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Information für Fahrschüler:innen Fahrerlaubnis mit Automatikfahrzeug

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Fahrschüler:innen der Klasse B können ab 01.04.2021 die hauptsächliche Ausbildung sowie die Prüfungsfahrt mit einem Automatik-Fahrzeug absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge beschränkt wird.

Fahrerlaubnis mit Automatikfahrzeug

Bisher (bis 31.03.2021) wurde die Fahrerlaubnis auf Automatik beschränkt und mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein versehen. Sowohl im Inland als auch im Ausland durfte man nur Automatikfahrzeuge fahren.

Nun jedoch gibt es seit dem 01.04.2021 die Schlüsselzahl 197, die diese Beschränkung entfallen lässt.

Dafür ist es notwendig, innerhalb der praktischen Fahrausbildung, die grundsätzlich auf einem Automatikfahrzeug beginnt und abläuft, eine (Teil-)Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu absolvieren. Hierfür sind mindestens 10 x 45 Minuten erforderlich. Anschließend erfolgt eine Testfahrt mit einem Fahrlehrer (keine Prüfung!) von mindestens 15 Minuten in welcher der/die Fahrschüler:in zeigen muss, dass er oder sie einen Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren kann. Wenn dem so ist, stellt die Fahrschule eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinbehörde (LBV) aus.

Sobald die Ausbildung komplett abgeschlossen ist und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug bestanden wurde, wird der Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 erstellt. Dieser ist dann uneingeschränkt (auch im Ausland) gültig!

Man darf beide Fahrzeugvarianten fahren.

Für die Eintragung muss grundsätzlich ein Termin beim Landesbetrieb Verkehr (www.lbv-termine.de "Eintrag Schlüsselzahl 197") gebucht werden!

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