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Hundehaltung

Hundeauslaufzonen Hamburg

Für Hunde gilt im gesamten Stadtgebiet Leinenpflicht. Ausgenommen sind spezielle Hundeauslaufzonen. An über 100 Orten wurden diese Zonen eingerichtet, in denen Hunde frei herumlaufen und mit Artgenossen spielen können.

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Allgemeine Anleinpflicht

Die Anleinpflicht gilt in ganz Hamburg seit 1. Januar 2007. Sie besagt, dass Sie Ihren Hund außerhalb Ihres eigenen Grundstückes und außerhalb der Hundeauslaufzonen grundsätzlich an der Leine führen müssen – es sei denn, Sie haben für den Hund eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten. Ausführliche Informationen zur Anleinpflicht 

Hundefreie Parkanlagen

Das Mitführen von Hunden - ausgenommen Führhunde - ist in folgenden Parkanlagen nicht gestattet:

  • Bezirk Eimsbüttel: Unnapark
  • Bezirk Altona: Ehemaliger Friedhof Norderreihe und August-Lütgens-Park
  • Bezirk Harburg: Bereich des Schulgartens im Harburger Stadtpark

Hundeauslaufzonen

In den Hundeauslaufzonen herrscht keine Leinenpflicht. Ausnahme: Ihr Hund gehört zu den als gefährlich geltenden Hunderassen! Hundegesetz und  Vorschriften für gefährliche Hunde

Hier finden Sie eine Auflistung aller Hundelaufzonen sortiert nach Bezirken