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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online - Werbung auf hamburg.de

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Für den Verkauf aller Werbeflächen und sonstigen werblichen Inhalte auf hamburg.de gelten die nachfolgenden Bedingungen.

AGB Online-Werbung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online - Werbung der hamburg.de GmbH & Co. KG


1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
(1) Für den Verkauf aller Werbeflächen und sonstigen werblichen Inhalte (nachstehend Werbung" genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online - Werbung  der hamburg.de GmbH & Co. KG, Rothenbaumchaussee 80b, 20148 Hamburg (nachfolgend "hamburg.de"). Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch durch E-Mail an
adsales@hamburg.de gewahrt wird. Die Schriftform gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Die Preislisten von hamburg.de sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande durch
a) die schriftliche oder per E-Mail erfolgte Bestätigung des Auftrages seitens hamburg.de oder
b) die online erfolgte Verbreitung der Werbung, in diesem Fall verzichtet der Auftraggeber auf eine förmliche Auftragsbestätigung. Fernmündliche oder mündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.

2. Platzierung
hamburg.de richtet sich nach den Wünschen des Auftraggebers, kann aber die gewünschte Platzierung nicht garantieren. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.

3. Material
(1) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien und
sonstige Materialien rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei sowie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend geliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere der Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und der gebuchten Art und Größe eignen.
(2) Grafiken und Codes müssen in einem Format geliefert werden, das den geltenden Konventionen des W3C für Webcontent entspricht. Die jeweiligen Zieladressen der Werbeflächen (URL im Internet) sind mit anzugeben.
(3) Das Material muss mindestens fünf Werktage vor Beginn der Schaltung bei hamburg.de vorliegen. Die Anlieferung der Daten kann per E-Mail an die Adresse banner@hamburg.de erfolgen. Für die Zusendung von Datenträgern gilt folgende Postadresse:

 
hamburg.de GmbH & Co. KG
Rothenbaumchaussee 80b, 20148 Hamburg


Erfolgt die Erstellung von Werbeformen durch hamburg.de, so müssen die Materialien bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Schaltung angeliefert sein. hamburg.de übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung, der Auftraggeber ist verpflichtet, von den gelieferten Datenträgern Kopien bei sich zu behalten. hamburg.de ist nicht verpflichtet, das Material zu archivieren oder an den Auftraggeber zurückzuliefern.

4. Urheber- und sonstige Rechte Dritter
(1) Im Verhältnis zu hamburg.de trägt allein der Auftraggeber die presserechtliche,
wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verbreitung auf einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Dateien (z. B. Texte, Fotos, Graphiken, Tonträger und Videobänder usw.) erworben hat. Der Auftraggeber stellt hamburg.de von allen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. hamburg.de ist nicht verpflichtet, Werbung auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu prüfen.
(2) hamburg.de hat für die Dauer des Vertrages die Nutzungsrechte an dem Werbematerial insoweit, als dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

5. Gesetzes- und sittenwidrige Inhalte, Entfernung von Werbung
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte der Werbung und die Inhalte der durch die URL angewählten Seiten nicht gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstoßen. hamburg.de ist berechtigt, derartige Werbung und Links aus dem Angebot zu entfernen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. hamburg.de wird den Auftraggeber unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme in Kenntnis setzen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers entsteht hierdurch nicht. Der Auftraggeber wird hamburg.de von allen Forderungen und Schäden Dritter freistellen, die durch diese Form der Werbung entstehen.

6. Freigabe
(1) hamburg.de ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und - soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam - Änderungen oder Korrekturen vorzunehmen. hamburg.de ist berechtigt, die bearbeitete Vorlage dem Auftraggeber zur Freigabe zu übersenden, in diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich schriftlich oder durch E-Mail die Freigabe zu erklären.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unmittelbar nach der öffentlichen Freischaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Einschaltungswoche schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt die Werbung als genehmigt. hamburg.de sorgt umgehend nach Erhalt der Mängelrüge für eine Beseitigung der gerügten Mängel.

7. Konkurrenzausschluss
Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

8. Kennzeichnung
Werbung, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht auf den ersten Blick als Werbung erkennbar ist, wird als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

9. Entgelte, Rückbelastung
(1) Der Auftraggeber zahlt für seine Werbeschaltungen für eine vorher vereinbarte Dauer einen vorher vereinbarten, andernfalls einen der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Kontakt- oder Festpreis.
(2) hamburg.de erstellt eine Statistik über den Werbeerfolg, welche Auskunft über die realisierten PageImpressions und Klicks gibt. Allein maßgeblich für die Zählung der an den Auftraggeber/Werbekunden ausgelieferten Menge an AdImpressions, Page Impressions oder AdClicks sowie die ClickRate ist das Reporting von hhde (erfasst durch den Ad Server der Ströer Media Deutschland GmbH) und das Reporting des Werbeträgers (erfasst durch den Ad Server des Werbeträgers).
Kommt es zu Differenzen zwischen diesen beiden Systemen, so wird hhde vor der Rechnungsstellung an den Kunden eine Lösung zwischen hhde und dem Werbeträger herbeiführen basierend auf den Standard-Regelungen der IAB.

Sollte derAuftraggeber/Werbekunde abweichende AdImpressions, Page Impressions, AdClicks oder Click Raten mit dem eigenen Ad Server gezählt haben, so werden diese nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht, wenn die Zählungen durch den Kunden und durch hhde nachweislich um mehr als 10% voneinander abweichen. In diesem Fall werden sich die Parteien über die für das Vertragsverhältnis maßgebliche Zählmenge einigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet hhde umgehend zu informieren, wenn sich eine Abweichung größer 10% andeutet. 

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf der Schaltung. hamburg.de ist berechtigt, monatlich Zwischensummen bei zeitlich länger laufenden Schaltungen in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Einzug des Rechnungsbetrages im Lastschriftverfahren einverstanden.
(4) Bei Unterschreitung der dem Pauschalpreis zugrunde gelegten Abrufzahlen ist hamburg.de wahlweise zur anteiligen Erstattung oder zur Verlängerung der Vertragslaufzeit berechtigt. In Fällen höherer Gewalt z.B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstiger behördlicher Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen u.ä., die nicht im Verantwortungsbereich von hamburg.de liegen, behält hamburg.de den Anspruch auf das volle Entgelt.
(5) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, entfällt der gewährte Rabatt.
(6) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins sowie die Einziehungskosten berechnet. hamburg.de kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restliche Werbung Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist hamburg.de berechtigt, auch während der Laufzeit eines Vertrags das Erscheinen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

10. Preisangleich
hamburg.de ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte bei Vertragslaufzeiten über 12 Monaten anzupassen, frühestens jedoch nach einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten. hamburg.de teilt dies dem Auftraggeber einen Monat vor dem Änderungstermin per Telefax, Brief oder E-Mail mit. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, der Erhöhung binnen zwei Wochen vor dem Erhöhungstermin schriftlich zu widersprechen. Macht der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungstermin die neuen Entgelte. hamburg.de wird zu Beginn der Frist auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber der Erhöhung, so ist hamburg.de berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang des Widerspruchs zu
kündigen.

11. Rabatte, Stornogebühren, Agenturkonditionen
1) Rabatte werden nur auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Wird ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder werden zusätzliche Dispositionen erteilt, kann rückwirkend ein Rabatt auf den gesamten Vertrag gewährt werden. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von diesen Rabatten ausgenommen.
(2) Stornogebühren werden in folgenden Fällen berechnet:
Storno bis spätestens 4 Wochen vor Kampagnenstart: keine
Storno danach bis spätestens 2 Wochen vor Kampagnenstart: 50%
Storno danach bis Kampagnenstart 75%
Storno ab Kampagnenstart 100%
Provisionen, die von hamburg.de an Agenturen zu zahlen sind sowieGestaltungskosten, die hamburg.de durch Bearbeitungen etc. hatte, sind vom Stornoausgeschlossen.
(3) hamburg.de gewährt 15% AE-Provision auf Nachweis der Agenturtätigkeit bei Fakturierung an die Agentur.

12. Gewährleistung und Haftung
(1) hamburg.de leistet nach seiner Wahl Nacherfüllung bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine weitergehende Haftung seitens hamburg.de oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen.
(3) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners von hamburg.de (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. für den Vertragspartner so bedeutenden Vertragspflicht, dass er den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, ohne auf die Erfüllung dieser Vertragspflicht vertrauen zu können. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fährlässigen Pflichtverletzung durch hamburg.de, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn bei Fristen bleiben unberührt.
(5) Für von hamburg.de nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Auftraggebers bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet hamburg.de nicht.

13. Marke und Logo des Kunden / zugelassene Eigenverwendung 
hamburg.de ist berechtigt, den Namen des Kunden sowie dessen Marke und Logo zu Referenzzwecken, insbesondere auch für Präsentationen zu verwenden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Verwendung über das Vertragsende bzw. Kampagnenende  hinaus möglich ist.

14. Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten die hamburg.de unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
(2) Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 BDSG davon unterrichtet, dass hamburg.de seine Daten in maschinenlesbarer Form verarbeitet.
(3) Die anfallenden Zugriffsdaten auf die Werbung werden erfasst und an hamburg.de zu Abrechnungszwecken übermittelt.
(4) hamburg.de ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.
(5) hamburg.de hat alle Personen, die von hamburg.de mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, auf die Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich hamburg.de interner Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung verpflichtet.

15. Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist Hamburg, Bundesrepublik
Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung und die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der jeweilige Sitz von hamburg.de.
(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der hamburg.de-Kunden gebunden.

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