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Masern Meldebogen zum Nachweis des Masernschutzes

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Nachweiserbringung gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Meldebogen zum Nachweis des Masernschutzes

Der Bogen richtet sich an Einrichtungen und dient dem Nachweis des Masernschutzes von Kindern und Beschäftigten. Die Meldung muss an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Der Meldebogen steht unten zum Herunterladen zur Verfügung. 

Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter www.hamburg.de/masern

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