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Förderprogramm Wohnen für Studierende und Auszubildende

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Förderrichtlinien zur Förderung des Wohnens für Studierende und Auszubildende

Umzug

Wohnen für Studierende und Auszubildende

Stadtteile attraktiver machen für Studierende und Auszubildende

Unser Ziel ist es, in bestimmten Stadtteilen die Ansiedlung von Studierenden und Auszubildenden mit subventionierten günstigen Mieten zu unterstützen. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch die speziellen Ansprüche dieser Zielgruppe und fördern Wohngemeinschaften. Aktuell besteht die Möglichkeit zur Förderung im Fördergebiet Steilshoop.

Günstige Mieten bis maximal 224 Euro

Durch eine „Heruntersubventionierung“ der Brutto-Warm-Miete auf 224 Euro für ein Zimmer im Fördergebiet Steilshoop fördern wir die Neuvermietung von Wohnraum an Studierende und Auszubildende. 1- und 1,5-Zimmer-Wohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen, sodass sich das Programm vor allem für Wohngemeinschaften eignet.

Keine Kaution

Ein weiterer Vorteil: Der Vermieter kann zusätzlich von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) für den Zahlungszeitraum eine Ausfallbürgschaft als Mietsicherheit erhalten.

Voraussetzungen für eine Förderung

Die Anträge auf Förderung stellt der Vermieter bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB). Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Die Wohnung muss im Fördergebiet liegen und mehr als 1,5 Zimmer umfassen.
  • Es ist eine Mietobergrenze einzuhalten.
  • Bei dem potentiellen Mieter muss es sich um einen Studierenden mit Immatrikulation in Hamburg an einer staatlichen oder staatlich in Hamburg oder einem anderen Bundesland anerkannten Hochschule bzw. mit einer amtlichen Bestätigung über den Besuch einer Berufsakademie nach dem Hamburgischen Berufsakademiegesetz (HmbBAG) oder einen Auszubildenden mit einem Ausbildungsvertrag für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in Hamburg bzw. mit Schulbescheinigung für eine Berufsfachschule mit Schüler-BAföG-Anerkennung in Hamburg für das jeweilige Semester handeln.
  • Der Erstwohnsitz des Mieters muss für die Wohnung im Fördergebiet angemeldet sein.

Ganz konkret: Sprechen Sie bei Neuvermietung Ihren Vermieter an!

Wenn Sie eine freie Wohnung in dem oben genannten Gebiet gefunden haben und alle aufgezählten Voraussetzungen erfüllen, sprechen Sie Ihren Vermieter an und bitten ihn, den Antrag auf Förderung zu stellen. So können Sie vom Förderprogramm und den niedrigen Mieten profitieren. Den Antrag können Sie unten auf der Seite herunterladen.

Für die Gebiete Mümmelmannsberg, Hamburg-Süd, Veddel und Wilhelmsburg werden keine neuen Anträge zur Förderung angenommen. Für die bestehenden Förderungen gilt ein Bestandsschutz.

Fördern

 

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg

Tel.: 040 24846-0
Fax: 040 24846-432
E-Mail: info@ifbhh.de

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