Deutschland leidet unter einem Mangel an qualifizierten Fachkräften, der sich wegen des demographischen Wandels in Zukunft noch verschärfen wird. Dieser negativen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt möchte die Politik entgegenwirken. Vorteil für den Arbeitnehmer: Die Förderungsmöglichkeiten für eine berufliche Weiterbildung sind schon jetzt vielfältig und werden noch weiter ausgebaut.
Diverse Förderprogramme:
AFBG
In den Genuss dieses Förderprogramms kommen nicht nur, wie oft fälschlich angenommen, Schüler und Studenten. Rechtsanspruch auf Förderung hat grundsätzlich jeder, der sich für eine Aufstiegsfortbildung entscheidet. Voraussetzung: Die angestrebte Qualifikation darf nicht oberhalb der Meister-Ebene liegen: Gefördert wird also u.a. die Fortbildung zum Fachkaufmann, Erzieher, Betriebswirt und Handwerksmeister.
Weitere Bedingungen: Der Abschluss muss an einer staatlich anerkannten Institution erfolgen, also z. B. bei einer Berufskammer. Der Umfang der Maßnahme darf 400 Unterrichtstunden nicht unterschreiten, die in einer bestimmten Frist (in der Regel acht Monate) wahrgenommen werden müssen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragssteller Förderung bei den Kosten des Lehrgangs und in vielen Fällen auch Zuschüsse zum Lebensunterhalt. Besonders attraktiv: Die finanzielle Unterstützung wird unabhängig vom Einkommen geleistet.
Mehr Infos: www.meister-bafoeg.info
Bildungsprämie
Zuschüsse für Ihre berufliche Weiterbildung können Arbeitnehmer beantragen, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Ihr Einkommen darf aber 2000 Euro nicht übersteigen. Die finanzielle Förderung erfolgt über einen sogenannten Prämien-Gutschein.
Bedingung: Der Interessierte muss sich zuvor bei einer Beratungsstelle informieren. Dazu mehr unter: www.meister-bafoeg.info
Hamburger Weiterbildungsbonus
Der Hamburger Weiterbildungsbonus bietet Fördermittel für berufliche Qualifizierungen. Er ist ein Projekt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige können sich mit Hilfe des Hamburger Weiterbildungsbonus gezielt fortbilden. Der Weiterbildungsbonus unterstützt auch Geringverdienende im Rahmen einer Aufstockung des SGB II und Arbeitnehmer/innen im Hamburger Modell. Weitere Informationen: weiterbildungsbonus.net
Förderungen nach SGB III
Dieses Programm fördert Weiterbildungswillige, die arbeitslos sind oder um den Verlust ihres Arbeitsplatzes fürchten müssen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Betreffende für seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht ausreichend qualifiziert ist. Die Förderung erfolgt durch einen sogenannten „Bildungsgutschein.“ Ausgestellt wird dieser Berechtigungsschein durch die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Beratung und mehr Infos vor Ort.
WegEBau und IFlaS
Die Kürzel benennen Sonderprogramme der Arbeitsagenturen, die sich speziell an Geringqualifizierte und Ältere wenden. Die Förderung erfolgt meist in Abstimmung mit dem derzeitigen Arbeitgeber. Das Programm möchte Arbeitnehmer bei der Nachholung eines Berufsabschlusses unterstützen. Anspruch auf dieses Förderungsmodell haben aber auch Berufsrückkehrer. Nähere Infos bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Begabtenförderung
Diesen Zuschuss können nur Personen in Anspruch nehmen, die unter 25 Jahre alt sind und im Berufsabschluss-Zeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 1,9 erreicht haben. Die Förderung beträgt maximal 5100 Euro pro Berechtigten. www.begabtenfoerderung.de.