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Information für Fahrschüler:innen und Fahrschulen Theoriefristverlängerung jetzt auch online möglich

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Die Theoriefristverlängerung für den Führerschein kann nun auch online beim LBV beantragt werden.

Theoriefristverlängerung jetzt auch online möglich

Liebe Kund:innen,

seit dem 27. Mai 2021 ermöglicht der Landesbetrieb Verkehr, seinen Kund:innen Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen rund um das Parken auch online zu stellen. Diese Dienstleistungen wurden in den ersten Wochen und Monaten nach dem Go-live bereits sehr gut angenommen. Daher wird der LBV sein Online-Angebot wie geplant erweitern.

​​​​​​​Seit dem 14. April 2022 sind die folgenden Dienstleistungen hinzukommen:

Neben den o. g. neuen Dienstleistungen ist in diesem Update vor allem weiter an der Anwenderfreundlichkeit des Online-Verfahrens gearbeitet worden. Die uns seit Start im Mai 2021 erreichten Wünsche und Anregungen unserer Kund:innen haben wir analysiert und mit diesem Update so weit möglich umgesetzt.

Unter anderem wurde die Startseite neu strukturiert und enthält eine neue Menüführung mit verschiedenen Auswahlpunkten, darunter Registrierung, Accountverwaltung, Antragstellung mit Registrierung, Antragstellung ohne Registrierung und eine Übersicht der Antragsarten im Detail. Hierbei wurde sowohl die Übersicht aller Antragsarten inkl. Voraussetzungen, Gebühren und der Genehmigungsinhalte integriert, als auch die Möglichkeit, sich als Kund:in des LBV eine Übersicht der gestellten Anträge aufzurufen.

Die Anzahl der Anträge, welche als nicht registrierte User gestellt werden können, ist dabei aktuell noch auf die o. g. Verlängerung der Theorie-Prüfungsfrist beschränkt, soll aber bereits mit dem nächsten Update um weitere Dienstleistungen erweitert werden.

Wir werden diese evolutionäre Entwicklung des digitalen Antragsverfahrens in diesem wie auch den Folgejahren weiter vorantreiben. Darüber hinaus planen wir, weitere Stufen der Digitalisierung der Ausnahmen regelmäßig in Betrieb zu nehmen. Die Grundzüge dazu haben wir mit der Handels- und Handwerkskammer schon abgestimmt. Wir werden auch beide Kammern in die Entwicklung dieser weiteren Stufen aktiv einbinden. Wir freuen uns aber auch auf Ihre Rückmeldungen über die u. g. Kontaktmöglichkeiten, damit wir auch so direkt Hinweise von Ihnen / unseren Kund:innen erhalten.


Allgemeine Informationen zum Digitalen Antragsverfahren

Alles, was Sie für die Beantragung benötigen, ist eine Internetverbindung und einen aktuellen Browser (z. B. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox).

Damit Sie das digitale Antragsverfahren nutzen und wir Ihnen eine Erleichterung bei den späteren Antragstellungen ermöglichen können, benötigen wir von jedem Unternehmen bzw. von jedem Betrieb eine einmalige Registrierung. Nach erfolgreicher Registrierung unter www.hamburg.de/lbv und der Prüfung der Daten durch das Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM), erhalten Sie und Ihre registrierten Mitarbeiter:innen kurzfristig eigene Zugangsdaten, mit denen Sie Ihre Anträge digital unter www.hamburg.de/lbv stellen können.

Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass Sie bestimmte Unterlagen, wie Ihre Gewerbeanmeldung bzw. Ihren Handelsregisterauszug nur einmalig hochladen müssen und nicht, wie bisher, antragsbezogen. Zusätzlich werden Sie durch das digitale Antragsverfahren geführt und währenddessen dazu aufgefordert, die benötigten Unterlagen hochzuladen. So können wir gemeinsam Rückfragen minimieren bzw. gänzlich vermeiden. Sollte es dennoch zu Rückfragen in der Antragsprüfung kommen, können diese direkt über das Onlineverfahren geklärt werden. Dies alles führt zu einer merklichen Verschlankung des Antragsverfahrens für Ausnahmegenehmigungen auf beiden Seiten.

 

Kontakt für Rückfragen

LBV Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM)

Telefon: 040 42858-2492 (mittwochs und freitags 09:00 – 12:00 Uhr)

E-Mail: Ausnahmen@lbv.hamburg.de

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