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Förderunterricht Zusätzliche Lernförderung "45 +"

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Als fester Bestandteil schulischer Förderangebote erhalten Schülerinnen und Schüler, die die in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern bzw. Lernbereichen nicht erfüllen, regelhaft zusätzliche Förderung (§ 45 Hamburgisches Schulgesetz [HmbSG] und Verordnung über die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 45 HmbSG).

Kinderhand schreibt mit Bleistift auf Papier

Zusätzliche Lernförderung "45 +"

Der Förderunterricht erfolgt in kleinen Gruppen zusätzlich zum regulären Unterricht und wird durch Lehr- oder Honorarkräfte durchgeführt. Leistungsrückstände können damit gezielt aufgeholt werden.

Für die Laufzeit des Bundesprogramms bis 31. Januar 2023 wurde die Teilnahme für alle Schülerinnen und Schüler aller Schulformen geöffnet, um eine zielgerichtete und individuelle Förderung zu ermöglichen. Art und Umfang dieser Förderung wurden von der Schule mit den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Sorgeberechtigten vereinbart. In der Regel handelte es sich um zusätzlichen Förderunterricht, der zwei Unterrichtsstunden je Fach für zunächst ein Schulhalbjahr umfasste.

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