I Anlass
Die in Hamburg durchgeführten Immissionsmessungen haben gezeigt, dass der in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) weiterhin überschritten wird.
Wegen der Überschreitung des festgelegten Immissionsgrenzwertes ist die zuständige Behörde gemäß § 47 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt und den Anforderungen der 39. BImSchV entspricht.
II Überplantes Gebiet
Das Plangebiet umfasst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
III Übersicht der wesentlichen Maßnahmen
Folgende zehn Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Luftqualität in der Freien und Hansestadt Hamburg sind in der Zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgesehen:
1. Ausbau ÖPNV mit den Einzelmaßnahmen
- Ausbau der Infrastruktur bis 2020
- Ausbau der Infrastruktur bis 2025
- Attraktivitätssteigerung/Kapazitätsausweitung
2. Förderung des Radverkehrs mit den Einzelmaßnahmen
- Umsetzung Veloroutenkonzept
- Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur
- Radschnellwege planen und bauen
- StadtRad ausbauen und weiterentwickeln
- Service und Kommunikationskampagne im Radverkehr
3. Intermodale Angebote & Mobilitätsmanagement mit den Einzelmaßnahmen
- Mobilitätsservicepunkte switchh
- Verbesserung und Ausweitung Park+Ride (P+R)
- Ausweitung Bike+Ride (B+R)
- Carsharing
- Förderung des Fußgängerverkehrs
- Verbesserung des Parkraummanagements
- Mobilitätsmanagement
- Luftgütepartnerschaft
- Pendlerportal
4. Verkehrsmanagement mit der Einzelmaßnahme
- Innovative Lieferkonzepte in der Innenstadt inklusive dem City-Logistik-Konzept
5. Flottenmodernisierung Bus und Bahn mit den Einzelmaßnahmen
- Busflottenmodernisierung VHH
- Busflottenmodernisierung HOCHBAHN
- AKN Elektrifizierung
- Stadtrundfahrtenbusse
6. Elektromobilität mit den Einzelmaßnahmen
- Flottenprojekte im Rahmen von Bundesförderprogrammen
- Masterplan Ladeinfrastruktur
- E-Taxen
- E-Carsharing
- Einsatz von Elektrofahrzeugen bei KEP-Diensten
- emissionsfreie Mobilität in Quartieren
- Hamburg macht e-mobil
- Privilegien für E-Fahrzeuge
7. Hafenverkehrslogistik mit den Einzelmaßnahmen
- Freiwillige Selbstbeschränkung im Hafen auf Euro-V/VI-Lkw
- Steuerung der Verkehrs- und Warenflüsse im Hafen („SmartPORT Logistics“)
- Hafenbahnmodernisierung
- Nutzungsentgelt der Hafenbahn mit Umweltkomponente
8. Schifffahrt mit den Einzelmaßnahmen
- Ersatz der schiffsseitig erzeugten elektrischen Energie (z. B. Landstrom)
- Schaffung einer LNG Infrastruktur
- Förderung von modernen Antrieben für Fähren, Barkassen und Schlepper
- Stärkung der hafeninternen Umfuhren von Containern auf dem Wasser
- Stärkung der Infrastruktur für die Binnenschifffahrt
- Anreizsysteme (Hafengeld Umweltkomponente)
- Emissionssenkung im kooperativen Verfahren
9. Stadt als Vorbild mit den Einzelmaßnahmen
- Beschaffungsleitlinie für den allgemeinen Behördenfuhrpark der FHH (ohne öffentliche Unternehmen) mit einem angestrebten Anteil von 50 % elektrisch betriebener Pkw und leichter Nfz
- In öffentlichen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der FHH wird 2020 ein Fuhrparkanteil von 35% elektrisch betriebener Pkw und leichter Nfz angestrebt
- Schadstoffreduktion des städtischen mobilen Maschinenparks
- Emissionsanforderungen in Vergabeverfahren der Behörden und städtischen Unternehmen
10. Energiemaßnahmen mit den Einzelmaßnahmen
- Klimaschutzförderprogramm Solarthermie und Heizung
- Förderprogramm Wärmeschutz Gebäudebestand
- Förderprogramm Modernisierung von Mietwohnungen
11. Darüberhinaus sind folgende verkehrsbeschränkende oder sonstige lokale Einzelmaßnahmen vorgesehen:
- Durchfahrtsbeschränkungen für Diesel-Lkw (mit Ausnahme Euro-VI-Fahrzeuge) auf einem Straßenabschnitt der Stresemannstraße
- Drosselung in der Bernadottestraße und der Holländischen Reihe
- Verstetigungsmaßnahmen in der Holstenstraße, der Max-Brauer-Allee und der Bahrenfelder Chaussee
- Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge (mit Ausnahme Euro-6-/Euro-VI-Fahrzeuge) auf einem Straßenabschnitt der Max-Brauer-Allee
- Bevorzugter Einsatz emissionsarmer Busse auf Streckenabschnitten, für die eine potentielle Grenzwertüberschreitung modelliert wurde, insbesondere im erweiterten Ring 2
IV Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Planentwurf für die Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans lag vom 8. Mai bis zum 8. Juni 2017 öffentlich aus. Fristgemäß bis zum 23. Juni 2017 eingegangene Stellungnahmen wurden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans gem. § 47 Abs. 5a Satz 4 BImSchG angemessen berücksichtigt.
Die Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg mit der Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens sowie der Gründe und Erwägungen*, auf denen die getroffene Entscheidung beruht, kann vom 3. Juli bis einschließlich 17. Juli 2017 bei der Behörde für Umwelt und Energie von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr und am Freitag in der Zeit von 8 bis 14 Uhr persönlich eingesehen werden (eine Mitnahme ist nicht möglich):
21109 Hamburg
Haupteingang, Raum E.01.274 (Auslegungsraum).
Des Weiteren kann die Zweite Fortschreibung ab 30. Juni 2017 auf den Internetseiten der Behörde für Umwelt und Energie eingesehen werden: Homepage: http://www.hamburg.de/luftreinhaltung/
*Wer als Einwenderin oder Einwender nachverfolgen möchte, wie mit dem jeweiligen Einwand umgegangen wurde, kann innerhalb der Auslegungsfrist vor Ort einen direkten Hinweis dazu bekommen.