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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Wegfall der Ortskundeprüfung

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Zum 02. August 2021 entfällt die bisher nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorgeschriebene Ortskundeprüfung als Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Wegfall der Ortskundeprüfung

Anstelle der Ortskundeprüfung wird zukünftig ein Nachweis der Fachkunde notwendig sein. Der Gesetzgeber hat jedoch noch nicht geregelt, welche Anforderungen an diesen Nachweis der Fachkunde zu stellen sind und auch nicht, durch welche Stelle(n) dieser Nachweis bescheinigt werden kann. Aus diesem Grund kann der Landesbetrieb Verkehr einen Nachweis der Fachkunde bei der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung derzeit nicht verlangen.

Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausgestaltung des sog. Fachkundenachweises vorliegt, gilt für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vorläufig folgende Regelung:

  • Ab dem 02. August 2021 fällt der Nachweis der Ortskunde weg.
  • Wenn Ihnen ab dem 02. August 2021 eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr) neu erteilt wird, erfolgt dies zunächst ohne den entsprechenden Nachweis erst einmal für 3 Jahre.
  • Die Ortskundeprüfung wird künftig durch den sog. Fachkundenachweis ersetzt. Wie dieser zu erbringen ist, ist durch den Gesetzgeber noch nicht abschließend geregelt.
  • Mit der Einführung des Fachkundenachweises ist dieser verpflichtend. Dies gilt auch, wenn Ihnen ab dem 02. August 2021 eine solche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bereits erteilt worden ist.
  • Sobald festgelegt ist, welche Stelle(n) in Hamburg für den Fachkundenachweis zuständig wird, erhalten Sie hierüber Informationen auf der LBV-Internetseite. Sie sind dann verpflichtet, innerhalb von einem Jahr den Nachweis zu erbringen und dem LBV vorzulegen. Tun Sie dies nicht, erlischt Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
  • Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Führerscheinstelle. Auch der Ihnen ab dem 02. August 2021 ausgegebene Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird die entsprechenden Auflagen enthalten.

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