
"Am 1. Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz wird den Kinderschutz in Deutschland deutlich verbessern. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht."
So steht es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Über diesen Link gelangen Sie direkt zu weiteren Informationen:
BMFSFJ - Das Bundeskinderschutzgesetz
Sie können die dort herausgegebene Broschüre auch hier herunterladen.