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Luftmessung Arsen-Zielwert an der Messstation Veddel überschritten

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Überschreitung des Arsen-Zielwertes an der Messstation Veddel 2018

Arsen-Zielwert an der Messstation Veddel überschritten

Nach § 10 der 39. BImSchV (Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) ist zur Vermeidung der schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt ein Zielwert für Arsen als Gesamtgehalt in der PM10-Feinstaubfraktion in Höhe von 6 ng/m³ festgelegt. Dieser wurde im Jahr 2018 an der Messstation Veddel überschritten. Der Gesamtgehalt von Arsen in der PM10-Feinstaubfraktion lag bei 7,8 ng/m³. Ein ähnlich hoher Arsen-Jahresmittelwert ist zuletzt 2006 aufgetreten (s. http://luft.hamburg.de/datenarchiv-und-stationsinfos/5887004/schwebstaub-inhaltsstoffe/). Die Öffentlichkeit ist nach § 30 der 39. BImSchV über die Immissionswerte und Ablagerungsraten zu unterrichten.

Gründe für die Überschreitung und Maßnahmen

Arsen ist Bestandteil des PM10-Feinstaubs aus verschiedenen Quellen und die von der Messstation Veddel gemessenen Immissionen sind zum überwiegenden Teil dem angrenzenden Industriegebiet zuzuordnen.

Die Hauptquelle ist dort ein Metallproduzent mit der pyrometallurgischen Verarbeitung von Erzen und Sekundärrohstoffen, die u. a. in Spuren Arsen als Begleitelement des Kupfers enthalten.

Der entscheidende Eintrag in die Umwelt erfolgt im Wesentlichen über diffuse Emissionen, die insbesondere aus den für die Wärmeableitung vorgesehenen Dachöffnungen der Hallen austreten.

Nach Bekanntwerden von einzelnen erhöhten Tageswerten im vergangenen Jahr wurde im Rahmen der behördlichen Überwachung eine gezielte Ursachenanalyse durchgeführt, an der sich auch die Firma beteiligt hat.

Hinweise auf außergewöhnliche Betriebszustände, die die hohen Arsenmesswerte erklären könnten, liegen nicht vor.

Zudem waren die Wetterbedingungen 2018 mit extrem niederschlagsarmen Perioden und häufigen austauscharmen Hochdrucklagen in Bezug auf die Höhe der Feinstaubkonzentrationen vergleichsweise eher ungünstig.

Aufgrund der aktuellen Belastungssituation hat der Metallproduzent im Jahr 2018 kurzfristig mehrere Maßnahmen zur weiteren Minderung der diffusen Staubemissionen ergriffen, u.a.:

  • Die Elektroofenhalle der Sekundärkupfererzeugung wurde geschlossen und wird seitdem über eine Filteranlage abgesaugt.
  • Der Konverter Nord der Sekundärkupfererzeugung wurde zum 31.12.2018 stillgelegt.
  • Die sog. Dachreiter (Wärmeableitöffnungen) der Primärkupfererzeugung wurden mit Wasserberieselungsanlagen / Nebelkanonen zur Staubniederschlagung ausgerüstet.
  • Die Kupfererzkonzentrattrocknung hat eine neue Filteranlage erhalten.

Zusätzlich hat der Metallproduzent erklärt, folgende Maßnahmen mittel- und langfristig umzusetzen:

  • Absaugung der ersten fünf Dachreiter der Primärkupferhüttenanlage bis 2020 und Optimierung der vorhandenen Absauganlagen.
  • Absaugung aller relevanten Dachöffnungen der Primärkupferhüttenanlage.
  • Weitgehender Ersatz / Neubau wesentlicher Anlagenteile der Sekundärkupferhüttenanlage.
  • Effizienzsteigerungen an verschiedenen Filteranlagen
  • Optimierung der Kübel- und Ofenausbruchbehandlung.

Diese Maßnahmen sind geeignet, die Immissionssituation an allen Messstationen und damit natürlich auch in der Nachbarschaft des Hüttenbetriebes unabhängig von der Wettersituation zuverlässig und dauerhaft zu verbessern.

Mit diesen Maßnahmen werden die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Nichteisenmetallindustrie erfüllt.

Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit

Arsen hat akute, rasch auftretende, und langfristige, später auftretende gesundheitliche Wirkungen. Akute Wirkungen sind bei der vorliegenden Konzentration nicht zu befürchten. Als relevante langfristige gesundheitliche Auswirkung von Arsen in der Außenluft gilt das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Der Arsen-Zielwert von 6 ng/m³, der unter Berücksichtigung dieses Risikos festgelegt wurde, ist ein Jahresmittelwert. Bei einer lebenslangen (70 Jahre), kontinuierlichen Arsen-Aufnahme über die Atemluft in Höhe des Zielwertes von 6 ng/m³ im Jahresmittel entspricht das rechnerische Risiko ungefähr 1 bis 2 zu 100.000. Das heißt, dass bei lebenslanger, kontinuierlicher Aufnahme von 6 ng/m³ rechnerisch ein bis zwei von hunderttausend Menschen arsenbedingt zusätzlich an Lungenkrebs erkranken. Die Überschreitung des Zielwertes für Arsen in einem Lebensjahr lässt sich in Hinblick auf das zusätzliche Krebsrisiko nicht seriös quantifizieren.

„Zielwert“ ist nach der gesetzlichen Definition ein Wert, der mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, und der – im Gegensatz zu einem Grenzwert, der unbedingt eingehalten werden muss – nur nach Möglichkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums einzuhalten ist (§ 1 Nr. 37 der 39. BImSchV).

Grenz- oder Zielwerte für weitere Luftschadstoffe, die zu einer Erhöhung des Lungenkrebsrisikos beitragen, werden an der Messstation eingehalten.

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