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Konzepte Kinderschutzgruppe Plus

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In der „Kinderschutzgruppe Plus werden Kinder in der Altersgruppe zwischen sechs und zwölf Lebensjahren aufgenommen, die an einer überdurchschnittlichen psychischen Belastung oder einer nach ICD 10/MAS diagnostizierten psychischen Störung leiden und aufgrund einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 42 SGB VIII durch das Jugendamt in Obhut genommen worden sind oder deren Eltern aufgrund einer akuten Krisensituation beim Jugendamt eine Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 i.V. § 34 SGB VIII beantragt haben. 

Kinderschutzgruppe Plus

Konzept Kinderschutzgruppe Plus

Information zum Träger: Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist der staatliche Jugendhilfeträger der Freien und Hansestadt Hamburg. Der LEB ist ein rechtlich unselbstständiger Landesbetrieb gemäß § 106 LHO, über den die Sozialbehörde, Amt für Familie, die Aufsicht führt.
Seine Kernaufgabe ist die Sicherstellung der Krisenintervention zu jeder Zeit. Hierzu gehören:

  • der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) als Basis-Krisendienst in der Hamburger Jugendhilfe und hamburgisches Jugendamt außerhalb der Dienstzeiten der bezirklichen Jugendämter
  • von der Aufsicht führenden Behörde fachlich gewünschte, auf besondere Zielgruppen spezialisierte Einrichtungen als Ergänzung zum KJND
  • die Kinderschutzeinrichtungen als Tag und Nacht bereite Inobhutnahme- und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren sowie für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren
  • der Fachdienst Flüchtlinge als zentrales Jugendamt der Freien und Hansestadt Hamburg für die Inobhutnahme von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern und die Einrichtungen für die Erstaufnahme und Erstversorgung dieser Zielgruppe.

Außerdem betreibt der LEB neben den Angeboten der freien Träger der Jugendhilfe Einrichtungen und Dienste der Hilfen zur Erziehung und der gemeinsamen Wohnformen von Eltern und ihren Kindern, soweit diese wirtschaftlich betrieben werden können.

Darüber hinaus realisiert der LEB im Auftrag der Aufsicht führenden Behörde jugendpolitische Maßnahmen, die mit anderen Partnern nicht oder nicht in der gewünschten Weise umgesetzt werden können. Der LEB steht der Aufsicht führenden Behörde und anderen Dienststellen als sogenannter „Referenzträger der öffentlichen Jugendhilfe“ beratend zur Verfügung.

Als Teil der Freien und Hansestadt unterliegt der LEB allen dort geltenden Vorschriften und Prüfprozessen zur Wirtschaftsführung und Dokumentation. Den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung gemäß § 47 (2) SGB VIII wird damit entsprochen.


Konzeptionelle Grundlagen 

Inhalt und Ziele des Angebots
Die Unterbringung in der Kinderschutzgruppe „Plus“ dient der Krisenintervention und ist daher ausschließlich auf die Phase der weiteren Perspektivklärung und die Übergangsphase in Betreuungszusammenhänge begrenzt, die das Kindeswohl ausreichend wie auch dauerhaft sichern können. Oftmals waren bereits vor Aufnahme entsprechende Hilfen eingesetzt, die jedoch nicht angenommen oder nicht wirksam wurden.
In besonders gelagerten Einzelfällen kann eine Betreuung als Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII fortgesetzt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
Eine Hilfe nach § 34 SGB VIII ist rechtlich vertretbar, insbesondere im Hinblick auf die Mitwirkung der Sorgeberechtigten und die Schutzbedürfnisse des Kindes.
Die Klärung der Lebensperspektive für das Kind kann absehbar nicht in angemessener Zeit, i.d.R. innerhalb von drei bis sechs Monaten, abgeschlossen werden.
Die erforderliche erzieherische Hilfe ist im Setting der Kinderschutzgruppe leistbar. Hierfür ist es erforderlich, dass die Einrichtung in die Hilfeplanung einbezogen ist und ihr hinsichtlich der Umsetzbarkeit zustimmt.
Die Hilfeplanung berücksichtigt, dass die Betreuung in der Kinderschutzgruppe zeitlich begrenzt sein muss bis zur Klärung der Lebensperspektive und des Übergangs an einen neuen Lebensort.
Bei einer Aufnahmeanfrage wird dem Jugendamt das Angebot im Rahmen des Anfragemanagements dargestellt. Die in der „Kinderschutzgruppe Plus“ aufgenommenen Kinder haben in der Vergangenheit bereits hohe Belastungen in ihrer Entwicklung erlebt. Diese sollten im Rahmen des Aufenthaltes durch eine pädagogische Betreuung soweit wie möglich aufgefangen werden. Ergänzend findet, sofern erforderlich, hausintern eine kinder- und jugendpsychiatrische Begleitung und Beratung statt. Darüber hinaus können bei einzelnen Kindern im Rahmen der pädagogischen Ziel- und Prozessplanung, weitere unterstützende Angebote im Hilfeprozess eingesetzt werden.
Das vorrangige Hilfeziel ist es, dass die Eltern während des Aufenthaltes ihres Kindes in der Kinderschutzgruppe ihre Erziehungsfähigkeit insbesondere auch im Hinblick auf den besonderen Hilfebedarf ihrer Kinder soweit entwickeln, dass eine Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haushalt zu verantworten und möglich ist. Sie werden dabei durch die Elternarbeit der Einrichtung unterstützt.
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, dieses Ziel in einem absehbaren Zeitfenster zu erreichen, wird angestrebt, mit Ihnen einvernehmlich eine andere, tragfähige Perspektive für ihr Kind zu erarbeiten. Dies kann eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Unterbringung des Kindes zum Beispiel bei anderen Familienangehörigen in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft, einer Intensiv pädagogisch betreuten Wohngruppe oder einer therapeutischen Einrichtung sein. 


Zielgruppe des Angebots
In der „Kinderschutzgruppe Plus werden Kinder in der Altersgruppe zwischen sechs bis zwölf Lebensjahren aufgenommen, die an einer überdurchschnittlichen psychischen Belastung oder einer nach ICD 10/MAS diagnostizierten psychischen Störung leiden und auf Grund einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 42 SGB VIII durch das Jugendamt in Obhut genommen worden sind oder deren Eltern auf Grund einer akuten Krisensituation beim Jugendamt eine Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 i.V. § 34 SGB VIII beantragt haben. 


Pädagogische Handlungsansätze und Methoden im Betreuungsalltag
Die KSG Plus orientiert sich am systemischen Ansatz als „Bezugsrahmen für das Denken und Handeln in der Sozialen Arbeit“. Die Hilfe wird planvoll an der Trias Anamnese/Diagnose, Hilfeplanung und Intervention prozessorientiert gestaltet. Dabei geht es zunächst darum, den aufzunehmenden Kindern einen „sicheren Ort“ und Schutz vor Gewalt und eine Erstversorgung zu bieten. Mit Abschluss der Diagnostik werden erste Fördermaßnahmen eingeleitet. Es erfolgt eine Einordnung des herausfordernden Verhaltens des Kindes in die lebensgeschichtlichen Zusammenhänge, um das Verhalten in seiner Entwicklung und etwaige „Trigger“ (Auslöser) zu verstehen. Das Kind wird mit seinem herausfordernden Verhalten ausgehalten, beschäftigt und parallel dazu, läuft die Suche nach „Ressourcen“. Im Betreuungsalltag werden psychoedukative Elemente, positive Verstärker, Trauma pädagogische Interventionen, tiergestützte Pädagogik, sportpädagogische Angebote eingesetzt, um das Kind zu stabilisieren. Dabei finden diese Interventionen eingerahmt in: Beziehungsarbeit, Soziale Gruppenarbeit, Bildungsarbeit und Familienarbeit statt.


Pädagogische Inhalte

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Alltagskompetenz
Soziale und emotionale Unterstützung:

  • Die Kinder werden dabei unterstützt, die zur Inobhutnahme führenden Ursachen zu verstehen und zu bewältigen.
  • Die Kinder werden bei der Bewältigung traumatischer Erlebnisse unterstützt.
  • Die aktuelle Krisensituation und die oftmals mit der Herausnahme verbundenen Gefühle von Schuld und Kränkung werden mit dem Kind bearbeitet.
  • Die Kinder erfahren Akzeptanz ihrer Person und werden dabei unterstützt, erlerntes unangemessenes Verhalten zu verändern und sich individuelle Konfliktlösungs-kompetenzen zu erarbeiten.
  • Wichtige Ereignisse und Entscheidungen, die die aktuelle Lebenssituation oder die Zukunft des Kindes betreffen, werden altersgerecht und aktiv mit dem Kind besprochen.
  • Das Kind wird dabei unterstützt, tragfähige Beziehungen zu knüpfen, zu gestalten und zu halten.
  • Dem Kind wird beim Aufbau altersentsprechender Alltagskompetenzen geholfen und zwar insbesondere durch den Einbezug und die Übernahme von Aufgaben im Tagesablauf.
  • Den Kindern werden Rückzugsräume angeboten, damit sie sich vor einer Über-stimulierung im Gruppenalltag schützen können.

Bindungssicherheit:

  • Die Kinder erfahren, dass sich die pädagogischen Fachkräfte als Bindungspersonen anbieten und auf ihre Bedürfnisse authentisch, empathisch, feinfühlig und verlässlich reagieren.
  • Die Zuordnung einer Bezugsbetreuung im „Tandem“ ermöglicht eine intensive Befassung mit dem individuellen Bedarf des Kindes.
  • Das Kind erlebt einen strukturierten und sicherheitsbietenden Tagesablauf, feste Rituale und genügend Freiräume für individuelle Bedürfnisse und eine Selbst-erprobung.
  • Die Eltern-Kind-Bindung wird durch Aufklärung, Begleitung und Anleitung der Eltern in der Versorgung und Betreuung des Kindes während der Besuchszeit unterstützt.
  • Bindungen zu Geschwistern und Freunden werden nach Möglichkeit aktiv gefördert.
  • Das Kind wird altersentsprechend auf den Wechsel in die weiteren Betreuungszusammenhänge vorbereitet. Die Anbahnungs- und Überleitungsphase in neue Lebenszusammenhänge orientieren sich am Tempo des Kindes.

Förderung der motorischen und kognitiven Entwicklung:

  • Den Kindern wird gezielt altersentsprechendes Spielzeug für die Förderung der Fein- und Grobmotorik angeboten.
  • Die Kinder werden zur Bewegung und dem Aufenthalt im Freien animiert. Mit der Aufnahme wird eine Erkundung des Einrichtungsumfeldes durchgeführt.
  • Bei regionalen Aufnahmen von Kindern aus dem Sozialraum wird, soweit sie dorthin auch zurückkehren sollen, eine Einbindung in sozialräumliche Angebote, wie zum Beispiel Sportvereine, Kindertreffs und so weiter, angestrebt.
  • Den Kindern werden altersentsprechende Bildungsmaterialien, wie zum Beispiel Spiele, Bücher, Zeitschriften, ausgesuchte Sendungen und Filme, angeboten.
  • Dem Kind wird interessiert und aktiv zugehört. Es erhält die Zeit, die es braucht, um sich auszudrücken. Mimik, Gestik und Körpersprache des Kindes werden feinfühlig erfasst, interpretiert und ihm gegenüber gespiegelt, um die Eigenwahrnehmung und Selbstwirksamkeit zu fördern.
  • Das Kind wird durch gezielte Anregung in der Erweiterung seines Sprachschatzes unterstützt und ein unangemessener Sprachgebrauch korrigiert.
  • Der Schulbesuch der Kinder wird sichergestellt. Gegebenenfalls findet eine sogenannte Gastbeschulung in einer Schule in der Nähe der Einrichtung statt. In den Fällen, in denen nur ein zeitlich begrenzter Schulbesuch stattfinden kann, werden einrichtungsintern ergänzende Lernangebote durch die pädagogischen Fachkräfte durchgeführt.
  • Die Sicherstellung des Besuches an der Heimatschule kann nicht gewährleistet werden. Dies ist abhängig von der Distanz des Schulwegs und der Möglichkeit, Fahrdienste externer Dienstleister zu finden und zu organisieren.
  • Die Kinder werden in ihren schulischen Belangen unterstützt.

Sport, Bewegungs- und Fitnesstraining:
Das Training wird wöchentlich circa zehn Stunden einrichtungsintern angeboten. Es findet bedarfsorientiert in einem Einzel- oder Gruppensetting statt. Dabei steht folgende Zielsetzung im Vordergrund:

  • die Stressbewältigung und eine verbesserte Verhaltensregulation
  • der Abbau überschüssiger Energien durch Zirkeltraining, Krafttraining, Ausdauertraining
  • der Erwerb von Konfliktfähigkeit, Frustrationstoleranz und Problemlösungsfähigkeit durch Fairnesstraining
  • der Erwerb einer inneren Balance
  • der adäquate Umgang mit eigenen Handicaps.

Förderung der physischen, psychischen und geistigen Entwicklung und Gesundheit
Ernährung:

  • Die Mahlzeiten werden in der Regel zu festen Zeiten in der Gruppe und gemeinsam mit Fachkräften in einer ruhigen Atmosphäre eingenommen.
  • Die Abläufe rund um die Mahlzeiten erfolgen wiederkehrend, sind damit für die Kinder vorhersehbar und strukturieren den Tag.
  • Die Kinder werden entsprechend ihres Entwicklungsstandes an der Auswahl der Gerichte im Essensplan, am Einkauf und der Zubereitung der Speisen, aber auch den vor- und nachbereitenden Abläufen, wie dem Tisch auf- und abdecken und so weiter, beteiligt.
  • Die Auswahl der Lebensmittel ist vitamin- und nährstoffreich sowie ausgewogen.
  • Spezielle medizinisch-diätische sowie kulturelle Bedarfe werden berücksichtigt.

Pflege und Hygiene:

  • Der Pflegeumfang und die Pflegesituation orientieren sich am Alter, dem Bedarf und dem Tempo des Kindes.
  • Die Kinder werden regelmäßig bei der Körper- und Mundhygiene angeleitet und altersentsprechend begleitet. Ihnen wird zudem die Notwendigkeit durch Erklärung und Aufklärung vermittelt. Der Pflegeumfang und die Pflegesituation orientieren sich am Alter, dem Bedarf und dem Tempo des Kindes.

Medizinische Betreuung:

  • Unmittelbar nach Aufnahme wird ein erster Gesundheitscheck durchgeführt.
  • Es wird im Pädagogischen Tagebuch eine „Gesundheitsliste“ geführt, in der alle Erkrankungen, Arzttermine, Behandlungen und der Genesungsprozess erfasst werden.
  • Die aufgenommenen Kinder werden im Verlauf der ersten Tage einem Kinderarzt vorgestellt, der eine Aufnahmeuntersuchung durchführt und gegebenenfalls zu weiteren Fachärzten überweist.
  • Die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten entsprechend des empfohlenen Altersfensters durch den Kinderarzt durchgeführt.
  • Ärztliche Folgetermine werden geplant und begleitet.
  • Im Bedarfsfall erfolgt eine Vorstellung in Fachinstituten für Kindesentwicklung.
  • Eine Medikamentengabe erfolgt entsprechend der ärztlichen Verordnung.
  • Ärztlich verordnete therapeutische Leistungen können im Haus durch externe Leistungsanbieter durchgeführt werden. Es wird unter anderem mit Logopädie, der Krankengymnastik sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie kooperiert. Empfehlungen zur Förderung im Alltags-Handling werden umgesetzt.

Im Rahmen des pädagogischen Prozesses können zusätzliche Angebote angezeigt sein, an denen die Kinder temporär oder regelhaft teilnehmen. Es handelt sich dabei um keine Regelleistungen. Ob eine Teilnahme angezeigt ist entscheidet sich im pädagogischen Prozess nach individuellen Gesichtspunkten und wird durch die Einrichtung festgelegt und mit den Sorgeberechtigten abgestimmt. Es handelt sich beispielhaft um:


Kinder– und jugendpsychiatrische Beratung und Behandlung:
Es findet (bei Bedarf) in regelmäßigen Abständen eine einrichtungsinterne kinder- und jugendpsychiatrische Begleitung und Beratung statt. Hierbei wird zunächst eine Diagnostik durchgeführt, auf deren Basis für die Kinder eine individuelle Unterstützungs- und Behandlungsplanung erstellt und mit dem pädagogischen Team abgestimmt wird.


Die Kinder werden durch die KJP-Gespräche entlastet und können durch differenzierte, alters- und fachgerechte Informationen einen Einblick und ein Verständnis in die Symptomatik der eigenen psychischen Störung entwickeln (Psychoedukation). Dies kann ihnen dabei helfen, besser mit ihren Symptomen umzugehen.


Sofern im Einzelfall eine medikamentöse Versorgung angezeigt ist, wird diese in der Einrichtung durchgeführt. Sollte eine stationäre Aufnahme des Kindes in der KJP, zum Beispiel im Rahmen einer Krisenintervention, erforderlich sein, wird durch die KJP-Beratung der Aufnahmeprozess in die zuständige Klinik unterstützt.


Zusätzlich finden Beratung und Begleitung des pädagogischen Teams statt. Hier werden wichtige Aspekte, die in der pädagogischen Betreuung zu berücksichtigen sind, erörtert und das konkrete Vorgehen in etwaigen Krisensituationen gemeinsam abgestimmt und entsprechende Vereinbarungen getroffen.

Heilpädagogisches Reiten:
Heilpädagogisches Reiten verbindet pädagogische, sozial-integrative, psychologische, psychotherapeutische und rehabilitative Elemente methodischen Arbeitens, die über das Pferd als Medium umgesetzt werden. Im Mittelpunkt steht dabei eine ganzheitliche Entwicklungsförderung des Kindes. Es wird durch die Arbeit mit dem Pferd und beim Reiten in seiner ganzen Person (körperlich, emotional, geistig und sozial) angesprochen und dabei in allen Sinnen gefordert. Je nach individuellem Bedarf des Kindes können dabei folgende Ziele im Vordergrund stehen:

  • die Verbesserung der Grobmotorik und der Tonusregulation (Körperspannung)
  • die Verbesserung des Gleichgewichts (Sicherheit und Vertrautheit werden durch turnerische Übungen auf dem Pferd gefördert)
  • die Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten, wie der Konzentration und Ausdauer, der sprachlichen Kompetenzen und des Aufgabenverständnisses
  • die Verbesserung der sozial-emotionalen Fähigkeiten, wie zum Beispiel durch den Abbau von Ängsten, das Erlernen einer richtigen Selbsteinschätzung, den Aufbau von Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und wieder abzugeben sowie sich auf andere einzustellen, den Abbau von Aggressionen und innerer Unruhe durch den Kontakt und die Gleichmäßigkeit der Bewegungen des Pferdes.

Pädagogisches Boxen:
Im Mittelpunkt des Angebots Boxen steht neben dem Bewegungstraining das Erlernen sozialer Fähigkeiten. Es geht dabei sowohl um sportliche Fairness als auch um den Aufbau eines technisch-taktischen Denkens und Handelns. Die Kinder erlernen durch diesen Sport Regeln zu akzeptieren und diese Erfahrungen auf ihr alltägliches Verhalten zu übertragen, was erfahrungsgemäß insbesondere Erziehungsmängel bei Kindern ausgleichen kann. Bei auftauchenden Problemen werden von den Kindern zunehmend eigene Lösungen gesucht und das Vertrauen in die eigene Kompetenz gesteigert. Je nach individuellem Bedarf des Kindes können dabei folgende Ziele im Vordergrund stehen:

  • eine Verbesserung im Bereich körperlicher Koordination, Kraft, Beweglichkeit, Ausdauer, verbunden mit dem Abbau von Bewegungsmangel und Reduktion von Übergewicht
  • eine Steigerung von Mut, Willenskraft und Widerstandsfähigkeit, mehr Disziplin und Selbstkontrolle sowie Verantwortungs- und Selbstbewusstsein
  • eine Stärkung des Teamgeistes und der Teamfähigkeit durch das Gruppentraining mit hoher Integrationskraft
  • das Erlernen von Akzeptanz und Respekt anderen gegenüber.

Sport, Bewegungs-, Fitness- und Fairnesstraining:
Je nach individuellem Bedarf des Kindes können dabei folgende Ziele im Vordergrund stehen:

  • die Stressbewältigung und eine verbesserte Verhaltensregulation
  • der Erwerb von Problemlösungsfähigkeit
  • der Erwerb von Konfliktfähigkeit und Frustrationstoleranz
  • der Gewinn einer inneren und äußeren Autonomie
  • der Erwerb einer inneren Balance
  • der adäquate Umgang mit eigenen Handicaps.

Partizipation der Klientinnen und Klienten
Das Kind wird entsprechend seines individuellen Entwicklungsstandes an allen ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt. Die Beteiligung des Kindes wird dabei aktiv eingefordert und gefördert. Die Beteiligung erfolgt auf verschiedenen Stufen der Beteiligungsskala und findet exemplarisch in folgenden Bereichen statt:

  • Mit Aufnahme erhalten die Kinder eine standardgemäße Information und Aufklärung über verbindliche Anregungs- und Beschwerdewege, ihre Rechte sowie Beteiligungsangebote. Diese Aufklärung wird auch im Verlauf des Hilfeprozesses situationsbezogen wiederholt.
  • Die Kinder werden an der Erziehungsplanung beteiligt und gestalten diese mit.
  • Die Kinder werden an der Auswahl von geeigneten Anschlusshilfen (§ 5 SGB VIIII) beteiligt. Sie können bei der Einrichtungsauswahl, auf der Grundlage eines persönlichen Besuches der Einrichtungen mitentscheiden, wo sie aufgenommen werden möchten.
  • Die Kinder werden regelhaft an der Vorbereitung und Durchführung des Hilfeplanverfahrens beteiligt. Ihre Anliegen werden bereits vorher aufgenommen und entweder von ihnen eingebracht oder von den pädagogischen Fachkräften vorgetragen. Die Kinder nehmen am Hilfeplangespräch teil.
  • Nach der Hospitation von Bewerberinnen und Bewerber wird die Rückmeldung der Kinder bei der Entscheidung zu Neueinstellungen, von der Leitung berücksichtigt.
  • Die Essenplanung (Vorschläge, Auswahl) erfolgt gemeinsam mit den Kindern.
  • Die Kinder werden an Essenseinkäufen, dem Kochen, dem Backen und so weiter beteiligt beziehungsweise können entsprechend ihrer Kompetenzen diese auch selbstständig durchführen.
  • Die Wünsche und Ideen der Kinder zu ihrer eigenen Freizeitplanung werden einbezogen und sofern pädagogisch nichts dagegen spricht umgesetzt.
  • Die Kinder werden in die Planung von Gruppenaktivitäten (auch Gruppenabenden) einbezogen und ihre Wünsche und Vorschläge werden berücksichtigt. Sie können bei der Auswahl von Angeboten mitentscheiden.
  • Die Wünsche der Kinder bei Anschaffungen (zum Beispiel bei Spielen, Sportgeräten) werden berücksichtigt und sie können bei der Auswahl geeigneter Anschaffungen mitentscheiden.
  • Kinder die bereits mit den Regeln und Strukturen der Gruppe vertraut sind, vermitteln diese an neu aufgenommene Kinder weiter, so dass sie mitverantwortlich für die gelingende Einführung neuer Kinder sind.
  • Die Kinder nehmen 14-tägig an einem Kinderteam teil. Dort können sie wichtige Anliegen, die die Gesamtgruppe betreffen einbringen. Dies betrifft auch Wünsche der Kinder zu Veränderungen von Regeln, die dort diskutiert, abgewogen, gegebenenfalls verändert und vereinbart werden.
  • Die Kinder sind für die dekorative Gestaltung der Gruppe und ihrer Zimmer verantwortlich und werden hierbei durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt.
  • Sollten die Kinder aufgrund unüberwindbarer und pädagogisch nicht klärbarer Konflikte einen Wechsel ihrer Bezugsbetreuerin beziehungsweise ihres Bezugsbetreuers wünschen, wird dieser Wunsch berücksichtigt und umgesetzt.

Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Klientinnen und Klienten
Eltern/Familienangehörige:
Zu Beginn des Aufnahmeprozesses wird die Gestaltung der Besuchskontakte und die Erwartungen an die Zusammenarbeit mit den Eltern oder gegebenenfalls anderen Familienangehörigen besprochen und im Verlauf des Hilfeprozesses gegebenenfalls aktualisiert.

  • Es werden ab Aufnahme regelmäßig zwei Besuchskontakte angeboten. Bei einer anstehenden Überleitung des Kindes an die Kindeseltern oder zu anderen Familienangehörige oder in Fällen, in denen eine enge Bindung des Kindes an die Eltern oder zu anderen Familienangehörige aufrechterhalten, gefördert oder intensiviert werden sollte, können nach Absprache in einem Fachgespräch oder in der Hilfeplanung auch individuelle Besuchskontakte geplant werden.
  • Es finden regelmäßige Elterngespräche oder Angehörigengespräche statt und es wird über die aktuelle Lebenssituation und daraus resultierende Bedarfe des Kindes informiert.
  • Die Besuchskontakte werden mit den Eltern oder Familienangehörigen und dem Kind vor- und nachbereitet.
  • Die Eltern oder Familienangehörigen werden bei der Kontaktgestaltung zu ihrem Kind angeleitet.
  • Sie erhalten Tipps und Empfehlungen zum altersgerechten Umgang mit ihrem Kind und zu anstehenden Entwicklungsfragen.
  • Wenn ein sicherer und altersentsprechender Umgang der Eltern oder Familienangehörigen mit ihrem Kind während der Besuchszeit zu erwarten ist, können sich diese ungestört mit ihrem Kind zurückziehen.
  • Im Ausnahmefall kann eine Begleitung des Besuchskontaktes durch eine Fachkraft der Einrichtung erfolgen.
  • Sollte eine regelhafte Begleitung der Eltern oder Familienangehörigen erforderlich sein, ist eine durch den ASD einzurichtende Umgangsbegleitung erforderlich. Sofern eine Umgangsbegleitung über das Jugendamt eingerichtet wurde, wird der Umgangsbegleiter an der Elternarbeit/Angehörigenarbeit beteiligt.
  • Nach der Eingewöhnungsphase wird ergänzend eine Genogrammdiagnostik1 erstellt, um familiengeschichtliche Zusammenhänge, Gesundheitsrisiken, Bindungen, Verstrickungen, Konflikte und Ressourcen des Familiensystems zu erkennen, zu analysieren und sowohl den Beteiligten als auch den pädagogischen Fachkräften dadurch bewusst, zugänglich und dadurch veränderbar zu machen. Zudem können das Fallverstehen gefördert und die gewonnenen Erkenntnisse in der Planung und Ausgestaltung des Betreuungsprozesses berücksichtigt werden.

Freundinnen und Freunde/Schulkameradinnen und Schulkameraden:

  • Bestehende oder sich im Rahmen der Betreuung anbahnende förderliche Kontakte zu Freundinnen/Freunden sowie Schulkameradinnen und Schulkameraden und so weiter werden unterstützt. 

Strukturelle Merkmale des Angebots

Standort
Die KSG Plus liegt im Bezirk Harburg im gehobenen Stadtteil Eißendorf. Die Einrichtung, ein heller Bungalow, liegt auf einem großen Grundstück hinter einer Villa, in der sich der Verwaltungsbereich der Jugendhilfe Süd, eine Tagesgruppe, ein Ambulantes Team und ein Kinderschutzhaus befinden. Dadurch können zum Beispiel Unterstützungsleitungen im Rahmen von Überleitungsprozessen durch das Ambulante Team bei Bedarf zügig für die KSG Plus erbracht werden. Die Kooperationswege zwischen Einrichtung und ambulanten Team sind enge, zumal beide Einrichtungen derselben Leitung unterstehen.

Ebenfalls auf dem Grundstück befindet sich ein weiteres Haus, das das Kinderschutzzentrum Harburg beherbergt – mit dem wir in speziellen Falllagen kooperieren.

Das Grundstück bietet viel Spiel- und Rasenfläche mit einem großen Sportplatz mit Fußballfeld, Basketballkorb und Tischtennisplatte. Fußläufig gibt es ein großes Waldgebiet, die „Haake“, den „Meyers Park“ und einen öffentlichen Spielplatz, der regelmäßig von unseren Kindern genutzt wird.

Einrichtungsnah gibt es zwei Bushaltestellen, die eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV ermöglichen.

Die Einrichtung ist mit einem besonderen Farb- und Raumkonzept gestaltet. Tiefe, beruhigende Farben und Holzakzente schaffen eine kinderfreundliche und warme Atmosphäre. Das Mobiliar besteht aus schwerem Vollholz und ist zusätzlich mit farbigem Linoleumüberzug dekoriert. Die Einrichtung verfügt über einen großen Gruppenraum mit einer sich anschließenden Essecke, mit einem Durchgang zur Küche und einem Zugang zur Terrasse. Im Untergeschoß befindet sich ein Teamzimmer, ein Mitarbeiterbüro, eine begehbare Garderobe, vier Einzelzimmer, ein Inklusionszimmer, das als Doppelzimmer nutzbar ist, drei Bäder (eines davon ein Inklusionsbad), ein großer Sportraum, Mitarbeiter- und Gästetoiletten, ein Lager und ein Hauswirtschaftsraum. Im Obergeschoß befinden sich drei weitere Kinderzimmer (eines davon für Doppelbelegung), ein Schul- und Computerraum, zwei Bäder, ein Lager und ein Verwaltungstrakt mit Besprechungsraum, Koordinationsbüro, einer Pantry-Küche, sowie einem Verwaltungszimmer und Beschäftigtentoiletten.

Betriebskonzept
Die Kinder werden in einer Gruppe von sechs Kindern in einem Rund-um-die-Uhr-Wechsel- schichtmodell mit aktiver Nachtarbeit im Gruppendienst betreut. In den Tagesstunden wird der Gruppendienst durch eine zweite Person unterstützt und von Montag bis Freitag zusätzlich durch eine Hauswirtschaftliche Fachkraft und eine Koordination begleitet. 

Personelle Ressourcen
Die Betreuung wird durch pädagogische Fachkräfte, in der Regel mit sozialpädagogischer Qualifikation, wahrgenommen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit und fachlichen Kompetenzen besonders für die Betreuung von Kindern mit herausforderndem Verhalten in Krisensituationen qualifiziert sind.

Die Funktion der Leitung und der Koordination ist mit sozialpädagogischen Fachkräften besetzt, die zudem als „insoweit erfahrene Fachkraft“ qualifiziert sind.

Das Personal wird in folgendem Umfang eingesetzt:
Pädagogisches Personal im Gruppendienst Fachkräfte : Plätze 1: 0,75
Hauswirtschaftliche Fachkräfte : Plätze 1: 6
Koordination : Plätze 1: 6
Leitung : Plätze 1: 20
Verwaltungspersonal : Plätze 1: 40

Kooperationsbeziehungen
Die Einrichtung kooperiert eng mit den fallzuständigen Jugendämtern und anderen Verfahrensbeteiligten im Hilfeprozess und zwar durch:

  • Mitwirkung an Fachgesprächen und der Hilfeplankonferenz gemäß § 36 SGB VIII, die innerhalb der Einrichtung mit den Kindern und den Personensorgeberechtigten vorbereitet werden.
  • Regelmäßige telefonische Kooperation mit dem Jugendamt und den Personensorgeberechtigten stets zeitnah über relevante Entwicklungen und Ereignisse.
  • Mitwirkung bei Anfragen durch Verfahrenspfleger und durch das Familiengericht bestellter Gutachter.
  • Kooperation mit Umgangsbegleitern und Sozialpädagogischen Familienhilfen, die das Familiensystem betreuen.

Darüber hinaus kooperieren wird eng mit der Grundschule am Kiefernberg (Altersklasse 1-4) und der Stadtteilschule Grumbrechtstraße ab Klasse 5, dem ReBBZ und eingesetzten Schulbegleitern.

Eine Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKE findet circa 14-tägig in der Einrichtung statt.

Es wird mit der „Tierwiese e.V.“ (ehrenamtliches Angebot) im Bezirk Neugraben kooperiert. Über die Kooperation mit der Ergotherapiepraxis „Wienand“ findet das heilpädagogische Reiten statt.
Bei Bedarf findet eine Kooperation mit dem Kinderschutzzentrum Harburg statt, die uns auch in besonderen Fachfragen beraten können. 


Aufnahmeverfahren 

Die Aufnahme in die KSG Plus erfolgt zu den üblichen Dienstzeiten über das zentrale Anfragemanagement des Kinderschutzhausbereiches, in Ausnahmefällen außerhalb der regulären Dienstzeiten über den Kinder- und Jugendnotdienst. Die fallführende ASD-Fachkraft übermittelt vor beziehungsweise spätestens mit der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung alle erforderlichen Informationen, insbesondere die für den Hilfeprozess relevanten Diagnosen und Befunde, damit ein Fallverstehen sowie eine individuelle fachliche Betreuung sichergestellt werden kann und notwendige flankierende Maßnahmen zeitnah eingeleitet werden können.

  • Sofern es erforderlich ist, wird unmittelbar nach Aufnahme auf der Basis der vorliegenden Informationen in einem Gespräch mit der fallführenden Fachkraft des ASD, einem Gespräch mit dem Sorgeberechtigten und einem Gespräch mit dem Kind ein Ersteinschätzungsbogen2 bearbeitet, der sowohl dem pädagogischen Prozess dient, aber auch eine Grundlage für die kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik ist.
  • Sofern bereits vor der Aufnahme ein gewalttätiges Verhalten beim Kind bekannt ist, wird zeitnah nach Aufnahme in einem Gespräch mit der fallführenden Fachkraft des ASD, einem Gespräch mit dem Sorgeberechtigten und einem Gespräch mit dem Kind der Fragenbogen zur individuellen Einschätzung/Problemanalyse im Hinblick auf gewaltbereites Verhalten des Kindes3 bearbeitet.

Beendigung der Hilfe und Anschlussmaßnahmen

Die anstehende Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt oder die Anbahnung und Überleitung in andere Betreuungsverhältnisse wird am individuellen Bedarf des Kindes orientiert und so sanft gestaltet, dass nach Möglichkeit keine zusätzlichen Belastungen für das Kind entstehen. Die Eltern werden transparent an der weiteren Perspektivklärung ihres Kindes und an einer möglichen Anbahnung in andere Betreuungsverhältnisse beteiligt.


Die Eltern und das Kind werden gemeinsam auf eine geplante Rückkehr vorbereitet und der Wechsel in die Herkunftsfamilie wird behutsam begleitet. Im Rahmen von Anbahnungsphasen zur Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haushalt können die regulären Besuchskontakte noch einmal ausgeweitet werden.


Für die Hilfeplanung und Beendigung der Inobhutnahme ist das Jugendamt zuständig; es wird durch die Fachkräfte der Kinderschutzgruppe durch differenzierte Empfehlungen auf der Basis der gewonnenen fachlichen Einschätzung in der Entscheidungsfindung zum Beispiel für eine adäquate Anschlusshilfe unterstützt.

Qualitätsmanagement und -entwicklung

Dokumentation der pädagogischen Arbeit
Die zuständigen Fachkräfte legen für jede Klientin beziehungsweise jeden Klienten ein pädagogisches Tagebuch an und führen es regelmäßig. In diesem werden Beobachtungen über ihre beziehungsweise seine Entwicklung und Besonderheiten im Verlauf der Betreuung mit den jeweiligen Daten aufgenommen. Die Dokumentation erfolgt mit einer betriebsweit verwendeten Software.
In den ersten vier Wochen wird für das Jugendamt eine Aufnahmeinformation erstellt. In der gesamten Zeit der Betreuung werden in regelmäßigen Abständen Verlaufsberichte sowie Trägerbeiträge für anstehende Fachgespräche oder Hilfeplankonferenzen erstellt.
Die Fachkräfte holen bei den Sorgeberechtigten die erforderlichen Einverständniserklärungen für Arzt- und Facharztbesuche, Impfungen, Heil- und Fördermaßnahmen sowie alle Angelegenheiten ein, die nicht das tägliche Leben betreffen und damit einer Einwilligung bedürfen.
Besondere Vorkommnisse werden umgehend den Vorgesetzten und dem fallzuständigen Jugendamt mitgeteilt sowie entsprechend der Auflagen in der Betriebserlaubnis schriftlich an die Trägeraufsicht übermittelt. Weitere Personen und Institutionen werden je Falllage informiert. 


Allgemeines Qualitätsmanagement
Neben angebotsspezifischen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sind fallunabhängige Qualitätsziele und die zur Erreichung notwendigen Schlüssel- und Kernprozesse im Qualitätshandbuch des Landesbetriebs Erziehung und Beratung beschrieben. Prozesse von besonderer Wichtigkeit werden in Dienstanweisungen und Fachkonzepten beschrieben und gelten in den Einrichtungen verbindlich. Für komplexe Vorgänge wird das Instrument der Fachstandards genutzt.
Die Leitungskräfte überwachen die Erreichung der Qualitätsziele und die Einhaltung der Prozesse und gewährleisten sie für den konkreten Einzelfall durch angebotsspezifische Maßnahmen. Die Bewertung der Qualität erfolgt in den Hilfeplangesprächen und in der kontinuierlichen Kommunikation mit der fallführenden Fachkraft, begleitet von angebotsspezifischen Maßnahmen, gemeinsamen Gesprächen mit den Klientinnen und Klienten und gegebenenfalls deren Sorgeberechtigten beziehungsweise Eltern und über Trägerberichte. Fallunabhängig ist im Besprechungswesen vorgesehen, dass Qualitätsziele und Prozesse ereignis- und anlassindiziert überprüft werden. Je nach Lage des Falles geht diesem eine Evaluation voran.
Hinweise auf bedeutende Qualitätsabweichungen werden intern bewertet und je nach Lage des Einzelfalls der Trägeraufsicht und der Aufsicht führenden Behörde mitgeteilt. Die zwischen den Verbänden und der Sozialbehörde verhandelten Qualitätsentwicklungsvereinbarungen gelten verbindlich. 


Maßnahmen zum Schutz von Klientinnen und Klienten
Die Verfahren und Handlungsabläufe beim Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind in der Dienstanweisung „Schutz bei Kindeswohlgefährdung“ (DA-KiSchutz) beschrieben. Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen sowie Handlungsvorgaben zur Klärung von Verdachtsfällen und zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten sind im „Schutzkonzept gemäß § 79a SGB VIII“ für alle Einrichtungen des LEB verbindlich normiert. Es stehen insoweit erfahrene Fachkräfte gemäß § 8a SGB VIII zur Verfügung.

Für den Schutz von Klientinnen und Klienten im Alltag ist eine im Schutzkonzept verankerte Risikoanalyse handlungsleitend, die mögliche Grenzverletzungen beschreibt, bewertet und Präventionsmaßnahmen aufzeigt.


Die „Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder und Jugendhilfe gemäß §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 1 u. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch“ gilt verbindlich. Die Eignung des Personals und die (erneute) Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses wird zentral veranlasst und überwacht. Nicht nur Beschäftigte des LEB, sondern auch Dritte, die einen nicht nur sporadischen Kontakt zu Klientinnen und Klienten haben, werden in der zu unterzeichnenden sogenannten „Selbstverpflichtungserklärung“ auf wesentliche Verhaltensweisen hingewiesen. Sie ist rechtsverbindlich und justiziabel. 


Führungs- und Kommunikationskultur des Trägers
Führung
Die Anforderungen an Führungskräfte sind in Führungsleitlinien beschrieben, die wesentliche Aspekte des Führungsverhaltens ansprechen und anzuwendende Führungsinstrumente beschreiben. Sie dienen den Führungskräften als Orientierung und allen Beschäftigten als Maßstab, der an das Führungsverhalten von Vorgesetzten angelegt werden kann. Die Aufgaben von Führungskräften im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht sind in Stellenbeschreibungen und insbesondere in Dienstanweisungen beschrieben.


Dienstbesprechungen sind für den LEB verbindlich geregelt. Besprechungen der Abteilungsleitungen finden zweiwöchentlich statt. Eine Konferenz aller Führungskräfte wird zweimal im Jahr durchgeführt.

Personalmanagement
Maßnahmen zur Personalförderung und -entwicklung sowie Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz werden laufend überprüft, weiterentwickelt und betriebsweit umgesetzt. Hierzu zählen neben gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zum Beispiel zum Infektionsschutz oder zur Arbeitszeit auch die Schulung und Fortbildung der Beschäftigten sowie individuelle Fördermaßnahmen einschließlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Die Fachkräfte erhalten das Angebot, an themenbezogenen Fortbildungen beim Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum (SPFZ) und dem Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) der Freien und Hansestadt Hamburg und anderen Fortbildungsinstituten teilzunehmen. Die vom LEB entwickelte Beschreibung der „Basiskompetenzen für sozialpädagogische Fachkräfte“ stellt eine Basis für die generellen und individuellen fachlichen Entwicklungsmaßnahmen dar. Bei Bedarf werden neben der Supervision auch Beratungsleistungen für Fallbesprechung, Teamberatung, Teamsupervision sowie Coaching ermöglicht.


Information und Kommunikation
Die über das gesamte Stadtgebiet verteilten Arbeitsorte stellen eine besondere Herausforderung dar. Wichtiges Medium der betriebsweiten Information ist der SharePoint mit einem Newsticker, von dem Informationen zum aktuellen Geschehen, aber auch handlungsleitende Dokumente abgerufen werden können. Des Weiteren ermöglicht das Besprechungswesen (siehe oben) eine Information und Kommunikation „top-down“ wie auch „bottom-up“.


Spezielle Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung des Angebots

  • Einmal wöchentlich finden Dienstbesprechungen im Team, einmal monatlich im Einrichtungsverbund statt.
  • Die Koordinatoren und Einrichtungsleitungen nehmen mindestens dreimal jährlich an einer Kleinkinder-AG teil, um aktuelle und anstehende Themen im Bereich der Kleinkindbetreuung zu besprechen.
  • Die Verbundleitung und die Abteilungsleitung stehen den Fachkräften für Fallreflektion und Fallbesprechung, auch in Krisensituationen, zur Verfügung.

Die Fachkräfte nehmen mindestens alle zwei Jahre an einer der fachspezifischen Fortbildungen teil:

  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • Systemisches Arbeiten
  • Deeskalationsstrategien
  • Traumata-Grundlagenfortbildung
  • Kinderschutz–Grundlagenfortbildung
  • Training in der Abwehr körperlicher Angriffe.

Regelhaft finden Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratungen der Fachkräfte statt um sie im Umgang mit den besonderen Auffälligkeiten der Kinder und deren Ressourcen zu unterstützen.


Bei Bedarf steht den Fachkräften eine traumatherapeutische Einzelsupervision zur Verfügung, im Rahmen derer belastende Situationen in den Arbeitszusammenhängen reflektiert und aufgearbeitet werden,


In besonders gelagerten Einzelfällen wird eine Fallbesprechung mit dem Jugendpsychologischen und –psychiatrischen Dienst (JPPD). 


Kontakt für den Inhalt
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Conventstraße 14, 22089 Hamburg
Tel.: + 49 (40) 428 15 30 00
Email: info@leb.hamburg.de


1 Angelehnt an die Symbole von Mc Goldrick und Gerson 1985

2 Entworfen von A.M. Scheja u. M. Berghammer im Rahmen der KJP-LEB Kooperation 2017
3 Der Fragenbogen ist als Arbeitshilfe Bestandteil des Präventionskonzepts Gewalt in Kinderschutzgruppen 2019



Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Konzept gern in Papierform zu.  
Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03, E-Mail: Bettina.Bormann@leb.hamburg.de 


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