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Checkliste

Was tun nach einem Einbruch?

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Sie kommen nach Hause und finden Ihre Räume aufgebrochen und durchwühlt vor? Unsere Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie in diesem Moment vorgehen können.

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Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Checkliste für den Schadensfall

  • Den Schaden unverzüglich bei der Polizei melden: Notrufnummer 110 wählen. Die Polizei bewertet es positiv, dass die Hemmschwelle zum Anruf sinkt und immer mehr Menschen die Nummer wählen, wenn ihnen etwas verdächtig vorkommt. 
  • Nichts am Tatort anfassen. Erst aufräumen, wenn die Spurensicherung und die Kriminalpolizei mit ihrer Arbeit dort fertig sind.
  • Gestohlene Kredit- und EC-Karten sofort sperren lassen: Den Sperrnotruf erreichen Sie unter der Nummer 116 116.
  • Sparbuch weg? Dann sollten Sie es bei der Bank sofort sperren lassen.
  • Wenn das Mobiltelefon mitgenommen wurde: Ihr Anbieter kann das Telefon sperren. Die Polizei benötigt die 15-stellige „IMEI-Nummer“ des Geräts. Diese findet man mit der Tastenkombination *#06# oder auf der Box, in der das Handy geliefert wird. 
  • Falls der Personalausweis fehlt: Den Verlust beim zuständigen Hamburg Service vor Ort melden. Besitzen Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, können Sie die Online-Ausweisfunktion telefonisch sperren lassen: Hotline (0180) 1 33 33 33. (3,9 Ct /Minute. Im Mobilfunknetz können höhere Kosten entstehen)
  • Hat die Polizei ihre Arbeit beendet? Dann ist es für die Schadensregulierung sinnvoll, die Einbruchsspuren und Beschädigungen zu fotografieren.
  • Ein Einbruch in Verbindung mit Diebstahl ist ein Fall für die Hausratversicherung. Mehr als 70 Prozent aller Haushalte haben eine solche Versicherung. Sie schützt Möbel und bewegliches Eigentum; Schäden an Haustüren und Fenstern sind mitversichert. In der Police kann man nachschauen, ob Gegenstände mitversichert sind, die im Keller oder in der Garage gelagert werden.
  • Unverzüglich eine Liste über die gestohlenen und beschädigten Gegenstände - die so genannte Stehlgutliste - für Polizei und Versicherer erstellen.
  • Haben Sie einen Versicherungsvertrag, müssen Sie dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Ermittlung und Bewertung des Schadens geben (Aufklärungspflicht). 
  • Sie haben an der Ermittlung des Schadens auch mitzuwirken, indem Sie zum Beispiel dem Regulierer Zutritt zum Schadensort gewähren.
  • Die meisten Menschen leiden nach einem Einbruch unter seelischen Verletzungen: Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass etwa 30 Prozent der Betroffenen psychische Probleme hat, einen Raum zu betreten, in dem sich ein Einbrecher aufgehalten hat. Fast die Hälfte der Opfer hat nach einem Einbruch Schlafstörungen. Psychologische Beratung und Hilfe in finanziellen Notlagen leistet die Opferschutzorganisation „Weißer Ring“. Kostenlose Telefonnummer: 116 006.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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