiert werden. Weiter obliegt ihr die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes, die Organisation und Durchführung der Aufnahme der Klienten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern.
Der externe Sicherheitsdienst hat die Aufgabe, die Ordnung im Objekt und den Schutz aller Klienten sicherzustellen. Die Personalstärke wird gemäß dem Bedarf flexibel angepasst. Die Rolle des Sicherheitsdienstes wird klar von der des LEB-Personals abgegrenzt und beschränkt sich auf Aufsicht und Schutz sowie Unterstützung des pädagogischen Personals in gewaltbesetzten Situationen.
Die pädagogische Arbeit wird wöchentlich gemeinsam in einer Teamsitzung zusammen mit der Einrichtungsleitung reflektiert und für die folgende Woche geplant.
Gruppen- und Einzelsupervision wird angeboten.
Die Personalstruktur besteht aus:
- 1 Einrichtungsleitung
- 1 Koordination
- 12,5 Stellen für pädagogische Fachkräfte einschl. pädagogischer Unterstützungskräfte
- 1 Hauswirtschaftsleitung.
Betriebssicherheit
Innerhalb der Einrichtung wird die Kooperation mit dem Sicherheitsdienst eng abgestimmt. Zu den Maßnahmen gehören hier das Eingreifen und Schützen von Personen bei Übergriffen, das Unterstützen beim Wegweisen von betriebsfremden Personen.
In der Regel ist der Sicherheitsdienst nur in der Nacht anwesend. Eine personelle Verstärkung des Sicherheitsdienstes wird nach Bedarf entschieden.
Es gilt die Regel, dass kein Beschäftigter des LEB oder des Sicherheitsdienstes alleine in der Einrichtung sein darf. Mindestbesetzung sind zwei Personen, auch am Wochenende und in der Nacht.
Die Zusammenarbeit mit der Polizei beinhaltet folgende Verabredungen:
- Angebot des polizeilichen Jugendschutzes: Informationsveranstaltung für Jugendliche in der Einrichtung
- enger Kontakt zwischen Einrichtung und bürgernahem Beamten; Gefährderansprache
- bei Bedarf: Reflexionsgespräche zwischen der Polizei und der Einrichtungsleitung. Bei allen Maßnahmen steht das pädagogische Konzept im Vordergrund.
Kontakt für den Inhalt
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Conventstraße 14, 22089 Hamburg
Tel.: + 49 (40) 428 15 3000
E-Mail: info@leb.hamburg.de
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