Aufnahmevoraussetzung und Ausschlusskriterien
Eine Aufnahme von Jugendlichen und jungen Volljährigen kann nur erfolgen, wenn für Kinder eine Gefährdung durch die Jugendlichen ausgeschlossen werden kann und Jugendliche an den Hygienemaßnahmen aktiv mitwirken.
In kritischen Einzelfällen wird mit dem KJND über einen Einzelfalllösung beraten.
Die Aufnahme sogenannter „Verdachtsfälle“ ist ausgeschlossen, da diese zunächst in häuslicher Quarantäne zu behalten sind.
Aufnahme und Entlassung
Die Aufnahme erfolgt immer über den ASD bzw. außerhalb dessen Dienstzeiten durch den KJND. Im Rahmen der Aufnahme wird von dort geklärt bzw. veranlasst, dass
- die Aufnahmebedingungen vorliegen, insbesondere die Infektion durch das zuständige Gesundheitsamt bestätigt und eine Isolation angeordnet ist
- die diesbezüglichen Dokumente der Einrichtung Kollaustraße zur Verfügung gestellt werden
der infizierten bzw. erkrankten Person Bekleidung und persönliche Habe für den Aufenthalt mitgegeben werden
- der Transport zur Einrichtung durch das „Deutsche Rote Kreuz“/Ambulanzdienst Hamburg gGmbH mit Krankenbeförderung erfolgt.
Der Erstkontakt zur Einrichtung für den Fall einer Aufnahme erfolgt über das Anfragemanagement Kinderschutz oder den KJND.
Betreute werden in einem Aufnahmegespräch über die Abläufe und die Hygieneregeln informiert. Hierbei findet auch ein gegenseitiges erstes Kennenlernen statt.
Die Aufnahme wird durch die pädagogischen Fachkräfte durchgeführt und dokumentiert.
Im Falle einer Aufnahme aus einer Familie findet der Informationskontakt mit ASD und ggf. auch mit der Familie statt.
Im Falle einer Aufnahme aus einer anderen Einrichtung wird eine erste Kontaktaufnahme zwischen der Herkunftseinrichtung und der Isolationsgruppe hergestellt, um Informationen zur bzw. zum Betreuten zu erhalten.
Sobald das Corona-Virus nicht mehr nachweisbar ist und das Gesundheitsamt die Isolation aufgehoben hat, muss die bzw. der Betreute schnellstmöglich die Isolationsgruppe verlassen. Hierzu wird in Absprache mit den Sorgeberechtigten oder/und der Herkunftseinrichtung der Umzug terminiert und eine Übergabe durchgeführt.
Für Betreute aus Familien werden im Laufe des Aufenthalts bereits der Entlassungsort und die Übergabe der Informationen geklärt.
Die Unterlagen werden im Rahmen des Entlassungsmanagements hygienisch aufbereitet und den Eltern und/oder der Herkunftseinrichtung übermittelt.
Isolation
Eine Isolation wird vom Gesundheitsamt angeordnet, wenn eine Person positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurde und/oder die Erkrankung bestätigt ist.
Mehrere Betreute, die an der gleichen Infektion erkrankt sind, können innerhalb einer sogenannten Kohortenisolierung gemeinsam in einem Raum untergebracht werden.
Säuglinge und Kleinkinder werden in altersspezifisch hergerichteten Mehrbettzimmern untergebracht. Jugendliche und junge Volljährige werden in Einzelzimmern untergebracht.
Im Isolierungsbereich können sich alle frei bewegen. Damit bleiben Selbstbestimmungsrecht und Bewegungsfreiheit im Rahmen der Isolierung maximal erhalten.
Ein durchgängiger Schutz der jungen Altersgruppen ist durch die permanente Anwesenheit von 24 Stunden rund-um-die-Uhr-Aufsicht durch die Anwesenheit der pädagogischen Fachkräfte in dem Isolationsbereich hergestellt.
Hygieneschutzkonzept
Das Hygieneschutzkonzept der Kollaustraße wurde das Institut für Infektionsschutz festgelegt.
Der Zugang der Fachkräfte zum Isolierungsbereich erfolgt über die sogenannte Schleuse, in der über die Alltagskleidung eine Schutzausrüstung angezogen wird. Die Schleuse befindet sich im Erdgeschoss des Haupthauses und ist über einen Verbindungsflur erreichbar, der in den Isolationsbereich mündet. Das An- und Ablegen der Schutzkleidung wurde durch das Institut für Hygiene angeleitet; eine Anleitung ist außerdem in der Schleuse ausgehängt.
Für das Betreuungspersonal und das Reinigungspersonal sind für den Zugang zum Isolationsbereich folgende Schutzkleidungsstücke erforderlich:
- nicht-sterile Einmalhandschuhe
- Schutzanzug
- zwei FFP-2-Masken (oder FFP-3-Masken)
- Schuhüberzieher
- Kopfhaube („Barett Haube“)
- eine Schutzbrille
- Einwegschürze.
Folgende Schutzmittel stehen zur Verfügung:
- Desinfektionsmittel für die Hände
- außerdem: Seife, Einmalhandtücher, Schutzcreme.
In der Isolationsgruppe sind Reinigungs- und Desinfizierungstätigkeiten in besonders gründlicher Art und Weise erforderlich. Das betrifft neben den Räumlichkeiten auch die Wäschepflege und die Aufbereitung der Reinigungsutensilien. In einem gesonderten Hygieneplan sind die Reinigungsstandards enthalten.
Viermal wöchentlich wird der Isolationsbereich durch eine Fachfirma gründlich gereinigt und desinfiziert. Der Mitarbeiterbereich wird zweimal wöchentlich durch Hauswirtschaftliche Fachkräfte aus der Kerneinrichtung Südring gereinigt.
Medizinische Versorgung
Zur medizinischen Versorgung gehören die tägliche Beobachtung des Gesundheitszustandes und die Pflege Erkrankter sowie deren Dokumentation. Im Detail sind dies folgende Aufgaben:
- Pflege der Betreuten mit Einweisung, Überwachung der persönlichen Hygiene: Bettwäschewechsel, ggf. Hilfe bei der Hygiene (duschen, waschen, bekleiden), ggf. Hilfe bei der Einnahme von Mahlzeiten
- Gesundheitsstatus bei den Betreuten erfassen und laufend dokumentieren (Fieber messen, Betreuten nach Symptomen und Ausprägung befragen, Dokumentationsformulare führen), Einordnen von auftretenden Symptomen
- Kontakt zum behandelnden Arzt; Arzt bei der Visite assistieren, zusammen mit pädagogischem Personal
- Medikation (Organisation der Medikamentenverwahrung, der Verabreichung und der Dokumentation)
- Kontakt zum Gesundheitsamt bezüglich der Beendigung der Isolation (wird neben der Quarantäneanordnung auch aufgrund der medizinischen Fakten über den Patienten entscheiden).
Die Einrichtungsleitung stellt ggf. unter Hinzuziehung von externer Fachkompetenz sicher:
- Anleitung und Beratung des Betreuungspersonals bei Fragen zu Pflege und Gesundheit.
- Herstellung und Überwachung der Hygienemaßnahmen für das Personal (Verwaltung des Schutzmittelbestands, Auffüllen von Infektionsmittelspendern, Aktualisierung der Anleitung zur Hygiene und Nutzung der Schutzmittel, Selbstaufzeichnungen zum Gesundheitsstatus des Personals).
Gestaltung des Betreuungsalltags
Die pädagogische Arbeit soll den Betreuten einen möglichst strukturierten Alltag anbieten, um die erheblichen Einschränkungen durch die Isolation so gut wie nur möglich aushalten zu können.
Hinzu kommt, dass sich die Betreuten in einer für sie unbekannten Umgebung befinden mit befremdlich wirkenden Strukturen (z.B. Schutzkleidung, kein Verlassen des Einrichtungsgeländes). Die Betreuten der Isolierungsstation müssen sich auf neue Bezugspersonen einlassen. Unter Berücksichtigung dieser oben genannten Bedingungen sind folgende pädagogischen Aktivitäten vorgesehen:
- Bildungsangebote finden individuell und in Kleingruppen statt. Ein positives Testergebnis schränkt die Lern- und Konzentrationsfähigkeit der Betreuten nicht automatisch ein. Das Bearbeiten von Hausaufgaben ist somit gut möglich. Das Schulmaterial wird der Isolationsgruppe von den Eltern oder den pädagogischen Fachkräften der Herkunftseinrichtungen zugesendet und von den pädagogischen Fachkräften in der Einrichtung an die Betreuten weitergegeben.
Die Bildungsangebote werden je nach Gruppenzusammensetzung geplant und entsprechend begleitet. Erkrankte können nicht oder nur ihrem Zustand gemäß einbezogen werden.
- Spielen und Beschäftigung werden durch Freizeitangebote ermöglicht. Durch ein umfangreiches Angebot an altersgerechten Spiel- und Beschäftigungsangeboten können die Betreuten auf andere Gedanken kommen und ihre Stimmung erhellen. Gemeinsame Erlebnisse stärken das Gruppengefühl und fördern zudem die Fähigkeiten der Betreuten.
Die Freizeitangebote werden von den pädagogischen Fachkräften vorbereitet und begleitet. Zur freien Verfügung stehen u.a. Kicker-Tische, Fernseher, Spiele zur Verfügung.
- Der Kontakt zu Akteuren des Unterstützernetzwerks der Betreuten wird aufrechterhalten. Die Hilfeplanung wird während des Aufenthaltes in der Isolationsgruppe fortgesetzt. Dazu gehört auch der aktive Kontakt zu Eltern, bisherigen Betreuerinnen und Betreuern, Freunden und Vertrauenspersonen. Der positive Zuspruch soll den Betreuten helfen, die Isolationszeit gut zu überstehen. Der Kontakt wird in der Regel telefonisch gehalten.
- Ein gutes Gespräch gibt Aufmerksamkeit. Die pädagogischen Fachkräfte setzen sich mit den Betreuten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auseinander, um Bedürfnisse, Stimmungen und die gesundheitliche Verfassung wahrzunehmen. Durch Einzelgespräche lernen sich die pädagogischen Fachkräfte und die Betreuten etwas mehr kennen, sodass dadurch auch die Zusammenarbeit verbessert wird.
Ernährung
- Die Mahlzeiten werden in der Regel zu festen Zeiten in der Gruppe und gemeinsam mit Fachkräften in einer ruhigen Atmosphäre eingenommen.
- Die Abläufe rund um die Mahlzeiten erfolgen wiederkehrend, sind damit für die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen vorhersehbar und strukturieren den Tag.
- Die Auswahl der Lebensmittel ist vitamin- und nährstoffreich sowie ausgewogen.
- Spezielle medizinisch-diätische sowie kulturelle Bedarfe werden berücksichtigt.
- Kleinere Mahlzeiten werden von den pädagogischen Fachkräften zubereitet. Bei besonderen Gruppenkonstellationen wird zusätzlich auf Lieferdienste zurückgegriffen.
Flankierende Verfahren
- Mit der Aufnahme wird für jedes Kind ein pädagogisches Tagebuch angelegt und regelmäßig geführt.
- In diesem werden Beobachtungen über die Entwicklung des Kindes und Besonderheiten im Verlauf der Betreuung mit den jeweiligen Daten aufgenommen.
- Einen Schwerpunkt bildet die Dokumentation von medizinischen Daten.
- Besondere Vorkommnisse werden schriftlich mitgeteilt.
- Die erforderlichen Einverständniserklärungen für Arzt- und Facharztbesuche, Impfungen, Heil- und Fördermaßnahmen sowie alle Einwilligungen, die nicht die Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen, werden bei den hierfür Verantwortlichen eingeholt.
- Regelmäßige telefonische Kooperation mit dem Jugendamt und dem Vormund.
- Kooperation mit Sozialpädagogischen Familienhilfen, die das Familiensystem nach der Entlassung betreuen.
- Einmal wöchentlich finden Dienstbesprechungen im Team statt.
- Die Verbundleitung und die Abteilungsleitung stehen den Fachkräften für Fallreflexion und Fallbesprechung, auch in Krisensituationen, zur Verfügung.
Ausstattung
Die Einrichtung ist im „sauberen Bereich“* ausgestattet mit:
- Einem Teamzimmer, Küche (in der kleinere Mahlzeiten für die Betreuten zubereitet werden können), einem Bad (für die Beschäftigten).
Die Einrichtung ist im Isolationsbereich im Erdgeschoss ausgestattet mit:
- einer „Schleuse“ (Umkleide und Zugang für Fachkräfte)
- einer Außentür (Zugang für Aufnahmen)
- einem großen Essbereich/Aufenthaltsbereich
- einer Küche
- einem Badezimmer mit Dusche/WC
- einem Wohnzimmer mit Fernseher und anderen Mediengeräten
- einem Kinderzimmer für zwei Kinder bis zum 14. Lebensjahr mit angegliederter Dusche und WC
- zwei Kinderzimmer für Säuglinge/Kinder bis zum 6. Lebensjahr mit jeweils zwei bis drei Betten
einem großen Aufenthaltsraum mit Gartenzutritt.
Die Einrichtung ist im Isolationsbereich im Obergeschoß ausgestattet mit:
- sechs Einzelzimmern jeweils mit Bett und Spinden ausgestattet für Jugendliche und junge Volljährige
- drei Duschbäder mit WC.
Dienstplanung
Es sind jeweils zwei Fachkräfte pro Schicht im Einsatz. Die Schichten erstrecken sich über 12 Stunden und zwar von 12:00 - 24:15 Uhr und von 00:00 – 12:15 Uhr. Das Team besteht im aktiven Einsatz aus acht Fachkräften, wobei zwei weitere Fachkräfte im „Stand-by“ Modus zur zusätzlichen Unterstützung jederzeit hinzugerufen werden können.
Personal und Stellenplan
Die Funktion der Leitung und der Koordination ist mit sozialpädagogischen Fachkräften besetzt, die zudem als „insoweit erfahrene Fachkraft“ qualifiziert sind.
Die Betreuung wird durch pädagogische Fachkräfte wahrgenommen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit und fachlichen Kompetenzen besonders für die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in dieser besonderen Krisensituation qualifiziert sind.
Das Personal wird in folgendem Umfang eingesetzt:
Pädagogisches Personal im Gruppendienst: bei 8 Fachkräften : 8 Plätzen 1 : 1
Fachkoordination 1: 16
Leitung 1:20
Verwaltungspersonal 1:40
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt durch die für die Jugendhilfe zuständigen Fachbehörde in Form einer Vollfinanzierung auf der Basis eines abgestimmten Tages-Entgelts.
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