Sie sind Jahrgang 1953-1958 und haben noch einen grauen oder rosanen Papierführerschein? Dann müssen Sie diesen bis spätestens 19.01.2022 in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen!
Buchen Sie hierfür bitte unbedingt einen Termin.
Alle Fristen
Beachten Sie: Zum Ablauf der jeweiligen Frist verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum entsprechenden Stichtag bereits vorliegen. Buchen Sie daher rechtzeitig Ihren Termin beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder im Kundenzentrum!
- Papierführerschein
Beim Papierführerschein (ausgestellt bis einschließlich 31.12.1998) richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber.
Ihr Geburtsjahr | Stichtag zum Umtausch |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
- EU-Kartenführerschein
Beim alten Kartenführerschein (ausgestellt zwischen 01.01.1999 und 18.01.2013) richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ausstellungsjahr | Stichtag zum Umtausch |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 19.01.2013 | 19.01.2033 |
Führerscheindokumente die nach dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, haben bereits das aktuellste Format und sind 15 Jahre befristet. Diese sind daher von den genannten Fristen nicht betroffen. Richten Sie sich hier nach dem Gültigkeitszeitraum auf Ihrem Führerschein.
Wie geht's weiter?
Für den Termin im LBV wählen Sie in der Termingruppe Führerschein bitte „Tausch deutscher Führerschein in Kartenführerschein“. Im Anschluss werden Sie weitergeleitet zur Standort- und Terminauswahl. Termine sind an allen LBV-Standorten buchbar (Bergedorf, Harburg, Mitte, Nord, West).
Papierführerscheine können auch in den Kundenzentren der Bezirksämter getauscht werden! Buchen Sie auch hier bitte vorab unbedingt einen Termin. Der Antrag wird dann vor Ort gemeinsam mit einem der Mitarbietenden ausgefüllt.
Buchen Sie hier Ihren Termin
Was müssen Sie mitbringen?
Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, lesen Sie hier.
Weitere Hinweise
Ihr neuer Führerschein wird Ihnen nach der Herstellung durch die Bundesdruckerei innerhalb von ca. 3 Wochen direkt nach Hause zugesandt. Ein erneuter Besuch im LBV oder im Kundenzentrum ist nicht notwendig.
Durch den Tausch wird lediglich ein neues Führerscheindokument ausgestellt. Ihre Fahrerlaubnis ist weiterhin gültig. Das bedeutet, dass grundsätzlch keine erneute Prüfung abgelegt werden muss oder die Fahreignung in anderer Form (z.B. durch ärztliche Untersuchungen) nachgewiesen werden muss.
Das neue Dokument ist 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf der Gültigkeit erneut getauscht werden.
Besonderheit bei Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3
Bitte beachten Sie, dass bei einer Verlängerung des LKW-Führerscheins der alten Führerscheinklassen 2 und 3 ggf. zusätzliche Gutachten vorgelegt werden müssen und eventuell eine erneute Prüfung auf Sie zukommen kann.
Sollten Sie kein Interesse mehr daran haben, die alten Klassen und Inhaberrechte zu verlängern, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren, wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschreitet.