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Luftreinhaltepläne 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Hamburg

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Die seit vielen Jahren in Hamburg durchgeführten Immissionsmessungen zeigen, dass für einzelne Luftschadstoffe Überschreitungen der in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) festgelegten Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit auftreten.

1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Hamburg

Bei Überschreitungen der festgelegten Immissionsgrenzwerte ist die zuständige Behörde gemäß § 47 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt und den Anforderungen der 39. BImSchV entspricht.

Der Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2004 wurde daher für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg fortgeschrieben und ist Ende Dezember 2012 in Kraft getreten.

Wesentliche Maßnahmen, die zur Reduzierung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung in Hamburg ergriffen werden sind:

  • Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs u. a. durch den Ausbau von U- und S-Bahnlinien und durch das Busbeschleunigungsprogramm, Verkehrsverstetigung/adaptive Netzsteuerung, Mobilitätsmanagement, Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung.
  • Markteinführung und Marktdurchdringung von emissionsarmen und emissionsfreien Antrieben (E-Mobilität, Wasserstoff- und Wasserstoffhybridfahrzeuge) im Öffentlichen Personennahverkehr, im motorisierten Individualverkehr und im innerstädtischen Wirtschaftsverkehr (Lieferverkehr, Handwerk). Für die Umsetzung dieses Ziels wurde u.a. am 18. September 2012 die Luftgütepartnerschaft mit der Hamburger Handelskammer und der Hamburger Handwerkskammer ins Leben gerufen.
  • Verminderung der Emissionen des Schiffsverkehrs durch Landstrom und emissionsärmere Schiffsantriebe.
  • Die Umsetzung der Energiewende in Hamburg, die durch den „Hamburger Dreiklang“ aus dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Umgestaltung der Energienetze und der Wärmeversorgung sowie der Steigerung der Energieeffizienz bestimmt wird.

Die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg können Sie unten im download-Bereich herunterladen.

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