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Call for Input Thomas Braun, Präsident, und Peter Charissé, Geschäftsführer, ANGA – Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.

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Klassische Fernsehangebote und interaktive Abrufdienste rücken in der täglichen Mediennutzung immer enger zusammen. Lineare und nichtlineare audiovisuelle Medienangebote konkurrieren zunehmend auf dem gleichen Bildschirm. Für den Nutzer sind sie immer weniger voneinander zu unterscheiden. Zugleich trifft eine immer ausdifferenziertere Palette von digitalem Content auf eine wachsende Vielfalt von Plattformen. Nicht mehr nur die klassischen Infrastrukturbetreiber, sondern auch netzunabhängige Plattformen bündeln Inhalte zu einem Gesamtangebot und stellen vielfältige Formen der Navigation bereit. Sowohl die Anbieter von Inhalten als auch die Betreiber von Übertragungswegen müssen sich auf diese neuen Gegebenheiten einstellen. Damit verbinden sich für die etablierten Marktakteure Chancen und Risiken, für die Medienpolitik ergeben sich daraus neue Herausforderungen.

Das Zusammenwachsen von linearen und nichtlinearen Inhalten auf dem Fernsehbildschirm kann man als "Connected TV" oder "Smart TV" bezeichnen. Durch die zunehmende Aktivität der Endgeräteindus-trie und von Onlineplattformen in diesem Kontext verändert sich das bisherige Ökosystem der audiovisuellen Medien. Endgerätehersteller und Onlineanbieter sind nicht an eine eigene Netzinfrastruktur gebunden und entwickeln neue Geschäftsmodelle in Konkurrenz zu den klassischen TV-Plattformen.

In regulatorischer Hinsicht ist die Debatte um Connected TV für die Betreiber von Übertragungswegen deshalb besonders bedeutsam, weil sie in diesem Feld strengen Plattformvorschriften des Rundfunkstaatsvertrags unterliegen. Dazu gehören neben der Pflicht zur Verbreitung bestimmter Fernseh- und Hörfunkprogramme (Must-Carry) auch detaillierte Vorschriften zur Ausgestaltung der digitalen Programmplattform. Genau hier steht der Mediengesetzgeber mit Blick auf Connected TV vor einer dringlichen Herausforderung: Wenn sich die Nutzung von linearen und nichtlinearen Medienangeboten immer weiter annähert, führt die unterschiedliche Regulierungsdichte von TV-Netzbetreibern und sogenannten "Over the Top"-Anbietern zunehmend zu Wettbewerbsverzerrungen. Darauf müssen im Rundfunkstaatsvertrag und in den Landesmediengesetzen neue Antworten gegeben werden.

Für Fernsehangebote auf Smart TV-Geräten von Netzbetreibern können nicht dauerhaft völlig andere Anforderungen gelten als für Onlineangebote Dritter, die auf den gleichen Geräten genutzt werden. Auf der anderen Seite erscheint kaum begründbar, Smart TVs anders zu behandeln als z.B. Smart Phones und Tablet-PCs, auf denen die Nutzung bewegter Bilder bekanntlich rasant zunimmt.

In der Diskussion über eine anbieter- und technologieneutrale Plattformregulierung sollte daher die Nutzerautonomie stärker in den Vordergrund rücken. Der Bildschirm von Endgeräten für die Onlinenutzung fällt von je her in den individuellen Verantwortungsbereich des privaten Nutzers. Ihm muss es auch bei der Nutzung von Fernsehgeräten überlassen bleiben, wie er den Bildschirm nutzt und aus welcher der beiden Welten er sich bedient – und ob und wie er sie kombinieren möchte. Regulatorische Beschränkungen zum Beispiel durch ein pauschales Verbot von Overlay und Skalierung würde die Nutzerautonomie in nicht zu rechtfertigender Weise einschränken. Eine zu restriktive Regulierung würde die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefährden und sich gleichermaßen nachteilig für Inhalteanbieter, Plattformbetreiber, Ausrüster und im Ergebnis vor allem die Nutzer auswirken. Dabei ist auch zu bedenken: Gerade dem Fernsehgerät als sogenannten First-Screen kommt für den Eintritt neuer Medienangebote in den Massenmarkt eine Schlüsselfunktion zu. Eine zurückhaltendere Regulierung kann die Angebotsvielfalt daher sogar befördern.

Der regulatorische Rahmen muss zudem eine faire Verteilung der Wertschöpfung zwischen den Marktakteuren auch unter den künftigen Nutzungsparametern von Connected TV gewährleisten. Verbleibenden landesmedienrechtlichen Verpflichtungen der Infrastrukturanbieter müssen angemessene Kompensationen gegenüberstehen. Netzinvestitionen und die Bereitstellung von Bandbreite für Dritte müssen refinanzierbar bleiben. Urheberrechtliche Lizenzforderungen der Inhalteanbieter müssen transparent und technologieneutral sein und dürfen nicht prohibitiv wirken. Auch das Verfahren zum Rechteerwerb muss erleichtert und beschleunigt werden, einseitige Blockaden durch einzelne Rechteinhaber zu Lasten anderer Marktakteure müssen ausgeschlossen sein.

In diesem Lichte erscheinen innerhalb eines Szenarios für Connected TV für die deutsche Breitbandkabelbranche folgende medienpolitische Forderungen von besonderer Bedeutung:

  1. Wettbewerb auf dem TV-Bildschirm zulassen: Vorgaben für die Darstellung von Fernsehen und für Navigatoren und EPGs primär am Nutzerinteresse orientieren
  2. Zugang zu allen relevanten Inhalten für Netz- und Portalbetreiber gewährleisten
  3. Faire Verteilung der Wertschöpfung zwischen Inhalte-, Dienste- und Plattformanbietern sichern

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