Allgemeine Anleinpflicht
Die Anleinpflicht gilt in ganz Hamburg seit 1. Januar 2007. Sie besagt, dass Sie Ihren Hund außerhalb Ihres eigenen Grundstückes und außerhalb der Hundeauslaufzonen grundsätzlich an der Leine führen müssen – es sei denn, Sie haben für den Hund eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten. Ausführliche Informationen zur Anleinpflicht
Hundefreie Parkanlagen
Das Mitführen von Hunden - ausgenommen Führhunde - ist in folgenden Parkanlagen nicht gestattet:
- Bezirk Eimsbüttel: Unnapark
- Bezirk Altona: Ehemaliger Friedhof Norderreihe und August-Lütgens-Park
- Bezirk Harburg: Bereich des Schulgartens im Harburger Stadtpark
Hundeauslaufzonen
In den Hundeauslaufzonen herrscht keine Leinenpflicht. Ausnahme: Ihr Hund gehört zu den als gefährlich geltenden Hunderassen! Hundegesetz und Vorschriften für gefährliche Hunde
Hier finden Sie eine Auflistung aller Hundelaufzonen sortiert nach Bezirken