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Die BJV ist in Hamburg die für das Medizinprodukterecht (u.a. MDR, IVDR und MPDG) zuständige Behörde. Sie überwacht die in Hamburg ansässigen Betriebe und Einrichtungen, in denen Medizinprodukte hergestellt, klinisch geprüft, einer Leistungsstudie unterzogen, angepasst, verpackt, ausgestellt, in den Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt, errichtet, betrieben, angewendet oder Produkte, die bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommen, aufbereitet werden.
Dies gilt auch für Sponsoren und Personen, die die vorgenannten Tätigkeiten geschäftsmäßig ausüben, für Personen und Personenvereinigungen, die Medizinprodukte für andere sammeln, sowie natürliche und juristische Personen, die Pflichten eines Betreibers wahrzunehmen haben.