Unsere Bedingungen für das Berufsanerkennungsjahr:
- Zwei Module von jeweils einem halben Jahr
- Berufspraktischer Teil:
- Innerhalb verschiedener Einrichtungen des LEB (siehe hierzu / ein Einsatz in der Jugendhilfeabteilung Süd ist nicht möglich, weil im Kinderschutzbereich nur erzieherische Fachkräfte eingesetzt werden)
- Sozialverwaltungspraktischer Teil:
- Entweder im Fachdienst Flüchtlinge (FDF) des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND)
- oder in der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Amt für Familie, Familieninterventionsteam
- Die Höhe des vom LEB gezahlten Entgelts richtet sich nach dem Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt.-L)
- Praktikumsbeginn und Bewerbungsfristen:
Praktikumsbeginn | 01.04. | 01.10. |
Ende der Bewerbungsfrist | 31.12. des Vorjahres | 30.06. desselben Jahres |
AKTUELLER HINWEIS: Der Fachdienst Flüchtlinge (FDF) verfügt derzeit nicht über die Kapazitäten, um ein Anerkennungspraktikum zu begleiten. Frühestens im April 2024 wird dies wieder möglich sein.
Kontakt und Anfrage nach Plätzen
Andrea Timm, Telefon 428 15 30 68, E-Mail: praktikum@leb.hamburg.de
Wir freuen uns auf deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe des gewünschten Einsatzortes.
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelle Beurteilung/aktuelles Zeugnis
- Immatrikulationsbescheinigung bzw. Abschlusszeugnis