Nach Paragraf 88 Absatz 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes wählen die Hochschulen Beauftragte für die Belange der Studierenden mit Handicap. Diese wirken bei allen Maßnahmen zur sozialen Förderung und zum Nachteilsausgleich bei der Hochschulzulassung, beim Studium und bei den Prüfungen mit.
Die Behindertenbeauftragten können gegenüber allen Organen der Hochschulen Stellungnahmen abgeben sowie Vorschläge machen. Sie haben Rede- und Antragsrecht in allen Selbstverwaltungsgremien. Sie sind über alle geplanten Maßnahmen zu informieren, die die Belange von Studierenden mit Handicap betreffen.
Die Behindertenbeauftragten der Hochschulen informieren und beraten behinderte und chronisch erkrankte Studierende in allen Fragen rund ums Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung.
Weitere Informations- und Beratungsangebote gibt es bei den Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen.
Kontakt und Information
Alle Hochschulen
Unter www.studentenwerke.de finden Sie neben Informationen für Studierende mit Handicap in der Übersicht der Beratungsangebote auch die Kontakte zu den Hamburger Hochschulen. Die Angebote der staatlichen Hamburger Hochschulen sind hier direkt verlinkt:
Universität Hamburg (UHH)
Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg
Technische Universität Hamburg (TUHH)
- Beauftragte Person für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung
- Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung
HafenCity Universität (HCU) Hamburg
Hochschulbeauftragter für die Belange behinderter oder chronisch kranker Studierender
Beratung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Hochschule für bildende Künste (HFBK) Hamburg
Hochschule für Musik und Theater (HfMT) Hamburg