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Konzept Clearing im LEB

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Im Bereich der Hilfen zur Erziehung kommt es vor allem in besonderen Fallkonstellationen zu Abbrüchen in der pädagogischen Betreuung, weil das Hilfesetting nicht passgenau auf den Einzelfall hin gestaltet wurde. Ein Wechsel der Hilfe sollte aber vermieden werden, um die für einen pädagogischen Erfolg erforderliche Kontinuität der Beziehung zu einer Klientin bzw. einem Klienten sicherzustellen. 

Veränderungsprozesse anstoßen

Konzept Clearing im LEB


Besondere Fallkonstellationen stellen sich so komplex dar, dass ohne eine differenzierte Anamnese das Risiko eines späteren Abbruches wahrscheinlicher wird. Weitere Beziehungswechsel, der Perspektivverlust und vor allem das persönliche Gefühl des Scheiterns führen bei der i.d.R. sehr belasteten Klientel zu einer immer weiter nachlassenden Motivation und Kooperationsbereitschaft. Das Clearing, in dem besondere Fallkonstellationen gezielt und umfassend betrachtet werden, hat das Ziel, adressatengerechte Empfehlungen für geeignete und nachhaltige Hilfesettings abzugeben. Für diesen intensiven Prozess ist ein Zeitraum von 3 bis 6 Monaten erforderlich.
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hält Einrichtungen vor, in denen das hier dargestellte Clearing auf Wunsch des fallführenden Jugendamtes durchgeführt werden kann. 
Angebote
Die Abteilung Spezialisierte Angebote des LEB bietet in drei spezialisierten Einrichtungen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine stationäre Unterbringung gemäß § 42 SGB VIII, § 27 i. V. m. § 34 SGB VIII und § 41 SGB VIII an. In diesem Rahmen hat das Jugendamt die Möglichkeit, einen Clearingauftrag zu formulieren. 
 
Angebot    Schwerpunkt    Alter    Unterbringungsform       
Clearingstelle Erstversorgung Tannenweg    Erstversorgung für unbegleitete minderjährige Ausländer    14 bis 17 Jahre    § 42 SGB VIII       
Jugendwohngemeinschaft Jugendparkweg    Betreuung für männliche Jugendliche mit nachhaltiger Störung des Sozialverhaltens    14 – 21 Jahre    § 42 / § 27 i. V. m. § 34 /
§ 41 SGB VIII       
Jugendwohngemeinschaft Bötelkamp    Betreuung für psychisch besonders belastete Jugendliche mit Migrationshintergrund    14 – 21 Jahre    § 42 / § 27 i. V. m. § 34 /
§ 41 SGB VIII     


Das Clearing wird als Kombination zweier Elemente umgesetzt:
- einer intensiven Intervention zur Stabilisierung und/oder Bearbeitung einer akuten Krisensituation
- dem multiperspektivischen anamnestischen/diagnostischen Prozess zur Identifikation möglicher Anschlusshilfen.
Die Einrichtungen werden mit kleinen Gruppengrößen geführt, mit Ausnahme der Clearingstelle Erstversorgung. In den Einrichtungen ist pädagogisch qualifiziertes Personal beschäftigt, die mit psychiatrischen und therapeutischen Fachkräften und je nach Bedarf auch anderen Kooperationspartnern eng zusammenarbeiten.
Die Einrichtungen sind im Rahmen einer verbindlichen Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) vernetzt. Die psychiatrischen und therapeutischen Fachkräfte der KJP stehen den Einrichtungen regelmäßig für Termine mit den Klienten und Beschäftigten zur Verfügung. Das Konzept sieht die zeitliche Befristung des Clearingverfahrens regelhaft auf drei bis sechs Monate vor.

Ziele 
Das Clearing ermöglicht für komplexe Fallkonstellationen ein umfassendes Fallverstehen. Im Clearing-Verfahren werden folgende Ziele angestrebt:
Intervention zum Anstoß von Veränderungsprozessen
Erlangung von Handlungs- und Entscheidungssicherheit der Fachkräfte
Risikoerkennung und -begrenzung im Kinderschutz
die Identifikation und Vorbereitung des Klienten auf die im Rahmen des Clearings als erfolgversprechend identifizierte Anschlussmaßnahme.

Aufnahme
Das Verfahren für die Aufnahme in eine Spezialeinrichtung wird in jedem Einzelfall mit der aufnehmenden Einrichtung und den beteiligten Akteuren abgestimmt.
In der Regel wird bei Aufnahmegesprächen eine psychiatrische oder therapeutische Fachkraft der kooperierenden KJP mit einbezogen.
Ist die Entscheidung für die Aufnahme getroffen, wird ein Einzug in die Einrichtung vorbereitet. An dieser Stelle sollte der Clearing-Auftrag vom Jugendamt an die Einrichtung konkret formuliert und verschriftlicht werden.
In der Clearingstelle Erstversorgung wird ein Clearing-Auftrag zur Klärung der weiteren geeigneten Hilfestellungen für den Klienten unterstellt. Die Aufnahme erfolgt hier ausschließlich über den Kinder- und Jugendnotdienst.

Clearing-Verfahren
Das Verfahren beginnt mit der Aufnahme in der Einrichtung. In der Regel schließt sich eine 14-tägige Orientierungsphase an. Sie beinhaltet in einem ersten Schritt die Grundversorgung sowie das Vorhalten eines als sicher empfundenen Rückzugsortes. 
Im weiteren Verlauf der Orientierungsphase ist das Ziel, eine erste Beziehungsbereitschaft und eine punktuelle Bindung entstehen zu lassen.
Ein nachgehendes Aufsuchen der Klienten in ihren Sozialräumen kann sinnvoll sein, um ihre kontinuierliche Mitarbeit an der Maßnahme zu stabilisieren.
Während des Clearingverfahrens werden vorhandene Netzwerke genutzt. Nach Bedarf werden neue Netzwerke entwickelt, die den Klienten bestenfalls auch nach Beendigung des Verfahrens zur Verfügung stehen.
In der Einrichtung gibt es verlässliche Beziehungsstrukturen mit festen Zuständigkeiten für das Clearingverfahren. Wir bieten den Betreuten einen strukturierten Alltag an und unterstützen bei der Bewältigung.
Am Ende des Clearingprozesses stellen Einrichtung und KJP die Ergebnisse des Clearings dem Jugendamt in Form eines zusammenfassenden Berichtes zur Verfügung. Das Jugendamt trifft auf Grundlage des Berichtes weitergehende Entscheidungen.

Methoden
Für das Clearing-Verfahren stehen Methoden zur Verfügung, die überwiegend dem systemischen Ansatz entstammen. Die Methodenvielfalt dient einem umfangreichen und adressatengerechten Clearing. Mithilfe der systemischen Methodenbreite kann sich auf unterschiedliche Art und Weise einer Fragestellung genähert werden, ohne die Klienten zu überfordern.
Im Clearing-Verfahren wird das Zusammenwirken von physischen, psychischen und sozialen Faktoren berücksichtigt. Diese Faktoren stehen in einer Wechselwirkung.
Die Ergebnisse des Verfahrens werden in einem gesonderten Clearing-Bericht zusammengetragen. Dieser beinhaltet Aufnahmeinformationen, den konkreten Clearing-Auftrag, Clearing-Fragen zu bestimmten Themenkomplexen, den Wunsch der Betreuten zur weiteren Unterstützung sowie eine daraus resultierende pädagogische Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Tabelle: Methoden-Pool des Clearing-Verfahrens 
 
Clearing-Themen:    Methoden-Pool:       
Physische Gesundheit    Medizinische Abklärung von Symptomen und deren Ursachen        
Psychische Gesundheit    Psychiatrische Abklärung von Symptomen und deren Ursachen       
Sozial- und Lebenswelt    Dokumentenanalyse
Einzelgespräche
Systemisches Fragen
Verhaltensbeobachtung
Genogramm
Eruierung von Risikofaktoren der Familie
Identifikation von entwicklungsfördernden und entwicklungshemmenden Faktoren
Ressourcenkarte
Systemaufstellungen
Netzwerkarbeit
Sozialraumarbeit     


Im Folgenden werden ausgewählte Methoden des Clearing-Verfahrens aufgeführt:
- Dokumentenanalyse. Mit Beginn der Fallarbeit wird eine Dokumentenanalyse durchgeführt. Hierbei werden Unterlagen gesichtet, auf Vollständigkeit geprüft und Unstimmigkeiten identifiziert und geklärt. Die verantwortlichen Fachkräfte fordern ggf. noch fehlende Unterlagen an, um eine möglichst umfassende Grundlage für die Fallarbeit vorliegen zu haben. 
- Einzelgespräche. Durch Einzelgespräche zwischen Klienten und betreuenden Fachkräften entsteht eine Atmosphäre, in der vertraulich über die persönliche Situation der Klienten gesprochen werden kann. Durch diese Gespräche wird die Beziehung zwischen beiden gestärkt, sodass eine gute Zusammenarbeit gefördert wird.
- Durch systemisches Fragen können die Klienten ihre Perspektive ändern und eine differenziertere Sichtweise einnehmen. Zusammenhänge können erkannt und besser nachvollzogen werden, sodass eine Verhaltensänderung angeregt werden kann.
- Verhaltensbeobachtung. Im Alltag können Beschäftigte das Verhalten der Klienten beobachten, um Erkenntnisse für den Clearing-Auftrag zu gewinnen. 
- Hypothesenbildung. Die Beschäftigten bilden aufgrund von Beobachtungen oder Gesprächen Hypothesen, die als unbewiesene Annahme das Verhalten der Klienten erklären sollen. Diese Hypothesen werden den Klienten vorgestellt, sodass sie die Hypothese bestätigen, ablehnen oder verändern können. Hierbei wird ein Perspektivwechsel ermöglicht, der die Betroffenen zu Expertinnen bzw. Experten ihrer selbst werden lässt.
- Systemaufstellungen können Beziehungen und deren Gehalt für die Klienten aufzeigen. Sie eignen sich vorrangig für jene, die eine vertrauensvolle Beziehung zu den betreuenden Fachkräften aufgebaut haben. 
- Im Team werden Fallreflexionen auf der Grundlage des systemischen Ansatzes in der Sozialarbeit und mit entsprechenden Methoden durchgeführt. In geeigneten Fällen werden je nach Bedarf Kooperationspartner in die Fallreflexion eingebunden.
Die Fachkräfte sind bzw. werden in der Anwendung der verschiedenen Methoden geschult.

Kontakt für den Inhalt
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Conventstraße 14, 22089 Hamburg
Tel.: + 49 (40) 428 15 3000 
E-Mail: info@leb.hamburg.de

Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Konzept gern in Papierform zu.  
Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03, E-Mail: Bettina.Bormann@leb.hamburg.de 

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