BAföG für Studierende
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, gibt es seit 1971 und dient dazu, jungen Menschen unabhängig ihrer sozialen und finanziellen Situation die Chance auf eine qualifizierte Ausbildung zu ermöglichen. Studierenden steht die Förderung dabei in der Regelstudienzeit zu. Die Hälfte der Förderbeträge zahlt der Staat, die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das bis maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden muss.
Dabei hast auch Du sicherlich bereits Erfahrung damit gemacht, den eigenen Haushalt samt aller dazugehörigen Neben- und Lebenskosten neben dem Studium meistern zu müssen. Für viele ist der Bezug von BAföG dann ein Segen, doch nicht jeder hat den gleichen Anspruch. In diesem Artikel informieren wir Dich darüber, wer alles BAföG beziehen kann, wie und wo man es beantragt, was es alles zu beachten gibt und mit wie viel Geld Du letztendlich rechnen kannst.
Wer kann alles BAföG beziehen?
Wenn Du ein grundständiges Studium antrittst und die deutsche Staatsbürgerschaft beziehungsweise einen aufenthaltsrechtlichen Status hast, erfüllst Du schonmal zwei essentielle Voraussetzungen für den Anspruch auf BAföG. Für Masterstudiengänge und ausländische Antragsteller/innen gibt es einige Details mehr zu beachten, doch auch hier sind Fördergelder prinzipiell möglich. Genauere Infos hierzu erhältst Du auf der BAföG-Webseite.
Darüber hinaus darfst Du eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreiten. Im Studium gilt also: Um Anspruch auf BAföG zu haben, musst Du Dein Masterstudium noch vor Vollendung des 35. Lebensjahres antreten.
Zu guter Letzt ist die sogenannte Eignung ein ausschlaggebender Punkt dafür, ob dir BAföG zusteht oder nicht. Unter Eignung wird dabei verstanden, dass der Ausbildungsabschluss zu erwarten sein kann. Dies bedeutet für dich also, dass Du regelmäßig Veranstaltungen an Deiner Uni oder FH besuchst und zu Beginn des fünften Fachsemesters entsprechende Leistungsnachweise vorlegen musst.
Wie viel BAföG steht mir zu?
Erfüllst Du diese Punkte, steht dir schon mal grundsätzlich BAföG zu. Doch ob Du letztendlich BAföG erhältst und wie hoch der Förderbetrag ausfällt, muss vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung festgestellt werden. Dabei wird untersucht, inwiefern Bedarf besteht. Das heißt im Klartext: Es wird zunächst geprüft, ob Du noch zuhause oder alleine wohnst und wie hoch Dein eigenes Einkommen und Vermögen ist. Reicht beides nicht aus, um den Bedarf Deines Ausbildungsweges und Unterhaltes zu decken, wird das Einkommen und Vermögen etwaiger Ehe- oder eingetragener Lebenspartner geprüft, in letzter Instanz das der Eltern.
Wird ein Bedarf nach BAföG festgestellt, werden zunächst Dein anrechenbares Einkommen und Vermögen hiervon abgezogen beziehungsweise das Deines Lebenspartners, Ehepartners oder Deiner Eltern. Hieraus ergibt sich der Förderbetrag, wobei sich der Höchstsatz auf 853 Euro (Stand: 2019) pro Monat beläuft. Mit dem BAföG-Rechner auf Studis Online kannst Du errechnen lassen, wie viel BAföG dir ungefähr zusteht. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um exakt ermittelte Werte, sondern um Tendenzen! Der tatsächliche Betrag kann nur vom zuständigen Amt ermittelt werden.
Wie und wo kann ich BAföG beantragen?
Am einfachsten kannst Du BAföG online beantragen. Da jedoch oftmals Fragen und Unklarheiten bestehen, steht dir das Studierendenwerk Hamburg für sämtliche Hilfestellungen, Beratung und Anträge zur Verfügung. Wenn Du Deinen BAföG-Anspruch vor Ort beantragen willst, kannst Du dich direkt an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung wenden (siehe Anlaufstellen oben).
Im Folgenden haben wir nochmal die wichtigsten Links rund um das Thema BAföG für dich zusammengefasst: