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Für Frauen Kostenübernahme für Verhütungsmittel

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Frauen haben bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres einen Anspruch auf Versorgung mit ärztlich verordneten Verhütungsmitteln. Bis zu dieser Altersgrenze werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Nach dem 22. Geburtstag müssen Frauen die Kosten für Verhütungsmittel selbst tragen.

Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Da die Kosten sehr hoch ausfallen können, ermöglicht die Sozialbehörde die Übernahme der Kosten für Hamburgerinnen mit geringen finanziellen Mitteln im Rahmen eines Projektes.

Die Beantragung und Übernahme der Kosten erfolgt über das Familienplanungszentrum e.V. und die pro familia Hamburg e.V.

Wann ist eine Kostenübernahme möglich?

Eine Kostenübernahme ist möglich für Hamburgerinnen, die sich in einer wirtschaftlich oder sozial belastenden Situation befinden.

Sie können einen Antrag auf Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel (keine Kondome) stellen, wenn auf Sie Folgendes zutrifft:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Hamburg.
  • Sie sind 22 Jahre alt oder älter und 

Sie erhalten eine der folgenden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II („Hartz 4“),
  • Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag oder
  • Berufsausbildungsbeihilfe.

Außerdem ist eine Kostenübernahme möglich, wenn ihr Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII liegt. Informationen hierzu erhalten Sie bei den Beratungsstellen.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von der Beratungsstelle eine Bescheinigung zur Kostenübernahme für die Apotheke oder Frauenarztpraxis. Sie müssen dann das Verhütungsmittel nicht selbst bezahlen.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Rezept und ggf. Kostenvoranschlag (zum Beispiel bei Spiralen) von Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt,
  • aktueller Bescheid über die oben genannten bewilligten Sozialleistungen oder
  • Einkommensnachweis und Mietvertrag bei Geringverdienerinnen gemäß § 85 SGB XII

Wie erfolgt die Kostenübernahme?

  1. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt, um dort ein Rezept und ggf. einen Kostenvoranschlag zu bekommen.
    Ablaufschema Kostenübernahme So funktioniert die Kostenübernahme
  2. Verabreden Sie einen Termin bei einer der beiden Beratungsstellen und bringen Sie die oben genannten Unterlagen mit. Achtung: Wartezeiten sind möglich.
  3. Nach Prüfung der Unterlagen, erhalten Sie von den Beratungsstellen eine Bewilligung der Kostenübernahme.
  4. Mit der Bewilligung der Kostenübernahme gehen Sie zurück zu Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt oder in die Apotheke und bekommen dort das Verhütungsmittel.
  5. Ihre Frauenärztin / Ihr Frauenarzt oder Ihre Apotheke schickt die Bewilligung der Kostenübernahme zusammen mit der Rechnung direkt an die Beratungsstelle. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
  6. Die Beratungsstelle bezahlt die Rechnung bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke.

Information und Antrag

Die Beratungsstellen erreichen Sie wie folgt:

Familienplanungszentrum e.V.
Bei der Johanniskirche 20, 22767 Hamburg
Telefon: 040 / 439 28 22
Telefonische Sprechzeiten zur Vereinbarung von Terminen:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 10-13 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 16-18 Uhr

pro familia Landesverband Hamburg e.V.
Seewartenstraße 10, Haus 1, 20459 Hamburg
Telefon: 040 / 309 974 910
Telefonische Sprechzeiten zur Vereinbarung von Terminen:
Montag bis Freitag: 10-15 Uhr

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