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Information Änderung der Zuständigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 1. Januar 2023 und der Regelbedarfsstufe ab 24. November 2022

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Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zentral bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) im Amt für Migration (Amt M) und nicht mehr bei den bezirklichen Dienststellen für Grundsicherung.

Änderung der Zuständigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 1. Januar 2023 und der Regelbedarfsstufe ab 24. November 2022

Kontakt

Die neu zuständige Behörde ist wie folgt erreichbar:

Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration, Referat M 43
Bargkoppelstieg 10-14, 22145 Hamburg
Tel.: (040) 428 39 - 4399
Fax: (040) 427 93 - 9885

Terminvereinbarung
Bitte schreiben Sie zur Terminvereinbarung eine E-Mail an asylblg-termin@amtfuermigration.hamburg.de und nennen darin kurz den Grund ihres Anliegens (zum Beispiel: es wird die Kopie eines Dokuments benötigt).

Für die Bekanntgabe von Änderungen in persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, Übermittlung von Folgeanträgen und sonstigen Anliegen schreiben Sie bitte eine E-Mail an: asylblg@amtfuermigration.hamburg.de

Offene Sprechtage
Offene Sprechtage werden dienstags und donnerstags von 08:00 – 14:00 Uhr angeboten.

Bitte beachten Sie, dass Besuche ohne Termin mit erheblichen Wartezeiten verbunden sein können. Wir empfehlen daher, vorab per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.

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Appointments
To make an appointment, please write an e-mail to asylblg-termin@amtfuermigration.hamburg.de and briefly state the reason for your request (for example: a copy of a document is needed).

For notification of changes in personal or financial circumstances, transmission of follow-up applications and other requests, please write an e-mail to: asylblg@amtfuermigration.hamburg.de.

Open consultation days
Open consultation days are offered on Tuesdays and Thursdays from 08:00 - 14:00.

Please note that visits without an appointment may involve considerable waiting times. We therefore recommend making an appointment in advance by e-mail.

Aktueller Hinweis

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben ab 24. November 2022 alleinstehende Erwachsene, die sich länger als 18 Monate in Deutschland aufhalten (Analogleistungsbeziehende) und in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, nicht wie bisher die Regelbedarfsstufe (RBS) 2, sondern die RBS 1 zu erhalten. Das bedeutet für diese Personen höhere Leistungen. Ob dies auch für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger gilt, die noch in den ersten 18 Monaten des Leistungsbezugs sind (Grundleistungsbeziehende), wird derzeit noch geprüft.

Die Umstellung nimmt noch etwas Zeit in Anspruch. Sie werden daher später – ohne dass Sie etwas beantragen oder Widerspruch einlegen müssen - eine Nachzahlung in Höhe der Differenz (RBS 2 zu RBS 1) bekommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

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